Es mehren sich die Hinweise dafür, dass der Rechtsstaat in Gefahr ist. Nein, nicht nur, weil Polizei und Justiz die nötige finanzielle Ausstattung fehlt. Trotz dieses Umstandes machen die bisher noch ganz anständige Arbeit und auch die Verwaltungsbehörden sind besser als ihr Ruf.
Es sind Politiker, Funktionäre und Bürger, die den Rechtsstaat gefährden. Ein paar Beispiele.
Beispiel 1
Wut-Wendt, der DpolG-Chef und Polizist im Ruhestand schrieb auf seiner Facebook-Seite am 7. Juni um 18:28 :
„…Susanna ist tot. Und meine Gedanken sind bei ihrer Familie, ihren Freunden, den Menschen, denen sie für immer fehlen wird.
Und meine Gedanken sind auch bei den Tätern. Will ich sie wirklich vor einem unserer Gerichte stehen sehen? Mit höhnischem Grinsen für das Opfer und Verachtung für unser Land im Gesicht? Will ich wirklich erleben, wie Gutachter und Anwälte relativieren, verharmlosen und zu erklären versuchen, was nicht erklärbar ist?
In der Hölle sollen sie schmoren. Das will ich.– traurig.
Ein Mensch, der als Polizist auf den Rechtsstaat vereidigt wurde, der vom Staat bezahlt wird, will also einen mutmaßlichen Mörder nicht in einem ordentlichen Gerichtsverfahren sehen? Er will nicht, dass „Gutachter und Anwälte“ relativieren? Er will also kein rechtsstaatliches Verfahren. Was will er dann? Den Verdächtigen – ohne Verfahren? – in der Hälle schmoren sehen. Wie soll der Täter in die Hölle kommen?
Und wenn schon ein Polizeigewerkschafter auf den Rechtsstaat scheißt und klammheimliche Lynchphantasien zu haben scheint, dann darf das der besorgte Mobbürger ja erst recht, oder?
Beispiel 2
Am Dienstag, dem 12.6.2018 gegen 13 Uhr schlugen mehrere Männer in Bremen einen Mann, den sie für einen Pädophilen gehalten hatten, fast tot. Auslöser war ein TV-Bericht bei RTL. Nein, das steht nicht für rächen, töten, lynchen. Aber die Täter glaubten wohl, der von ihnen Angegriffene sei der gezeigte Mann. Sie hatten den Mann in seiner Wohnung aufgesucht und überfallen. Selbst wenn sie den richtigen Mann erwischt hätten: ein Fall von Lynchjustiz.
Die Polizei Bremen wies darauf hin, dass niemand das Recht hat, die Justiz in die eigene Hand zu nehmen. Keine Form und kein Anlass zur Selbstjustiz seien tolerierbar.
Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei Straftaten zu verfolgen“,
betonte der Pressesprecher. Wer auf Herrn Wendt schwört, mag das anders sehen.
Beispiel 3
Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanne wurde aus dem Irak nach Deutschland verbracht. Federführend bei der Aktion war der Jurist und Chef der Bundespolizei Dieter Romann. Die Umstände wurden von BILD geschildert. Kurdische Sicherheitskräfte hatten den Verdächtigen gefasst und dem nach Erbil gereisten Bundespolizei-Chef und weiteren Beamten der GSG 9 übergeben. Die irakische Regierung kritisierte die Übergabe als Rechtsverstoß. Es gibt zwischen Deutschland und dem Irak kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen. Den Verstoß hätten laut irakischer Regierung sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung in Bagdad habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten. Ein klarer Verstoß gegen internationales Recht und ein Eingriff in die Souveränität des Irak.
In der Bevölkerung ist Romann ein Held, gerade auch, weil ihn die Strafprozessordnung und internationales Recht nicht scherte und er sich mit seinen kurdischen Kontakten kurzschloss. Schimanski live und das Volk jubelt. Weil es von Gesetzen eh nichts hält?
Beispiel 4
Der Strafverteidigerkollege Daniel Sprafke erstattete Strafanzeige gegen Romann und die mitgereisten Polizisten wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung. Auf seiner Homepage heißt es:
Am heutigen 11.06.2018 habe ich gegen den Präsidenten der Bundespolizei, Herrn Dieter Romann, Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung zum Nachteil des Ali B. erstattet.
Aufgrund der Presseberichterstattung der letzten Tage, insbesondere durch die Berichterstattung der „Bild“ sehe ich Anhaltspunkte dafür, daß der Chef der Bundespolizei aus eigenem Antrieb und ohne richterliche Entscheidung, den Verdächtigen im Kriminalfall „Susanna“ nach Deutschland verbracht haben könnte.
