Nazischlampe

Im Satiremagazin extra 3 des NDR wurde die neue AfD-Frontfrau Dr. Alice Weidel als „Nazischlampe“ bezeichnet. Das Landgericht Hamburg wies ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Warum eigentlich?


Christian Ehring beschäftigte sich am 27.4.2017 mit dem Parteitag der AfD. Die neben dem AfD-Fossil Gauland an die AfD-Front für den Bundestagswahlkampf abkommandierte Dr. Alice Weidel skandierte in pathetischer Manier und erkennbar von sich selbst ergriffen, den Satz:

Es muss endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die auf die Missstände in unserem Land hinweisen, härter bekämpft werden als die Missstände selbst. Und wir werden uns als Demokraten und Patrioten trotz dessen nicht den Mund verbieten lassen. Denn die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.

Postwendend kommentierte Ehring das in der Sendung mit den Worten:

Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazischlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!

Wer mag, kann sich das auf dem offiziellen Youtube-Kanal von extra 3 noch einmal ansehen. (ab 3:38 )

Das fand Frau Weidel nun gar nicht lustig und beantragte, nachdem dieser ein Unterlassungsverlangen zurückgewiesen hatte, eine einstweilige Verfügung gegen den NDR.

Das Landgericht wies diesen Antrag zurück.

Dabei erklärte das Gericht, dass der Entscheidung eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin zugrunde liege. In der Pressemitteilung des LG heißt es:

Für die rechtliche Beurteilung müssen die konkrete Präsentation und der Zusammenhang zu berücksichtigen, in den die Aussage gestellt worden ist. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nur anzunehmen, wenn die von ihrer satirischen Umkleidung freigelegte Aussage die Würde des Betroffenen in ihrem Kernbereich trifft.

Ja, so ist das immer, wenn es um Satire geht. Das ist nichts Neues und deshalb hätten zumindest auch die Anwälte der Frau Weidel eigentlich erkennen müssen, dass für eine einstweilige Verfugung hier überhaupt kein Raum ist. Denn

Einer Bewertung der Äußerung als unzulässige Formalbeleidigung steht es entgegen, wenn – wie hier – mit Bezug auf den Gegenstand der Satire eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgt und nicht die persönliche Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht.

Berger irrt

Es ist also nicht so, dass die Bezeichnung „Nazischlampe“ für sich genommen keine Formalbeleidigung und damit erlaubt wäre. Es ist also grober Unfug, wenn David Berger in seinem Blog schreibt

Das heißt der NDR, aber auch alle anderen netten Menschen unserer Refugees-welcome-Republik dürfen in Zukunft Weidel weiter als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen.

Niemand darf Frau Weidel oder auch Herrn Berger als Nazischlampe bezeichnen, sofern es nicht im Rahmen einer Satire der Fall oder aus anderen Gründen berechtigt ist. Also trauen Sie besser nicht dem Urteil von David Berger, sondern verlassen sich lieber darauf, dass man grundsätzlich mit politisch korrekten Bezeichnungen besser fährt, als mit vom Müllhaufen der Geschichte geklaubten Formalbeleidigungen.

Wenn es nun aber eine Formalbeleidigung ist, warum durfte die Äußerung trotzdem ohne straf- oder wie hier zivilrechtliche Konsequenzen dennoch gemacht werden?

Weil sich die Bezeichnung „Nazischlampe“ in erkennbar satirischer Weise, also in Form der für die Satire gerade typischen Übertreibung, auf Weidels Forderung, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen, bezog. Auch wenn Frau Weidel das vielleicht nicht verstanden haben mag, so wurde gerade durch die Verwendung des an sich inakzeptablen Begriffs „Nazischlampe“ verdeutlicht, wohin die Forderung von Frau Weidel letztlich führen würde, wenn jegliche politische Korrektheit entsorgt würde.

Abwertende Worte

In dem Milleu, das sich gerne politisch inkorrekt äußert, sind Begriffe wie „Neger“,“Zigeuner“, Immigressor“ und ähnliche abwertende Worte für andere Menschen ja mittlerweile schon der Normalfall.

