Alle gegen den Drachenlord
Zwei Jahre Haft für den Drachenlord. Ein Prozess mit einem unbefriedigenden Ergebnis. Die Samstagskolumne von Heinrich Schmitz
Bild von Stefan Keller auf Pixabay
„Willst Du nicht was über den Drachenlord schreiben“ fragte mich vor ein paar Tagen ein Freund. „Drachenlord, nie gehört. Interessiert mich nicht“, lautete meine erste Reaktion. Aber dann war ich doch neugierig und begann zu recherchieren. Und dann war ich interessiert.
Der Drache
Rainer Winkler wurde nach eigenen Angaben 1989 geboren. Er besuchte eine Förderschule, hat keine Ausbildung und arbeitete eine Zeit lang bei einer Zeitarbeitsfirma. Am 11.11.2011 veröffentlichte er sein erstes Video auf Youtube.
Anfang Juli 2012 hab ich dann erfahren das meine Firma pleite ist und verkauft werden soll dazu meine Abteilung in der ich damals gearbeitet habe Leute entlassen muss. So kam es das ich an meinem 23 Geburtstag exakt einen Tag arbeitslos war. Da ich zum 1,8 gekündigt war und am 2,8 23 wurde. Da ich damals schon hier und da ein paar Zuschauer mit meinem Kanal Drachenlord1510 wie er damals geheißen hat hatte. Beschloss ich was ich längst geplant hatte mit einem zweiten Kanal in die LP Szene einzusteigen. Am 01,08,2012 kam mein erstes Lets Play raus auf dem Kanal DrachenGamesLP welchen es inzwischen nicht mehr gibt.“
schreibt er auf seinem Blog https://draches-block.blogspot.com/
Irgendwann kam ihm der Gedanke, mit youtube Geld zu verdienen, was gar nicht mal so blöde war. Heute kann jeder Depp gutes Geld mit einem YouTube-Kanal verdienen und Influencer, die ordentlich Geld scheffeln, gibt es reichlich. Danach geht es dann in diverse Realty-Star-Formate und der größte Depp bekommt dann mindestens 30.000€ dafür, dass er sich ein paar Wochen in irgendeiner Drecksbude mit anderen Z-Promis aufhält und leichte Fragen nicht beantworten kann. Die einzig notwendige Qualifikation dafür ist die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu erregen. Auf was diese Fähigkeit beruht, ist dabei völlig egal. Und das schaffte Winkler erstaunlich flott.
Spott billig
Dass er diese Aufmerksamkeit in erster Linie damit erregte, sich zur Spott- und Hassfigur zu entwickeln, mag ihm gar nicht so sehr bewusst gewesen sein, aber genauso entwickelte sich die Sache. Darüber, dass Winkler mit aus dem Zusammenhang gerissenen Sprüchen wie zum Holocaust – „das wäre mal wieder ne nice sache“ oder auch „es gibt kein zu jung, es gibt nur zu eng“ – und ähnlich widerwärtigen Aussagen nicht zum Sympathen wird, dürfte Einvernehmen bestehen. Soweit das strafbare Äußerungen gewesen sein sollten, spräche auch nichts dagegen, ihn anzuzeigen oder ihm auch im Internet zu widersprechen. Aber was dann passierte, hätte nicht passieren dürfen.
Das war dann etwa im Oktober 2013 als das Verhängnis anfing und mich bis jetzt fast 8 Jahre verfolgt damals ahnte ich aber nichts davon. Ich habe mich damals in der zeit damit beschäftigt Foren und Webseiten zu gestalten und hier und da auch mich selbst an Programmierung versucht. Mit teils teils erfolgen.
Das Unheil fing genau genommen damit an, dass jemand schrieb:
Wer geht jetzt hin vergewaltigt die schlampe und schickt dem Fettsack dann Bilder davon?“
Gemeint war die Schwester Winklers, die mit seinen Videoaktivitäten nicht das Geringste zu tun hatte. Und da tat der „Drachenlord“ das Einzige, was er konnte. Er warf seine Kamera an und veröffentlichte ein Video, in dem er seine Adresse nannte und die Hater aufforderte bei ihm vorbei zu kommen, um sich eine Tracht Prügel abzuholen. Nicht klug, aber dass behauptet er von sich auch gar nicht.
Seit diesem Zeitpunkt wird das Haus Winklers mehr oder weniger täglich von Horden von Idioten belagert, die nichts anderes im Sinn haben, als ihn zu provozieren und seine wütenden Reaktionen zu filmen und ins Netz zu stellen.
