Kanzlerin auf Abwegen

Im Umgang mit Satire macht die Kanzlerin keine gute Figur – es ist allerdings nicht das erste Mal, dass Frau Merkel ein zumindest merkwürdiges Amtsverständnis zeigt.


Die deutsche Kanzlerin tauscht sich mit ihrem türkischen Amtskollegen über eine ZDF Satiresendung aus und kommt mit ihm überein, dass ein Beitrag dieser Sendung bewusst verletzend gegenüber dem türkischen Präsidenten Erdoğan gewesen sei. Ist das Aufgabe einer Kanzlerin? Denn anders als der CDU-Politiker Elmar Brok in einer Diskussionsrunde bei Anne Will die Zuseher glauben machen wollte, kann die Kanzlerin in der Öffentlichkeit keine private Meinung vertreten. Das kann sie allenfalls im Kreis der Familie und enger Freunde, aber in dem Augenblick, in dem sie mit anderen Politikern spricht, mit ausländischen Ministerpräsidenten oder im Beisein der Presse, spricht sie ausschließlich und immer als Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Es ist auch kaum anzunehmen, dass Davutoğlu die Bemerkungen der Kanzlerin als private Meinungsäußerung Angelas verstanden hat.

Die Kanzlerin und das Recht

Es gehört nicht zu den Aufgaben der Kanzlerin, Satiresendungen zu bewerten und noch weniger, sich für deren Inhalt zu entschuldigen – denn nicht anders ist ihre Bemerkung gegenüber Davutoğlu zu verstehen. Als deutsche Kanzlerin hat sie das deutsche Grundgesetz zu verteidigen, inklusive Artikel 5, denn in ihrer Funktion ist sie, wie Alexander Thiele das sehr schön formuliert hat, Adressat der Grundrechte und nicht deren Trägerin – „und diese hat sie nun zu schützen.“

Mit ihrem Verhalten in Bezug auf Jan Böhmermann hat die Kanzlerin nicht zum ersten Mal den Kompetenzbereich ihres Amtes überschritten, dieses Überschreiten scheint vielmehr zu einem bestimmenden Moment ihrer dritten Amtsperiode zu werden.

Im Spätsommer 2015 entscheidet die Kanzlerin die Grenzen zu öffnen und hunderttausende Flüchtlinge über Ungarn und Österreich unkontrolliert ins Land zu lassen und damit sowohl das deutsche Asylrecht als auch das sogenannte Dublin-Verfahren außer Kraft zu setzen. Wie auch immer man zum Asylrecht steht, es ist zunächst geltendes Recht und es ist mehr als bedenklich, dass ein solches auf Zuruf der Kanzlerin offen gebrochen wird. Auch all jenen, die Angela Merkel in diesem Herbst 2015 zujubelten und ihre Haltung in der Flüchtlingskrise mutig nannten, sollte bei dem Gedanken mulmig werden, dass die Regierungschefin ihre moralischen Standards über das Recht stellt.

Der deutsche Rechtsstaat basiert darauf, dass alle – auch die Mitglieder der Regierung – unter dem Recht stehen. Dieses kann von der Legislative geändert werden, aber gerade die Kanzlerin, als oberste Chefin der Exekutive, hat dieses Recht zu schützen und umzusetzen und nicht per Anordnung zu seinem Bruch aufzurufen. Auch wenn es manchem in diesem Fall gefallen hat, wer weiß, welches Gesetz der Merkelschen Moral oder zukünftigen Regierungsoberhäuptern beim nächsten Mal im Weg steht. Einsicht gegenüber ihren Kritikern zeigte die Kanzlerin jedenfalls nicht. Vielmehr beharrte sie auf ihrem Standpunkt: „Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“

Aufruf zum Gottesdienst?

Woher die Kanzlerin die Legitimation bezieht, ihre Ansichten über das Recht zu stellen, wurde ebenfalls Anfang September 2015 in einer wenig beachteten Aussage deutlich. Auf einer Podiumsdiskussion in Bern, antwortete die Kanzlerin auf die Frage, wie sie Europa vor einer „Islamisierung“ schützen wolle, zunächst, dass man bei vier Millionen Muslimen nicht darüber streiten brauche, ob nun der Islam und Muslime zu Deutschland gehören oder nicht, um dann in einer grandiosen Volte weiter auszuführen:

Wenn ich was vermisse, dann ist es nicht, dass ich irgendjemandem vorwerfe, dass er sich zu seinem muslimischen Glauben bekennt, sondern dann haben wir doch auch den Mut zu sagen, dass wir Christen sind. Haben wir doch den Mut zu sagen, dass wir da in einen Dialog eintreten, haben wir dann aber auch bitteschön doch die Tradition, mal wieder in einen Gottesdienst zu gehen oder ein bisschen bibelfest zu sein und vielleicht auch ein Bild in der Kirche noch erklären zu können.

Wer ist dieses „wir“, für das die Kanzlerin hier spricht und das sie gleichzeitig anredet?  Sieht sie sich als Kanzlerin der Christen in Deutschland? Und ist es Aufgabe der Kanzlerin, die deutschen Christen zu Bibelstudium und Kirchgang aufzufordern? Kaum. Deutschland ist ein säkularer und pluralistischer Staat, in dem Menschen zahlreicher Religionen und Weltanschauungen leben und als Kanzlerin ist Angela Merkel Kanzlerin all dieser Menschen, deren religiöse und weltanschauliche Befindlichkeiten sie ebenso wenig angehen, wie deren Lektüre (Bibel) und Sonntagvormittags Beschäftigung. Die Kanzlerin ist nicht Oberpriesterin der Nation.

