Apartheid für die Wahlurne
Nach den Erfolgen populistischer Bewegungen werden die Warnungen vor Nachrichtenmanipulationen im Internet lauter. Wissenschaftler Dr. Sandro Gaycken regte in der FAZ unter anderem an, das Wahlrecht an eine gewisse Mindestbildung zu koppeln. Ein Vorschlag, der vielleicht gefährlicher ist als die Gefahr vor der er warnt.
Fast 27 Jahre saß Nelson Mandela in Haft. Sein Verbrechen: Er setzte sich im Südafrika der Rassentrennung dafür ein, dass alle Bürger gleich behandelt werden sollten. Egal ob Schwarz oder Weiß, Hindu oder Christ, Akademiker oder Hilfsarbeiter. „One Man, one vote – jeder Bürger, eine (Wahl-) Stimme“ lautete eine seiner Forderungen. Am 11. Februar 1990 wurde Mandela vom Apartheidsregime begnadigt – und 1994 schließlich selbst zum ersten nichtweißen Präsidenten Südafrikas gewählt. Seitdem, so dachte ich, würde niemand mehr in der westlichen Welt am Prinzip „One man, one vote“ rütteln. Schon gar nicht in Deutschland, wo das letzte Relikt aus vordemokratischen Zeiten, das preußische Dreiklassenwahlrecht, das die Wähler nach ihrer Steuerleistung abstufte, 1918 mit der Monarchie zu Grabe getragen wurde. Und wo während zweier Diktaturen nicht an freie und faire Wahlen zu denken war.
Leider führte mir die Lektüre der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) am vergangenen Dienstag vor Augen, dass ich mit meiner Annahme wohl falsch gelegen habe. In einem Gastbeitrag sprach sich Dr. Sandro Gaycken, Direktor des Digital Society Instituts in Berlin, dafür aus, dass Bürger vor Wahlen einem Wissenstest unterzogen werden sollen. Nur wer diesen bestehe, solle wählen dürfen. Wörtlich forderte Herr Dr. Gaycken eine „Gonsikratie“. Nun verstehe ich kein Altgriechisch, den Begriff hätte ich jedoch mit „Herrschaft der Wissenden“ übersetzt. Auch konnte ich Teile des Artikels so verstehen, als spreche sich der Autor für eine Vorzensur in den Medien, zumindest in den sozialen Medien, aus („Falsche Fakten dürfen gar nicht erst zugelassen werden“).
Herrschaft der Wissenden? Harter Tobak!
Normalerweise bin ich bei der Zeitungslektüre sehr entspannt. Selbst über Jakob Augstein oder Georg Diez bei SPON amüsiere ich mich mehr, als dass ich mich über sie aufrege. Allerdings muss ich gestehen, dass mich der Doktor-Gaycken-Text mehr als konsterniert zurück gelassen hat. Will da jemand, vorgeblich zum Schutz der Demokratie, demokratische Rechte einschränken? Als Star Wars-Fan denkt man in solchen Momenten unweigerlich an Kanzler Palpatine, der angeblich die Galaktische Republik bewahren wollte, dessen Notstandsmaßnahmen aber nur ein Ziel hatten: eben diese Republik in ein autoritäres Gebilde umzuwandeln. Allerdings führte Palpatine ein Doppelleben; in Wahrheit war er der Sith Lord Darth Sidious. Nun bin ich zu 99,9 Prozent davon überzeugt, dass Herr Dr. Gaycken kein Sith Lord ist, und ich bin sicher, dass er über keine ähnliche verborgene Agenda verfügt. Gefährlich finde ich viele seiner Darlegungen dennoch. Das Gegenteil von gut ist eben manchmal gut gemeint.
Zwar bin ich kein Jurist, laienhaft habe ich aber doch den Eindruck, dass einige von Herrn Dr. Gayckens Vorstellungen durchaus im Widerspruch zum Grundgesetz stehen könnten. So heißt es etwa in Artikel 5 (1) GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Zwei Sätze weiter folgt: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Grundgesetz ist eindeutig
Natürlich ist mir klar, um was es Herrn Doktor eigentlich geht. Er sorgt sich, dass Menschen ohne ausreichendes Hintergrundwissen Gefahr laufen, sich durch unseriöse Meldungen aus ungesicherter Quelle fehl informieren zu lassen. Ich streite nicht ab, dass diese Möglichkeit nicht allzu weit hergeholt ist. Aber erstens scheint es mir praktisch unmöglich, so etwas in einer freiheitlichen Demokratie völlig zu verhindern. Man müsste dazu eine gigantische Kontroll- und Zensurbehörde mit zigtausenden Mitarbeitern schaffen, die vorab sichtet, was Menschen bei Formaten wie Facebook und Twitter oder in Blogs einstellen möchten. Vielleicht ist in China, Nordkorea oder dem Iran so etwas möglich. In einem Land wie Deutschland scheint es mir schwer praktikabel zu sein.
