Wiedersehen mit Bubi – Eine traurige Geschichte

Vor fünf Jahren schrieb ich zum ersten Mal über Bubi. Nun traf ich ihn wieder.
Kolumne von Heinrich Schmitz.


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Zunächst für die, die den alten Text aus dem European noch nicht kennen. Ich verlinke da nicht mehr gerne hin,weil der European nicht mehr das ist, was er zu meiner Zeit mal war. Aber meine Texte gehören ja mir, so dass ich keine Hemmungen habe, die hier erneut zu verwenden:

Mal ‘nen Roller knacken, Mofa frisieren. Schwarzfahren

Mal ‘nen Roller knacken, Mofa frisieren. Schwarzfahren, immer wieder. Bubi ist ein Idiot. Ich bin Bubis Verteidiger. Vielleicht könnte ein anderes System für Bubi funktionieren. Aber erstmal geht er zurück in den Knast.

Bubi ist ein Idiot. Das habe ich ihm so gesagt. Bubi war darüber nicht böse. Bubi sieht das selber so. Wir kennen uns, seit er strafmündig geworden war. Jetzt ist er 21. In den letzten sieben Jahren haben wir uns etwa zehnmal getroffen. Immer erst zur Besprechung und dann vor Gericht. Er als Angeklagter, ich als Verteidiger. Das vorletzte Mal im Juli, das letzte Mal vor ein paar Tagen. Hoffentlich das letzte Mal. Vermutlich nicht das letzte Mal.

Bubi kommt nie freiwillig zu mir, Bubi muss. Immer mal wieder. Immer wenn er Scheiße gebaut hat, wie er jedes Mal unumwunden zugibt. Das ging früh los. Keinen Bock auf Schule. Nix gelernt. Am Bahnhof rumhängen. Was saufen, was rauchen. Ab und an mal ein Gelegenheitsjob, aber nie was von Bestand. Und immer wieder was Scheiße bauen.

Mal ’nen Roller knacken und damit durch die Gegend brausen, mal aus zwei geklauten Versicherungskennzeichen ein „neues“ basteln. Mofa frisieren. Ladendiebstähle, Sachbeschädigung. Alles immer mehr oder weniger Kleinkram. Und immer wieder schwarz mit der Bahn fahren. Immer wieder.

Irgendwann werden dann auch Haftstrafen fällig. Erstmal auf Bewährung. Irgendwann muss man die auch absitzen. Als wir uns im Juli vor Gericht trafen, saß Bubi gerade so ein paar Monate ab. Er führte sich gut und bekam für die Hauptverhandlung Freigang. Er reiste also alleine an. Ohne Handschellen, ohne Begleitung. Es ging mal wieder um ein paar Bahnfahrten ohne Ticket. Nur ein paar Kilometer. Wenn ich mich richtig entsinne, lag der „Schaden“ der Bahn für insgesamt vier Fahrten bei etwas um die zehn Euro. Bubi bekam zwei Monate auf seine alte Strafe drauf, zeigte sich wie immer einsichtig und reuig.

Er fuhr auch brav in den Knast zurück. Ohne Fahrkarte. Schwarz. Also auf ein Neues. Jetzt war Bubi 21 und damit war kein Jugendstrafrecht mehr drin. Der Staatsanwalt hatte auch keine Lust, meinem Vorschlag auf Verfahrenseinstellung zuzustimmen. Der Richter hätte das mitgemacht. Wann hat man das schon mal, dass jemand schwarzfährt, um in den Knast zu kommen? Der Staatsanwalt konnte im Gegensatz zu mir nicht mal drüber grinsen. Humor ist Glückssache.

Bubi ist ein netter Kerl. Ganz charmant, höflich, fast immer geständig. Jetzt gab’s noch mal einen Monat zusätzlich. Bubi ist auch nicht ohne Ticket zum Termin gekommen. Bubi wurde vorgeführt. Den Transport übernahm die Justiz. In Handschellen. Natürlich ist die Entscheidung auf der Basis der bestehenden Gesetze in Ordnung. Bubi verzichtete auch auf Rechtsmittel. Vermutlich denkt er auch nicht mehr groß darüber nach. Ein Monat mehr oder weniger macht für ihn keinen großen Unterschied. Er kennt das nicht anders.

Mir ging das Ganze aber nicht so schnell aus dem Kopf. Wenn ich als Kind jemanden am Bahnhof verabschieden wollte, konnte ich nicht so einfach auf den Bahnsteig oder gar in einen Zug rein. Ich musste, wenn ich nicht selbst eine Fahrkarte hatte, eine sogenannte Bahnsteigkarte kaufen. Lösen, sagten die Bahnfritzen immer, was ich damals nicht verstand, weil die ja nirgends fest angebracht war. Mit der Bahnsteigkarte musste ich an einem eisernen Törchen anstehen, an dem ein Bahnmensch mit blauer Uniform stand, der mit wichtiger Miene ein Loch in die Karte knipste. Ohne Karte auf den Bahnsteig oder in einen Zug zu kommen, war nicht so einfach. Die müssen ja Massen von Abknipsern Arbeit bei der Bahn gehabt haben. Die gibt es heute nicht mehr. Seit 1965 wurden die abgeschafft, ab 1974 flächendeckend.

