Rechtsempfinden – Die Rückkehr des gesunden Volksempfindens
Im Zusammenhang mit der Entscheidung des OVG Nordrheinwestfalen im Fall Sami A. äußerte NRW-Innenminister Reul eine Kritik, die Böses ahnen lässt. Die Rückkehr des gesunden Volksempfindens.
Foto: Sarah_Loetscher
Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen,
sagte Reul der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.
Das Urteil des OVG Nordrheinwestfalen war erwartbar. Ich hatte das Verhalten der Verwaltung bereits in meiner Kolumne vom 14.7.2018 als „Angriff auf den Rechtsstaat“ bezeichnet. Und nun, nachdem auch das oberste nordrheinwestfälische Gericht die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns erneut deutlich bestätigt hat, stellt der Innenminister desselben Landes sich hin und bemäkelt diese Entscheidung unter Hinweis auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung.
Irres Ding
Irres Ding. Was soll denn dieses ominöse Rechtsempfinden der Bevölkerung sein? Der kleine, moderne Bruder des gesunden Volksempfindens? Zum Zeitpunkt des innenministerlichen Kommentars war die Begründung der Entscheidung noch gar nicht veröffentlicht. Woher will Reul denn wissen, dass die der Bevölkerung nicht gefällt? Und selbst wenn?
Dieser Kommentar zeugt von einer veritablen Verachtung der Gewaltenteilung und der Justiz, die ein Innenminister nicht haben sollte. Ja, die „Unabhängigkeit der Gerichte“ ist ein hohes Gut. Wenn Reul von der „Unabhängigkeit von Gerichten“ spricht, dann mag das ja nur eine ungeschickte Ausdrucksweise oder aber ein freudscher Versprecher sein, der dem Wunsch eines Mitglieds der Exekutive entspringt, endlich nicht mehr von diesen lästigen Gerichten zurückgepfiffen zu werden.
Herbert Reul ist – und das ist für Innenminister relativ selten – kein Jurist, sondern war von 1981 bis 1985 als Studienrat an einem Gymnasium in Wermelskirchen tätig. Immerhin ein Mann mit vier Jahren Berufserfahrung als Lehrer und einer daran anschließenden Karriere als CDU-Politiker. Aber auch als Lehrer wurde er mal auf das Grundgesetz bzw. die Landesverfassung verpflichtet und nicht etwa auf eine Populistenbibel.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen, ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen.
Nein. Wenn Politiker in der Exekutive sich nicht mehr an die Gesetze halten, die Gerichte kackfrech auszutricksen versuchen und dann nicht in der Lage sind, ein entsprechendes Urteil still zu akzeptieren, dann ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen.
Schwere Sprak
Dass viele Bürger manche Gerichtsentscheidungen nicht verstehen, hat im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen sprechen Gerichte manchmal eine juristische Speziallistensprache, zu deren Verständnis es erforderlich ist, sich damit zu beschäftigen, zum anderen fehlt es vielen Bürgern schlicht und ergreifend an der Kenntnis und einem Verständnis der Entscheidungsgrundlagen.
Wenn mein bester Freund Wolfgang mir versucht zu erklären, wie er und sein Team eine Turbine repariert haben, dann verstehe ich manchmal auch nur das Gröbste, weil mir die technischen Begriffe nicht geläufig sind. Die brauche ich allerdings in meinem Alltag auch nicht. Ich maße mir allerdings dann auch nicht an, ernsthaft mitreden zu können oder ihm gar die Kompetenz abzusprechen.
Bei Urteilen meint jeder – und das umfasst auch jeden Deppen – er könne sich mit seinem unfehlbaren „Rechtsempfinden“ eine Urteilskritik erlauben. Recht mag kompliziert erscheinen und viele Juristen verschanzen sich tatsächlich hinter einer unverständlichen Sprache. Die ist zwar auch wichtig, um sich unter Juristen eindeutig zu verständigen, aber sie ist nicht nötig, um den Leuten zu erklären, um was es im Kern geht. Nein, nicht jeder muss Jurist sein, um eine Meinung zu juristischen Themen zu haben, er sollte aber wenigstens bereit sein, sich mit den Grundlagen zu beschäftigen und nicht nur seinen Bauch oder den geblähten Darm sprechen lassen. Das mag für den Stammtischbruder oder den Facebooktroll ja noch angehen, für einen Repräsentanten des Staates verbietet sich allerdings ein solch anmaßendes und saudummes Verhalten.
