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Die antastbare Würde

Die Würde des Menschen sei unantastbar, behauptet das Grundgesetz. Aber die Realität sieht anders aus. Zeit, über den Sinn dieses großen Satzes nachzudenken.

Würde

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Art. 1 GG

Dieser merkwürdige Satz, mit dem das deutsche Grundgesetz beginnt, beschäftigt mich, seitdem ich ihn das erste Mal gelesen habe. Denn offensichtlich ist er ja falsch. Die Würde ist antastbar, sie wird tagtäglich angetastet, sie wird verletzt und geschädigt. Wenn sie unantastbar wäre, dann müsste man darüber gar kein Wort verlieren.

Würde als Verfassungsgut

Und selbst wenn es als unbedingte Norm gemeint wäre, so wie man manchmal sagt: „Dieses Prinzip ist für mich unantastbar“ bleibt der Satz falsch, weil natürlich Würdeverletzungen Tag für Tag zugelassen und geduldet werden und weil der Staat heillos überfordert wäre, wenn er dieses erste und offenbar wichtigste Verfassungsgut wirklich unbedingt zu wahren und zu schützen hätte.

Es ist merkwürdig, dass ausgerechnet die Würde als erstes Verfassungsgut genannt wird, nicht etwa die Selbstbestimmung oder gar die Freiheit der Person. Ein Vergleich mit anderen Verfassungen zeigt, dass diese Betonung der Würde ungewöhnlich ist. Nur ganz wenige Verfassungen nennen die Würde an erster Stelle, viele führen sie gar nicht ausdrücklich als Verfassungsgut auf.

Allerdings wird in diesem Vergleich auch der Grund sichtbar: vor allem in Ländern, in denen die Entstehung des Verfassungstextes unmittelbar an eine Diktaturerfahrung anschloss, wird in der Verfassung die Achtung der Würde des Menschen an prominenter Stelle genannt. Offenbar sagt in diesem Moment also die Lehre aus der gerade vergangenen dunklen Zeit, dass in Diktaturen die Menschenwürde missachtet wird, und es ist die Erwartung an die Republik, die gegründet werden soll, diese Würdeverletzungen keinesfalls zuzulassen.

Würdig und unwürdig

Das weist darauf hin, dass wir ein klares intuitives Verständnis davon haben, was ein würdevoller oder würdiger Umgang von Menschen miteinander ist und wie der Staat seinen Bürgern oder allen, die mit ihm zu tun haben, begegnen sollte. Dennoch fällt es schwer, einen klaren und zugleich verständlichen Begriff der Würde zu finden. Es gibt eine umfangreiche, komplexe und in Teilen widersprüchliche philosophische Debatte darüber, was die Menschenwürde ausmacht, sie beginnt zumeist bei Kants Moralphilosophie und seinem Kategorischen Imperativ, dass der Mensch nie bloßes Mittel, sondern immer zugleich Zweck sein müsse. Das hilft aber für das Verstehen des ersten Satzes eines Verfassungstextes nicht weiter, denn es kann nicht erwartet werden, dass die Bürger, die sich immer wieder neu auf diese Verfassung verständigen sollen, eine moralphilosophische Debatte nachvollziehen müssen, um den ersten Satz zu verstehen.

Wenn man die Irritation ernst nimmt, die im ersten Satz dieses Textes zum Ausdruck kam, dann kann man sich recht schnell eine Vorstellung davon machen, was hier mit Würde gemeint ist. Man kann Beispiele nennen und sagen: das hat die Würde verletzt. Vor ein paar Jahren saß ich in einem riesigen Krankenhaus in einem Wartebereich, der eine gleißend hell erleuchtete Halle war, an deren Wänden die Behandlungsräume aufgereiht waren. Ich saß auf einem der fest montierten Stühle am Rand und wartete. In der Mitte der Halle fuhr man die bettlägerigen Patienten heran und reihte ihre Krankenbetten in Warteschlangen auf. Da lagen sie in ihrem Leiden im gleißenden Kunstlicht, den Augen der ambulanten Patienten schutzlos ausgeliefert. Das war unwürdig. Da wurde Würde nicht nur angetastet, sondern verletzt.