Es ist seitdem leicht, sich mit einer Bombe auf den Bahnsteig zu begeben. Oder halt ohne Fahrkarte in eine Bahn zu setzen. Es gehört nicht mehr kriminelle Energie dazu, als sein Auto auf einen Parkplatz zu stellen und kein Parkticket zu ziehen. Auch da nehme ich eine Leistung in Anspruch, die, je nachdem wo ich stehe, auch teurer ist als eine Bahnfahrkarte zum nächsten Bahnhof. Da nehme ich meistens sogar einem anderen, der zahlen würde, den Platz weg. Dafür gibt’s aber dann, wenn man erwischt wird, nur eine gebührenpflichtige Verwarnung. Das ist keine Straftat. Nur eine Ordnungswidrigkeit.

Okay. Parken ohne Ticket kann Bubi nicht. Bubi hat kein Auto. Bubi hat auch kein Geld. Bubi bekommt 391 Euro im Monat vom Jobcenter. Jobs eher nicht. Für eine Ausbildung fehlt ihm die geistige Grundausstattung. Handlangerdienste sind dünn gesät. Bahnsteigkarten abknipsen hätte er gekonnt. Aber solche Jobs sind ja alle abgeschafft. Ein paar Mal hat er schwarzgearbeitet und sich hinterher schwarzgeärgert, weil er keinen Lohn bekam. Abgezockt.

Schwarzfahren

Das ist doch alles kein Grund, schwarzzufahren, werden Sie vielleicht sagen. Stimmt. Es ist aber ein Grund, sich genau zu überlegen, ob man sich für 2,90 Euro ein Ticket kauft oder ob man es riskiert, erwischt zu werden und dann wieder ein paar Wochen oder Monate in den Bau zu gehen. Da ist es zwar nicht schön, aber für einen wie Bubi ist es draußen auch nicht schön. Bubi wohnt in einem Dorf. Da ist die Wohnung günstiger. Da ist aber außer Wohnung auch nichts. Nicht mal ein Lebensmittelgeschäft. Wenn Bubi einkaufen will, muss er in die Stadt. Meistens geht er die acht Kilometer zu Fuß. Dauert was über eine Stunde, wenn er zügig geht. Das ist ihm aber egal, er hat ja Zeit. Aber manchmal regnet es in Strömen, manchmal ist es viel zu heiß, und manchmal ist Bubi einfach zu faul zum Laufen. Und Bubi denkt halt einfach, dass die Bahn so oder so fahren muss. Ganz egal, ob er da drin sitzt oder nicht. Selbst wenn gar keiner da drin sitzen würde. Die Bahn fährt nach Plan. Auch leer. Und dass die Bahn bestimmt keinen Schaden hat, etwa weil sie mehr Diesel oder Strom braucht, wenn er mitfährt. Da fällt mir auch nicht viel zu ein. Wenn er nicht mitführe, wäre die Bahn auch nicht reicher. Aber egal. Beförderungserschleichung ist nun einmal strafbar.

*§ 265a StGB – Erschleichen von Leistungen*

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Für alle, auch für die, die sich ein dickes Auto leisten können. Gleiches Recht für alle. Geschütztes Rechtsgut ist – in allen Fällen der Vorschrift – ausschließlich das Vermögen der Leistungserbringer. Nicht etwa ihr Vertrauen in die Rechtschaffenheit der Kunden. Beim Automaten leuchtet das ja auch unmittelbar ein. Der wirft ja irgendwas aus, was hinterher weg ist. Bei der Bahn weniger. Ob der Bubi da mitfährt oder nicht, ändert nicht wirklich was an deren Vermögen.

Es gab schon einige Initiativen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens, z.B. durch Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit. Die sind alle gescheitert. Das ist aus meiner Sicht bedauerlich. Schwarzfahren ist in erster Linie Armutskriminalität, und es ist ein schlechter Scherz, diese zunächst mit Geldstrafen zu belegen und irgendwann die Täter sogar einzusperren. Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Davon hat niemand was. Hier spielt der Staat freiwillig den Schutzheiligen für Verkehrsunternehmen, die aus Kostengründen keinen Bock haben, den Zugang zu ihren Transportmitteln durch Personal zu kontrollieren. Das kostet dann den Staat eine schöne Stange Geld, das besser angelegt werden könnte, und es blockiert einen erheblichen Teil der “ohnehin überlasteten Justiz”, während die Transportunternehmen wegen der Strafdrohung Personal einsparen.