Nun richten sich manche gerichtliche Entscheidungen ja auch an die Bevölkerung – wenn auch diese nun gerade nicht – und da könnten Gerichte sich sehr wohl etwas verständlicher ausdrücken. Aber das meint Reul ja offenbar gar nicht. Es geht ihm ja gar nicht um eine unverständliche Begründung der Entscheidung, sondern um die Entscheidung selbst. Und da wird es dann recht unappetitlich.
Gerichte treffen ihre Entscheidungen aufgrund von Recht und Gesetz. Diese Gesetze werden von den jeweiligen Gesetzgebungsorganen erlassen und sie sind für die Justiz bindend, sofern sie nicht selbst verfassungswidrig sind. Was erwartet also der Innenminister? Dass ein Gericht gegen das geltende Recht entscheidet, weil das Volk, der Innenminister oder Julian Reichelts BILD das erwartet? Scheint so. Überhaupt auf den Gedanken zu kommen, das Rechtsempfinden der Bevölkerung könne ein Maßstab für Gerichtsentscheidungen sein, zeigt ein Verfassungsverständnis, jenseits von Gut und Gut.
Es gab einmal eine Zeit, in der ein derartiger Wahnsinn sogar Bestandteil des Strafgesetzbuches war. Gleich in § 2 war das geregelt:
Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient.
Da galt nicht mehr der Grundsatz des Analogieverbotes im Strafrecht, nicht mehr der Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz, sondern der Grundsatz der totalen Analogie, der Grundsatz, dass das Recht ist, was angeblich dem gesunden Volksempfinden entspricht – wobei das Volk da auch nicht nach seinem Empfinden gefragt wurde – , der Grundsatz der Willkür eines Terrorstaats über jedes Recht. Gerichte waren nur noch Werkzeuge des Machtapparates und wer einmal diese Drecksau von Freisler hat schreien hören, kann sich vorstellen, was diese Art von Machtjustiz noch mit Recht zu tun hatte.
Unterlassene Hilfeleistung war im Strafgesetzbuch in der seit 1935 geltenden Fassung z.B. wie folgt definiert:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies nach gesundem Volksempfinden seine Pflicht ist, insbesondere wer der polizeilichen Aufforderung zur Hilfeleistung nicht nachkommt, obwohl er der Aufforderung ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten genügen kann, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wie ein Gericht dieses gesunde Volksempfinden, was nun heute mit neuem Namen als „Rechtsempfinden der Bevölkerung“ zurück auf die große Bühne will – „Wir sind das Volk, wir sind das Volk“ – denn überhaupt erfassen wollte, bleibt ein unlösbares Rätsel.
Hart aber herzlos
Gibt es bei jeder Entscheidung eine Volksbefragung oder einen TV-Abend mit dem Spezialisten für gesundes Volksempfinden, Frank Plasberg – mit wem sonst -, bei der die Zuschauer unter dem Motto „Hart aber herzlos“ über die Abschiebung von vermeintlichen Gefährdern abstimmen dürfen? Als Anreiz für den kostenpflichtigen Anruf könnte man den Abschiebeflug nach Afghanistan begleiten und vierzehn Tage in Kabul anhängen. Dazu singt Helene Fischer „Gnadenlos, durch die Nacht, wird ein Gefährder heim gebracht.“ Oder soll vielleicht jedes mal eine repräsentative Umfrage gestartet werden? Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass sich Rechtsfragen durch Mehrheitsentscheidungen lösen lassen, zumal Volkes Wille und tagesaktuelles Rechtsempfinden leicht zu manipulieren und flatterhaft sind. Im Strafrecht reicht ja schon jedes Lebenslang den berühmten Wutbürgern schon lange nicht mehr aus.
Endgültig vorbei
Nein. Die Zeiten in denen Politiker oder Regierungen der Justiz in Deutschland vorgeschrieben haben, wie sie zu urteilen haben, sind vorbei und sie müssen für immer vorbei bleiben.
Dass unabhängige Gerichte der Garant eines freiheitlichen Rechtsstaats sind, sieht man doch wunderbar an Ländern, in denen gerade das nicht mehr gewährleistet ist. Zu Recht ist die Erdogan international massiv dafür kritisiert worden, dass er eine Vielzahl von Richtern und Staatsanwälten hat entlassen lassen. Die Justizreform in Polen ist ebenso wenig vertrauenerweckend, wie das was in Ungarn oder Rumänien geschieht. Überall da, wo Regierungen versuchen, die Justiz unter ihre Kontrolle zu bekommen, droht dem Rechtsstaat und damit den Bürgern Ungemach und der Staat wird zum Unrechtsstaat. Wer die Gewaltenteilung angreift, will letztlich die Macht über das Recht setzen.Nach dem Satz
Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut.
darf kein Aber kommen.
