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Reststrafe

Bewährung – Ein Ärgernis?

Eine Freiheitsstrafe muss eher selten bis zum Ende verbüßt werden. Wesentlich häufiger wird sie irgendwann zur Bewährung ausgesetzt. Für viele Bürger ein Ärgernis. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Recht klar am 26. September 2020