Klappe zu- Affe tot

Im Krefelder Zoo starben ca. 30 Affen bei einem Brand des Affenhauses durch fahrlässige Brandstiftung. Die Anteilnahme der Bevölkerung ist groß. Es gibt viele Fragen. Kolumne von Heinrich Schmitz


Die Affen rasen durch den Wald,
Der eine macht den andern kalt,
Die ganze Affenbande brüllt“

Okay, Kinderlied – nicht einmal umgedichtet – kommt aktuell irgendwie nicht gut. Mein durchaus mitfühlend gemeinter Kommentar „Die ganze Affenbande brüllt“ zu dem Artikel brachte mir zunächst einmal einen Rüffel ein:

Meine Güte…

Tut mir leid für Dich, Deine Gefühlskälte.

Lass‘ mich in Ruhe, das ist ja unerträglich.

Mein Hinweis darauf, dass jede Menge Affen täglich sterben und viele Arten sogar vom Aussterben bedroht sind, löste folgende Reaktion aus:

Was direkt vor unserer Nase passiert, geht uns näher, das ist doch menschlich. Wenn Dir die paar Verbrannten schon wurscht sind, was kümmern Dich dann die Anderen?

So geht das nicht, Heinrich.

Es scheint also so zu sein, dass ich jedes Mal eine ganze Kolumne schreiben muss, weil sarkastische Reaktionen als Ausdruck der Gefühlskälte ausgelegt werden, obwohl sie eher das Gegenteil sind. Selbstverständlich tun mir die armen Affen leid. Genauso selbstverständlich regt es mich allerdings auf, dass es erst einen Brand in einem Zoo geben muss, bevor sich jemand mit dem Schicksal der Affen im Allgemeinen beschäftigt.

Aber der Fall führt zu einigen Fragen:

Glaubt denn irgendjemand, es sei für diese nächsten Verwandten des Menschen ein Vergnügen, ein Leben lang in einem Gehege eingesperrt zu sein und sich von den unbehaarteren Verwandten anglotzen zu lassen? Mit welchem Recht maßen wir Menschen uns an, diese Tiere in Affenhäuser zu sperren, die nicht einmal über einen jederzeit freien Zugang in ein Außengehege verfügen, damit sdie Affen sich im Brandfall, oder auch nur weil ihnen danach ist, nach draußen begeben können?

Welche Rechte haben diese Menschenaffen?

Nun, natürlich fallen Affen als Tiere unter das Tierschutzgesetz. Diesen Schutz teilen sie mit Mastschweinen, Batterielegehennen, Milchkühen und allen anderen Tieren. Ist also nix Dolles.

Bereits 1993 forderten die Philosophen Paola Cavalieri und Peter Singer daher

daß die Gemeinschaft der Gleichen so erweitert wird, daß sie alle Großen Menschenaffen miteinschließt: Menschen, Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans. Die „Gemeinschaft der Gleichen“ ist die moralische Gemeinschaft, innerhalb derer wir bestimmte moralische Grundsätze oder Rechte anerkennen, die unsere Beziehungen untereinander regeln und gerichtlich einklagbar sind.“

Klingt für Sie irre? Ist es aber nicht. Es geht übrigens, obwohl der falsch übersetzte deutsche Titel des zugrundeliegenden Buches, „ The Great Ape Project: Equality Beyond Humanity“ dies suggeriert, nicht darum, den Menschenaffen genau dieselben Menschenrechte wie den Menschen einzuräumen. Das Bedürfnis von Affen, Gewerkschaften zu gründen oder sich auf die Religions- und Gewissensfreiheit zu berufen, dürfte eben so gering ausgeprägt sein wie ihr Wunsch, eine freie Presse zu haben, einen bestimmten Beruf auszuüben oder einen der ihren zum amerikanischen Präsidenten zu wählen. Darum geht es also gar nicht. Um was es geht, ist, die mit den Menschen zu ein und derselben biologischen Spezies gehörenden Menschenaffen mit dem gebührenden Respekt zu behandeln und sie weder zu versklaven, noch zu unethischen Experimenten zu missbrauchen. Der eine macht den andern kalt, ist also gar nicht so falsch.

