Am Freitag wurde Sami A., den die Behörden für den früheren Leibwächter Osama Bin Ladens halten, in sein Heimatland Tunesien abgeschoben. Die Behörden hatten ihn am Freitagmorgen in einen Flieger gesetzt, obwohl er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellt hatte, der auch am Donnerstag bereits erfolgreich beschieden wurde. Allerdings erreichte das Fax des Gerichts das BAMF erst, als Sami A. bereits in der Luft war. Nun entschied das Verwaltungsgericht, dass er wieder zurück nach Deutschland geholt werden müsse.
Grob rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fand deutliche Worte für das unglaubliche Verhalten des BAMF. Das Gericht teilte mit, die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ und verletzte grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.
Entscheidend stellte die Kammer darauf ab, dass die Abschiebung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses der für die asylrechtliche Bewertung des Sachverhalts zuständigen 7a. Kammer an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abgeschlossen war und deshalb abzubrechen gewesen wäre. Vielmehr sei sie sehenden Auges abschließend vollzogen worden.
Sami A. Hatte 1997 ein Studium in Deutschland aufgenommen, beendete dieses aber nicht. Seit 2005 lebte er mit seiner Frau und den gemeinsamen Kindern in Bochum. Die Behörden hatten ihn als sogenannten Gefährder eingestuft. Die Vorwürfe, er sei Leibwächter Bin Ladens gewesen und habe Anfang 2000 ein Al-Quaida-Ausbildungslager in Afghanistan besucht, hat er stets bestritten. Beweise, die zu einer Anklage gereicht hätten, gab es für diese Vorwürfe offenbar nicht.
Ende Juni wurde er dann festgenommen und in Abschiebehaft gebracht. Dies geschah, nachdem das BAMF ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte. Gegen diese Entscheidung des BAMF wehrte er sich mit einem Eilantrag, der bereits am Donnerstagabend positiv beschieden wurde. Entgegen der Einschätzung des BAMF sah das Gericht bei einer Abschiebung nach Tunesien die Gefahr einer drohenden Folter.
Die Kammer konnte – anders als das BAMF in dem Bescheid vom 20. Juni 2018 – nicht feststellen, dass sich die Verhältnisse in Tunesien so weit geändert hätten, dass für den Antragsteller im Fall der Rückkehr nach Tunesien keine beachtliche Gefahr mehr bestehe. Eine diplomatische verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung, dass dem Antragsteller im Falle der Rückkehr keine Folter drohe, liegt nach den Feststellungen der Kammer nicht vor. Die Erklärung des tunesischen Ministers für Menschenrechte vom 1. Mai 2018 sei nicht gegenüber staatlichen Stellen, sondern allein gegenüber einem deutschen Presseorgan abgegeben worden und reicht deshalb nach Auffassung der Kammer nicht aus, um die Sicherheit des Antragstellers vor menschenrechtswidriger Behandlung in Tunesien zu gewährleisten.
Umgehend verhaftet
In Tunesien angekommen wurde Sami A. umgehend festgenommen. Ob er Tunesien wieder lebend in Richtung seiner Familie in Deutschland verlassen wird, steht in den Sternen. Mich würde es nicht wundern, wenn die tunesischen Behörden lapidar mitteilen würden, er habe sich in seiner Zelle erhängt. Kommt ja schon mal vor. Und heutzutage muss man leider annehmen, dass eine derartige Mitteilung schulterzuckend zur Kenntnis genommen würde. Wie las ich anlässlich des angeblichen Suizids des 23 Jahre alten Mannes, der nachdem er acht Jahre in Deutschland gelebt hatte, bevor er am Geburtstag des Innenministers nach Afghanistan abgeschoben wurde, „ ein Nichtsnutz weniger“.
Man wird jedenfalls mit Spannung betrachten müssen, welche Anstrengungen nun die zuständigen Behörden mit Seehofer an der Spitze unternehmen werden, um den abgeschobenen Tunesier möglichst an einem Stück wieder zurück nach Deutschland zu bekommen. Das Gericht sagte dazu:
Aus der wegen der fortbestehenden Abschiebungsverbote rechtswidrigen Abschiebung folge die Pflicht der Ausländerbehörde, den Antragsteller unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen.
