Menschenhatz
Seit dem 7. 3.2017 fahndete die Polizei nach einem 19-jährigen, der dringend tatverdächtig ist, am Vortag einen 9-jährigen Nachbarsjungen ermordet zu haben. Die Fahndung löst Reaktionen aus, die befürchten ließen, dass der Tatverdächtige einem Lynchmob zum Opfer hätte fallen können. Bei SAT1 NRW wurde die Stimmung unheimlich.
Eine Öffentlichkeitsfahndung ist nur unter den Voraussetzungen des § 131a Abs. 3 StPO zulässig. Da heißt es:
Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
Mit der Zulässigkeit solcher Öffentlichkeitsfahndungen gibt es also im vorliegenden Fall überhaupt kein rechtliches Problem. Bereits am Donnerstag stellte sich der Tatverdächtige, womöglich aufgrund des Fahndungsdruckes selbst. Vermutlich war das sein Glück, denn die Jagd auf ihn war schon ausgerufen worden.
Ein Albtraum
Was dem 19-Jährigen vorgeworfen wird, ist der absolute Albtraum aller Eltern. Das eigene Kind zu verlieren, sich zwangsweise vorstellen, wie es gelitten hat, dürfte das Schlimmste sein, was man sich als Mutter oder Vater vorstellen kann. Ich fürchte, ich würde da verrückt. Dass Eltern und Verwandte, Nachbarn und Freunde in einer derartigen Ausnahmesituation neben unendlicher Trauer auch Wut und Hass auf den Mörder ihres Kindes empfinden, ist das Normalste von der Welt, Rachegelüste inklusive. Aber gerade diese Personen blasen in solchen Fällen eher selten zum großen Halali auf den Tatverdächtigen oder werden von vernünftigen Personen oder der Polizei davon abgehalten, sich „unglücklich zu machen“.
Es gibt aber auch andere, gar nicht unmittelbar betroffene Personen, bei denen eine solche Fahndung die eh schon losen Bremsen im Kopf vollends löst und die zur Jagd auf den Täter aufrufen und auch immer wieder welche, die aus dem Leid der Opfer ihr eigenes politisches Süppchen kochen.
Hass pur bei SAT1 NRW
Am 7.3.17 geriet ich eher zufällig auf die Facebookseite von SAT1 NRW, die wie alle anderen Medien auch, den Fahndungsaufruf verbreitet hatte. Offenbar hat diese Seite einen Administrator oder Moderator, der sich auch gelegentlich zu Wort meldete.
Da hatte jemand auf einen Tippfehler beim Namen des Verdächtigen hingewiesen. Ansonsten war vom Admin nicht viel zu sehen.
Auf sadistische Lynchmobphantasien wie
reagierte dieser Moderator allerdings trotz entsprechender Aufforderung überhaupt nicht. Dass einer der Kommentare gelöscht worden wäre, ist mir nicht aufgefallen.
Offenbar sah SAT1 NRW kein Problem darin, dadurch die öffentliche Lynch-Stimmung anzuheizen. Vielleicht ging es da in Wirklichkeit gar nicht um die lobenswerte Beteiligung an einer polizeilichen Öffentlichkeitsfahndung, sondern um die Generierung möglichst vieler Klicks und Kommentare. Wer weiß das schon?
Öffentlichkeitsfahndungen der Polizei sind kein Startsignal zur Menschenhatz, sondern ein Mittel der Strafprozessordnung, um einen Tatverdächtigen möglichst schnell zu finden. Es ist schon traurig genug, dass die Anhänger der durch das Grundgesetz ausdrücklich verbotenen Todesstrafe nicht nur in den finsteren Ecken des Internets ihre menschenverachtenden, sadistischen Phantasien ausleben können, sondern ihnen auch noch dazu auf der offiziellen Facebookseite eines TV-Senders breiter Raum gewährt wird, ohne das ein Moderator auch nur zur Mäßigung aufruft.
Noch trauriger ist aber die in diesen Kommentaren zutage tretende Verachtung für den demokratischen Rechtsstaat und seine Organe.
Mord bringt Quote
Unsere Medien vermitteln die elementaren Prinzipien des Rechtsstaats so gut wie gar nicht. Sie lieben aber die Berichterstattung über Mord, Totschlag, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch. Das scheint das Volk zu lieben. Grausame Verbrechen bringt Quote. Reale Fälle sind da natürlich noch prickelnder als die allgegenwärtige Krimiunterhaltung. Je brutaler um so quotenträchtiger. Wenn es Fotos oder Videos aus Überwachungskameras oder aus dem Netz gibt, werden die gerne immer wieder gezeigt und damit die Wut angeheizt.
