Needles and Pins
Ich weiß nicht, ob es einen „Anschlag“ auf Herrn Chrupalla gab oder nicht. Nur für den Fall, dass es diesen nicht gab, käme der § 145d StGB in Betracht. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz.
Von Heinrich Schmitz in Politik Recht Recht klar am 7. Oktober 2023