Auf der Homepage der Bundestagsabgeordneten Petra Hinz steht eine Stellungnahme ihrer Anwälte, in der es u.a. heißt:
In der Rückschau vermag Frau Hinz nicht zu erkennen, welche Gründe sie seinerzeit veranlasst haben, mit der falschen Angabe über ihren Schulabschluss den Grundstein zu legen für weitere unzutreffende Behauptungen über ihre juristische Ausbildung und Tätigkeit.“
Das dürfte das Ende ihrer politischen Karriere sein. Da ist in der Öffentlichkeit ganz schnell die Rede von „Betrug“ und es wird neben der Forderung nach einem sofortigen Rücktritt auch nach Strafe gerufen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang mehrerer Strafanzeigen. Vermutlich soll die volle Härte des Gesetzes sie treffen. Die wird immer gerne genommen.
Dabei dürfte Frau Hinz sich überhaupt nicht strafbar gemacht haben. Glauben Sie nicht? Dann mal schön der Reihe nach.
Lügen sind nicht verboten
Soweit bisher bekannt ist, hat Frau Hinz wohl vor rund 30 Jahren erstmalig behauptet, sie habe ein Abitur abgelegt, Jura studiert und die beiden Staatsexamen erworben, obwohl das alles nicht stimmt. Wem gegenüber und aus welchem Grund sie das gemacht hat, ist bisher nicht bekannt. Sie hat also gelogen. Aber Lügen ist strafrechtlich nicht allgemein verboten. Ansonsten säßen ja alle im Knast oder haben Sie noch nie gelogen?
Wenn von der Straftat Betrug gesprochen wird, handelt es sich um ein spezielle Art der Lüge.
In § 263 Abs. 1 StGB heißt es:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun, einen Irrtum über ihren Berufsweg hat Frau Hinz wohl bei wem auch immer erregt und auch über die Jahre hinweg aufrecht erhalten. Gleichwohl liegt eine strafbare Handlung wegen Betruges aus mehreren Gründen fern.
Ein durch Betrug erzielter Vermögensvorteil muss nämlich durch eine Vermögensverfügung des Getäuschten eingetreten sein. Wer wurde denn getäuscht? Die Mitglieder des SPD-Verbandes, der sie auf die Wahlliste setzte? Ihre Wähler? Kann man unterstellen, dass Frau Hinz nur wegen ihrer Angaben zu ihrem beruflichen Werdegang auf die Kandidatenliste gesetzt wurde und nicht etwa wegen ihres politischen Engagements in der Partei? Oder weil sie eine Frau ist? Haben die Wähler sie gewählt, weil sie behauptet Juristin zu sein? Juristen sind in der Bevölkerung nicht übermäßig beliebt. Selbst wenn, sie haben dadurch keinen Vermögensnachteil erlitten.
Money for nothing?
Ja, aber die hat doch Abgeordnetendiäten bezogen, wird eingewendet. Richtig. Die hat sie für ihre Tätigkeit als Abgeordnete bekommen. Insoweit ist überhaupt kein Schaden entstanden, denn, dass sie ihre Pflichten als Abgeordnete nicht erfüllt hätte, hat bisher noch niemand ernsthaft behauptet.
Um Abgeordnete zu werden muss man auch weder Juristin sein, noch studiert oder Abitur haben. Einzige Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist nach Art. 38 Abs. 2 GG, dass man am Wahltag Deutscher oder Deutsche ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Der frühere Außenminister Fischer verließ das Gymnasium vor Beendigung der 10. Klasse ohne Abschluss und begann eine Lehre als Fotograf, die er nie beendete. Gewählt wurde er trotzdem oder gerade deshalb. Frau Hinz hatte immerhin die Fachhochschulreife.
Jurist darf jeder Doof sich nennen
Ja, aber die hat doch gesagt, dass sie Juristin sei.