Wohl jeder, der ein paar Jahrzehnte mit wachen Augen durch den Alltag geht, kann solche Beispiele nennen. Sie zeigen, die Würde wird verletzt, wo ein Mensch nur noch technisch in einen Prozess eingeordnet wird, wo er als Ding behandelt wird und nicht mehr als menschliches Wesen, dass leidet, sich ängstigt, sich unwohl und unsicher fühlt. Würde wird beachtet, wo im Umgang mit einem Menschen immer auch bedacht und berücksichtigt wird, was dieser Umgang mit der Seele, den Gefühlen dieses Menschen macht. Genau genommen nicht nur mit der des Betroffenen, sondern auch mit denen, die zusehen oder die sogar selbst die Handelnden sind. Für mich als Beobachter dort am Rand erscheint es würdeverletzend, was man mit den Patienten macht, unabhängig davon, ob diese es selbst so wahrnehmen. Und auch die Pflegekräfte, die die Patienten, aus Zeitnot und Stress, so behandeln, als seien sie bloßes Material, bloße Gegenstände, die für die Gesundheitstechnologie verfügbar gemacht werden, werden genau besehen in ihrer Würde verletzt, weil sie sich selbst nicht als Menschen, sondern als Teil der Maschine verhalten müssen.

Achtung durch die staatliche Gewalt

Das, was da verletzt und missachtet wird, ist es also, was das Grundgesetz gleich zu Beginn als unantastbar bezeichnet und von dem es im gleichen Atemzug sagt, es sei „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ sie „zu achten und zu schützen“.

Zunächst geht es also tatsächlich um die Achtung der Würde jedes Menschen durch die staatliche Gewalt. Das ist ein großer Anspruch, aber zugleich ist er gerechtfertigt. Wir sollten von jedem Polizisten, jeder Mitarbeiterin des Ausländer- und des Sozialamtes verlangen, dass sie uns nicht nur als Störung oder Regelverletzer, nicht nur als Fall, sondern als Menschen mit Gefühlen, Ängsten und Sorgen ansieht und behandelt. Allerdings werden wir kaum bei jedem Behördentermin auf Artikel 1 des Grundgesetzes pochen, und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird es mir auch nicht viel bringen, dass ich darauf poche, nicht auf die Betätigung des Gaspedals reduziert zu werden. Aber es sollte zur Heranbildung zu Staatsbürgern und zur Ausbildung von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes gehören, genau das nie ganz aus dem Auge zu verlieren. Von gravierenderen Fällen des würdelosen Umgangs mit Störenfrieden, Verdächtigen und Gesetzesverletzern ganz zu schweigen.

Schutz der Würde durch den Staat?

Bleibt der andere Anspruch dieses Grundgesetz-Satzes: Was ist mit dem Schutz der Würde als Verpflichtung der staatlichen Gewalt? Übernimmt der Staat sich damit nicht? Kann er die Schwerkranken in der Klinik davor schützen, wie Produktionsmaterial oder Ware in die Behandlungslogistik eingetaktet und in der hell ausgeleuchteten Halle aufgereiht zu werden? Kann er jede einzelne Person vor den vielen Würdeverletzungen schützen, die im Alltag passieren?  Wohl kaum. Allenfalls kann er verpflichtet werden, nicht zu Würdeverletzungen beizutragen, etwa durch Kürzungen der Sozialausgaben bei gleichzeitiger Vergrößerung der bürokratischen Anforderungen. Und er kann die gravierenden Würdeverletzungen unter Strafe stellen und konsequent verfolgen: Missbrauch, Vergewaltigung, Verleumdung, Beleidigung. Wobei ihm hier auch eine Grenze zu ziehen wäre, und einiges der Selbstverantwortung mündiger Bürger zu überlassen wäre. In dem Wissen, an dieser Stelle einen empörten Aufschrei zu provozieren, vertage ich die genaue Analyse dieses Feldes auf ein anderes Mal.

Wenn ich den ersten Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes neu zu schreiben hätte, würde ich die zentrale Rolle der Würde beibehalten. Den ersten Satz würde ich dahingehend ändern, dass er realistischer klingt.

Die Würde des Menschen darf nicht verletzt werden. Sie zu achten, ist Verpflichtung jeder staatlichen Handlung. Würdeverletzungen lässt der Staat nicht ungestraft.

Das klingt nicht ganz so pathetisch wie die aktuelle Fassung, ist aber auch nicht ganz so weltfremd.

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