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§ 153a StPO

von Storch kauft sich frei?

Beatrix von Storch hat’s geschafft. Gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000.–€ stellte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen sie ein, welches wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen sie eingeleitet worden war. Das Verfahren ist damit beendet.

Von in Politik Recht Recht klar am 17. November 2018