Eiskalte Stimmung
Vermutlich hat das Verwaltungsgericht sich mit seiner Entscheidung bei einem Teil der Bevölkerung keine Freunde gemacht, indem es zumindest versucht hat, dem Recht zum Erfolg zu verhelfen. Im Bezug auf Abschiebungen hat sich in der letzten Zeit eine eiskalte und menschenverachtende Stimmung über die Kommentarspalten der Medien und die sozialen Netzwerke gelegt, die in mir Grauen erregt. Da wird über Menschen gesprochen, als seien sie lästige Insekten oder Sachen, denen man sich irgendwie – Scheiß auf Rechtsstaat – entledigen müsste.
Wenn nun, angefeuert durch Äußerungen des Bundesinnenministers, der sich einen abkichert, weil an seinem 69. Geburtstag 69 Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden, von denen einer bereits am nächsten Tag nach einem angeblichen Suizid tot war, die Behörden richtig Gas geben und dabei Recht und Gesetz verletzen, kommen wir in eine Situation, die unseres Rechtsstaats nicht würdig ist.
Elementare Basis unserer Verfassung ist nicht nur die Menschenwürde des Art. 1 GG – sie erinnern sich dumpf? -, sondern auch die Gewaltenteilung.
Gewaltenteilung
Legislative, Exekutive und Judikative. Also Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte. Die Gesetzgebung macht die Gesetze, die Verwaltung führt sie aus und die Gerichte überprüfen die Entscheidungen der Verwaltung, die diese Entscheidungen zu akzeptieren und ohne Wenn und Aber umzusetzen hat.
Wenn Verwaltungsbehörden – und nichts anderes ist das BAMF – gerichtliche Entscheidungen durch beschleunigtes Handeln auszubremsen versuchen, wenn sie die Absprache, dass Abschiebungen jedenfalls solange nicht stattfinden, bis über entsprechende Anträge durch die Gerichte entschieden wurde, bewusst ignorieren, dann läuft hier etwas ganz Grundlegendes schief.
Die Verwaltungsgerichte sind dazu da, die Entscheidungen der Verwaltung zu kontrollieren und rechtswidrige Entscheidungen durch entsprechende Urteile und Beschlüsse zu korrigieren. Verwaltungsbehörden, die diese für den Rechtsstaat elementare Entscheidung dadurch auszubremsen versuchen, dass sie einfach mal Fakten schaffen, gefährden nicht nur das Leben von Menschen, sondern auch den Rechtsstaat als solchen. Da reicht auch nicht, wenn man – wie behauptet wird – den zuständigen Minister erst nach der Abschiebung informiert. Eine Ich-will-das-gar-nicht-so-genau-wissen Mentalität mag sein, hilft aber gar nichts. Die politische Verantwortung für dieses Bundesamt für Menschenverachtende Flüchtlingsabschiebung bleibt dennoch letztlich beim Innenminister.
Dass es sich hier um eine unglückliche Verknüpfung widriger zeitlicher Umstände handeln könnte, halte ich nach der Auskunft des Verwaltungsgerichts, wonach alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, für ausgeschlossen. Offenbar sollte hier um jeden, auch um den Preis der drohenden Folter für einen unliebsamen Zeitgenossen, abgeschoben werden, bevor das Gericht eingreifen konnte.
Bereits am 27.5.2018 mit der Zustellung des Antragesan das BAMF hatte der Vorsitzende folgendes verfügt:
„Die Bevollmächtigte des Antragstellers hat mitgeteilt, dass die Abschiebung für den 29.08.2018 geplant sei. Es wird gebeten, dem Gericht unverzüglich mitzuteilen, falls sich in dieser Hinsicht neuere Erkenntnisse, insb. hinsichtlich eines früheren Abschiebungstermins, ergeben.
Diese Verfügung wurde schlicht und ergreifend ignoriert. Ein unglaublicher Affront.
