Amtszeitbeschränkung für das Kanzleramt? Lieber nicht

In seiner Kolumne „Einmal Wiederwählen reicht.“ fordert Kolumnist Hasso Mansfeld die Begrenzung der Amtszeit für den Bundeskanzler auf zwei Wahlperioden. Kolumnist Heinrich Schmitz widerspricht.


Erinnern Sie sich noch an Ihren Sportunterricht in der Schule. Da wurden Mannschaften gewählt. Der Lehrer wählte zwei Schüler aus und die durften sich dann aus der Menge der übrigen Schüler abwechselnd ihre Mannschaft auswählen. Zunächst versuchte jeder die besten Spieler zu bekommen, dann wurden die mittelmäßigen genommen und am Ende die Grobmotoriker. Das System sorgte zum einen dafür, dass jeder seinen Platz fand, und zum anderen, dass zwei etwa gleich starke Mannschaften vorhanden waren. Natürlich sorgte es auch dafür, dass die Mannschaften über lange Zeiten dieselben Spielführer hatten. Das System war allerdings nicht starr. Kam ein neuer Schüler in die Klasse, wurde er vielleicht bei der ersten Wahl als Letzter gewählt, zeigte er aber spielerische Klasse, dann war er beim nächsten mal ganz vorne dabei. Das Auswahlverfahren war vielleicht für diejenigen, die immer als Letzte gewählt wurden, ein wenig grausam, aber es funktionierte. Recht merkwürdig hätten wir es empfunden, wenn die Besten nach einer bestimmten Zeit nicht mehr hätten gewählt werden dürfen.

Nach 8 Jahren unwählbar?

Die Amtszeit des Bundeskanzlers ist in Deutschland nicht begrenzt. Das hat in der Vergangenheit zu langen Amtszeiten – Adenauer, Kohl, Merkel – geführt. Mit einer Begrenzung der Amtszeiten ließe sich das ändern. Ein Wechsel würde dann nach maximal 8 Jahren erzwungen. Aber wozu?

Ein erzwungener Wechsel ist nicht zwingend etwas Positives. Es ist ja gerade die Aufgabe des Souveräns, die im Parlament vertretenen Abgeordneten auszuwählen, die dann ihrerseits den Bundeskanzler wählen. Bei einer Amtszeitbegrenzung würde sowohl dem Souverän als auch der Kanzlerpartei eine Wahlmöglichkeit genommen. Warum sollte der Wähler nicht die Partei wählen, die den erneut antretenden Bundeskanzler als Kandidaten zur Wahl präsentieren möchte, wenn er genau diese Person auch in Zukunft gerne als Kanzler sieht?

Hasso Mansfeld meint, das Macht korrumpiere und absolute Macht absolut korrumpiere. Das klingt gut und wird wohl auch bei entsprechenden Machtverhältnissen so sein. Aber wo sollte denn diese absolute Macht in Deutschland zu finden sein? Eine auf eine große Koalition gestützte Kanzlerschaft mag zwar eine Übermacht im Parlament haben, aber die hat sich der Souverän ja selbst zusammen gewählt. Und sie untersteht auch der Kontrolle durch Opposition, Justiz und Presse.

Macht auf Zeit

Vor allem aber ist diese Macht – wie Hasso Mansfeld fordert – nur auf Zeit gewährt. Nach Ablauf der Legislaturperiode entscheidet der Wähler erneut über die Zusammensetzung des Bundestages und damit indirekt auch über die Person des Kanzlers.

Stellt dann eine Partei einen Kandidaten auf, den die Mehrheit der Bevölkerung nicht oder nicht mehr als Kanzler sehen möchte, dann wird diese Partei bei der Wahl erheblich verlieren, in der Opposition oder sogar außerhalb des Parlaments landen und den schönen Plan einer erneuten Amtszeit ihres Kandidaten in die Tonne kloppen können. So läuft das nun mal.

Würde es gerade noch zu einer Koalition mit einer anderen Partei reichen, dann hätte auch diese die Möglichkeit, auf einem anderen Kandidaten zu bestehen oder mit anderen zu koalieren. Ist der Kandidat aber in seinem Amt erfolgreich gewesen und will die Mehrheit der Wähler von genau dieser Person weiter regiert werden, dann wird die Partei die Wahl gewinnen. Dass das gegen demokratische Prinzipien verstoßen würde, erschließt sich mir nicht. Das Volk bekommt den Kanzler den es will. Wäre doch blöde, wenn ein guter Kanzler zur Untätigkeit gezwungen würde, während ein Neuling die Sache nicht auf die Kette bekommt.

Neue Besen?

Wen eine Partei als Vorsitzenden oder als Spitzenkandidaten wählt, ist alleine Sache der Partei. Vielleicht hat sie keinen besseren, neuen Kandidaten. Soll sie dann gezwungen werden, statt des aus ihrer Sicht kompetenten und erfahrenen Kandidaten, der gute Aussichten hat zu gewinnen, sich für einen unerfahrenen und inkompetenten Kandidaten zu entscheiden? Würde das das Volk weiterbringen? Es mag ja für die Bundesliga stimmen, dass neue Besen gut kehren, aber meistens kommen Vereine auf diese Weisheit erst, wenn es mit dem alten Trainer nicht mehr klappt. Hätte man aus Prinzip nicht mehr mit Jogi Löw verlängern sollen? Ach was. Der Mann ist erfolgreich.

Warum sollte es demokratischer sein, wenn ein erfahrener, engagierter  Politiker nach einer gewissen Zeit nicht mehr gewählt werden darf? Gerade im Hinblick auf nationale Interessen kann es sehr hilfreich sein, wenn ein international anerkannter und erfahrener Kandidat seinen Job fortsetzt. Wenn jemand aus Sicht des Wählers bewiesen hat, dass er Kanzler kann, warum sollte man dann als Partei jemanden als Spitzenkandidat vorschlagen müssen, von dem man selbst sich das bestenfalls erhofft? Die Anzahl der für das Kanzleramt geeigneten Bürger ist relativ klein. Ich könnte das nicht. Und wenn jemand meint, es sei ene Alternative, wenn man jemanden der keinerlei politischer Erfahrung hat aus purer Wut über das Establishment mal wählt, dann meint er das halt. Vernünftig ist das nicht. Durch eine Amtszeitbegrenzung würde man die Zahl der infrage kommenden Personen unnötig verkleinern.

Und ich halte Erfahrung für einen nicht gering zu schätzenden Wert. Ich lasse mich lieber von einem erfahrenen Arzt operieren, als von einem, der mir freudestrahlend erklärt, er versuche diese Operation zum ersten Mal und wünsche uns viel Glück.

Mag ja sein, dass die innerparteiliche Meinungsbildung bezüglich der Spitzenkandidaten demokratischer ablaufen könnte. Aber sollten auch das die Parteien nicht selbst entscheiden? Die Piraten hatten es vorgemacht, sind aber möglicherweise wegen zu wenig Erfahrung bedauerlicherweise nicht so weit gekommen, wie nun die AfD.

Und wenn dann so ein Ex-Kanzler-Spitzenkandidat zum wiederholten Male die Mehrheit bekommt, dann hat der Souverän das eben so entschieden. Wenn ausgerechnet ein Liberaler wie Hasso Mansfeld eine gesetzliche Regulierung fordert, die dem Volk eine Wahlmöglichkeit nimmt, dann ist das irgendwie schon lustig.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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