Wenn sonst so über die Justiz und den Rechtsstaat berichtet wird, dann meistens unqualifiziert oder hämisch. Es werden unsägliche Behauptungen aufgestellt, wie z.B. so ein Täter wäre ja nach kurzer Zeit wieder draußen. Das Gegenteil ist richtig. Offenbar sind die Begriffe Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug Fremdworte im allgemeinen Bewusstsein. Justiz wird als Kuscheljustiz bezeichnet, Richter als Sozialromantiker und Verteidiger als Winkeladvokaten beschimpft. Erinnern sie sich daran, dass ein strafrechtliches Urteil mal positiv kommentiert wurde? Ja gut, dass „Raser sind Mörder“-Urteil aus Berlin fand reichlich Fans, weil es hart und unnachgiebig daherkommt. Das ist noch nicht rechtskräftig und falls es denn aufgehoben werden sollte – was nicht unwahrscheinlich erscheint – dann wird es wieder heftige Kritik geben. In der Regel wird die Justiz eher kritisiert und falsch dargestellt.
Unschuldsvermutung? Scheiss drauf
Kommen Sie bloß niemandem mit der Unschuldsvermutung, also dem Grundsatz, dass ein Verdächtiger solange als unschuldig zu behandeln ist, bis er rechtskräftig verurteilt wurde. Das hören die Leute gar nicht gerne. Die wissen Krimi-trainiert meistens schon nach spätestens 90 Minuten, wer schuldig ist. Manche schon nach 90 Sekunden. Meistens ist es Frau Merkel oder der Flüchtling. Ermittlungsverfahren und deren Ausgang abzuwarten, scheint eher undeutsch zu sein. Verfahren mit so lästigen Regeln, mit unendlichen Beweisaufnahmen, diesen widerlichen Verteidigern, die nur Gerechtigkeit verhindern wollen, die Täter schützen und Opfer verachten – ja, all diese Dinge braucht doch keine Sau. Rübe ab, heißt die Losung.
Das Volk – jedenfalls die, die sich als „das Volk“ bezeichnen – will lieber einen echten Volksgerichtshof, bei dem der schäbige Lump am Ende aufgeknüpft wird, nachdem er erst ordentlich zusammen gebrüllt und möglichst noch etwas gequält wurde.
Ja, kranke Welt ist das in diesem Kopf.
Es gab auch interessante Reformvorschläge:
Nun ja. Das Gesetz wird es nicht geben, solange wir in einem Rechtsstaat leben.
Was den Täter zu der Tat veranlasst hat, wissen wir nicht. Vielleicht ist er krank, vielleicht auch nicht. Vielleicht war er selber Opfer, vielleicht auch nicht. Wir suchen immer gerne nach einfachen Erklärungen. Jemand gab die Schuld „den Alleinerziehenden“. Menschen suchen immer gerne nach monokausalen Ursachen. Aber wie oft müssen wir uns eingestehen, dass wir das menschliche Wesen nicht verstehen können. Ich spreche ganz bewusst vom menschlichen Wesen, auch wenn viele solchen Tätern das Menschsein absprechen wollen und sie mit diversen Tiernamen belegen oder sie gleich als Monster bezeichnen. Nein, das sind Menschen. Niemand tut anderen Menschen grausamere Dinge an als andere Menschen.
Ja. Es spricht viel dafür, dass der 19-jährige der Mörder ist. Deshalb ist er ja auch dringend tatverdächtig. Aber selbst wenn das schon 100 % feststünde, hätte niemand das Recht, sich an ihm zu vergreifen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, nicht beim Volk oder denen, die sich dafür halten. Wenn dieses Gewaltmonopol nicht akzeptiert wird, drohen katastrophale Zustände.
Menschenwürde nicht verwirkbar
Auch ein Mörder wird von Art. 1 Abs.1 GG geschützt, auch er hat eine nicht entziehbare Menschenwürde. Die kann man auch durch die unerträglichste Tat nicht verwirken. Die hat man, weil man Mensch ist. Wer das nicht akzeptieren will, greift seinerseits die Basis unseres Rechtsstaats an. Dass die einzige Partei, die die Todesstrafe wieder einführen will, eine mit verfassungswidrigen Zielen ist, kann kaum verwundern.