Deutsche Sicherheitsbehörden haben kein Recht, ohne gesetzliche Grundlage Menschen festzunehmen und diese gegen ihren Willen in ein anderes Land zu verschleppen. Da eine Verschleppung von Beschuldigten aus dem Ausland in das Inland ein mehr als gravierender Angriff auf den Rechtsstaat – dem Grundpfeiler eines friedlichen Zusammenlebens – bedeuten würde, habe ich die Strafverfolgungsbehörden des Landes Brandenburg gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.
Die Strafanzeige gegen den Präsidenten der Bundespolizei erfolgt nicht aus falsch verstandener Solidarität eines Strafverteidigers gegenüber dem Beschuldigten Ali B. Auch ich bin der Meinung, daß schwere Verbrechen schwer bestraft werden müssen. Ein faires Verfahren muß aber ausschließlich der Justiz überlassen bleiben und darf unter keinen Umständen in die Hände der Polizei oder gar in solche, eines einzigen Polizisten gelegt werden.“
Angesichts der Umstände eine naheliegende Idee, die man auch noch auf den angeblich die Aktion absegnenden Innenminister Seehofer ausdehnen müsste. Eine Strafanzeige dient dazu, ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen und ein bestimmtes Handeln rechtlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Also etwas völlig Rechtmäßiges. Ergebnis, der Kollege wurde beschimpft, erhielt über 4500 Hassmails, wurde darin bedroht, und es wurde ein Drohbrief vor seiner Kanzlei sichergestellt. Er musste seine Kanzlei in Karlsruhe zunächst schließen und sein Personal nach Hause schicken. Er benötigte Polizeischutz, um Unterlagen aus seiner Kanzlei zu holen. Polizei und Staatsschutz ermitteln. So ein Schwein von Strafverteidiger wird man doch noch bedrohen dürfen?
Wild wild west
Was ist eigentlich in diese Menschen gefahren, die denken, sie könnten das Recht in die eigenen Hände nehmen? Haben die alle einen Sockenschuss? Wie können Polizisten auch nur denken, dass ein Angeklagter nicht vor ein ordentliches Gericht gehört? Wenn Little-Big-Wut-Wendt seinen populistischen Müll absondert, warum widerspricht ihm da kein Mitglied seiner Gewerkschaft? Vielleicht ein aktiver Polizeibeamter? Nichts von gehört. Wie weit ist ein solches Gedankengut innerhalb der DpolG verbreitet? Wieweit innerhalb der Polizei? Muss ich demnächst befürchten, dass ein Polizist gleich bei der Festnahme sein Urteil vollstreckt, weil der Täter vor Gericht ja sonst blöd grinsen könnte? Oder grinst vielleicht ein Polizist, wenn ein Anwalt bedroht wird? Ich durfte mir damals den Satz anhören, „Sie waren doch derjenige, der gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschrieben hat“. Solche Sätze wecken wenig Vertrauen in den Ermittlungseifer.
Der Dortmunder Strafverteidiger Ralf Bleicher kommentierte Wendts Post wie folgt:
Wahrscheinlich hat noch nie nach dem Zweiten Weltkrieg ein hochrangiger Funktionär der deutschen Polizei das Rechtsstaatsprinzip und damit letztlich die Grundwerte unserer Verfassung und unseres Landes derart in den Dreck gezogen, wie Sie. Damit leisten Sie dem „Hängt ihn höher!“ des entfesselten Mobs und der sonstigen Verfassungsfeinde Vorschub. Wie konnte jemand wie Sie bloß in dieses Amt kommen?“
Damit trifft er den Nagel auf den Kopf. Was bezwecken diese Giftzwerge und Hasskommentatoren eigentlich? Wollen sie dem Rechtsstaat den Todesstoß versetzen? Geilen sie sich daran auf, wenn geistig Minderbemittelte vermeintliche Straftäter totschlagen oder Rechtsanwälte bedrohen, weil die das tun, was sie geschworen haben? Nennt man das dann ein Ih-Wendt?
Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
So steht es in § 12a der Bundesrechtsanwaltsordnung und jeder Anwalt hat diesen Eid geschworen.
Bei Polizisten, wie bei allen anderen Beamten, lautet der Eid nicht viel anders:
Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
Womöglich erinnert sich der ein oder andere Wendtleraner nicht daran oder denkt sich, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.
