Freiheit für 17 Cent pro Stunde

Am 22.3.2017 stimmte das Kabinett dem Gesetzentwurf von Justizminister Maas zur Rehabilitierung von homosexuellen Männern zu. Ein zu kleiner Schritt in die richtige Richtung.


Im September 2016 hatte ich über die Pläne des Bundesjustizministers zur Rehabilitation der verurteilten Homosexuellen berichtet. Dort kann man auch die Geschichte des unsäglichen § 175 StGB nachlesen. Nun hat das Kabinett dem geänderten Entwurf zugestimmt.

Von Justizminister Maas kamen starke und auch richtige Worte.

Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig. Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet.

Die alten Urteile sind aus heutiger Sicht eklatantes Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren.

Das ist zweifellos richtig und auch die Worte

Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Der § 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biographien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren.

kann ich nur unterstreichen.

Billig abgespeist

Den schönen Worten folgen allerdings nur unzureichende Taten.

Der Gesetzentwurf kann nur ein erster Schritt sein. Zwar werden die alten Urteile aufgehoben und damit der rein strafrechtliche Makel beseitigt, was lobenswert ist; die angekündigte Entschädigung ist allerdings eine ziemliche Enttäuschung.

In § 5 des geplanten „Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes“ heißt es

§ 5 Entschädigung

(1) Der rehabilitierten Person steht nach Aufhebung eines Urteils nach § 1 Absatz 1

und 2 sowie § 2 ein Anspruch auf Entschädigung in Geld aus dem Bundeshaushalt zu.

(2) Die Entschädigung beträgt

1. 3 000 Euro je aufgehobenes Urteil und

2. 1 500 Euro je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung.

Okay sind 3000.–€ pauschal vorab  für jedes Urteil, also für die Verurteilung als solche, unabhängig vom verhängten Strafmaß. Aber 1500.–€ für ein Jahr Haft sind eine Ohrfeige für diejenigen, die diese Haft erleiden mussten. Als Schwuler im Bau, das war keine Zuckerschlecken. Und da soll man jetzt als Entschädigung 4,11€ pro Hafttag bekommen? 0,17 € pro Stunde Elend? Da werden die Betroffenen reichlich billig abgespeist.

Wenn Sie als Unschuldiger in Haft geraten, erhalten Sie nach § 7 StrEG einen Betrag von 25.–€ pro Tag, also immerhin 9125 € pro Jahr. Das ist zwar auch nicht die Welt, aber warum sollen die rehabilitierten Homosexuellen auch nur einen Cent weniger erhalten?

Preis der Freiheit

Schon die üblichen 25.–€ pro Tag sind nicht annähernd eine Entschädigung für das erlittene Unrecht. Wenn jemand Sie nach dem Preis der Freiheit fragt, wären Sie da jemals auf die Idee gekommen, 25.–€ pro Tag zu sagen. Was wäre Ihnen Ihre Freiheit wert?

„Freiheit“ war für Ex-Bundespräsident Gauck der zentrale Wert unserer Gesellschaft, für Marius Müller-Westernhagen „das einzige, was zählt“, in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG wird die Freiheit der Person als unverletzlich bezeichnet und in der Nationalhymne neben Einigkeit und Recht besungen. Danach lasst uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand.

Es gilt also die allgemeine Regel, dass die Freiheit in unserem Rechtsstaat einen außerordentlich hohen Rang einnimmt, vermutlich den höchsten nach der Menschenwürde. Der Freiheitsentzug ist dementsprechend auch die höchste Strafe, die unser Recht kennt.

Man muss sich einmal vor Augen führen, was es bedeutet, als Unschuldiger wegen einer Straftat verurteilt zu werden. Kafka lässt grüßen. Nichts getan und eingelocht. Nicht selten wenden sich auch noch Freunde und Familie nach und nach ab. Als Schwuler verurteilt zu werden, war für das gesellschaftliche Ansehen so ziemlich das schlimmste was einem Mann passieren konnte. Beruf, Karriere, Wohnung, Ansehen, alles dahin.

Und da kommt man den nur wegen ihrer Liebe verfolgten jetzt mit dem geilen Entschädigungsangebot von 4,11€ statt der üblichen 25.–€ pro Tag? Die Freiheit des Schwulen ist nur einen Bruchteil der üblichen Haftentschädigung wert? Geht’s noch? Da gehört eine anständige Kelle Euro draufgeschlagen.

Peinliches Signal

Hat im Justizministerium wirklich niemand darüber nachgedacht, was das für ein hochnotpeinliches Signal gegenüber den Homosexuellen ist?