Tierversuche

Immer noch werden in Deutschland rund 3400 Affen jährlich für Tierversuche verwendet. Ich will das gar nicht grundsätzlich verurteilen, falls das für Mensch und Affe tatsächlich wichtig sein sollte. Dass das aber in allen Fällen sein muss, wage ich zu bezweifeln.

Zootiere

Wenn solche menschenähnlichen Wesen aus Gründen der Arterhaltung in Zoos gehalten werden müssen – was möglicherweise so sein kann –,  dann müssen ihnen dort Lebensbedingungen bereit stehen, in denen es ihnen, trotz der objektiven Gefangenschaft, so gut wie nur eben möglich ist, wie ein normaler Affe zu leben. Das bedeutet: Platz, Rückzugsräume, sinnvolle Beschäftigung, menschenaffenwürdige Behandlung.

In Argentinien ist man da schon ein Stück weiter. Der 1986 im Rostocker Zoo geborenen Orang-Utan-Frau „Sandra“ wurden im September 2019 die Rechte einer „nichtmenschlichen Person“ zugesprochen. Das bedeutet, dass sie auf Verlangen der argentinischen Justiz aus dem ehemaligen Zoo von Buenos Aires in eine Auffangstation für Menschenaffen in den USA verlegt worden ist.

Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (AFADA) hatte 2014 eine Klage eingereicht, in der es hieß, Sandra müsse eine „ungerechtfertigte Gefangenschaft“ erleiden. Zwar sei der Affe biologisch nicht identisch mit dem Menschen, aber emotional. Er wäre in Freiheit glücklicher. Nach argentinischem Recht müsse der Orang-Utan mehr als eine „Person“ denn als eine „Sache“ angesehen werden.

Affensterben

Noch schlimmer als die verbrannten Affen im Krefelder Zoo sind die fürchterlichen Verluste an Affen in freier Natur. Zahlreiche der noch 504 Affenarten auf der Welt sind vom Aussterben bedroht. Alleine bei den Orang Utans ist die Zahl seit 1999 um 100.000 gesunken. Bei anderen Affenarten sieht es nicht viel besser aus. Grund ist in erster Linie der ständige Verlust von natürlichem Lebensraum. Das geht zum einen auf das Konto von unverantwortlichen Rodungen, inklusive Brandrodungen, zum anderen auf immer häufigere Waldbrände. Scheint aber keinen groß zu kümmern, solange das Palmöl nur billig ist.

In Brasilien sind nach einer von 72 internationalen Experten vorgelegten Studie zwei Drittel der Tiere gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Laut der Studie verringert sich in Brasilien die Zahl großer Populationen jährlich um 48 Prozent. Wäre doch nett, wenn dieses Massensterben auch nur ansatzweise soviel Mitgefühl erhalten würde, wie der Tod von 30 Affen.

Affen werden auch wegen ihres Fleisches gejagt. Und sie werden als rasierte Prostituierte in Bordellen gehalten.

Schade, dass da nicht die ganze Affenbande brüllt und sich der Zerstörung ihres Lebensraumes, der auch für die Menschen immense ökologische Bedeutung hat, widersetzt. Mir kommen da Bilder von bewaffneten Affen aus dem Planet der Affen in den Sinn. Aber wer weiß. Affen benutzen durchaus Werkzeuge. Was nicht ist, kann ja noch kommen. Und -jede Wette, dass wieder jemand die Ironie nicht verstehen kann oder will.

Nach Angaben des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) sind eine Million Arten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vom Aussterben bedroht, nicht nur Affen. Wir stehen vor dem ersten großen menschengemachten Massenartensterben der Geschichte der Erde.