Zweitens finde ich so etwas nicht einmal wünschenswert. Einer staatlichen Monopolbehörde käme letztendlich die Macht zu, zu entscheiden, welche Meldungen als wahr zu gelten haben und welche nicht. Man stelle sich vor, an den Schaltstellen dieser Macht säße irgendwann einmal jemand vom äußersten linken oder rechten Rand, den man mit der ganzen Aktion eigentlich davon fernhalten will. Wenn aber aktuell irgendwer wissentlich Unwahrheiten verbreitet oder Menschen in unangemessener Weise herabsetzt, dann kennen Presse- und Strafrecht durchaus Mechanismen, um entsprechend darauf zu reagieren. Schon in der Bibel heißt es: Bei allem, was Du tust, bedenke das Ende.
Es gilt die allgemeine Handlungsfreiheit
Noch schwerwiegender erscheint mir allerdings jener Gedankengang des Herrn Doktor, der auf eine faktische Beschränkung des aktiven Wahlrechts hinausläuft. In modernen Demokratien ist der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts unentbehrlich. Er schreibt fest, dass prinzipiell jeder Staatsbürger wahlberechtigt ist, der klar fixierte Mindestvoraussetzungen, wie zum Beispiel das Wahlalter, erfüllt. Das Grundgesetz nennt in Artikel 38 die Grundsätze einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Eine de facto Führerscheinprüfung für Wähler ist meiner Ansicht nach daher nicht mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Und dabei kann nicht einmal ausgeschlossen werden, dass selbst hochgebildete Menschen radikale oder populistische Parteien wählen.
Außerdem gilt Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, die sogenannte allgemeine Handlungsfreiheit: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Wenn sich also jemand lieber über das Liebesleben von Sarah und Pietro Lombardi informiert, anstatt sich mit aktuellen politischen Entwicklungen vertraut zu machen, dann mag man das bedauern. So jemand agiert aber im Rahmen des Grundgesetzes. Es gibt also auch so etwas wie ein Recht auf Ignoranz. Und käme jemand auf die Idee, Uninformierten tatsächlich ihr vom Grundgesetz garantiertes Wahlrecht zu nehmen, so wäre ein Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe mehr als nur Erfolg versprechend.
Es gibt ein „Recht auf Ignoranz“
Aus Herrn Dr. Gayckens Vorstellungen entnehme ich gesellschaftliche Konzepte, die nicht mit meinen übereinstimmen und die eigentlich nicht das Fundament sein können, auf dem unser Grundgesetz aufbaut. Herr Doktor spricht ja von „Gnosikratie“, „Herrschaft der Wissenden“, was nach dem klingt, was der griechische Philosoph Plato „Philosophenherrschaft“ nannte.
In „Politeia“ („Der Staat“) vertrat Plato die Auffassung, das ein Staat nur dann gut regiert wird, wenn seine Lenkung in der Hand von Philosophen sei. Deshalb forderte er für sie ein uneingeschränktes Machtmonopol. In der römischen Republik wiederum waren es privilegierte Familien, die Patrizier, die das politische Leben bestimmten. Aus diesen Familien gingen Männer hervor, die als Senatoren und andere Würdenträger die Entwicklung ihrer Städte dominierten. Die Patrizier galten als Geburts- und Geldaristokratie, die ihre Macht weiter vererben konnte. Auf der anderen Seite des Grabens standen die Plebejer, das einfache Volk. Meist waren es Handwerker und Bauern, sie galten als “Bürger zweiter Klasse”. Ihren Lebensunterhalt verdienten sie durch eigene Arbeit und konnten oft nur mit Mühe und Not die Familien ernähren. Brot und Spiele waren bekanntlich noch das Beste, das die Herrscherschicht ihren minderprivilegierten Mitbürgern zugestand.