Selbst die üblichen 25.–€ Entschädigung für jeden Tag erlittene Haft sind schon kein Witz, sondern eine absolute Frechheit. Wer sich das ausgedacht hat, sollte mal ein paar Monate sitzen. Der unschuldig Verurteilte verliert zwangsläufig sein Vertrauen in den Rechtsstaat. Der Rechtsstaat, dessen Aufgabe es ist, ihn vor Ungerechtigkeit zu schützen, dieser Rechtsstaat hat ihm das Wertvollste genommen, dass ein Mensch haben kann, seine Freiheit. Irgendwann wird dann festgestellt, dass die Verurteilung falsch war und dann gibt es nur einen läppischen Geldbetrag als Entschädigung? So kann das nicht laufen. Schwarze Null hin oder her.

Auch wenn man das Leid eines Unschuldigen mit keiner Geldsumme wirklich ausgleichen kann, genauso wie ein Schmerzensgeld niemandem den Verlust eines Beines oder der Augen ersetzen kann, kann es nicht mit dem alles überstrahlenden Verfassungsgebot des Schutzes der Menschenwürde in Einklang stehen, wenn ein Justizopfer auf diese Weise hinterher auch noch verhöhnt wird.

Ehrensold

Ich hatte vor ein paar Jahren einmal vorgeschlagen mit einer halbwegs angemessenen Entschädigung solle man sich am Ehrensold des Bundespräsidenten orientieren. Das sind 217.000.–€ pro Jahr oder rund 594.–€ pro Tag. Und da der unschuldig Verurteilte weder ein Büro noch einen Dienstwagen und Personal benötigt, könnte man den Betrag auf 600.–€ täglich aufstocken.Finden Sie verrückt? Warum?

Die Orientierung am Ehrensold halte ich deshalb für gerechtfertigt, weil der unschuldig Verurteilte dem Staat ein Sonderopfer erbracht hat. Er ist, um es einmal in christlicher Diktion auszudrücken, „wie der Geringste“ der Brüder behandelt worden. Da macht es doch Sinn, ihn bei der Rückabwicklung dieses schrecklichen Unrechtswenigstens finanziell so zu behandeln, als sei er der höchste Repräsentant des Staates und das ist nun mal der Bundespräsident.

Falls Sie meinen, das werde aber alles viel zu teuer, dann überlegen Sie mal, ob das wirklich ein gutes Argument ist. Die vergeudete Lebenszeit lässt sich nicht zurückgewinnen, die erlittenen psychischen Beschädigungen kaum gänzlich heilen, die Verachtung und das Stigma als Krimineller haben Leben zerstört. Da darf es dann auch mal ordentlich etwas kosten. Was nichts kostet, ist häufig auch nichts wert. Ob es tatsächlich so viel sein muss, weiß ich auch nicht, die aktuellen Beträge sind aber viel zu niedrig und das was man den Homosexuellen anbieten will, ist weniger als ein Almosen. Das ist eine Beleidigung.

Die meisten Opfer der Homosexuellenverfolgung, werden diese Rehabilitierung selbst gar nicht mehr erleben können, weil sie mittlerweile tot sind. Der Staat hat sich da reichlich Zeit gelassen. Jetzt sind es nur noch wenige Opfer, die diesen Wahnsinn überlebt haben. Den Antrag auf Rehabilitierung können zwar auch Erben, Verwandte und andere Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer Urteilsaufhebung haben, stellen, aber das bekommen die Toten dann auch nicht mehr mit. Wie viele Schwule mögen sich aufgrund des staatlichen Verfolgung das Leben genommen haben, wie viele im sozialen Abseits gelandet sein, wie viele dem Alkohol oder Drogen verfallen. Und immer noch ist die „schwule Sau“ Schimpfwort auf Schulhöfen und Sportplätzen, immer noch kämpfen irgendwelche Idioten gegen eine „Verschwulung“ der Gesellschaft. Straftaten gegen Homosexuelle habe nicht etwa ab, sondern zugenommen. Und die Dunkelziffer ist vermutlich höher als bei anderen Gewalttaten, weil viele Homosexuelle erst gar keine Anzeige erstatten. Die wollen immer noch nicht auffallen.

Jetzt nachbessern

Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es darf aber nicht der letzte sein. Und er muss noch die richtige Schrittlänge bekommen. Das Parlament bekommt jetzt die Gelegenheit, das Rehabilitierungsgesetz in einen würdigen Zustand zu versetzen und den Homosexuellen wenigstens erst mal die Entschädigung zukommen zu lassen, die jedem anderen, der zu Unrecht in Haft war, auch gewährt wird. Jeder Cent weniger wäre eine erneute Diskriminierung der Opfer einer jahrzehntelangen menschenrechtsverletzenden Verfolgung von Homosexuellen. Und damit muss endlich Schluss sein.

 

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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