Maßlos
Wenn das BAMF unter der Regierung des Heimatministers, der offenbar jedes Maß irgendwo an der Garderobe abgegeben hat, meint, es müsse nun auch noch grob rechtsstaatswidrig handeln, dann muss das Konsequenzen haben. Wer auch immer diese Entscheidung zu verantworten hat, muss Konsequenzen spüren. Diese Behörde hat sich seit Beginn der Flüchtlingskrise nicht gerade mit Ruhm bekleckert, was sicherlich zu einem großen Teil an mangelnder Personalqualität und -kapazität gelegen hat. Aber nur, weil jetzt in Europa ein eiskalter Wind von rechts unten weht, dürfen solche Touren nicht einreißen.
Deutschland war einmal weltweit bei den führenden Nationen im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Und es gab Zeiten, da nannte man den Inneminister auch stolz Verfassungsminister. Wenn aber die aktuelle Politik des Innenministers dazu führt, dass Verwaltungsbehörden den Gerichten auf der Nase herumtanzen, dann dürfen wir ihn Verfassungsgefährdungsminister nennen und brauchen wir uns über Staaten wie Polen oder die Türkei und deren Verhältnis zum Rechtsstaat gar nicht mehr aufzuregen. Wenn so etwas einreißt, dann hat das Recht verloren und die Willkür übernimmt das Ruder.
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12 comments
Jerry Cotton
… viele Entscheidungen der ‚Merkel-Administration‘ sind wahrlich nicht die eines Rechtsstaates. Das hatten wir hier schon öfter bemerkt. Merkel muss weg.
Die Rückhol-Beschluss Beschwerde in Sachen des Salafisten-Predigers erreichte den, wie Sie selber schreiben, ‚erst in der Luft‘ Richtung Tunesien. Fly Sami fly. Daraus nun grobe Rechtswidrigkeit erkennen ist mehr als fragwürdig, sie liegt bestimmt in nicht der Verantwortung vom BAMF unter der Regierung des Heimatministers. Aaaber, verklagen Sie doch das BAMF, mich würde es freuen.
Phil Decker
… A. sei tunesischer Staatsbürger und seit Januar 2018 wegen Terrorverdachts in Tunesien zur Fahndung ausgeschrieben, sagte der Sprecher der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, am Samstag der Nachrichtenagentur AFP in Tunis. „Dieser Fall betrifft die Justiz Tunesiens, das ein souveräner Staat ist“, … https://bit.ly/2uvvC5X
… A. sei nach seiner Abschiebung aus Deutschland am Freitag in Untersuchungshaft genommen worden und werde von Anti-Terror-Richtern vernommen, erklärte der Sprecher weiter. Er sei in Tunesien bereits aktenkundig. …
Manfred Michael Schwirske
Da wurde grob rechtswidrig gehandelt und grob vorsätzlich. Um Fakten zu schaffen.
So etwas unterläuft nicht einfach.
Jeremy Sachs
Danke für diese trffenden und wahren Worte. Es scheint nur leider im BAMF, noch im zuständigen Innenministerium eine andere Linie beordert worden zu sein. Zu schade, das es mit der aktuellen CSU Rechtspopulisten an der Macht haben.
Ich finde es entsetzlich, wie der Tod von Menschen mit Schulterzucken hingenommen wird, diese unmenschliche Kälte ist ein Alptraum, den wir hoffentlich vor seinem Höhepunkt verhindern können.
Robert Koch
Rechtsstaatlichkeit muss eingehalten werden. Hier tut sicher eine Aufklärung des Vorfalls Not. Völlig unverständlich bleibt vielen jedoch warum jemand der seit 12 Jahren ausreise pflichtig ist, immer noch im Land war. Während tausende Bundesbürger in Tunesien Urlaub machen, gilt das Land dennoch als Unrechtsstaat wohin nicht abgeschoben werden kann?
