Lasst 16-jährige wählen
Mit Beschluss vom 29. Januar 2019 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Wahlrechtsausschluss von Menschen, die unter einer Vollbetreuung stehen verfassungswidrig ist. Ein Grund sich auch noch einmal mit dem Wahlrecht für unter 18-jährige zu beschäftigen.
Von Heinrich Schmitz in Gesellschaft Politik Recht Recht klar am 20. April 2019