Übrigens: In Rom herrschte mit Kaiser Marc Aurel einst tatsächlich ein Philosoph. Dem attestierten die Geschichtsschreiber insgesamt eine äußerst gute Performance. Nur brach ausgerechnet dieser Philosophenkaiser mit der damals bewährten Sitte, den begabtesten Funktionär des Reiches zu adoptieren und ihn zu seinem Nachfolger zu machen. Stattdessen erwählte er seinen leiblichen Sohn Commodus, der vor allem als Schreckensherrscher in die Annalen einging. (Für alle, die sich nicht für antike Geschichte interessieren: Regisseur Ridley Scott setzte Commodus in dem Film ,Gladiator‘ ein historisch nicht ganz sauberes Denkmal). Und im Großen und Ganzen ließ die Qualität römischer Herrscher ab Commodus deutlich nach. Dies zeigt: Auch die gebildetsten Köpfe können historische Fehler machen. Der Kaiser indes, der in einer von Senatoren verfassten Geschichtsschreibung als bester Herrscher („optimus princeps“) Roms belegt ist, Marcus Ulpius Traianus, stammte als erster Imperator überhaupt aus einer Provinz. Er ging zudem aus keiner klassischen Elitenfamilie hervor. Erst sein Vater wurde in den Patrizierstand erhoben.
Keine „Bürger zweiter Klasse“
Antike Staatskonzepte sind aber nichts, was man als Otto Normalbürger heutzutage irgendwie sexy finden sollte. Menschen, die Zeit, Geld und Gelegenheit haben, sich umfassend zu informieren, könnten sich so klare gesellschaftliche Vorteile verschaffen – sagen wir mal gegenüber Krankenschwestern oder Busfahrern, die im Hamsterrad der Schichtarbeit gefangen sind – und die ihre freie Zeit in erster Linie zur Regeneration benötigen. Wenn solche Menschen, die Steuern zahlen und selbstverständlich auch gesellschaftliche Pflichten haben, nicht mehr Wählen dürften, könnte ihre Reaktion entweder ein völliger Rückzug oder eben erst recht Radikalisierung sein. Um noch mal auf das alte Rom zurück zu kommen: Die große Masse der Unterprivilegierten und Unzufriedenen stand am Ende eindeutig im Fan-Lager von Senatsgegnern wie Sulla oder Julius Cäsar. Dieser große öffentliche Rückhalt förderte deren Aufstieg zu Autokraten.
Ich fände es daher am Ende der Tage weniger schädlich, wenn irgendwelche grenzwertigen Gruppierungen in die Parlamente einziehen, als grundlegende Änderungen der Spielregeln unserer Demokratie zu akzeptieren. Bei letzterem wäre der Schaden größer, zumal sich neue Bewegungen in den deutschen Landtagen bislang entweder blamiert oder entzaubert haben (Schill-Partei, DVU, Statt-Partei) – oder den Weg hin zu Maß und Mitte antraten (Teile der Linken, die frühen Grünen). Außerdem darf Demokratie keine Schönwetterveranstaltung sein. Sie muss zu jeder Jahreszeit funktionieren und dabei auch den einen oder anderen Sturm aushalten können.
Die USA beispielsweise haben so eine über Jahrhunderte hinweg erprobte Demokratie. Dort herrscht offenbar eine realistischere und unaufgeregtere Sicht auf neue Phänomene wie Social Media und den dort anzutreffenden Nachrichtendschungel. In einem sehr lesenswerten Interview in der aktuellen Ausgabe des Spiegel sagt beispielsweise der Chefredakteur des linksliberalen Magazins „New Yorker“, David Remnick: „Wir (die klassischen Qualitätsjoirnalisten) müssen unseren Beruf noch besser, noch unermüdlicher ausüben, ohne klagen und zu jammern. Wir müssen noch mehr Wege finden, uns Gehör zu verschaffen. Wir sollten Druck auf die Mächtigen ausüben und schonungslos und furchtlos die Wahrheit berichten. Das ist die Aufgabe.“
Medien müssen noch umfassender informieren
Ich denke, es ist überflüssig zu betonen, dass mir Remnicks Ansatz deutlich sympathischer ist als die Vorschläge des Herrn Dr. Gaycken. Zumal es hierzulande – anders als etwa in den USA – Landes- und Bundeszentralen für politische Bildung und einen gut finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt.
Sicher: Überzeugen ist deutlich mühsamer als Grundrechte anzuzweifeln. Es ist aber wohl erfolgsversprechender und vor allem demokratischer.
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