Kein Recht
Der Verlust der Gewaltenteilung kann hier nicht passieren? Vielleicht eher nicht. Aber sicher bin ich mir da keineswegs. Wenn nicht nur populistische Schwachmaten und Anhänger der Ahnungslosen für Deutschland davon schwadronieren, dass in Deutschland kein Recht mehr gesprochen würde, sondern selbst Minister großer Volksparteien meinen, sie müssten das Rechtsempfinden des Volkes gegen die eigene Justiz in Stellung bringen, dann ist das ein brandgefährlicher Akt, der ganz schnell dazu führen kann, das die Justiz völlig entmachtet wird.
Denn eines muss man ja wissen. Die Gerichte haben keine eigene Exekutive, mit der sie ihre Entscheidungen notfalls mit Gewalt durchsetzen können. Richter sind nicht bewaffnet und habe keine eigene Armee. Das ganze System beruht auf der uneingeschränkten Akzeptanz der Gewaltenteilung. Die Gerichte müssen darauf vertrauen können, dass die Behörden sich an Entscheidungen und Absprachen halten. Wenn die Verwaltung auf eine gerichtliche Entscheidung hin einfach „Nö“ sagt und die möglicherweise unter dem Jubel der Bevölkerung einfach ignoriert, dann ist das so. Bisher ist es noch nicht so weit, aber die Äußerungen unsere demokratisch gewählten Volksvertreter sind zum Teil durchaus beängstigend. Dass die Behörden sich nun tatsächlich aktiv bemühen Sami A. zurückzuholen, bezweifle ich.
Stamp das Recht
Integrationsminister Stamp (FDP), studierter Philosoph und Politikwissenschaftler, ein Mann, der das Land sicherer machen wollte und dessen Drang, Sami A. unter allen Umständen loszuwerden, auch um den Preis, ein Gericht zu bescheißen, meint auch nach der Entscheidung noch, er sei im Recht gewesen. Sicherheit als oberste Maxime des Staates, auch gegen die Entscheidungen der Gerichte, scheint sein Motto zu sein. Und das von dem Mitglied einer Partei, die einmal für Rechtsstaat und Bürgerrechte stand. Lang, lang ist‘s her. Es ist zum Heulen. Wer dermaßen ignorant agiert, sollte nicht Minister sein. Und wenn er es ist, sollte er aus dem Amt entfernt werden, denn freiwillige Rücktritte aufgrund eigenen Fehlverhaltens sind ja irgendwann unmodern geworden und nicht mehr zu erwarten. Wer heute in einer Machtposition ist, bleibt an seinem Posten kleben, bis man ihn rausschmeißt oder nach Brüssel schickt.
Aber was sagt der joviale Landesvater Laschet zu dem Ganzen? Nach seiner im Deutschlandfunk geäußerten Auffassung habe Stamp „nach Recht und Gesetz“ entschieden. Irgendwie irre. Das oberste Gericht des Landes spricht von einer offenkundig rechtswidrigen Handlung und der Ministerpräsident ignoriert das vollständig. Begründung für diesen groben Unfug:
Hier geht es um einen seit elf Jahren ausreisepflichtigen Gefährder, einen Mann, der auf der Topliste der Gefährder der Bundesrepublik Deutschland steht.
Ähm, lieber Herr Laschet, um wen und was es hier geht, war dem Gericht sehr wohl bekannt. Und in Kenntnis dessen hat es die durch Missachtung und Austricksen des Gerichts flugs durchgezogene Abschiebung für offenkundig rechtswidrig erklärt und die Rückkehr Sami A.s angeordnet. Und Sie wissen das auch, denn sie haben ja immerhin einmal vor der Karriere als Berufspolitiker das erste juristische Staatsexamen abgelegt. Soviel kann man nicht vergessen, von dem was man einmal gelernt hat. Aber man kann natürlich so tun und dem, was man für das Volk hält (potentielle AfD-Wähler) nach dem Mund reden. So gesehen haben die also Recht behalten, wenn sie sich als das Volk bezeichnen, das letztlich bestimmt.