Stimmt. Aber das dürfen Sie ebenfalls tun, wenn Ihnen das Freude bereitet. Der Begriff „Juristin“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung wie etwa Apotheker, Arzt, Rechtsanwalt, Psychotherapeut und andere. Jurist darf jeder Doof sich nennen. Dass Frau Hinz sich jemals als Rechtsanwältin bezeichnet hätte oder für jemanden juristisch tätig gewesen wäre, ist nicht bekannt. Hätte sie das getan, läge eine Straftat nach § 132a StGB oder eine Ordnungswidrigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz vor.
Das mag Sie jetzt erstaunen, aber tatsächlich ist nicht ersichtlich, dass Frau Hinz sich mit ihrer dummen Hochstapelei irgendwie strafbar gemacht hätte.
Abgeordnete zwingt man nicht
Gut, dann muss man sie aber wenigstens sofort raus werfen, oder?
Auch da muss ich Sie enttäuschen. Als gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages genießt Frau Hinz einen ganz besonderen Schutz. Sie hat ja nicht einen Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis über ihre Qualifikation getäuscht, wie dies die selbstgemachten Ärzte oder Psychologen getan haben. Der Bundestag ist kein Arbeitgeber und die Abgeordneten keine Angestellten. Niemand kann sie rausschmeißen oder zur Niederlegung ihres Mandates zwingen, niemand. Ganz im Gegenteil, wer das versucht – und die Setzung von Ultimaten könnte man durchaus als solchen Versuch betrachten – der macht sich unter Umständen selbst strafbar.
§ 106 Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
(1) Wer
- 1. den Bundespräsidenten oder
- 2. ein Mitglied
-
- a) eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes,
- b) der Bundesversammlung oder
- c) der Regierung oder des Verfassungsgerichts des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Offenbar übersieht das ein oder andere SPD-Mitglied, dass Abgeordnete nach ihrer Wahl nicht Lakaien ihrer Partei sind oder den Forderungen ihrer Partei oder gar der Ortsverbände unterliegen, sondern Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Ob Frau Hinz es mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, weiterhin ihr Mandat zu behalten, kann und darf nur Frau Hinz entscheiden, ist ja ihr Gewissen. Vielleicht kann sie es auch einfach nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass die Mitarbeiter ihres Büros im Falle eines eiligen Rücktritts von einem auf den anderen Augenblick arbeitslos werden. Vielleicht denkt sie auch an ihre Altersversorgung oder was auch immer. Ich weiß es nicht, aber ihr jetzt ausschließlich Raffgier zu unterstellen, ist etwas zu einfach. Sie muss sich nicht rechtfertigen. Wenn sie mag, kann sie ihr Mandat auch bis zur nächsten Bundestagswahl einfach behalten. Es ist ihr Bier, so sehr das anderen auch stinkt. Wenn die Partei oder die Fraktion sie rausschmeißen möchte, muss sie das nicht kümmern. Abgeordnete bleibt sie trotzdem. So wie die eigenen Parteigenossen mit ihr umgehen, könnte ich sogar gut verstehen, wenn die den Bundestag noch etwas alleine aufmischt.
Das mag jetzt irgendwie blöde und unbefriedigend klingen, aber es hat schon gute Gründe, dass die Abgeordneten derartigen Schutz vor Beeinflussung haben. Nur so können sie ihre Aufgaben frei von Druck erfüllen.
Grottendummer Schwindel
Rechtlich läuft also gar nichts gegen Frau Hinz. Tatsächlich läuft gegen sie allerdings so einiges. Neben einem fulminanten Shitstorm in den Medien und im Internet, muss sie sich auch damit auseinandersetzen, dass alles, was sie sich bisher aufgebaut hat, wie eine Seifenblase zerplatzt. Was muss diese Frau in den vergangenen Jahrzehnten Angst gehabt haben, dass ihr grottendummer Schwindel auffällt. Allen, die jetzt moralisch höchst erregt Vergeltung fordern, sei die Frage gestellt, ob sie nachdem die Mär von der Juristin erst mal von allen geglaubt wurde, den Mut gehabt hätten, sich hinzustellen und diesen Fehler einzugestehen.