Wie das da am Haus von Winkler so aussah, kann man exemplarisch an folgendem Video sehen:
https://www.youtube.com/watch?v=b7P6pGGtReI
Ich kann nicht nachvollziehen, was diese Angreifer antreibt, einen Mann systematisch über mehrere Jahre in den Wahnsinn zu treiben und ganz ehrlich, ich finde völlig nachvollziehbar, wenn jemand bei solchen regelmäßigen Attacken auf sein Eigentum und seine Person gelegentlich durchdreht und den Angreifern ein paar aufs Maul haut. Würde ich auch machen, auch wenn es mir später leid tun könnte. Mein Opa sagte immer:
Me kann och ene Bär zänke.
(Man kann auch einen Bären zanken – also auch einen geduldigen Menschen zur Weißglut bringen)
Wer unter Euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.
Das Urteil
Nun wurde Winkler vom Amtsgericht Neustadt an der Aisch wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte und einer angeblichen Beleidigung der Polizei, die er über seinen Verteidiger eingestand, erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Die Verhandlung des Amtsgerichts fand aus Sicherheitsgründen in den Räumen des Strafjustizzentrum Nürnberg statt. Rund 60 Hater waren vor Ort.
Es ist ja nett, wenn das Amtsgericht erkennt, dass es durch die Wahl eines besser zu schützenden Gerichts für die Sicherheit des Angeklagten sorgen muss, kann aber auch sein, dass es ihm eher um seine eigene Sicherheit ging. Und vielleicht hätte es auch stärker berücksichtigen können, dass der Angeklagte dieses relative Sicherheitsgefühl seit Jahren vermissen muss.
Nun kann ich schlecht etwas über die konkrete Strafzumessung des Gerichts sagen, weil ich am Prozess nicht teilgenommen habe. Allerdings habe ich eine jahrelange Erfahrung als Strafverteidiger und da sei mir schon gestattet, grundsätzliche Zweifel daran zu äußern, dass es ein gerechtes Urteil ist, also eines, das dem Angeklagten wirklich gerecht wird.
Dass Winkler Straftatbestände erfüllt hat, wird nicht einmal von ihm bestritten. Alleine die Erfüllung eines Straftatbestandes macht aber ja noch keine Strafbarkeit aus. Im konkreten Fall kann man schon grundsätzliche Zweifel daran hegen, ob Winkler bei den einzelnen Taten im Vollbesitz seiner ohnehin nicht üppigen geistigen Kräfte war.
Steter Tropfen
Wie würden Sie denn so reagieren, wenn Sie jahrelang einem derart massiven Mobbing ausgesetzt wären? Wenn es Ihnen gar nichts bringen würde, wenn sie wegen Angriffen auf ihr Grundstück und Beleidigungen gegen Sie bis zu fünfzehn Mal am Tag die Polizei rufen und dennoch weder am Tag noch in der Nacht jemals in Ruhe gelassen werden? Blieben Sie dann immer cool und kontrolliert? Stets gelassen und überlegt? Oder kann es sein, dass das Fass auch für Sie irgendwann einmal überläuft und Sie in blinder Wut jemandem einen Backstein hinterherwerfen oder ihm eine Taschenlampe über den Schädel ziehen? Ich für meinen Teil könnte das keinesfalls ausschließen.
Ein sogenannter asthenischer Affekt, ausgelöst z.B. durch Wut kann u.U. durchaus zu einem Zustand der Schuldunfähigkeit führen. Dass jemand durch die Dauerbelagerung irgendwann am Rad dreht, dürfte jedenfalls nicht außergewöhnlich sein.
Die Haider
Die sogenannten „Haider“, so nennen sich die Mobber selbst, weil Winkler das Wort Hater in seiner Dialekt gefärbten Aussprache halt so ausspricht, provozieren den Mann, um genau das zu erreichen. Sie wollen, dass er ausflippt, gewalttätig wird, damit sie das filmen können, um ihrerseits diese Videos im Netz zu zeigen oder ihn damit anzuzeigen. Da könnte man ja schon fast auf die Idee kommen, dass sie mit der Reaktion Winklers nicht nur gerechnet haben, sondern damit auch einverstanden sind. Kämen Sie auf die Idee, Ihren Frisör wegen Körperverletzung angezeigt zu haben, nachdem Sie ihn aufgefordert haben, Ihnen die Haare zu schneiden oder Ihren Arzt, weil er sie auf Ihren Wunsch hin operiert?
Ich kann auch nicht ausschließen, dass ich „die Polizei“ oder auch einen einzelnen Polizisten beleidigen würde, wenn ich merke, dass es der Polizei über Jahre nicht gelingt, mich vor einem Mob zu schützen. Was soll der Mann denn machen? Sich brav für die gute Arbeit der Beamten bedanken und sie zum Kaffee einladen?