Wie viel „Justizzeit“ (Staatsanwalt und Richter) hat dieser Fall bisher gekostet? Multipliziert man das mit den tausenden ähnlich aufwendigen Fällen, dann kann die Justiz dies nicht mehr schultern. Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse, die vor dieser (u.U. illegalen) Abschiebung stattgefunden haben ist geboten. Laut UN sind weltweit mehr als 250 Migranten unterwegs und wir leisten uns den Luxus für einen Fall 12 Jahre zu prozessieren…
Klausi
Tja, nu ist das Malheur leider passiert. Und die Anwältin von Goldstück Sami ist ja schon zuversichtlich, dass ihn der Kriegs- und Terrorstaat Tunesien auf freien Fuß setzen wird, dann kann er schnurstracks zurück nach Doisheland und hier weiter gefährden. Seien Sie also unbesorgt.
Und was ist verfassungswidrig am 69-Joke? Jetzt isses halt einer weniger, aber der hat sich doch selbst entschieden, seiner fragwürdigen Existenz ein Ende zu setzen. Was kann der Seehofer dafür? Wenn ein Steuerstrafverfahren gegen mich in Gang gesetzt wird und ich grad sowieso nicht in bester Stimmung bin und das ist noch das Tüpfelchen auf dem i und ich bring mich deswegen um, haben Sie dann auch ein paar Krokodilstränen für mich übrig? Klagen Sie Olaf Scholz wegen Verletzung meiner Menschenwürde an?
Rainer Seifert
Jedem kleinen Bürger, der zwar durchaus Recht hat, der aber trotzdem leider nicht zu seinem Recht kommt, weil man sich bekanntlich auf See und anderswo in Gottes Hand befindet, und der zudem nicht über die nötigen Mittel verfügt, sein Recht gegen den Staat oder gegen Konzerne durchzusetzen, werden jetzt sicher die Tränen vor Mitleid nur so ins Gesicht schießen.
Wie konnte man denn diesen armen Ex Leibwächter, der beim IS vielleicht ja an gar nicht all zu vielen Morden beteiligt war, nun zurück in seine Heimat schicken? Was würden die vielleicht von ihm ermordeten, vergewaltigten, verstümmelten Opfer dazu sagen? Ich bin fast sicher, sie würden eine Lichterkette zu seinem ehrenden Andenken bilden. Am besten gemeinsam mit weiteren Opfern dieser Mörderbande.
Er soll doch immer pünktlich seiner Auflage nachgekommen sein, sich täglich bei der Polizei zu melden. Hätte der gute Mann nicht bei uns, zusammen mit Frau(en?) und Kinderschar ein geruhsames Rentnerdasein verdient gehabt? Bezahlt und natürlich gegönnt von allen fleißigen Steuerzahlern.
Selbst wenn er, der bekanntlich als Gefährder eingestuft war, mal so einen kleinen Anschlag verübt hätte. Ja meine Güte, Deutsche haben doch bekanntlich früher ganz andere Verbrechen begangen. Da wollen wir doch bitte nicht jede Tat, wo schon länger hier Lebende im bedauerlichen Einzelfall zu Schaden kommen, gleich groß aufbauschen. Ich weiß schon, darum geht es natürlich auch gar nicht.
Ich schlage vor, man schickt, ähnlich wie damals in Mogadischu, eine GSG 9 Einheit in dieses schreckliche Land und holt den armen Kerl dort aus dem völlig unverdienten Knast. Selbstverständlich steht ihm dann auch eine anständige Entschädigung zu. Die ihm bereiteten seelischen Qualen sind absolut mit Geld nicht auszugleichen.
Was lernt man nun daraus? Verträge dürfen munter gebrochen werden, Gesetze hingegen nur, wenn nicht Islamisten dadurch zu Schaden kommen. Wie wird die Frau Merkel das sehen?
„Nun isser halt dort“, wäre doch mal eine beständige, die Tatsachen reflektierende, Meinung.
Rainer Seifert
Vielleicht stammt ja die nun nach angeblichem Rechtsruck bei vielen Kommentatoren festgestellte Eiseskälte ganz einfach von Geschehnissen, mit denen wir schon länger hier Lebende täglich konfrontiert werden. Und sei es auch nur in der so langsam erwachenden Journaille. All zu viele Menschen aber auch im persönlichen Erleben. Und das sind leider meist keine sehr schönen Eindrücke.