Sozialticket

Vielleicht könnte der Staat unter dem Strich eine Menge Geld sparen, wenn er Hilfeempfängern gleich ein vernünftiges Sozialticket zukommen ließe. Meinetwegen für einen kleinen Umkreis und meinetwegen auch nur für jeden zweiten oder dritten Tag. Gehört eine gewisse Mobilität nicht auch zur Menschenwürde? Es gibt zwar entsprechend vergünstigte Tickets bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben, aber wenn man sieht, dass die immerhin noch über 30 Euro im Monat kosten, kann man sich vorstellen, dass mancher Hilfeempfänger sich mit dem Erwerb recht schwer tut. Da kauft Bubi dann doch lieber was zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Es ist nicht richtig, aber ich kann es verstehen.

Bubis letzte beiden Verhandlungen haben alleine rund 1400 Euro an Pflichtverteidigerhonorar gekostet. So ein Hafttag kostet das Land zusätzlich rund 100 Euro. Mit den Verfahren werden ein Staatsanwalt, ein Richter und einige Verwaltungsangestellte gebunden. Für die Kosten alleine des letzten Verfahrens hätte Bubi sich rund 1400 Tickets für 2,90 Euro kaufen können. Aber wer weiß, ob er das gemacht hätte.

Nun gut, das sind wohl Träume. Erst mal geht Bubi wieder zurück ins Gefängnis. Vielleicht findet er dort neue Freunde. Leute, die ihm einen neuen Sinn für sein Leben versprechen. Oder einen kostenlosen Fahrschein nach Syrien und eine Ausbildung. Die Sorge, dass Bubi einen Dschihadisten nicht von einem Maschinisten unterscheiden kann, nimmt mir niemand. Bubi ist ein Idiot.

2020

Das war der Stand von 2015. Nun traf ich Bubi wieder. Nochmal eine Pflichtverteidigung. Einmietbetrug. Als er in Haft war, schmiss seine Vermieterin seine Klamotten auf die Straße. Bubi suchte sich nach der Haft eine neue Bleibe und sagte dem neuen Vermieter, das Amt werde die Miete bezahlen. Was er nicht wusste war, dass die Ex-Vermieterin munter die Miete vom Amt weiter kassierte und das Amt deshalb dem neuen Vermieter keinen Pfennig zahlt. Okay, sowas kann man ja gerne mal anklagen. In diesem Fall dürfte Bubi freigesprochen werden, weil es am Vorsatz mangelt. Das wird ihm allerdings gar nicht passen. Nun lebt er auf der Straße, schläft gelegentlich in der Notschlafstelle oder bei Freunden. Keine Bank wollte ihm ein neues P-Konto eröffnen. Das Handy, das ein alter Bekannter ihm geschenkt hatte, wurde ihm geklaut und da stellte sich heraus, dass es schon vorher geklaut war. Dass Bubi das nicht gewusst hat, wird ihm wieder niemand glauben.

Bubi trink jetzt mehr als ihm gut tut. Er hat die Haare jetzt geschoren. Und von seinen neuen Freunden im Knast hat er gelernt, dass es ihm nur wegen der „Kanacken“ so dreckig geht. Denen bläst der Staat nach deren Ansicht Zucker in den Arsch, während Deutsche wie Bubi nichts bekämen. Das ist zwar Unfug, aber für Bubi ist es einleuchtend. Die „da oben“ denken nicht ans eigene Volk. Dass die politischen Vorbilder seiner neuen Freunde Menschen wie Bubi vermutlich gleich in ein Arbeitslager stecken würden, weiß er nicht. Aber er weiß, dass er von denen ein paar Dosen Bier bekommt. Bubi ist nicht gewalttätig, er ist auch kein Nazi, er weiß nicht mal was das ist, und er ist immer noch im Kern ein guter Kerl. Wie lange das noch so bleibt, weiß ich nicht.

Wenn Bubi nun wegen Corona Zuhause bleiben soll, fragt er sich, wo das ist. Eine Wohnung ist nicht in Sicht. Auf der Parkbank schlafen, geht nicht. Das Ordnungsamt passt da neuerdings gut auf. Wo der pennt, ist denen egal, solange es nicht da ist, wo sie aufpassen.  Bubi wird sich vermutlich wieder nicht gegen eine Verurteilung wehren. Er hoff sogar, dass er keine Bewährung mehr bekommt. Da hätte er wenigstens wieder ein paar Monate ein Dach über dem Kopf und könnte sich seine faulen Zähne machen lassen. Einen Betreuer will er nicht. Er will ein freier Mensch bleiben, auch wenn ich nicht so recht begreife, welche Freiheit da noch übrig ist.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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