Die Basis
Gerade für die Strafverteidiger ist klar, dass die Strafprozessordnung angewendetes Verfassungsrecht und damit die Basis ist. Wir Strafverteidiger wissen, dass es für manchen Bürger nicht zu verstehen ist, warum wir Straftäter verteidigen, aber wir wissen auch, dass es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit ist, dafür zu sorgen, dass jeder Verdächtige die bestmögliche Verteidigung erhält. Auch und gerade bei Taten, die auch jedem von uns das Blut gefrieren lassen. Nur ein Urteil, dass auf einem sauberen Verfahren beruht, kann ein gerechtes Urteil sein.
Es mag ja lästig sein, wenn jemand der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht akribisch auf die Finger guckt, aber es ist absolut notwendig und mir drehen sich die Fußnägel hoch, wenn ich manchmal, wenn ich etwas zu früh bei Gericht bin, ansehen muss, wie der ein oder andere sogenannte Verteidiger einen kollaborativen Kuschelkurs mit dem Gericht einschlägt, womöglich in der Hoffnung, demnächst mit ein paar netten Pflichtverteidigungen bedacht zu werden. Ja, diese Verteidiger gibt es auch, vor allem bei den Amtsgerichten.
Wenn echte Strafverteidiger lästig sind, dann hat das einen guten Grund. Sie vertreten die Interessen ihres Mandanten und nichts anderes. Und indem sie das tun, verteidigen sie gleichzeitig die Rechtsordnung. Wer das nicht kapieren will, der kapiert es halt nicht. Das ist ja für normale Menschen auch nicht einfach. Wenn ich im Freundeskreis auf die Frage, würdest du Ali B. verteidigen, ohne zu zögern mit Ja antworte, werde ich seltsam angeguckt. Aber Du hast doch selbst Töchter. Ja, habe ich und ich würde auch deren Mörder nicht verteidigen, schon weil ich ihn beim besten Willen nicht gut verteidigen könnte. Aber einen Mörder verteidigen muss man schon können, wenn man den Beruf gewählt hat. Man verteidigt ja nicht die Tat, was auch in manche Köpfe nicht hinein will. Man verteidigt einen Menschen, dem eine Tat vorgeworfen wird. Wer das nicht kann, soll halt Zivilrecht machen, oder was ganz anderes.
Wutbürger in Uniform
Ein Polizeibeamter, und sowohl Romann als auch Wendt sind Polizeibeamte, sollte aber im Rahmen seiner Ausbildung verstanden haben, dass der Rechtsstaat auf verschiedenen Säulen steht. Polizisten sind in diesem Strafrechts-System Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft – früher nannte man sie Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft; aber das klang wohl zu sehr nach Hilfsschüler. Herr des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft, auch wenn das für Herrn Wendt, einen Wutbürger in Uniform. offenbar schwer zu ertragen ist.
In so einem Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte garantierte Rechte. Ein Recht ist zum Beispiel das Recht auf einen Pflichtverteidiger, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Und das kann auch schon im Vorverfahren sein. In § 141 Abs. 3 StPO heißt es:
1Der Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. 2Die Staatsanwaltschaft beantragt dies, wenn nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 1 oder 2 notwendig sein wird. 3Nach dem Abschluss der Ermittlungen (§ 169a) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen. 4Das Gericht, bei dem eine richterliche Vernehmung durchzuführen ist, bestellt dem Beschuldigten einen Verteidiger, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt oder wenn die Mitwirkung eines Verteidigers aufgrund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint. 5Im Fall des § 140 Abs. 1 Nr. 4 wird der Verteidiger unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung bestellt.
Gucken Sie sich mal den Satz 4 an:
Das Gericht, bei dem eine richterliche Vernehmung durchzuführen ist, bestellt dem Beschuldigten einen Verteidiger, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt oder wenn die Mitwirkung eines Verteidigers aufgrund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint.
Und dann stellt man auf einmal fest, dass der des Mordes Beschuldigte Ali B. vor der Haftrichterin munter aussagte, ohne dass ihm ein Verteidiger zur Seite gestellt wurde. Da kann man sich ja – gerade, wenn man sich eine Verurteilung wünscht – nur an den Kopf packen. Da ist das Geständnis dann für den Arsch. Angeblich hat Ali B. ausdrücklich auf einen Verteidiger verzichtet. Das mag er ja gesagt haben, aber dass man auf dieses Recht, das sich von Seiten des Gerichts aus als Pflicht zur Beiordnung eines Verteidigers ausgestaltet, verzichten könnte, habe ich noch nie gehört. Mag also sein, dass dieses Verhalten der Justiz im Prozess noch um die Ohren fliegen wird. Dass die Aussage, so wie sie zustande gekommen ist, später verwertbar ist, darf man bezweifeln.
