Die völlig unpolitische Furcht Wehrpflichtiger vor einem Kriegseinsatz
Er wollte nicht sterben. Und er wollte nicht töten und sich nicht an einem menschenrechtswidrigen Krieg gegen die eigene Bevölkerung beteiligen. Deshalb floh er vor der syrischen Wehrpflicht. Das OVG NRW erklärte ihm, warum er nicht als Flüchtling anerkannt wird.
Von Heinrich Schmitz in Politik Recht Recht klar am 13. Mai 2017