Im Gegensatz zu anderen Hochstaplern hat Frau Hinz ja weder in einem Beruf gearbeitet, in dem sie mangels Qualifikation nicht arbeiten durfte, noch hat sie ihr Mandat nicht mit den nötigen Engagement erfüllt. Wie viele der SPD-Ortsverbandsmitglieder mögen sich wohl in ihrem MdB-Glanz gesonnt haben und wie viele von denen sind jetzt bereit, einer Gestrauchelten wieder auf die Beine zu helfen? Sagt der ungnädige Umgang mit einer Parteifreundin, die bei der SPD sogar Genossin genannt wird, nicht einiges über die gerade in der SPD so wichtige Solidarität aus?
Ich gebe ja zu, erst auch so meine Witzchen über Frau Hinz gemacht zu haben. So hatte ich z.B. getwittert
Frau Hinz fälscht ihren Rücktritt
oder gemutmaßt sie sei vielleicht in Wirklichkeit Herr Kunz.
Bei näherer Beschäftigung mit der Causa Hinz habe ich aber festgestellt, dass mich die Motive von Frau Hinz für ihren Schwindel und ihr jahrzehntelanges Festhalten daran und die Reaktionen auf das Outing, dann doch mehr interessieren, als mich daran zu beteiligen, die am Boden liegende noch kräftig zu treten.
Kein Mensch ohne Abitur?
Glaubte sie, ohne eine Akademikerlaufbahn sei sie in dieser Gesellschaft nichts wert oder könne nichts bewirken? Wäre das so falsch gewesen oder ist es heute falsch? Gucken Sie sich einmal die Zusammensetzung des Bundestages im Hinblick auf die Berufe an. Ist das ein Abbild der Bevölkerung? 92 freiberufliche Juristen tummeln sich da, aber nur ein Arbeitsloser und 9 Auszubildende. Trauen „normale“ Menschen sich schon gar nicht mehr, politisch aktiv zu werden oder sortieren die Parteien ihre Kandidaten so vor?
In der Sexta hatten wir ganz zu Beginn einmal einen Vertretungslehrer, der uns kleinen Kindern erzählte, unser Ziel sei das Abitur und wer das nicht mit allen Kräften wolle, solle gleich wieder verschwinden, weil nur Menschen mit Abitur richtige Menschen wären. Ich war erschrocken, dachte dann der scherzt, aber der meinte das so.
Zweite Chance
Frau Hinz tut mir leid und ich hoffe, dass sie sich angesichts der schroffen Reaktionen der Öffentlichkeit nichts antut.
Für Frau Hinz ist es fast schon schade, dass sie nicht strafrechtlich belangt werden kann. Dann hätte sie dazu stehen können, die Strafe akzeptieren und wäre irgendwann nach deren Erfüllung rehabilitiert worden. So sieht das unser Rechtssystem vor. Jeder hat Anspruch auf eine zweite Chance. So bleibt ihr nur, mit sich selbst und der Öffentlichkeit ins Reine zu kommen. Hoffentlich bleiben ihr ein paar Freunde, die ihr dabei helfen.
Wenn der FDP-Politiker Hirsch prognostiziert,
Die Frau ist einfach Hartz IV, die ist vorbei. Das wird sie natürlich sehr zum Nachdenken bringen, was sie eigentlich machen soll, denn ich glaube, sie ist Mitte 50, also sie hat das Pensionsalter auch bei Abgeordneten noch nicht erreicht, sie muss jetzt noch ein paar Jahre überbrücken. Das wird für die verdammt schwierig werden, die wird das sehr bereuen, was sie getan hat.
dann hoffe ich einmal, dass dies eine zu pessimistische Einschätzung der persönlichen Zukunft von Frau Hinz ist. Es gibt Politiker, die mit 1,75 Promille Blutalkohol einen Unfall verursacht und einen Menschen getötet haben, die wenige Jahre später in eine Landesregierung berufen wurden.