Wie gesagt, ich war nicht in der Sitzung und kenne die konkreten Urteilsgründe nicht. Da geht es mir allerdings nicht anders als all denjenigen, die das Urteil feiern. Die meisten tun dies mit der merkwürdigen Begründung, dass man den Drachenlord ja wegen seiner widerlichen Äußerungen zum Schweigen bringen müsse und dass es gut wäre, wenn er mal eine Weile weggesperrt wäre. Dabei übersehen die allerdings, dass Winkler nicht für seine Videos vor Gericht stand, sondern wegen ganz anderer Vorwürfe angeklagt war, die mit seinen Videos gar nichts zu tun haben.
Ja, jemanden mit einem Backstein zu bewerfen und zu treffen, ist ebenso eine gefährliche Körperverletzung, wie jemanden mit einer Taschenlampe zu schlagen. Der Strafrahmen geht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Und ja, im Wiederholungsfall gibt es eher mehr als die Mindeststrafe von 6 Monaten. Allerdings muss auch bei der Strafzumessung geprüft werden, wie die Tatumstände waren. Beide Verletzte waren nur leicht verletzt und begaben sich offenbar nicht einmal in ärztliche Behandlung. Und wenn die beiden sich ihre Prügel unmittelbar im Zusammenhang mit ihrerseits gegenüber Winkler begangenen Beleidigungen oder gar Angriffen abgeholt haben, muss man auch an eine Rechtfertigung durch Notwehr denken. Die gibt es auch gegen Beleidigungen.
Der Rechtsweg
Das alles wird nun in einem Berufungsverfahren erneut geprüft werden und das ist auch gut so. Ich glaube nicht, dass das amtsgerichtliche Urteil Bestand haben wird. Aber das ist nur meine Meinung. In der Regel ist es aber so, dass das Verfahren vor der Berufungskammer des Landgerichts deutlich gründlicher ist als beim Amtsgericht.
Sascha Lobo sieht in seiner Kolumne „Ein katastrophales Versagen von Justiz, Medien und Gesellschaft“.Ob das für die Justiz tatsächlich der Fall ist, werden wir noch sehen, denn der Rechtsstaat hat ein ganz gutes Instrumentarium für die Überprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen: den Rechtsweg. Kann sein, dass er Recht hat, muss aber nicht. Sollte er Recht behalten, würde ich ihm zustimmen. Was Medien und Gesellschaft angeh,t kann ich ihm jetzt schon zustimmen.
Mobbing
Es gibt seit Jahren ein Problem mit Mobbing und Cybermobbing, gegen das kaum ein Kraut gewachsen zu sein scheint. Die Lust an der medialen und persönlichen Vernichtung von Menschen scheint ein grausames Gesellschaftsspiel geworden zu sein. Mit Mitteln der Justiz ist da kaum etwas zu bewirken. Das ist ähnlich wie beim Stalking. Der Einzelne hat kaum eine Chance, sich richtig zu verhalten, um diese existenziell bedrohlichen Verletzungen erfolgreich abzuwehren. Klar, kann man Anzeigen erstatten und manchmal kommt es auch zu Verurteilungen. Manchmal kommt es aber auch dazu, dass der oder die TäterInnen dadurch gerade angestachelt werden und sich die Situation verschlimmert.
Ecce homo
Das ist kein wirklich neues Phänomen, denn auch vor fünfzig Jahren gab es schon den dicken pickligen Jungen, der auf dem Schulhof hin und her geschubst wurde, dem man in die Schultasche pisste, der von Mädchen angemacht wurde, die ihn dann lachend vorführten und der irgendwann gar nicht mehr zur Schule gehen wollte, vielleicht anfing zu trinken, Drogen zu konsumieren oder sich gleich vor eine Lok warf. Das Prinzip war dasselbe. Durch die monströsen Verbreitungsmöglichkeiten des Internets hat diese Sauerei allerdings ein anderes Level erreicht.
Das Drachengame
Ein Video des „Drachenlords“, das nur einige Minuten lang veröffentlicht war, wurde hundertfach kopiert und an anderen Stellen wieder hochgeladen. Die Jagd auf den Drachenlord wird von den Hatern allen Ernstes als Spiel dargestellt, als Drachengame. Tausende beteiligen sich und Millionen schauen sich diese Scheiße an. Vermutlich geben sie erst Ruhe, wenn sie Winkler in den Tod getrieben haben, oder wenn er völlig außer sich jemanden tötet und dauerhaft hinter Gittern landet. Aber auch für den Knast wäre Winkler das ideale Mobbingopfer.