Und dann Böhmermann

Die Causa Böhmermann ist eigentlich eine Causa extra 3. Wegen eines satirischen Videos wurde der der deutsche Botschafter ins türkische Außenamt einbestellt. Mit dieser Einbestellung hatte die türkische Regierung nicht nur ihre Verstimmung signalisiert, sondern zugleich die Forderung erhoben, die extra 3 Sendung müsse aus dem Internet gelöscht werden. Hierauf hätte die Kanzlerin, die in ihrem Amtseid unter anderem geschworen hat, „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes [zu] wahren und verteidigen“, unmittelbar reagieren müssen, indem sie zunächst die Einbestellung des Botschafters kritisiert und dann darauf verweist, dass in Deutschland Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit bestehen und die Regierung keinerlei Einfluss auf die Gestaltung der Medien habe, noch eine solche anstrebe. Sie hätte die türkische Regierung auf den allgemeinen Rechtsweg verweisen müssen – doch die Kanzlerin schwieg, ebenso wie der Rest ihrer Regierung.

Nicht geschwiegen hat sie dann nach Jan Böhmermanns Sendung. Hier fühlte sie sich bemüßigt, sich persönlich bei ihrem türkischen Kollegen zu entschuldigen. Das war nicht sehr hilfreich, denn damit erzeugte sie gegenüber Davutoğlu den Eindruck, die Satire Böhmermanns sei ein Verstoß gegen deutsches Recht – eine Aussage, die sie im Rahmen ihres Amtes und vor einem etwaigen Gerichtsverfahren nicht treffen kann. Nun warten wir schon seit mehr als vier Tagen auf die Entscheidung der Bundesregierung, ob sie dem Ansuchen der türkischen Regierung, eine Strafverfolgung Böhmermanns nach § 103a StGB einzuleiten, nachkommen wird oder nicht. Vor wenigen Stunden ließ die Kanzlerin verlautbaren, die Beratungen dauerten an. Das ist ein Armutszeugnis.

Klare Worte sind gefordert

In der Flüchtlingskrise stellte die Bundeskanzlerin ihre persönlichen Vorstellungen über das Gesetz, beim Aufruf zum Kirchgang ihre Religiosität über ihr Amt und aktuell scheint sie ihre außenpolitischen Wünsche über ein klares Bekenntnis zur Meinungsfreiheit zu stellen. Dass eine Satiresendung zur Staatskrise wird und Politik, Medien und Öffentlichkeit seit Tagen beschäftigt, liegt ausschließlich am Lavieren der Kanzlerin. Von ihr – und nur von ihr – sind dringend klare Worte gefordert, denn es gehört nicht zu ihren Aufgaben, das Ego Erdoğans zu streicheln oder zu entscheiden, ob eine Satire eine Beleidigung darstellt oder nicht. Daher sollte die Regierung umgehend das Erdoğansche Ansuchen um Strafverfolgung zurückweisen und am besten gleichzeitig die Abschaffung des § 103 StGB prüfen.

Es gibt, wie schon Kollege Heinrich Schmitz schrieb, keinen plausiblen Grund, warum die Beleidigung eines Staatsoberhauptes „einen höheren Unrechtsgehalt haben soll, als die Beleidigung von Herrn Hinz oder Frau Kunz.“ Wenn sich der türkische Präsident beleidigt fühlt, kann er, was er ohnehin schon getan hat, Jan Böhmermann und das ZDF nach § 185 anzeigen. Dann wird ein ordentliches Gericht der Frage nachgehen, ob hier eine Schmähung vorliegt oder nicht. In keinem Fall darf der Eindruck weiter befördert werden, dass die Regierung, um den Flüchtlings-Deal mit Erdoğan nicht zu gefährden, die Meinungsfreiheit eingeschränkt will. Dieser Eindruck verstärkt sich aber mit jedem Tag des Zögerns.

Und das ZDF sollte auf seine Redakteure hören und die Böhmermann-Sendung „vom Giftschrank wieder in die Mediathek“ stellen.

Lesen Sie zur Causa Böhmermann auch die Kolumnen von
Heinrich Schmitz: Böhmermann-Identität
und Sören Heim: Muss man Böhmermann jetzt gut finden?
und: Böhmermann: Verbrechen gegen die Menschheit? Geht’s noch?
und Alexander Wallasch: Böhmermann hat Schweinegrippe

Heiko Heinisch

Nach Abschluss des Geschichtsstudiums arbeitete Heiko Heinisch u.a. am Ludwig-Boltzmann-Institut für historische Sozialwissenschaft. Nach längerer freiberuflicher Tätigkeit arbeitet er seit Mai 2016 als Projektleiter am Institut für Islamische Studien der Universität Wien. Nach längerer Beschäftigung mit den Themen Antisemitismus und nationalsozialistische Judenverfolgung wuchs sein Interesse an der Ideengeschichte, mit Schwerpunkt auf der Geschichte der Ideen von individueller Freiheit, Menschenrechten und Demokratie. Er hält Vorträge und veröffentlichte Bücher zu christlicher Judenfeindschaft, nationalsozialistischer Außenpolitik und Judenvernichtung und widmet sich seit einigen Jahren den Problemen, vor die Europa durch die Einwanderung konservativer Bevölkerungsschichten aus mehrheitlich islamischen Ländern gestellt wird. Daraus entstand das gemeinsam mit Nina Scholz verfasste Buch „Europa, Menschenrechte und Islam – ein Kulturkampf?“ im Wiener Passagen Verlag (2012). Er ist Mitglied des Expert_Forum Deradikalisierung, Prävention & Demokratiekultur der Stadt Wien. Im März 2019 ist das gemeinsam mit Nina Scholz verfasste Buch „Alles für Allah. Wie der politische Islam unsere Gesellschaft verändert“ im Molden Verlag erschienen.

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