Neben Staatsanwaltschaft und Gericht ist die dritte Säule eines ordentlichen Verfahrens die Verteidigung. Ohne Verteidigung gibt es zwar vielleicht ein schnelleres Urteil, aber sicherlich kein gerechteres. Wer zur Selbsthilfe greift, greift den Rechtsstaat an. Mag sein, dass es dem ein oder anderen Lynchfan genau darum geht. Alle anderen sollte gefälligst ihr Maul aufmachen, wenn sie solche Sprüche hören. Sie sollten dem zunehmenden Wahnsinn, den Strafprozess verächtlich zu machen und das Strafrechtssystem kaputt zu reden, als Demokraten entgegentreten. Mag sein, dass sie sonst nach einer Machtergreifung derjenigen, die meinen, sie hätten eine Alternative zum Rechtsstaat, demnächst an die nächste Laterne geknüpft werden.
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31 comments
Neolib Con
Gleichwohl wurden hier sexuelle Handlungen ganz offenkundig von Trickdieben eiskalt genutzt, um die Opfer zu bestehlen – und nicht in erster Linie um sie zu „erniedrigen“. Wie gesagt, das ändert nichts an dem Leid der Opfer, es sollte aber auch von Jäger nicht so getan werden, als sei die sexuelle Erniedrigung der Frauen das primäre Ziel von also triebgesteuerten Tätern gewesen. Denen geht es um Handys und Portemonnaies.
Heinrich Schmitz auf „tagesspiegel.de“e
Der Kommentar erschien zuerst auf dem Portal „Die Kolumnisten“.
Jerry Cotton
… aber werter H.S., die ‚BRD‘ ein Rechtsstaat? … das war die ‚BRD‘ nie. Selbst Horst Seehofer, CSU, warf der derzeitigen Bundesregierung aus CDU, CSU, SPD in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse vor: ‚Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts.‘ … also so etwas wie der Unrechtsstaat der verflossenen ‚DDR‘ … ooops? … fällt Ihnen etwas auf? Genau, die ‚BRD‘ wird von einer in der ‚DDR‘ sowjetkommunistisch sozialisierten Kanzlerin ‚gewürgt‘, der Fisch stinkt vom Kopf her: https://bit.ly/2tekMR5
Kaspar Dornfeld
Tausend Dank für diesen Text, der mir in Inhalt und Wortwahl aus der leider oft viel zu zaghaften Seele spricht!
Ulrich Boehm
Sehr gut auf den Punkt gebracht. Der Wendt hat hierzulande einen Freibrief, der kann seit Jahren machen, was er will. Ich beobachte das schon lange mit großer Sorge und es hat auch einen Schatten auf mein Verhältnis zur Polizei geworfen (mit der ich beruflich immermal zu tun habe).
Schade, dass Sie mit Ihrem schönen Aufsatz die sprichwörtlichen Perlen Sie wissen schon wohin werfen. Siehe Kommentar Neolib, der es nicht mal fertigbringt, auch nur einen einzigen fehlerfreien Satz von sich zu geben … Vlt kotzt er sich selbst an, wer weiß.
Michael
Danke! Das war absolut notwendig. (Ich befürchte nur, dass es diejenigen nicht erreicht, die es erreichen sollte).
Silvia
Ich bin in vielem was sie in ihrem Artikel aufzeigen ihrer Meinung. Nur nicht bei der Interpretation von Herrn Wendts Worten. Der Ausschnitt den sie an den Anfang stellen, beinhaltet nämlich nur interpretativ und absolut nicht wortwörtlich, was sie Herrn Wendt unterstellen.
Ich hoffe jetzt mal, dass sie damit „unbeabsichtigt“ und den gleichen Fehler machen, wie die Menschen, denen sie vorwerfen das Gericht zu missachten.
Wortwörtlich sagt Herr Wendt, dass er alle Ausflüchte und Entschuldigungen, die von anderen kommen könnten verachtet. Das er eine höhnische Haltung des Angeklagten ebenso nicht gerade erbauen fände. Und weiter, dass er sich sozusagen eine „höhere“ Gerechtigkeit wünscht. Das alles finde ich zuerst einmal völlig nachvollziehbar, zumal es ja auch immer noch die Möglichkeit gegeben hätte, den Beklagten der irakischen Justiz zu überlassen, so ihn ggfs ein deutlich härteres Urteil erwartet hätte.
Wer die Abläufe zwischen der deutschen Polizei und der Staatsanwaltschaft wirklich kennt, der kann durchaus Verständnis fär eine derartige Sichtweise aufbringen.
