GOTT sieht alles – De Maizière noch nicht
Bundesinnenminister De Maiziére will Gesichtserkennungsprogramme einsetzen, um die Sicherheit zu erhöhen. Eine weitere Stufe der Überwachung und ein gefährliches Spiel, dessen Ende noch nicht abzusehen ist.
Die Behörden müssen technisch können, was ihnen rechtlich erlaubt ist
meint Bundesinnenminister De Maizière. Da ist was dran. Was nutzt die schönste rechtliche Ermächtigung, wenn man sie nicht ausüben kann? Was nutzt es, wenn man z.B. Schießen darf, aber keine Munition bekommt? Oder Flinten, die das Ziel nicht treffen? Oder einfach zu wenig Polizisten hat, um die Domplatte räumen zu können?
Aber so meinte der das wohl gar nicht. Der Innenminister arbeitet langsam aber stetig an der Steigerung der inneren Sicherheit. Immer sicherer soll das Land werden. Mit immer neuen Mitteln, immer neuen Ideen, immer neuen Gesetzen.
Seine neueste Idee ist die Nutzung einer automatischen Gesichtserkennung.
Das Lichtbild und Gesichtserkennungssysteme sollen perspektivisch mit einer vergleichbaren Zuverlässigkeit wie der Fingerabdruck zur Identifizierung einer Person beitragen,
steht im Maßnahmenkatalog des Innenministeriums. Per Videokamera und Gesichtserkennungssoftware sollen einzelne Personen aus großen Menschenmassen zuverlässig herausgefiltert werden. Im Idealfall natürlich Terroristen oder Gefährder, aber im Prinzip kann man mit so einer Software jeden suchen lassen. Auch Taschendiebe oder politische Gegner. Oder die eigene Frau und deren Lover.
Ich benutze seit Jahren eine Gesichtserkennungssoftware, um meine Fotosammlung zu sortieren bzw. schnell ein Bild oder auch alle Bilder einer Person aus den zigtausenden Fotos herauszusuchen. So hat sich im Laufe der Jahre eine ganz erstaunlich lange Liste von identifizierbaren Personen ergeben. Und da kommt es immer wieder zu überraschenden Effekten. Ich fotografiere z.B. jedes Jahr einen Rosenmontagszug, massig Leute, bunt kostümiert und geschminkt.
Trotzdem ist die Gesichtserkennung mit einer recht hohen Trefferquote in der Lage, die Personen aus meiner Liste herauszufiltern. Manche von den Leute habe ich selbst am Zugweg gar nicht gesehen. Dabei „erwische“ ich dann auch schon mal den ein oder anderen, der mir was von „krankgeschrieben“ erzählt hat oder der mit einer gänzlich anderen als der üblichen Partnerin rumknutscht. Außer, dass ich da mal grinse, mache ich nichts mit diesem Wissen, aber es ist schon erstaunlich und erschreckend, was die Technik alles bietet. Und das ist nur eine kostenlose Software, die jeder nutzen kann.
Gut, könnte man meinen, das ist doch genau das richtige zum Schutz unserer besorgten Bevölkerung. Von allen bösen Buben und Mädchen werden Fotos eingespeist, an allen Ecken und Enden Kameras aufgestellt und die Software schlägt immer dann automatisch Alarm, wenn sie von denen jemanden erkennt. Eine Gesichtserkennungsstaatspolizei – die man natürlich aus historischen Gründen nicht Gestapo nennen kann – rückt dann aus und sammelt die Beute nur noch ein. Vielleicht können das irgendwann sogar spezielle Greifroboter oder – drohnen übernehmen und die Ergriffenen zum nächsten Polizeirevier bringen. Der brave Bürger winkt freundlich in die Kamera und geht beschwingt seines Weges, nur die Verbrecher versuchen ihre Gesichter zu verstecken. Sie wissen schon, Burka, Sturmhaube, Nikolauskostüm und so.
Wird das die schöne neue Sicherheit? Ich habe da meine Zweifel. Zunächst einmal habe ich schon große Zweifel an der Aussage des Ministers, dass eine derartige umfassende Erfassung aller Bürger aktuell bereits verfassungsmäßig zulässig wäre. Ich weiß überhaupt nicht, auf welche Ermächtigungsgrundlage De Maiziére so etwas stützen will.
Am 11.März 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht über die automatische Erfassung von Kfz-Kenzeichen.
Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein.
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage richten sich nach dem Gewicht der Beeinträchtigung, das insbesondere von der Art der erfassten Informationen, dem Anlass und den Umständen ihrer Erhebung, dem betroffenen Personenkreis und der Art der Verwertung der Daten beeinflusst wird.
Die bloße Benennung des Zwecks, das Kraftfahrzeugkennzeichen mit einem gesetzlich nicht näher definierten Fahndungsbestand abzugleichen, genügt den Anforderungen an die Normenbestimmtheit nicht. Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.
Wie gesagt, da ging es „nur“ um die automatisierte Erfassung und Speicherung von Auto-Kennzeichen, nicht um die Erfassung der in den Fahrzeugen sitzenden Personen. Dennoch stellte das Gericht fest:
Der Schutzumfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung beschränkt sich nicht auf Informationen, die bereits ihrer Art nach sensibel sind und schon deshalb grundrechtlich geschützt werden. Auch der Umgang mit personenbezogenen Daten, die für sich genommen nur geringen Informationsgehalt haben, kann, je nach seinem Ziel und den bestehenden Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten, grundrechtserhebliche Auswirkungen auf die Privatheit und Verhaltensfreiheit des Betroffenen haben. Insofern gibt es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum mehr (vgl. BVerfGE 65, 1 <45>; BVerfG, NJW 2007, S. 2464 <2466>).
Wie viel skeptischer muss man da die automatische Erfassung und Erkennung von menschlichen Gesichtern betrachten. Denn
Auch wenn der Einzelne sich in die Öffentlichkeit begibt, schützt das Recht der informationellen Selbstbestimmung dessen Interesse, dass die damit verbundenen personenbezogenen Informationen nicht im Zuge automatisierter Informationserhebung zur Speicherung mit der Möglichkeit der Weiterverwertung erfasst werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2007 – 1 BvR 2368/06 -, NVwZ 2007, S. 688 <690 f.>).
Ohne eine speziell auf die Gesichtserkennung zugeschnittene und damit neue gesetzliche Grundlage, dürfte De Maiziéres Idee nicht durchführbar sein, und ob ein solches Gesetz die Verfassungshürde nimmt, ist eher unwahrscheinlich.
Aber tun wir mal so, als gäbe es eine Rechtsgrundlage. Was würde die Gesichtserkennung bringen? Nach Installation der entsprechenden Einrichtungen – bisher nur an Bahnhöfen und Flughäfen geplant – könnte die Software bestimmte Personen aus der Masse herausfiltern. Das wird sicher recht gut funktionieren. Und dann? Da diese Personen ja als Gefährder jedenfalls noch kein Unrecht getan haben, könnte man sie maximal beobachten, vielleicht sie und ihr Gepäck gründlicher untersuchen und das war dann schon alles. Aber schauen wir mal weiter. Vielleicht ist der Gefährder in Begleitung. Läge es da nicht nahe, auch die Begleitung näher zu betrachten? Sollte man diese nicht sicherheitshalber auch in die Datei der zu erkennenden Personen einsortieren? Man weiß ja nie? Vielleicht spricht ein Gefährder Sie auch kurz an und fragt nach der Uhrzeit oder dem Bahnsteig. Schwupps sind Sie im Spiel.
Wer kommt überhaupt in die Datenbank? Nach welchen Kriterien soll das gehen? Wie soll sichergestellt werden, dass nicht völlig harmlose Kolumnisten auf die Listen geraten, weil einer Behörde das Wort so gefährlich vorkommt? Kommen nur einheimische Gefährder oder auch ausländische auf die Liste? Und von wem bekommen wir deren Fotos und Daten? Von befreundeten Diensten? Von Erdogans fitten Sicherheitsbehörden, die innerhalb von Stunden tausende Namen auf Listen schreiben können? Von der NSA oder auch vom FSB? Ist das zulässig, wenn wir gar nicht wissen, aus welchen Gründen die überhaupt auf deren Listen geraten sind?
Hach, ein wunderbares Überwachungsinstrument. Könnte man nicht gleich auch die Daten von Inhabern schweizer Konten und deren Passfotos – die hat man doch eh – einspeisen und jedes Mal gucken, ob die nicht ein Milliönchen im schicken Koffer haben? Das ginge zu weit, meinen Sie? Ach was. Der Zweck heiligt doch inzwischen fast jedes Mittel. Der Staat kauft doch schon geklaute Daten an, was bei jedem anderen als Hehlerei angesehen würde.
Aber jetzt haben wir natürlich das Problem, dass Terroristen und Mafiosi nicht ganz so dämlich sein werden und ausgerechnet da herum laufen, wo diese schöne neue Technik eingesetzt wird. Sie wissen schon, Paris, Nizza. Ein Club, eine Redaktion, eine Strandpromenade. Kein Bahnhof, kein Flughafen. Der nächste logische Schritt wäre deshalb eine Ausweitung der Kameraüberwachung auf alle öffentliche Bereiche. Kameras überall. An jeder Straßenecke, auf jedem Platz. Das freut auch die Kamerahersteller. Aber auch da erwischt man sie nicht alle. Wäre es da nicht gut, die bereits vorhandenen Videoüberwachungssysteme zentral zusammen zu schalten.
Von der Bank über die Disko bis zum Saunaclub? Dient doch nur der Sicherheit, nicht wahr? Ist doch nicht schlimm. Da könnte man gleich Geschwindigkeitsmessungen mit koppeln, dann amortisieren die Dinger sich prächtig. Außerdem hätten wir nicht immer diese lästige Frage, wer ein Fahrzeug gesteuert hat. Vermutlich werden auch jetzt noch ein paar Menschen sagen, ja, das ist doch schön, das finde ich gut, ich habe doch nichts zu verbergen, das betrifft mich doch gar nicht. Mag sein, dass die nichts zu verbergen haben, aber möchten Sie wirklich rund um die Uhr vom Staat beobachtet werden?
Gegen die Möglichkeiten der modernen Technik sind selbst die weitblickenden Ideen eines George Orwell harmlos. Ja, heute wäre eine Totalüberwachung technisch fast lückenlos möglich und der Traum jedes Innenministers. Aber es wäre der Albtraum für die Bürger, das Ende des bisschen Freiheit, dass dem Einzelnen bisher noch bleibt. Der Wahn, für die Sicherheit alles tun zu müssen, darf nicht soweit gehen, dass am Ende jeder jede Sekunde seines Lebens unter staatlicher Überwachung steht.
Hoffentlich kommt niemand auf die Idee, das neue Personenerkennungssystem als GesichtsOrientiertesTäterTracking (GOTT) abzukürzen. Gott ist nämlich keine Sekunde auf die Idee gekommen, die Menschen mit allen Mitteln daran zu hindern Böses zu tun. Der hat seinen Geschöpfen Freiheit gelassen, selbst zu entscheiden, wie sie sich verhalten. Denn nur, wenn sie freiwillig auf böse Taten verzichten, sind sie wirklich gut. Ansonsten sind sie nur seelenlose Marionetten. Bei Gott kann man auch wenigstens noch glauben, dass er mit diesen Daten keinen Missbrauch treiben würde, Sicherheitspolitikern sollte man hingegen nicht all zuviel glauben. Und man sollte bei jeder Technik auch im Hinterkopf haben, dass sie einmal ganz anderen Leuten in die Hände fallen kann. Und dann wird es zappenduster.
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