Die globale Rate des Artensterbens ist mindestens um den Faktor zehn bis Hunderte Male höher als im Durchschnitt der vergangenen zehn Millionen Jahre, und sie wächst

Himmelslaternen

In Krefeld sollen wohl Himmelslaternen die Brandursache gewesen sein. Was für ein Mist. Es ist ja großartig, dass sich die mutmaßlichen Verursacher, eine 60-jährige und deren beide erwachsene Töchter, bei der Polizei gemeldet haben. Und es ist auch toll, dass diesen nun jede Menge Solidarität entgegenschlägt. Soviel Mumm bringt nicht jeder auf, der erkennt, dass er Scheiße gebaut hat. Dafür meinen ganzen Respekt.

Wer sich nun  fragt, was diese nun rechtlich zu erwarten haben, wird sich wundern. Okay, ein Bußgeld in  Höhe von bis zu 1000,–€ wegen des unerlaubten Verwendens der Himmelslaterne in NRW wird es wohl geben. Aber ob strafrechtlich da großartig etwas kommen wird, ist eher unwahrscheinlich.

Zwar sieht § 306b StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor, aber die dürfte es nicht geben.

§ 306d

Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dafür müsste allerdings zunächst einmal  ermittelt werden, wessen fliegender Brandsatz das Affenhaus entzündet hat. Schließlich haben sich die drei Damen sicherlich weder dazu verabredet, noch beabsichtigt, das Affenhaus anzuzünden. Und wenn es – wie in der Presse behauptet – nur eine der fünf Laternen war, die den Brand ausgelöst hat, dann kann auch nur diejenige Frau sich überhaupt strafbar gemacht haben, deren Laterne auf dem Dach gelandet ist. Diese Laterne wird aber vermutlich so sehr verbrannt sein, dass man die guten Wünsche für das Jahr 2020 nicht mehr lesen kann. Theoretisch könnten die vier anderen noch unversehrt auftauchen und daraus könnte man dann eventuell  den Schluss ziehen, wessen Laterne das Feuer verursacht hat. Aber auch das ist nicht zwingend. Zum einen besagt die Beschriftung ja nicht, wer die Laterne hat steigen lassen und zum anderen wird es vermutlich auch noch andere Menschen gegeben haben, die diese Scheißdinger losgeschickt haben. Es gab die ja überall zu kaufen.

Sollte sich tatsächlich eine Täterin ermitteln lassen, dürfte sie wohl mit einer eher niedrigen Geldstrafe per Strafbefehl davonkommen. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass das Verfahren – wie bereits das Verfahren gegen den Beschuldigten, der den Tod des 10-jährigen Jungen verursacht hatte – gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Eine Anklage mit öffentlicher Hauptverhandlung wird sich die Staatsanwaltschaft schon deshalb verkneifen, weil sie damit wohl ein Todesurteil über die Frau sprechen würde. Der Hass von militanten Tierschützern ist nicht zu unterschätzen. Drohungen soll es bereits gegeben haben.

Die Benutzung dieser hochgefährlichen Himmelslaternen ist seit dem tragischen Tod des10-jährigen Jungen im Jahr 2009 fast überall in Deutschland verboten bzw. von einer (nie erteilten) Genehmigung abhängig. Völlig bekloppt ist, dass man diese Dinger immer noch überall kaufen kann. Man darf sie halt nur nicht verwenden. Warum gibt es kein Verkaufsverbot für so einen gefährlichen Gegenstand? Vielleicht sind 30 tote Affen ja jetzt eher ein Grund für ein Verkaufsverbot als ein toter Junge? Ich weiss es nicht.

Um noch einmal zu einem Zitat vom Anfang der Kolumne zurückzukommen. Ja, „was direkt vor unserer Nase passiert, geht uns näher, das ist doch menschlich“. Das stimmt .Ich habe das am Vergleich zweier meiner Kolumnen bemerkt. Während meine Kolumne über den toten Mann von Augsburg über 2300 Shares erlebte, interessierten sich für die Kolumne über das Elend der 4000 Kinder in den Flüchtlingslagern in Griechenland nicht einmal 400 Leser. Und ich habe es gesehen, als über den Terroranschlag mit mindestens 83 Toten in Somalia kaum, über das Lied von der Umweltsau aber sogar mit einer Sondersendung berichtet wurde. So ist der Mensch halt. Gefallen muss mir das nicht.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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