Ich fände es in jeder Diskussion besser, einfach beim faktisch gesagten zu bleiben, anstatt immer zu Unterstellungen und Interpretationen zu neigen. Das,würde manches beruhigen.
Hätte Herr Arndt tatsächlich zu Selbstjustiz o.ä.aufgefufen, hätten sie mit ihren Ausführungen natürlich vollkommen recht.
Gerhard Oberschlick
Sehr geehrter Herr Schmitz,
selten, leider nur selten habe ich einen so konzisen Text ohne überflüssige Schnörkel, dafür mit klaren Belegen und ebenso treffenden Schlussfolgerungen zu Gesicht bekommen. Zu Unrecht kommt bei Ihnen allerdings der unvermerkt verrückte Passus „…, so wahr mir Gott helfe“ in den zitierten Eidesformeln unkritisiert davon: Aus dieser Formel spricht eine frömmlerisch anmaßende Selbstgerechtigkeit, die sich aus der aller Erfahrung nach verlässlichen Reaktionslosigkeit der jeweils missbräuchlich angerufenen angeblich höchsten Instanz eine Legitimation eigenen Handelns erschleicht und auf den morastigen Boden eines guten Gewissens sich stellt.
Jerry Cotton
… Eidesformel ist Eidesformel, das andere wäre, glaube ich, eine Bekräftigung oder so ähnlich … Ich halte von der Eidesformel auch nix, warum? … weil, guckst du: Matthäus 5, 33- …. 37 ‚Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen.‘ … womit wir dann bei Merkels Amtseid sind. Sie, Merkel, stammt vom Bösen. Quod erat demonstrandum.
Rainer Seifert
Wen interessiert denn noch dieser freiwillige Zusatz? Die Kirchenfürsten haben doch längst vor dem Islam kapitulliert.
Aber seien Sie mal ganz sicher, wenn wir Kuffars mit unserer ungestraft so genannten „Köterrasse“ hier auch nur annähernd in der Minderzahl sind, dann gelten ganz andere Gesetze. Und wehe dem, der Allahs Wille dann in Zweifel zieht.
Dann heißt es zahlen – viel mehr als schon jetzt – die Schnauze halten und dankbar für die große Güte sein, am Leben bleiben zu dürfen.
Viel Spaß, ich hoffe, Sie dürfen es altersmäßig noch erleben.
Rainer Seifert
Leider muss ich gestehen, nicht bis zum Ende des langen Beitrages durchgehalten zu haben. Für eine Antwort in erfrischender Kürze sollte es dennoch reichen.
Wie mag denn das gemeine Volk, also z.B. das Pack, die Antifa, der oder die flaschensammelnde Rentner/in, der Mensch oder die Menschin, die selber mal einen Eid auf unsere Verfassung geschworen haben, noch an Recht und Gesetz glauben, wenn sie täglich sehen können, wie die jeweilige Seite es für sich auslegt.
Da existiert eine Kanzlerin, die sich nicht mehr an den Eidestext erinnert, in dem von schon länger hier Lebenden nämlich kein Wort steht. Die nach Herrn Strunz von SAT 1 Worten zuerst Europa, dann Deutschland und nun auch ihre Partei gespalten hat, weil sie es nicht für nötig hielt, Gesetze zu beachten.
Da sehen wir antifantastische Schreihälse, die sich selber jede Beleidigung und manch schwere Körperverletzung herausnehmen, wenns dann aber mal so eine kleine Schelle gibt, dann wird Anzeige rerstattet, wie im Fall Vera Lengsfeld geschehen. Von der gesetzeswidrigen Blockade genehmigter Demos ganz abgesehen. Das ganze dann möglichst noch gefördert mit staatlichen Unterstützungsgeldern. Ja, wo leben wir denn mittlerweilke in diesem Deutschland?
Da sehen wir Richter, die – durchaus verständlich – sehr milde Strafen gegen die Angehörigen riesiger Familienclans verhängen, weil sonst Gefahr für Leib und Leben, nicht nur ihrer Person, sondern ihrer ganzen Familie, von den super im Land integrierten ehemals „Schutzsuchenden“ plus ihrer ganzen Nachkommenschaft mit wutverzerrtem Gesichtsausdruck angedroht wird.
Und das die große Mehrzahl schon länger hier Lebender die – anscheinend doch nicht so ganz gesetzestreue – Rückführung von Suzannas Mörder begrüßt, bezweifle ich. Mirjedenfalls hätte es besser gefallen, er wäre dort verurteilt worden und im Knast gelandet als in unserem Kuschelknast.