Alle die nach der Todesstrafe gieren, verfolgen ein verfassungswidriges und menschenverachtendes Ziel. Der Mensch ist immer Subjekt und darf nie zum bloßen Objekt anderer gemacht werden. Die Todesstrafe ist unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Sie ist nicht umsonst in unserer Verfassung ausgeschlossen. Ich hatte schon vor Jahren einmal einen kleinen Text für all die Todesstrafenfans geschrieben, den ich hier gerne in Teilen zitieren möchte:
Todesstrafenfans, vergesst es
Die Verfassungsmütter und – väter
kannten ihr Volk und seine schwelenden Mordgelüste, seine archaischen Rachebedürfnisse und seine ständige Gefährdung, die Würde des Menschen gering zu schätzen. Und weil sie sie kannten, haben sie dem deutschen Volk eine demokratische Notbremse verpasst, einen unüberwindlichen Wall gegen die Unmenschlichkeit.
Ja liebe Todesstrafenfans, blutdürstige Racheengel, geifernde Stammtischgesellen. Ihr könnt so viele werden wie ihr wollt, die Todesstrafe bekommt ihr trotzdem nicht! Wegen der Verfassungsväter und -mütter. Wer seine Brut kennt, der setzt ihr früh genug Schranken und da haben die ganze Arbeit geleistet. Die Verfassungsmütter und -väter machten sich auch keine Illusionen, was passieren würde, wenn sie selbst einmal nicht mehr da wären. Wenn die Eltern aus dem Haus sind, wird ja gerne mal eine wilde Fete gefeiert und das Sofa angezündet. Sie dachten auch nicht nur bis zur nächsten Wahl oder bis zur nächsten Woche. Sie dachten in Zeiträumen, die Politiker mittlerweile gar nicht mehr kennen.
Sie dachten für die Ewigkeit.
Nein, Sie haben sich nicht verlesen.
Das Grundgesetz hat eine Ewigkeitsgarantie. O.k. nicht das ganze Grundgesetz, aber die Art. 1 Abs. 1 bis 3 GG und Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG gelten bis zum Ende aller Zeiten. Während grundsätzlich der Bundestag mit einer 2/3 Mehrheit das Grundgesetz ändern kann, haben die in die Zukunft schauenden Verfassungseltern das in Art. 79 Abs. 3 GG für bestimmte ihnen ganz wichtige elementare Regeln ein für allemal verhindert.
Der ein oder andere Oberschlaue wird jetzt anmerken, dass da aber nichts von Art. 102 GG drinsteht, der lapidar feststellt “ Die Todesstrafe ist abgeschafft“. Ja richtig, auf den ersten trüben Blick. Weil aber das Verbot der Todesstrafe sich aus dem Prinzip der Menschenwürde ergibt, ist es nichts mit ändern, denn die Menschenwürde wird durch Art. 1 GG geschützt.“
180-Grad-Wende
Wer die Todesstrafe will, will die Verfassung nicht. Der will auch meistens keine Religionsfreiheit, keine Pressefreiheit und keine Gleichberechtigung. Der will zurück in die finsteren Zeiten der Deutschen Geschichte. Man könnte das 180-Grad-Wende nennen.
Merken diese hasstriefenden Blitzbirnen eigentlich nicht, dass sie sich von der Denkweise des Mörders nur wenig bis gar nicht unterscheiden? Dass sie sich anmaßen, darüber zu bestimmen, wer leben darf und wer nicht? Spüren sie nicht, dass es genau dieser blinde Hass ist, der sie bei ihren Kommentaren und Postings leitet, der am Ende des Tages zu Gewalttaten führt? Wissen die nicht, dass die öffentliche Aufforderung zu Straftaten – den Täter totzuschlagen, ist eine solche -, eine Straftat ist? Ich wünsche mir, dass jeder, der per facebook zur Jagd aufgerufen hat und alle die das geliked haben, die Segnungen des Rechtsstaates zu spüren bekommen.
Straftäter müssen verfolgt werden, auch solche. Der Aufruf zu einem Lynchmob kann ohne weiteres als Anstiftung zum Mord gewertet werden. Und selbst wenn der Mord dann nicht passiert, kann man bis zu 5 Jahre für eine solche Aufforderung kassieren. Von wegen Weicheistaat. Wer Selbstjustiz übt oder dazu aufruft, muss bestraft werden. Ich meine, dass der Moderator einer Plattform sich ebenfalls strafbar machen kann, wenn er derartigen Dreck auf ihrer Seite trotz Hinweises nicht entfernt.
Aber auch das muss dann der gesetzliche Richter entscheiden – und niemand anderes.
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