Perverserweise lebt Winkler von derselben Abartigkeit des Internets, die ihn zu vernichten droht. Was sollte er auch sonst machen? Wer würde einen Mann wie ihn einstellen? Mit dieser Geschichte müsste jeder potentielle Arbeitgeber damit rechnen, selbst Ziel des Mobs zu werden.
Es gibt kein direkt gegen Cybermobbing gerichtetes Gesetz in Deutschland. Es gelten die ganz normalen Vorschriften des StGB zu Beleidigung, Übler Nachrede, Verleumdung und Nachstellung. Aber ganz ehrlich, wenn Sie nicht gerade 1 Pimmel sind, dann sind die Chancen, dass wegen Ihrer Anzeige jemand einen Hausbesuch von der Polizei bekommt nicht viel höher als ein 6er im Lotto. Mal ganz davon abgesehen, dass die wunderbare Welt des Internets zwar kein rechtsfreier Raum, aber immer noch ein nahezu unendlicher Raum der Anonymität ist, und ein Täter seine Identität mit relativ wenig Aufwand recht gut verschleiern kann. Das schönste Anticybermobbinggesetz wird also nichts helfen, solange es nicht besonders wahrscheinlich ist, dass die TäterInnen erwischt und belangt werden. Ohne Verfolgungsdruck keine Reaktion.
Winkler ist nicht, wie Gericht und Staatsanwaltschaft meinen, Opfer und Täter zugleich. Er hat als Opfer einer irrsinnigen Bedrohung seiner Existenz verzweifelt versucht, sich zur Wehr zu setzen, Manch anderer hätte sich da vielleicht eine vollautomatische Waffe besorgt und mal richtig vor dem Zaun aufgeräumt.
Die Justiz
Ja, Selbstjustiz ist zu Recht verboten. Das beruht auf dem Gedanken, dass die Justiz in den Händen des Staates liegt, der im Gegenzug nach Kräften dafür zu Sorgen hat, dass der Einzelne in Frieden leben kann. Und ja, auch wenn es dem Staat seit über acht Jahren nicht gelingt, Winkler vor dem Mob im Netz und vor der Haustür zu beschützen, darf der sich im Rahmen der Notwehr nur gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzen.
Und dennoch kann ich verstehen, wenn ein Mensch in Winklers Lage auch keinen anderen Ausweg sieht, als wie wild um sich zu schlagen und mit Steinen zu werfen. Dass der Staat in Form einer jungen Amtsrichterin dann unbedingt noch eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren auspacken muss und vor allem, was sie damit bewirken will, oder ob die Staatsanwaltschaft ihrerseits eine noch höhere Strafe verlangen muss, wage ich zu bezweifeln. Klar, die Strafjustiz ist stets repressiv, und angeklagt war nicht der Mob, aber vielleicht sollte man bei der Strafzumessung auch einmal die bestärkende Wirkung dieses Urteils auf die Hater berücksichtigen, die nun offenbar meinen, der Staat stünde auf ihrer Seite.
Die Gesellschaft
Das erklärte Ziel der Hater ist es, Winkler in den Suizid zu treiben. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Was für eine perverse Freizeitbeschäftigung – einen Menschen in den Tod treiben zu wollen.
Ja, Sascha Lobo hat Recht damit, dass die Gesellschaft versagt hat. Was ist das für eine Gesellschaft, die seelenruhig mitansieht, wie eine große Gruppe sich über einen her macht, damit er am Ende aufgibt und sich das Leben nimmt? Wollen wir so eine Gesellschaft?
Ich hatte vor Jahren schon einmal Bannmeilen um Flüchtlingsheime gefordert, um Rassisten davon abhalten zu können, die Bewohner in Angst und Schrecken zu versetzen und sie mit ihrem ungebremsten Hass zu überschütten. Ähnliches könnte zumindest im unmittelbaren Umfeld von Winklers Haus für etwas Ruhe und Sicherheit sorgen. Eine Bannmeile im Internet ist aber nicht durchsetzbar und solange es Idioten gibt, die meinen, aufgrund ihrer tollen Intelligenz dürften sie einem „Dummen“ alles antun, wird Winkler kein ruhiges Leben mehr haben. Sein Haus hat er jetzt verkauft, aber irgendwo wird er wohnen, und sie werden ihn aufspüren.
Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben.
sagte die Richterin. Wie wahr. Umso unverständlicher, warum das Urteil des Gerichts nicht anders ausgefallen ist. Aber wie bereits gesagt, das muss ja nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein, was die Gerechtigkeit angeht.
Und nun sollte die Gesellschaft – ja, Sie und ich und alle anderen – mal schleunigst darüber nachdenken, wie man so einen Mist in Zukunft verhindern kann.