Legal, illegal, scheissegal
Laschet, Stamp und Reul mögen den Applaus der Stammtische und der Edgelords genießen. Härte gegen Gefährder rockt. Nur die Harten kommen in den Garten. Legal, illegal, scheissegal is back in town? Vielleicht kommt ihnen aber bei allem populistischen Anbiedern an die Rechtsstaatsverächter innerhalb des Volkes einmal der Gedanke, was sie da eigentlich anrichten. Wenn die Repräsentanten des bevölkerungsreichsten Bundeslandes sich derart despektierlich über die Justiz äußern, weil sie in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu Recht ein paar auf die Nuss bekommen haben, dann müssen sie sich nicht wundern, wenn ein Teil dieser Bevölkerung die Regeln des Rechtsstaats künftig ebenfalls nicht mehr einhält und im Falle einer Verurteilung dem Gericht entgegenhält, es habe in ihrem Fall das Rechtsempfinden der Bevölkerung außer acht gelassen, das müssse man jetzt nicht weiter beachten. Wozu an Verkehrsregeln halten oder Steuern zahlen? Warum nicht dem Kanaken die Bude anzünden? Irgendein Volksempfinden und dessen Rechtsempfinden werden das schon für richtig halten.
Dem Wohle des Landes
Ja, der Amtseid hat nur symbolische Bedeutung, egal ob für die Kanzlerin oder für die NRW-Regierungsmitglieder. Aber so ganz ohne Überzeugung sollte man dann doch nicht schwören,
Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Da steht an keiner Stelle,
„Ich schwöre dem Rechtsempfinden der Bevölkerung zur Geltung zu verhelfen und dazu alleine aufgrund meines gesunden Menschenverstandes, die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung, sowie die Gerichte zu missachten, Gesetz und Verfassung zu ignorieren und Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen auszuüben, bei denen das Volk das geil findet.“
Jetzt wäre es an der Zeit, wieder in die Spur zu kommen, einmal in sich zu gehen, einzusehen, dass man sich in mehrfacher Hinsicht falsch verhalten hat, das auch gegenüber der Öffentlichkeit einzugestehen, wohl wissend, dass das vielleicht nicht überall so toll ankommt. Bei mir käme es das und auf lange Sicht dient es dem Wohl des Landes NRW, wenn seine Verwaltung sich strikt an die Gesetze und die Entscheidungen seiner Gericht hält.
Ein herrlich beklopptes Argument in dieser Debatte lautet:
„Wenn dieser Gerichtsbeschluss umgesetzt wird, kriegt die AfD bundesweit 20 %. Und NIEMAND darf sich dann beschweren, auch Sie nicht, Herr Schmitz.“
Diese Logik muss man erst einmal hinbekommen. Die Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen soll also davon abhängig gemacht werden, welche mutmaßliche Auswirkung sie nach Meinung von wem auch immer auf die Umfragewerte der AfD haben? Letztlich bestimmt also die AfD und deren potentielle Wähler, welche gerichtlichen Entscheidungen umgesetzt werden – und wenn die Landesregierung meint, eine Entscheidung sei für die AfD förderlich, dann wird sie halt einfach nicht umgesetzt? Es mag ja sein, dass einige ältere Parteien sich aus Angst vor der AfD in die Hose machen, aber das sollte sie nicht veranlassen, den Rechtsstaat sicherheitshalber schon einmal selbst zu beschädigen. Es wird ihnen bei Wahlen nichts helfen, weil echte AfDler eben das knackige Original wählen und nicht das Billigplagiat im CDU/CSU- oder FDP-Gewand – und es wird zusätzlich extremen Parteien helfen, den verhassten Rechtsstaat weiter zu beschädigen, wenn deren gewählte Volksvertreter in dasselbe Horn stoßen.
Die Herren Laschet, Reul und Stamp, hören Sie mit diesem gefährlichen Mist auf und stellen sich ohne Wenn und Aber hinter die Justiz, auch und gerade wenn deren Entscheidungen Ihnen manchmal weh tun. Immerhin hat Herr Reul jetzt seinen dummen Komentar öffentlich bedauert. Eine überzeugende Entschuldigung sieht allerdings anders aus.
Ein obsiegendes Urteil zu akzeptieren ist keine Kunst, aber in einer Niederlage zu erkennen, dass man eine rechtskräftige Entscheidung dennoch akzeptieren muss, zeigt Größe. Seien Sie dem „einfachen“ Bürger dafür künftig ein leuchtendes Beispiel – oder machen Sie sich eilends vom Acker.