Luthers Thesen: Der Papst und Ferdinand von Schirarch
Keine Institution kann Schuld erlassen, auch kein Gericht. Strafverschonung schützt nicht vor der Last der Schuld.
Die sechste Luther-These beginnt fast genauso wie die fünfte. Jetzt geht es aber nicht mehr Strafe, sondern um Schuld. Sie lautet:
Der Papst kann nicht irgendeine Schuld erlassen; er kann nur erklären und bestätigen, sie sei von Gott erlassen. Und gewiss kann er ihm selbst vorbehaltene Fälle erlassen; sollte man diese verachten, würde eine Schuld geradezu bestehen bleiben.
Die zentrale Aussage, über die wir im Hier und Jetzt nachdenken können, lautet: Keine institutionelle Autorität kann eine Schuld erlassen.
Vor wenigen Wochen gab es in Deutschland und Österreich eine engagierte Diskussion um das Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach. Hier ging es um die Frage, ob ein Pilot, der ohne Befehl ein Passagierflugzeug abgeschossen hat, um einen Anschlag auf ein Stadion zu verhindern, Schuld hat am Tod der Passagiere oder nicht, ob er schuldig zu sprechen sei, oder ob er unschuldig ist.
Die Luther-These verweist darauf, dass es in Entscheidungen von staatlichen Autoritäten, wie es Gerichte sind, eigentlich nie um eine Schuld im moralischen Sinne geht. Natürlich hat das Wort Schuld, das Schuldig-Sein, das Verschulden eine vielfältige Bedeutung. Jemand hat Schuld an etwas, das heißt im alltäglichen Sprachgebrauch, er hat es verursacht. Das ist aber weder im rechtlichen noch im moralischen Sinne die Bedeutung von Schuld. In der Rechtsprechung geht es um die Frage, ob sich jemand mit der Verursachung strafbar gemacht hat. Dass der Pilot kausal den Tod verursacht hat, ist unbestritten, fraglich ist, ob sein Handeln strafbar war. Moralisch allerdings stellt sich noch eine andere Frage: Ob er mit seinem Handeln Schuld auf sich geladen hat.
Um diese Schuld geht es in der sechsten These, und von der sagt Luther: eine Recht-sprechende Institution kann zwar Strafen erlassen, aber keine Schuld. Auch wenn jemand im rechtlichen Sinne unschuldig ist, bedeutet es nicht, dass er nicht eine moralische Last zu tragen hätte.
Wer kann mich von meiner moralischen Last befreien? Luther meint, Gott könne das, und der Papst als Vertretungsinstanz Gottes könne „erklären und bestätigen“, Gott habe die Schuld erlassen.
Wer wäre nun dieser Gott für die, die an einen personalen und aktiven Gott nicht glauben können, und schon gar nicht an einen irdischen Vertreter, der im Namen Gottes sprechen könnte? Es gibt auf diese Frage inzwischen eine Reihe schöner Antworten, eine davon hat erst vor wenigen Tagen Volker Gerhardt für Hohe Luft gegeben. Gott oder das Göttliche können wir als einen Gesamtzusammenhang verstehen, der unserem Leben Sinn gibt, und der sich im Dreiklang aus dem Guten, dem Schönen und dem Wahren zeigt. Erreichbar wäre dieser Gott (oder das Göttliche) durch unser Gewissen und unsere Intuition, die uns in der Reflexion helfen, das Gute, Schöne und Wahre zu sehen.
Aber wer ist dann der Papst? Man könnte antworten: Jeder, der uns geduldig dabei hilft, Gewissen und Intuition zu befragen, der unsere Schuld versteht und mit trägt. Die Schuld wirklich erlassen kann nur der, demgegenüber wir schuldig sind. Aber die Schuld erträglich zu machen, dabei können manche helfen. Einer trage des Anderen Last, heißt es. Einer sei des Anderen Papst, könnte man beim Lesen der sechsten These fordern.
Hier geht es zur fünften These.
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