Wer soll denn als halbwegs normal gebliebener Mensch noch Verständnis dafür aufbringen, dass seine ganze Sippschaft, einschließlich des angeblich zum Sterben ausgereisten Vaters, nun wieder bei uns einkehren und von unseren Steuergeldern sich ein schönes Leben machen kann?
Vielelicht hat Herr Wendt sich ganz einfach mal im Kreise seiner früheren Kollegen umgehört und ein paar der dortigen Gedanken eingebracht. So lautet meine Vermutung. Die Kontakte hat er allemal, verzerren und schönreden muss er jedenfalls nichts.
Wie lange will man denn Millionen schon länger hier Lebender noch derart an der Nase herumführen und für doof verkaufen?
Sorry, der Text ist nun doch etwas länger geworden. Aber sicher kein Wunder bei dem, was in der Bunten Republik Deutschland täglich abgeht.
Ed
Werter Herr Seifert,
wer die populistischen Kommentare eines Herr Strunz für richtig und zutreffend hält, muss natürlich so denken. Wir fordern für uns in Deutschland Rechte ein, unter anderem auch Menschenrechte, die Sie gern den „schon länger hier Lebenden“ vorbehalten würden und andere davon ausnehmen würden.
Rechte, besonders auch Menschenrechte, die wir hier fordern, müssen, wenn wir ernst genommen werden wollen, auch für alle andere gelten. Das heißt, dass ein ausländischer Vergewaltiger und Mörder die gleichen Rechte, nämlich eine seriöse Verteidigung, haben müssen wie der Vater, der sein Kind so lange schüttelte, bis es tot war. Übel, aber zutreffend.
Eine Vorverurteilung, wie die „Bild“ und besonders Herr Strunz gern durchführen, sollen dadurch vermieden werden. Besonders wichtig ist das für spätere Zeiten, wenn solche Leute wie Herr Strunz erst einmal das Sagen hätten und jeder, der nicht passt, einfach verurteilt werden könnte. Die Zeiten hatten wir schon in Deutschland.
Klar ist, das einfache Gemüter nach solchen Taten nach Rache brüllen. Recht ist das, auch wenns Ihnen nicht gefällt, nicht.
Jerry Cotton
… Ed schreibt: ‚Wir fordern für uns in Deutschland Rechte ein, unter anderem auch Menschenrechte, … ‚ – ER fordert? Wer ist ER? Was für Rechte, wessen Menschenrechte meint ER? Was hält ER denn vom GG 16a, zum Beispiel oder Dublin XXX, usw.?
Claus Brandstetter
Aha, wer anderer Meinung ist, hat also ein einfaches Gemüt.
So hat man in Deutschland schon immer argumentiert.
PS: Mein Beitrag wurde hier offenbar zensiert.
Na ja, auch egal. 🙂
Rainer Seifert
Nein Ed, ich fordere keine Sonderbehandlung für noch nicht so lange hier Lebende, aber ich mag es z.B. nicht, wenn Richter samt ihrer Familie von Clanmitgliedern bedroht werden und dann verständlicherweise sehr milde Urteile sprechen. Wer hätte nicht an ihrer Stelle Angst um Frau und Kinder.
Nun ist ja Herr Strunz mal in der Medienwelt weit und breit so ziemlich der Einzige, der die Dinge beim Namen nennt. (Bild lassen wir besser außen vor, dort liest man was der Auflage nützt).
Jedenfalls erkenne ich bei Grünen und Linken und der gleichgeschalteten Presse eine nicht meht zu verantwortende Beschwichtigung schlimmer Taten durch Zuwanderer plus nachfolgender Generationen ehemals sehr fleißiger und oft ausgebeuteter Gastarbeiter. Oder haben etwa nicht 80% der jugendlichen Intensivtäter in Berlin einen Migrationshintergrund? Wie sieht es in Hamburg, Bremen oder im Ruhrpott aus? Sehr ähnlich vermute ich mal.
Wenn das Volk (das es laut Herrn Habeck ja gar nicht gibt) derart belogen wird, die Kriminalität wäre so „niedrig“ wie in den 90er Jahren, dann wundert mich nichts mehr. Klar, die erfassten Fälle wurden weniger. Und warum erfasst man nun etliche nicht mehr? Da werden aber die „erlebenden Frauen“ oder gemesserten Ex Freundinnen beruhigt sein. Klar, ich weiß es doch. Auch Urdeutsche begehen schlimme Straftaten. Dass junge Bengels aber die Ex Freundin grausam erstochen haben, weil sie nicht mehr kuschen wollte, an einen solchen Fall erinnere ich mich aus früheren Zeiten nicht.
Traurig aber wahr. Der nächste Mörder und Messerstecher lebt schon unter uns. Trauriger Einzelfall, Mörder traumatisiert und psychisch krank. Pech für das Opfer.
