Der Koaltionsspalter

Seehofer gibt Gas. Mit seinem neuen „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ will er die Zahl der Abschiebungen erhöhen. Ein grenzwertiger Versuch, der bestenfalls die Koalition beendet.


 

Die „Schöne-Namen“- Kampagne der großen Koalition bekommt Zuwachs. Nach dem „Gute-Kita-Gesetz“ kommt Horst Seehofer nun mit dem putzigen Begriff „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Das soll keine geordnete Rückkehr, sondern ganz einfach mehr Abschiebungen ermöglichen. Deren bisherige Zahl ist ihm zu niedrig, es ist ja nicht jeden Tag Geburtstag. Deshalb plant der Bundesinnenminister nun im Rahmen seines Masterplans erhebliche Gesetzesverschärfungen.

Irrglaube

Seehofer gehört zu der Sorte von Politikern, die daran glauben, dass man Missstände, die durch eigene Versäumnisse entstanden sind, durch immer schärfere Regeln beseitigen kann. Diesen Irrglauben teilt mit nahezu allen seinen Vorgängern. Innenminister wollen stets mehr Härte, mehr Schärfe, mehr Kantholz-Gesetze.

Im vergangenen Jahr wurden 26.114 Menschen abgeschoben, bei weiteren 31.000 misslang das. Von diesen 31000 scheiterten rund 8000, weil die Ausreisepflichtigen am Tage der geplanten Abschiebung schlichtweg nicht zu finden waren oder sich der Abschiebung widersetzten.

Warnung

Um das zu verhindern, soll es künftig strafbar sein, Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung zu warnen. Das bedeutet im Klartext, dass Menschen, die sich für Flüchtlingen einsetzen, eingeschüchtert und kriminalisiert werden sollen. Das wird interessant werden. Wenn ich einen Ausreisepflichtigen vertrete, dann soll ich ihm nicht mehr mitteilen dürfen, wann seine Abschiebung geplant ist, wenn ich das erfahre? Bisher musste ich mangels entsprechender Strafvorschrift gar nicht darüber nachdenken, ob in so einem Fall das Mandat mich nicht geradezu dazu verpflichtet, dies dem Mandanten zu sagen. Künftig werde ich das tun müssen und ich bin jetzt schon recht sicher, dass ich im Zweifelsfall pro Mandant entscheiden werde. Nicht nur ich, sondern auch Organisationen wie Pro Asyl fürchten eine Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern. Von gerade den Leuten, die durch ihren persönlichen Einsatz für andere Menschen in Not sorgen und sich um diese kümmern. Wenn Seehofer verhindern will, dass Abschiebetermine durchsickern, dann soll er halt dafür sorgen, dass das gar nicht erst nach draußen sickert.

Knast

Aber damit nicht genug. Seehofer plant Ausreisepflichtige in Justizvollzugsanstalten unterzubringen. Ja, sie lesen ganz richtig. In ganz normalen Knästen, in den auch Straftäter gefangen gehalten werden. Das ist so was von verfassungswidrig, dass man in diesem Punkt auf Karlsruhe vertrauen darf. Das verbietet außerdem schon die 2010 eingeführte Rückführungsrichtlinie der EU und die Bestätigung dieses Verbots durch den Europäischen Gerichtshof im Jahr 2014.

Die Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) sieht vor, dass die Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen, die abgeschoben werden sollen, grundsätzlich in einer speziellen Einrichtung erfolgen muss und nur ausnahmsweise in einer gewöhnlichen Haftanstalt vollzogen werden darf, wobei der Mitgliedstaat dann sicherzustellen hat, dass der Drittstaatsangehörige gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht wird.

Seehofer ist dieses Verbot auch sehr wohl bekannt, aber er meint, wegen einer „Notlage“ müsse dieses „Trennungsgebot“ nun bis zum 30. Juni 2022 ausgesetzt werden. Mag sein, dass er sich den Quatsch mit der Notlage bei Trump abgeguckt hat. Der EUGh ist da ganz kompromisslos:

Denn im Rahmen der Rückführungsrichtlinie gilt das Gebot der Trennung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger von gewöhnlichen Strafgefangenen ohne Ausnahme und garantiert damit die Wahrung der Rechte der Ausländer im Zusammenhang mit der Haft. Insbesondere geht das Trennungsgebot über eine bloße spezifische Durchführungsmodalität der Inhaftierung in gewöhnlichen Haftanstalten hinaus und stellt eine materielle Voraussetzung für diese Unterbringung dar, ohne deren Erfüllung die Unterbringung grundsätzlich nicht mit der Richtlinie in Einklang stünde.

