Erst war die Rede von 13, dann von 12 Personen, die im Rahmen einer Sammelabschiebung nach Afghanistan abgeschoben werden sollte, am Ende waren es dann acht. Vier aus NRW, die u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern oder räuberischen Diebstahls, drei aus Bayern, von denen zwei wegen Vergewaltigung und einer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden waren. Keine Sympathen oder Menschen, die man gerne im Land haben will. Dennoch demonstrierten rund 180 Menschen am Düsseldorfer Flughafen gegen die Abschiebung und auch in der öffentlichen Diskussion gab es erhebliche Kritik an dieser Abschiebung, weniger wegen der Abschiebung als solcher, als wegen des Abschiebungszieles Afghanistan.
Kann man wirklich reinen Gewissens Menschen in dieses vom Terror zerrissene Land schicken?
Aber ja, meint neben dem sich wie immer als Hardliner gerierenden Bundesinnenminister z.B. auch der Liberale Alexander Schaumburg, der die Abschiebung befürwortet und als rechtmäßig und verfassungsgemäß bezeichnete. Auf keinen Fall, meint hingegen Pro Asyl und u.a. der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Veit, der derzeit Abschiebungen nach Afghanistan für unvertretbar hält, weil die Sicherheitslage dort völlig unüberschaubar sei und nicht einmal die deutsche Botschaft, die ja selbst Opfer eines Terroranschlags wurde, genaue Angaben zur Sicherheit machen könne.
Und exakt an dieser Stelle liegt der Hund begraben. Es ist völlig egal, ob das Vergewaltiger oder meinetwegen auch Mörder betroffen sein sollten, falls ein Abschiebehindernis vorliegt, dann gilt das auch für Unsympathen. Die Argumentation, wer sein Gastrecht verletze, indem er in Deutschland Straftaten begeht, verliere dieses Gastrecht damit, klingt zwar recht einleuchtend, sie ist aber nur bedingt brauchbar. Es geht ja gar nicht um die Frage, ob jemand zur Ausreise verpflichtet wird, weil die dazu erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sondern nur darum, ob diese Ausreiseverpflichtung in jedem Fall durch eine Abschiebung jetzt auf der Stelle durchgesetzt werden kann.
Gastrecht verwirkt?
Selbst wenn jemand sein „Gastrecht“ – ein Recht, das Sie nirgendwo im Gesetz finden werden – verwirkt hat, bedeutet das nicht, dass er damit rechtlos geworden wäre. Auch die Würde des Vergewaltigers ist und bleibt unantastbar. Das bedeutet nicht, dass man ihn nun nett oder sonst irgendwie toll finden sollte, es bedeutet aber, dass auch er nicht in ein Land ausgeliefert werden darf, in dem ihm der sichere Tod, Folter oder unannehmbare Haftbedingungen drohen würden.
Zwar sieht § 60 Abs. 8 Aufenthaltsgesetz vor, dass die üblichen Abschiebehinderungsgründe des § 60 ABS: ! Satz 1 AufenthG nämlich
dass
ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden(darf), in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
dann nicht gelten
wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. 2Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt. 3Von der Anwendung des Absatzes 1 kann abgesehen werden, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist oder eine Straftat nach § 177 des Strafgesetzbuches ist.
aber die Absätze 2 bis 7, die ebenfalls Abschiebehindernisse enthalten, bleiben davon unberührt und Art. 1 GG kann ohnehin nicht eingeschränkt werden.
Und so darf nach Absatz 2 ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm der in § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes bezeichnete ernsthafte Schaden droht.
Droht ernsthafter Schaden?
Und da steht folgendes drin:
Als ernsthafter Schaden gilt:
-
1.
-
die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
-
2.
-
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
-
3.
-
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
Ja nun, wenn Sie ausschließen können, dass den Abgeschobenen eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts droht, dann rufen Sie laut hier. Ich kann das nicht und nach den Erkenntnissen des UNHCR scheint das auch nicht möglich zu sein. Im Gegenteil.
Offenkundig wird auch von Regierungsstellen in Afghanistan systematisch gefoltert. Scheint aber hier niemanden wirklich zu interessieren.
Es wäre schon sehr erstaunlich, wenn die afghanischen Behörden ausgerechnet diejenigen, die schon mit der Begründung „Kinderschänder“, „Vergewaltiger“ etc, abgeschoben werden, menschenrechtskonform behandeln würden. Wer das glaubt, glaubt auch an den Osterhasen. Aber wie kann man dann annehmen, dass dieses Land für die Abgeschobenen sicher wäre? Kapier ich nicht.
Denn letztlich ist das der entscheidende Punkt. Ist Afghanistan hinreichend sicher, um Menschen dorthin abzuschieben oder ist das im Hinblick auf deren Leib und Leben unverantwortlich. Ich tendiere aufgrund der nahezu täglichen Berichte aus Afghanistan dazu, die Sicherheit zur Zeit nicht anzunehmen.
Wozu die Eile?
Nun, unsere Behörden und Gericht hatten wohl keine Bedenken. Aber auch, wenn das rechtlich in Ordnung sein sollte, musste man diese Abschiebungen jetzt – die Betonung liegt auf jetzt – durchsetzen?
Was hätte dagegen gesprochen, wenn die abgeurteilten Straftäter nun zunächst ihre Freiheitsstrafen in Deutschland verbüßen müssten und man erst nach Abschluss der Verbüßung erneut prüfen würde, ob eine Abschiebung verantwortet werden kann?