Rainer Seifert
Dass der Mörder der Mia bislang nach Jugendstrafrecht gerichtet wird, ist auch eine totale Bevorzugung ausländischer Straftäter. Bei einem schon länger hier Lebenden wäre nämlich das Alter bekannt. Höchstens 10 Jahre Kuschelknast und dann vielleicht höhnisch vor der Wohnung der Eltern flanieren. Es wäre nicht der erste Fall.
Wer tatsächlich glaubt, dieser Kerl wäre so jung wie er sich gibt, der sollte mal zum Augenarzt gehen.
Wenn Herr Montgomery meint, eine Röntgenuntersuchung wäre Körperverletzung, dann weiß ich spätestens jetzt, wohin dieses Land steuert.
In meiner Kinderzeit wurde ich im Schuhgeschäft genötigt, meine Füße auf einen Röntgenapparat zu stellen, um zu sehen wo der Schuh drückt. War bei Leiser oder Stiller. Heute merkt man das auch so. Schade, Schadenersatz ist leider verjährt.
Claus Brandstetter
„Deutschland hat mit seiner Justiz ein Problem“ meinte Martina Navrátilová, als sie erfuhr, dass der Seles-Attentäter lediglich eine Bewährungsstrafe erhielt. Bärbel Bohley meinte resignierend, „wir wollten Gerechtigkeit und erhielten den Rechtsstaat.“
Wer heute gegen eine Versicherung klagt, hat zwei Prozessgegner, einmal die Versicherung und den Richter. Der erlaubt der Versicherung, dass diese sich ein Gefälligkeitsgutachten kauft und dieses dann als Beweismittel akzeptiert. Tausendmal passiert und nix passiert. Rechtsstaat wo bist du?
Will die Frau ihren Göttergatten loswerden, dann braucht sie lediglich einen befreundeten oder bekannten Richter einen blasen, der Richter setzt dann einen Gutachter ein, der den Ehemann unbesehen geisteskrank schreibt und der Mann geht für Jahre in die Psychiatrie. Gibts nicht? Doch gibt es! Nein! Doch! Wo, im Kongo? Nein dort nicht, hier in Deutschland ist das so möglich. Hallo Rechtsstaat, hören sie mich? Wo sind sie?
Derzeit ist unser „Rechtsstaat“ für halbseidenen Rechtsanwälte eine wahre Goldgrube. Abmahnanwälte verdienen sich gerade dumm und dusselig, weil der Rechtsstaat es zulässt, dass kleine Geschäfte wegen Lappalien angemahnt werden dürfen. Da zahlt eine kleine Kauffrau schon mal ein paar Tausender, nur weil sie beim angebotenen Stringtanga den Polyesteranteil nicht angab. Rechtsstaat oder doch nur ein Reibachstaat?
Ein Ahmet R. prügelte einen Familienvater tot und erhielt eine Bewährungsstrafe. Häh? Rechtsstaat? Da kann man den beiden Kindern des Opfers nur raten, den Herrn Ahmet R. immer freundlich zu grüßen, damit sie nicht auch noch totgeschlagen werden. Unrechtsstaat ist die angemessenere Bezeichnung.
Verschiedene Terroristen und Schwerverbrecher haben es in kürzester Zeit zum Serientäter gebracht und mussten nie ins Gefängnis. Der Rechtsstaat schützt seine Bürger, trotz enormer Steuerzahlungen, nur noch bedingt bzw. mangelhaft.
Lieber Herr Schmitz, jetzt sorgen Sie sich um den Rechtsstaat, weil die einen flüchtigen Mörder aus einem kaputten Staat (Irak) formlos abholten?
Wie furchtbar.
Noch schlimmer ist dieser Wendt, der soll ja besonders schlimm sein und will in Deutschland die Lynchjustiz gegen Rechtsanwälte einführen. Wenn es denn wirklich so ist, wie Sie schreiben. Natürlich nicht direkt, so zwischen den Zeilen, Sie wissen schon. 😉
Kann es nicht sein, dass absolutistische Paragraphenhengste, die es in Deutschland ja in allen Epochen im Überfluss gab, daran schuld sind, wenn die Bürger dem Rechtsstaat ein leises Bye bye nachrufen?
