„Cybergrooming“ – fast keine Lösung
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD den Versuchstatbestand des „Cybergrooming“ auch auf alle Fälle ausgeweitet, in denen kein Kind involviert ist. Damit wird der Versuchstatbestand nicht nur bis in den Bereich des Gefahrenabwehr- und Polizeirechts ausgeweitet, sondern es werden wieder viele positive Möglichkeiten für Prävention und Intervention ignoriert. Eine Gastkolumne von Christian Unger
Von Christian Unger in Gastbeiträge Recht am 23. Januar 2020