Das wird also schon mal nichts werden.

Künftig soll ein Ausreisepflichtiger, der nicht „ausreichend „an seiner Abschiebung mitarbeitet, in eine „erweiterte Vorbereitungshaft“ genommen werden können. Er soll also, obwohl er keine Straftat begangen hat, ins Gefängnis. Das soll auch für Personen gelten, bei denen die Ausländerbehörde „vermutet“, dass ein Fluchtgefahr bestehen könnte. Je nach Sachbearbeiter werden das im Zweifel alle in seinem Bestand sein. Die Sadisten unter den Sachbearbeitern werden begeistert sein.

Nun ja. Dass Ausländer, die nicht mithelfen, die Papiere für ihre Ausreise zu beschaffen, sanktioniert werden sollen, ist jetzt nichts wirklich Neues, denn das steht bereits im Aufenthaltsgesetz, wie so manch anderes auch, dass uns der Minister jetzt als Neuigkeit verkaufen will. Keine Arbeitserlaubnis und Streichung von Sozialleistungen sind bereits jetzt gang und gäbe. So erhöht man zwar irgendwo den Druck auf den Ausreisepflichtigen, aber man erhöht gleichzeitig auch das Risiko von Straftaten. Wer weniger als das Lebensnotwendige erhält und gleichzeitig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird, der muss halt sehen wo er bleibt. Vielleicht findet er einen Ausbeuter, der ihn schwarz beschäftigt, vielleicht einen Verführer, der ihm erklärt, er könne auch mit Dealen etwas hinzuverdienen. Vielleicht zahlt er auch einfach das Busticket nicht oder er klaut sich halt was zusammen. Alles nicht schön, aber verständlich. Vielleicht ist das ja sogar erwünscht, damit aus dem „nur so“ Ausreisepflichtigen ein echter Straftäter wird, den man noch leichter wieder los wird. Vielleicht hat der Minister darüber aber auch einfach gar nicht nachgedacht.

Tilt

Für eine Erhöhung der Abschiebezahlen wird dieses Gesetz – sofern es denn überhaupt kommt – wohl kaum sorgen. Wofür es aber sorgen könnte, wäre das Ende der großen Koalition. Wenn die SPD, die gerade offenbar bemerkt hat, dass es einmal eine SPD gab und dass es auch sozialdemokratische Themen gibt, die durchaus beim Wähler ankommen, ja, wenn diese SPD sich erneut aus Gründen des Machterhalts dazu weichklopfen lässt, diesen elenden Gesetzentwurf abzunicken, dann hat sie sich selbst die Schlinge um den Hals gelegt. Dann gibt es gar keinen Grund mehr, sie zu wählen. Lässt sie Seehofer auflaufen, dann dürfte die Koalition endgültig erledigt sein. Denn die andere Konsequenz, dass der notorische Koalitionsspalter zurücktritt, werden wir nicht erleben. Vielleicht ist es auch Seehofers eigentliche Intention, die Koalition nach mehreren Versuchen endlich zum Platzen und damit Merkel zu Fall zu bringen. Ich weiß es nicht. Denkbar wär’s.

Was ich aber weiß, ist, dass sich bei Anwendung der bestehenden Gesetze und entsprechenden Abkommen mit den Herkunftsländern wesentlich mehr Ausreispflichtige zur Rückkehr bewegen ließen. Warum werden stattdessen immer nur neue Grausamkeiten ersonnen? Die Informierten können diese Scheinhandlungen nicht täuschen. Und wenn es Seehofer in Wahrheit nur darum geht, der Konkurrenz von Rechts das Wasser abzugraben, ja dann sollte er bei dem lustigen neuen Namen für sein Gesetz nicht so zaghaft sein und es vielleicht „Ausländer-Raus-“und „Gutmenschen-in-den Knast“-Gesetz nennen. Dann klappts auch mit den Blauen.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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