Was hat eigentlich die Familie des Abgeschobenen noch bei uns zu suchen? Hat sich seine Frau ebenfalls Verbrechen schuldig gemacht? Inwieweit sind die Kinder bereits kriminell infiltriert?
Wenn nicht, dann dürfte der Familienzusammenführung in der Heimat ja wohl nicht mehr gar so viel im Wege stehen. Wenn ja, umso schlimmer.
Anscheinend vergessen manche Juristen, wenn sie nach Rückholung des armen Unschuldigen schreien, dass auch Tunesien eine Justiz hat, die sich nicht vom Ausland bevormunden lassen muss. Schlupflöcher im Gesetz für gewiefte Anwälte, die dabei sicher nicht draufzahlen, wenn sie ihren Schützlingen über viele Jahre hier ein sorgenfreies Leben ermöglichen, werden natürlich keineswegs an den Pranger gestellt. Deutschland ist schließlich ein Rechtsstaat.
Mich wundert nur, dass der Kerl noch in keiner Gesprächsrunde aufgetaucht ist. Schade, nun ist es erstmal zu spät dazu. Chance verpasst ARD und ZDF.
Da nun so langsam immer mehr schon länger hier Lebende aufwachen und ihre politische Meinung ändern, wird es für „unsere“ Regierung noch manch böse Überraschung bei den Wahlergebnissen geben. Da kann manch kleiner dummer „Nazi Schreihals“, der im Leben noch keinen Tag gearbeitet hat, noch so laut brüllen. Wären die Menschen, die nicht die Realität verweigern, Nazis, dann wäre statt der AfD nämlich die NPD in den Parlamenten.
Frank Frei
Es geht aber nicht darum, ober der Herr gut oder schlecht ist. Es geht darum wer das alles bezahlt. Niemand hat das Recht gegen seinen Willen beherrscht zu werden. Jeder hat das Recht über seinen Körper, und seiner Hände Arbeit Ergebnis zu bestimmen.
Ergo ist die Rückholung, und alle anderen Folgekosten nur von denen zu tragen, die dieses „beführworten. Und das meine ich nicht nur für diesen Herren, sondern für alle,
Das Recht auf meinen Körper ist mindestens so hoch einzuschätzen, wie das Recht dieses Herren dahinzugehen wo er will.
Jakob Licht
Für mich stellt sich die Sache genau UMGEKEHRT dar:
Das OVG Münster, das jetzt entschieden hat, die Abschiebung sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen, hat die TATSACHE ignoriert, daß Sami Aidoudi (man kann den Ex-Leibwächter von Bin Laden ruhig mit seinem vollen Namen nennen, er ist inzwischen eine Person der Zeitgeschichte), in Tunesien eben NICHT gefoltert wurde. Er ist sogar wieder auf freiem Fuß, unbeschadet. D.h. das Argument des BAMF, daß dem Abzuschiebenden KEINE Folter droht, war absolut korrekt. Meines Erachtens hätte das Gericht diese Tatsache berücksichtigen müssen – und bei Abwägung der Interessen dem Sicherheitsbedürfnis der deutschen Bevölkerung Vorrang geben müssen.
Stattdessen hat es -aus Rechthaberei- eine Formalie vor die Tatsachen gesetzt. Kein Wunder, daß die Öffentlichkeit empört ist.
Das hat nichts mit „Eiseskälte“ zu tun. Wissen Sie, wann es mir kalt den Rücken herunterläuft, Herr Schmitz? Wenn ich mir die Telefonate anhöre, die vor dem Einsturz der Twin Towers am 11. September 2001 aus den Etagen über der Einschlagstelle abgesetzt wurden; von Menschen, die verzweifelt auf Hilfe hofften – oder sich von ihren Angehörigen verabschiedeten. Da geht es dem Drecksack aus Bin Ladens Leibwache ziemlich gut dagegen. Wir haben schon einen Planer der Anschläge vom 11. September beherbergt (Mohammed Atta, in Hamburg); wollen Sie jetzt wirklich auch noch den Leibwächter von Bin Laden zurückholen?




















Felix Büchner
Danke für die klaren Worte!