Kaiser von China
Das empörte Verhalten der SPD lässt den Schluss zu, dass diese sich der Tatsache bewusst sein könnte, dass sie bei der Aufstellung ihrer Bundestagswahlkandidaten selbst lieber dem schönen Schein folgt, als der tristen Realität. Sieht halt schicker aus, wenn eine Juristin kandidiert, als jemand ohne Berufsausbildung. Warum sollte man von den Kandidaten nicht verlangen können, dass sie angegebene Anschlüsse auch durch entsprechende Dokumente belegen. Ich müsste zwar ein wenig suchen, könnte aber sowohl die beiden Staatsexamen als auch die Zulassung der Anwaltschaft vorlegen. Fände ich auch nicht ehrenrührig, wenn das bei einer Kandidatur vorlegen müsste. Wie muss man sich das denn bei der SPD vorstellen? Kann ich da einfach erzählen, ich sei der Kaiser von China oder würde man da doch stutzig? Dass es irgendeine Form der Verifizierung gäbe, konnte ich den bisherigen Stellungnahmen jedenfalls nicht entnehmen. Die Peinlichkeit ist also zu einem nicht geringen Teil von der Partei selbst verursacht. Da besteht Handlungsbedarf.
Ich sähe auch kein Problem darin, wenn die Angaben für das Handbuch des Bundestages belegt werden müssten. Aber das ist eben nicht so. Da kann jeder sich seine Karriere basteln, wie es ihm gefällt. Vielleicht singt Frau Nahles deshalb so gerne das Pippi-Langstrumpf-Lied?
Dass sie etwas kann, hat Frau Hinz bewiesen. Warum sollte sie dann keine Chance mehr bekommen? Weil sie das Vertrauen der Wähler missbraucht hat? Ach herrje, da wäre sie wahrlich nicht die Erste.
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37 comments
Peter Voll
Dann machen sie doch ihr Abitur in NRW,wenn das so einfach ist.Geht wohl nicht ohne,daß sie irgendwo drauf hauen,oder?
Herold Hansen
Abitur in NRW ??
Mir hat man jedenfalls mit dem Abitur in Rheinland -Pfalz nicht den Humor ausgetrieben, sondern sogar beigebracht, dass man nach der gültigen Rechtschreibung die Satzkonjunktion „dass“ mit ss und nicht mit ß schreibt und außerdem in Ihrem Falle das Komma vor dem ohne zu stehen hat.
derblondehans
… mhmm? … werter H.H., irgendwie scheinen Sie mit dem Abi in NRW richtig gemeint zu haben. 😉
derblondehans
… ooops? Korrektur
… mhmm? … werter H.H., irgendwie scheinen Sie mit dem Abi in NRW
richtig gemeint zu haben. 😉
derblondehans
… schön geschrieben, werter H.S., meinetwegen soll Fr. Hinz ihr Mandat nicht niederlegen. Nicht mal aus die Soziaaaldemokratische Partei Deutschland, sollte sie sich raus ekeln lassen. Da gehört sie hin.
… nur, wenn Sie schreiben, ‚dass Abgeordnete nach ihrer Wahl nicht Lakaien ihrer Partei sind oder den Forderungen ihrer Partei oder gar der Ortsverbände unterliegen, sondern Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind ‚ und ‚dass die Abgeordneten … Schutz vor Beeinflussung haben. Nur so können sie ihre Aufgaben frei von Druck erfüllen‘ hier aber, werter H.S., entschlüpfte meinem Hamster, ein Jurist mit drei Dottore honoris causa Titel, von mir persönlich verliehen, ein Bäuerchen.
JLloyd
„Vielleicht kann sie es auch einfach nicht mit ihrem Gewissen
vereinbaren, dass die Mitarbeiter ihres Büros im Falle eines eiligen
Rücktritts von einem auf den anderen Augenblick arbeitslos werden.“
Nach allem was über Frau Hinz Verhalten gegenüber ihren Mitarbeitern kolportiert wird dürfte dieser Aspekt für sie die geringste Priorität haben.