Gabriele
Besten Dank für die Kolumne Heinrich Schmidt. Selbst glaube ich, dass der Rechtsstaat noch ganz gut funktioniert, aber mir kommt es auch so vor, die Kolumne spiegelt das, dass die Menschen, die glauben, sich nicht an die Spielregeln desselben halten zu müssen/wollen ungehemmter und übergriffiger formulieren und auftreten, als das vielleicht vor 10 Jahren noch der Fall war. Mancher unterscheidet bei Social Media vielleicht auch besonders rigoros zwischen „Dienst ist Dienst und Social Media ist Social Media“ – Wendt mag sich hier vielleicht ausschließlich jenseitig des Amtes gewähnt haben, aber wo es um Grundwerte geht, ist der Mensch ja nicht zu teilen in „Dienst“ und „Privat“.
Rassismus ist wieder „marktfähig“ geworden, auf dem Markt der Selbstdarstellung und der Aufmerksamkeitsbühne ist der Rassismus wieder zum offen gehandelten Produkt geworden.
Warum ist das so?
Ich weiß es nicht. Ich nehme eher nicht an, dass dieses Denken selbst gewachsen ist, denn entweder man denkt so oder man denkt nicht so, also rassistisch. Sowas lässt sich weder „anfüttern“ noch „abfüttern“, jedenfalls nicht bei Erwachsenen.
Wer z. B. von der SPD zur AfD wechselt, wechselt zwar die Partei, aber nicht das Denken, so sehe ich das, die Person wird schon vorher so gedacht haben.
Vielleicht kommt zu wenig Gegenrede von den Nichtrassisten? Das Dumme ist, dass die Nichtrassisten oft genug auch die mit dem unsicheren Job sind, die den ganzen Tag von Hü nach Hott schikaniert werden von menschenverachtenden Arbeitgebern.
Das klassische Schicksal der Linken – gute Ideen, feines Herz – aber keine Kohle auf der Naht, die Kohle scheffeln eben eher die anderen, die Rechten, die Rassisten.
Die prekäre Lage vieler Linker hat sich, denke ich deutlich verschärft und so fehlt ein starker Gegenpol zu der erstarkenden Rechten. Ich könnte auch verkürzt sagen: Der Kapitalismus hat Schuld, aber das stimmt eben auch nicht ganz, es ist der entfesselte Kapitalismus, der selbst keinen Rechtsstaat würdigt, der die Probleme macht. Der rechtsstaatlich auftretende Kapitalismus ist nicht das Problem.
Noch ist es nicht zu spät, sich gegen die Rechten, die Rassisten und Antidemokraten zu stellen, aber es müssten sich doch noch mehr Leute finden, die ganz klar Gegenposition beziehen, sonst sieht es nicht gut aus für den Rechtsstaat, er lebt davon, dass Bürger Bürger sein wollen und einverstanden sind, dies unter rechtstaatlichen Bedingungen sein zu wollen.
Klarer formuliert, vom „Geldadel“ müssen einfach noch deutlich mehr Leute die Bereitschaft mitbringen, ihre wirtschaftliche Macht für den Rechtsstaat wirken zu lassen, ansonsten haben die Rechtsstaatsfans keine guten Karten.
Ohne Moos nix los – auch kein Rechtsstaat.
Rainer Seifert
Ach ja, dies armen liinken Volldemokraten. Die einen sind aus dem Staatssäckel gefördert zu Ruhm und Ansehen in ihren Kreisen gekommen. Die anderen haben noch keinen Euro versteuert, aber sind die Besten beim dumpfdummen „Nazis raus“ Gekeife.
Von den Linken als Nachfolger und teilweisen Sympathysanten ihrer Mauermörder Vogänger mal gar nicht zu reden. Frau Jelpke möchte ganz Afrika aufnehmen. Na dann mal los. Leider bezahlt sie es aber nicht. Ihre Gesinnungsgenossen haben schon einen Teil Deutschlands versklaft und wirtschaftlich ruiniert. Allerdings galt in der DDR eine strikte Abschottung afrikanischer oder asiatischer Arbeiter oder Studenten zur einheimischen Bevölkerung. Heutige Linke wissen das zumeist natürlich nicht. Frauen, die sich nicht daran hielten, wurden in sogenannten Tripperburgen gedemütigt und gequält.
Wer natürlich über ein derart einfaches Denken verfügt, allen Warnern vor Überfremdung Rassismus zu unterstellen, der spürt die Wirklichkeit erst, wenn er selber ein Messer im Bauch hat, zu den „Erlebenden“ zählt oder die angekündigte Kopfsteuer zahlen darf, ansonsten als Frau selbstverständlich Freiwild ist.




















Neolib Con
Hier artikelt ein Jurist der sich nach der Silversternacht nicht entbloedet hatte die Opfer der Gewalt Rassismus zu unterstellen.
Ich muss kotzen.