Warum musste unbedingt noch vor der Wahl, nach einem faktischen Abschiebestopp seit Mai 2017, eine Sammelabschiebung durchgeführt werden? Liegt die Antwort bereits in der Frage? Musste die Abschiebung unbedingt vor der Wahl sein, um Härte und Entschlossenheit zu demonstrieren? Um potentiellen Wählern zu zeigen, dass sie keine Alternative fürs Drastische brauchen? Wird da nicht auch ein wenig mit dem Gedanken gespielt, dass es einer Reihe von Leuten ganz gut gefallen würde, wenn diese Straftäter in Afghanistan so behandelt würden, wie es der ein oder andere auch hier in Deutschland wünsche würde? Foltern, quälen, töten? Am besten in der Reihenfolge? Ich weiß, dass sich derartige Motive und Hintergedanken nicht nachweisen lassen, aber es ist schon schlimm genug, dass die sich mir angesichts dieser Abschiebung überhaupt aufdrängen. Aber vielleicht ging es auch nur nach der Devise, Hauptsache weg.
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8 comments
Birgit Rhode
Schwierig.
Einerseits stimmt es, JETZT hätten sie erst einmal hier ihre Strafe „absitzen“ können. Für sicher halte ich Afghanistan nicht.
Andererseits sind das erwachsene Menschen. Wenn ich weiß, dass ich bei Straftaten abgeschoben werden kann, warum mache ich es dann trotzdem???
derblondehans
… wenn deutsche Soldaten, übrigens völkerrechtswidrig, von den Soziaaaldemokraten und der GröFüinaZen, Angela Merkel und Kumpane nach Afghanistan befohlen, kann es jeden Afghanen zugemutet in sein Land, in seine Heimat, erst recht wenn kriminell, wie auch immer – hin komplimentiert zu werden.
Oder frei nach Bismarck: Afghanistan ist *nicht die Knochen eines einzigen pommerschen Grenadiers wert*
derblondehans
… abgesehen wie sinnfrei Ihr Satz, werter H.S., Deutschland liegt im Sicherheitsranking auf Platz 51, vor Ruanda, beispielsweise:
… hat die *Unsicherheit* in Afghanistan wohl doch etwas mit sozialistischer Politik zu tun. Oder? Man sollte daher den *Abgeschobenen* empfehlen, sich von deutschen Staatsbürgern in Afghanistan fernzuhalten.
Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die Verbündeten der afghanischen Regierung, darunter Deutschland, und deren Staatsangehörige.
So fanden auch in den letzten Monaten mehrere schwere Anschläge mit zahlreichen Opfern statt, darunter ein Anschlag auf eine Nicht-Regierungsorganisation, dem eine deutsche Staatsangehörige zum Opfer fiel.
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AfghanistanSicherheit.html
rz-ora
nein. die bw ist dort aufgrund ihrer nato-mitgliedschaft, und der einbeziehung in das isaf-programm. dies operiert auf grundlage der uno resolution 2011. es geht um die unterstützung und sicherung des zivilen wiederaufbaus. um die ausbildung afghanischer streitkräfte …
derblondehans
… die deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan wurde vom Deutschen Bundestag in zwei Abstimmungen am 16. November und 22. Dezember 2001 auf Antrag der von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) geführten rot-grünen Bundesregierung beschlossen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Beteiligung_am_Krieg_in_Afghanistan
Das sind die gleichen Figuren die für die Kriegskreditbewilligung 1914 gestimmt haben und die gleichen Figuren die Wilhelm Hoegner zum SPD-Umfall vom 17. Mai ’33 [sic!] beschreibt:
‚Wie von der Mutter Deutschland ans Herz gedrückt‘
Zur Rede Hitlers am 17. Mai 1933 schrieb Hoegner in seinem Buch ‘Flucht vor Hitler’:
‘Eine sanftere Friedensrede hätte auch Stresemann nicht halten können …
Da brach ein Beifallssturm der anderen Abgeordneten los. Selbst unser unversöhnlichster Gegner, Adolf Hitler, schien einen Augenblick bewegt. Der Reichstagspräsident Göring aber stand auf und sprach großartig die Worte:
‘Das deutsche Volk ist immer einig, wenn es sein Schicksal gilt.’ Er befahl mit lauter Stimme, die Tatsache der einstimmigen Annahme der Erklärung des deutschen Reichstags in die Niederschrift der Sitzung aufzunehmen.
Dann fingen die deutschnationalen Abgeordneten das Deutschlandlied zu singen an. Die meisten in unseren Reihen sangen mit. Manchen liefen die Tränen über die Wangen. Es war, als hätte uns Sozialdemokraten, die man immer als die verlorenen Söhne des Vaterlandes beschimpfte, einen unsterblichen Augenblick lang die gemeinsame Mutter Deutschland ans Herz gedrückt.
Als wir dann ins Freie kamen, strahlte der Himmel heller, die Bäume im Tiergarten schimmerten grüner, und das Herz ging uns auf …’
… tja, die Mischung macht ’s: rot + grün = braun.
derblondehans
… H.S., hier lesen den wirklichen Grund für die Afghanistaninvasion: http://www.schatzwert.de/rohstoffe/bodenschaetze/bodenschaetze-afghanistan.html




















Klausi
Sie haben de lege lata womöglich recht, daher muss unbedingt das Gesetz geändert werden. Derzeit kann jeder, der stark, durchsetzungsfähig und vermögend genug war, es hierher zu schaffen, kaum mehr fortgeschickt werden, sofern eine noch so geringe Möglichkeit besteht, dass er bei Rückkehr in die Heimat hart angefasst wird, wohingegen zig Millionen Afghanen, die es sich nicht leisten konnten, dem Willkommenslockruf der Mutter aller Gläubigen zu folgen, bleiben dürfen wo der Pfeffer wächst. Das ist unlogisch, dumm und niemandem zu vermitteln. Gefoltert wird in moslemischen Ländern eh, das gehört dort zu Folklore, und wen juckt’s, wenn es ein paar Halunken und Vergewaltiger trifft?