Gabriele Heuze
Nun ja, ein ganz normaler Arbeitnehmer ist bei einer solchen Lüge im Lebenslauf ganz schnell seinen Job los und seine zweite oder dritte Chance auch. Egal, wie gut er seinen Job erledigt hat. Interessiert bei einem getürkten Lebenslauf niemanden.
artnoveau
Psychotherapeut ist auch kein geschützter Titel. Das wäre psychologischer Psychotherapeut, ärztlicher Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut.
Aber sich Psychotherapeut nennen und Therapie anbieten darf erst mal jeder. Wird dann eben nicht von der Kasse abgerechnet. (Heilpraktiker z.Bsp. mach das gerne).
Heinrich Schmitz
Das war mal so. Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am 1.1.1999 ist der
Psychotherapeut ein Beruf mit gesetzlich geschützter Berufsbezeichnung.
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung
Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker,
Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer,
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Wür
artnoveau
Ja, die Begriffe psychologischer Psychotherapeut etc. sind geschützt, wie ich oben schon geschrieben hatte.
Therapie kann trotzdem ungeschützt angeboten werden. (Mit Psychologieabschluss zum Beispiel kriegt man seinen Heilpraktikerschein auf Antrag, ohne Prüfung.)
Arbeite übrigens für die Psychotherapeutenkammer und berate Menschen zu solchen Dingen.
Aber wir müssen uns ja nicht an Kleinigkeiten aufhalten, es ist ein guter Artikel. 🙂
Sgt.Pepper
Ich teile die Auffassung, das jede(r) eine zweite Chance verdient. Im Sinne eines argumentum a maiore ad minus muss dies gerade dann gelten, wenn der- oder diejenige sich nicht einmal strafbar gemacht haben. Letztens Endes ist dies Ausfluss der Menschenwürde (Art. 1 GG).
Nun ist es aber nicht so, dass der Fall Hinz gänzlich ohne Präzedenz wäre. Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder öffentlich bekannt gewordene Fälle, in denen Lebensläufe durch unrechtmäßig erlangte bzw. geführte akademische Titel geschönt wurden. Hierunter finden sich auch etliche Politiker(innen). Da drängt sich doch die Frage auf, was aus diesen Menschen nach der öffentlichen Empörung geworden ist. Hier eine kleine Auswahl, wobei bewusst auf die Nennung von akademischen Titeln verzichtet wurde:
Karl-Theodor zu Guttenberg – Chef und Gründer des Unternehmens Spitzberg Partners; Berater, u.a. für die EU-Kommission, Lufthansa und Ripple Labs; Mitglied des Kompetenzteams der CSU im Bayerischen Wahlkampf 2015
Annette Schavan – Botschafterin im Vatikan
Silvana Koch-Mehrin – Vertreterin der EU bei W20, der Gleichstellungsorganisation der G20
Jorgo Chatzimarkakis – Generalsekretär von Hydrogen Europe, Präsident der Deutsch-Hellenischen Wirtschaftsvereinigung, Sonderbotschafter der griechischen Regierung (bis Mai 2015)
Andreas Scheuer – CSU-Generalsekretär, Bundestagsabgeordneter
Mario Czaja – Berliner Gesundheitssenator, Mitglied des Abgeordnetenhauses
Margarita Mathiopoulos (nicht rechtskräftig) – Inhaberin der Politikberatungsfirmen Aspide und EAG European Advisory Group
Florian Graf – Fraktionsvorsitzender im Berliner Abgeordnetenhaus
Korrekturen und Ergänzungen werde gerne entgegengenommen. Auch wenn die aufgezeigten Beispiele nicht repräsentativ sind, so zeigen sie doch, dass derartige Fehltritte in der Regel nicht zum Verlust der bürgerlichen Existenz führen. Der Fall Hinz würde insofern eine Ausnahme darstellen. Was lässt vermuten, dass es bei ihr anders sein könnte?