Erkennbar geht es nicht darum, dass die Antragstellerin hinter dem Leitbild des Nationalsozialismus stehen würde oder sie Anlass für die Bezeichnung als „Schlampe“ gegeben hätte. Der Zuschauer begreift den Begriff „Nazi“ als grobe Übertreibung, die an die Wahl der Antragstellerin zur Spitzenkandidatin der AfD anknüpft, nimmt deswegen aber nicht an,  dass die Antragstellerin Anhängerin der Nazi-Ideologie sei. Es kann dahinstehen, ob die Bezeichnung „Schlampe“ stets eine sexuelle Konnotation habe, wie die Antragstellerin vorträgt. Denn es ist erkennbar, dass die Bezeichnung „Schlampe“ in einem solch verstandenen Sinne keinen Wahrheitsgehalt beansprucht, sondern als Anknüpfung an deren Äußerung zur politischen Korrektheit nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist.

Nun muss man zwar feststellen, dass die Entscheidung des Landgerichts noch nicht rechtskräftig ist, dass die sofortige Beschwerde aber von Erfolg gekrönt sein könnte, ist kaum zu erwarten.

Satire darf entgegen einem Spruch von Tucholsky zwar nicht alles, aber sie darf eine ganze Menge. Und es kommt bei der Bewertung der Zulässigkeit einer solchen immer auf den gesamten Kontext an. Man kann und darf sich nicht nur einzelne Reizworte herauspicken.

Da die satirische Kritik an Politikern ein wichtige Funktion innerhalb der Demokratie hat, ist das Bundesverfassungsgericht gerade in diesem Bereich immer äußerst großzügig. Es lässt auch „eine überzogene oder gar ausfällige Kritik“ grundsätzlich zu. Ob die Kritik berechtigt oder niveauvoll ist, spielt dabei gar keine Rolle. Nur dann wenn die Kritik überhaupt keinen sachlichen Bezug mehr hat – es also ausschließlich um Diffamierung oder Erniedrigung geht – mutiert die Meinungsäußerung zur reinen Schmähkritik und wird damit unzulässig. Davon ist die extra 3 Kritik aber meilenweit entfernt. Hier ist der Bezug offenkundig.

Auch die Stellung der Person in der Öffentlichkeit ist von Bedeutung. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob es sich bei der angegriffenen Person um eine freiwillig in der Öffentlichkeit stehende handelt oder um jemand, der still und zurückhaltend im Hintergrund lebt.

Es spritzt

Weiter ist zu berücksichtigen, wie die satirisch angegriffene Person sich selbst so äußert. Wer ordentlich auf die Kacke haut, muss sich nicht wundern, wenn sie ihm selber auf die Bluse spritzt.

Mimimi

Es ist schon spaßig, wenn ein großes Mimimi ausgerechnet aus der Partei tönt, die „völkisch great again“ machen will und sich bei der Beschimpfung der anderen Parteien des Vokabulars (Altparteien,Wucherung am deutschen Volkskörper, Volksverderber, etc.) aus Deutschlands dunkelsten Zeiten bedient. Ausgerechnet der Wucherungsexperte Poggenburg äußerte sich zur Causa Weidel im Landtag so:

Es ist unerträglich, dass der politische Meinungskampf auf so eine schmutzige Art geführt wird. Diffamierung, gewaltsame Attacken und Ausgrenzung sind im politischen Diskurs der AfD gegenüber schon Normalität geworden. Nicht hinnehmbar ist aber, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender, der aus Zwangsgebühren der deutschen Bürger finanziert wird, seine Stellung für massive Beleidigungen einer offensichtlich missliebigen politischen Funktionsträgerin missbraucht! Das zeigt wieder einmal deutlich, dass die AfD und ihre Landtagsfraktionen ganz richtig liegen mit ihrer Forderung nach einer umfassenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!

Okay, Humor ist von dieser Seite nicht zu erwarten und ich wette schon jetzt darauf, dass in den Leserbriefen zu dieser Kolumne wieder die mittlerweile üblichen Worte „linksgrünversifft“, „Schreiberling“, „AntifaGmbH“ ,“ Bahnhofsklatscher“ und „Unrechtstaat“ fallen werden. Na, dann ist es halt so. Notfalls kann ich ja mit „Höckepack“ kontern. Das wäre dann Satire.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

More Posts - Website

Schreibe einen Kommentar zu derblondehans Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert