Franco A. und der aufgehobene Haftbefehl
Franco A., ein ehemaliger Bundeswehrsoldat hatte es geschafft, eine Identität als syrischer Flüchtling anzunehmen und vom BAMF subsidiären Schutz zu erhalten. Nachdem er sich eine Waffe besorgte, wurde ihm vorgeworfen, er habe Anschläge geplant, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken. Seit dem 27. April 2017 befand er sich in Untersuchungshaft. Nun hob der BGH den Haftbefehl auf. Wie kann das sein?
Von Heinrich Schmitz in Recht Recht klar am 2. Dezember 2017