The Saint
Herr Schmitz, ich wiederhole meine Kritik von letzter Woche: Sie lassen sich über (banale) Themen kleinstteilig aus, aber über die Maas’sche Gesinnungsschnüffelei und Zensur(politik) habe ich von Ihnen noch kein Sterbenswörtchen vernommen. Wieso eigentlich nicht?
Heinrich Schmitz
Weil ich das Privileg habe, mir meine Themen von niemandem vorschreiben lassen zu müssen und hier auch keinerlei Zensur herrscht, wie Sie daran erkennen können, dass auch völlig abwegige Leserbriefe hier ihr Reservat finden. Um es klar zu sagen, ich schreibe das, was mir Spaß macht. Niemand muss das lesen.
The Saint
Oioioioi, Herr Schmitz, da scheine ich einen wunden Punkt berührt zu haben, nicht wahr? Sie mögen das „Privileg“ haben, schreiben zu können, worüber sie wollen, aber worüber sie nicht schreiben wollen, das scheint mir nicht ganz frei von pragmatischen Erwägungen zu sein. Das verstehe ich, Sie haben Mandanten und die wären vielleicht empört, würden Sie die maas’schen Gestapo- bzw. Stasimethoden (ich bin da neutral) als solche entlarven und die Spitzelstiftung von der Kahane als willige Erfüllungskomplizin bei der Hatz gegen Hate-Speaker, die i.d.R. gar keine sind, und die Meinungsfreiheit daher einer vorauseilend gehorsamen Political Correctness geopfert wird. Möglicherweise würde die o.g. Mandantschaft Sie dann in der rechten, populistischen Ecke verorten und Adieu, Mandate.
Nun, Herr Schmitz, ich hatte Sie lediglich gefragt, wieso Sie den Mist von Maas & Co. noch nicht angesprochen haben, und Ihre leicht verärgert wirkende Replik scheint mit eher ein Beleg dafür zu sein, dass Zensur eben doch stattfindet, und zwar in Ihrem Kopf. Ich interpretiere das jedenfalls so, denn Freunde von mir, Juristen, fanden es geradezu lustig, dass jemand sich ausgiebigst über das Psychotherapeutengesetz auslassen kann, aber zum Thema der Unterdrückung der Meinungsfreiheit die Privilegiertenkarte zieht.
Patrick Stolberg
Es ist doch einfach schön, sich seine Themen selbst aussuchen zu dürfen. Und eher drollig finde ich, wenn User (freilich anonym, aber immerhin mit einem Hund illustriert) die Ausübung dieser Freiheit mit „Zensur“ gleichsetzen.
The Saint
Herr Stolberg, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem allerersten Kommentar bei den Kolumnisten, wenn auch ohne die Bohne Bezug zum Artikel, dafür aber gewitzt und scharfzüngig. Aber, Herr Stolberg, ist „User“ nicht schon ein bißchen wie Hate-Speech?
Nun mal Spaß beiseite. Wenn der gute Herr Schmitz in sein Profil hinein protzt, „das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung“ wären sein Hauptthema, beim Gesinnungsfaschismus vom kleinen Maas und seinen Strolchen aber kneift, dann liegt die Vermutung einer Selbstzensur schon auf der Hand. Vielleicht ergänzt er sein Profil mit den Hinweis, dass seine wahre Leidenschaft den Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften gilt, das wäre dann einfach ehrlicher.
derblondehans
… ‚Saint‘, ich möchte H.S. und auch P.S., beistehen. Schon die Tatsache, dass hier andere Meinungen, konträre, von H.S. zugelassen, nicht gelöscht werden, widerspricht Ihrem ‚Protz-Vorhalt‘. Daher eher Hut ab vor H.S. … und, ich weiß Sie lieben es, ein Hinweis auf die Heilige Schrift Matthäus 10,16: ‚Seht, ich sende euch wie Schafe mitten unter die Wölfe; seid daher klug wie die Schlangen und arglos wie die Tauben! 17 Nehmt euch aber vor den Menschen in Acht!‘ [sic!]
The Saint
In der Tat, Hans, das ist ganz aussergewöhnlich, dass in einem Debattenmagazin konträre Meinungen „zugelassen“ werden. Dafür sollten wir alle dankbar sein und dem Herrn danken – dem mit dem unverständlichen Gebrabbel über die Schlangen, nicht Herrn Schmitz – aber letzterem ruhig mal nachsehen, dass der Lack bzgl. seiner „Hauptthemen“ (Sie werden es nicht glauben, Hans, aber die Meinungsfreiheit ist eines davon) eben ab ist.
derblondehans
… ‚Saint‘ & ‚H.H.‘, Freunde, lieber Herr Gesangsverein, Sie blenden aus, dass H.S. und Kol. hier geschriebenes verantworten und gegebenenfalls gerade stehen müssen. Also auch für Ihren und meinen Senf.
Daher!
derblondehans
… ooops? Korrektur
… ‚Saint‘ & ‚H.H.‘, Freunde, lieber Herr Gesangsverein, Sie blenden aus, dass H.S. und Kol. hier geschriebenes verantworten und gegebenenfalls dafür gerade stehen müssen. Also auch für Ihren und meinen Senf.
Daher!
Herold Hansen
Danke, lieber Hans, ich litt schon unter Gewissensbissen, weil ich wegen Olympia dass letzte „Wort zum Sonntag“ versäumt habe.
Patrick Stolberg
Ich fand meinen Beitrag auch gut. “ User“ hat nichts mit Haß zu tun. Und Heiko Maas (das ist offenkundig IHR Bezug zu Herrn Schmitz‘ Artikel) kann nichts dafür, dass er nicht so groß wie -vielleicht – Sie ist.
The Saint
Heiko heisst der Kerl, nicht Alfalfa? Natürlich kann der Maas nichts für seine Winzigkeit, oder dass er ggf. blöder ist als ich, eine kindliche Vorstellung von Recht hat und von Frauen einen Scheiss versteht (kleiner Mann, eben). Aber das hat noch viel weniger mit dem Thema zu tun.
Ob „User“ Hate-Speech ist, entscheiden nicht Sie, sondern Knalltüten wie die Kahane, die exklusiv dafür qualifiziert ist, rechtes Gedankengut zu verhindern, bevor es entsteht und möglicherweise die Gefühle von Menschen verletzen könnte, die sich u.U. angesprochen fühlen. In etwa wie bei Gotteslästerung. Aber das ist Herrn Schmitz offensichtlich Wurscht oder zu brisant. Und Sie, Herr Stolberg, beschäftigen sich ohnehin lieber mit meinem Spike oder nehmen unseren laufenden Justizministermeter in Schutz. Sind Sie am Ende der Klatscher von der Anne Will Show?
Herold Hansen
Aha, Scheißwetter oder noch zu früh zum Golfen, Pech für Klein-Heinrich.
Allen wohl und niemand weh mit der Lizenz zum Filetieren und Sisiphusieren filigraner, orgastischer Gesetzestexte, gepaart mit dem hoheitlichen Gefühl, schon von Amtes wegen dem dummen Volk absolut überlegen zu sein, wer lässt sich das schon nehmen.
Und wer wäre schon so tapfer, bzw. blöd, den obersten Mafiosi der Branche anzugreifen, auch wenn es sich nur um einen „laufenden Meter“ handelt?
The Saint
Bullseye!
Nichts da, 30°, blauer Himmel, nur Golf ist einvernehmlich limitiert auf drei Mal pro Woche, mir bleibt nur noch Samstag. Von Beileidsbezeugungen bitte ich abzusehen.
Patrick Stolberg
Sie argumentieren sehr kompetent und differenziert, lieber „Saint“, weshalb ich mich wirklich frage: Warum so anonym? Da ich Ihnen im Diskurs leider weit unterlegen bin, ist dies mein letzter Beitrag. Aber Sie dürfen nochmal.
The Saint
Geehrter Herr Stolberg,
Sie sind offensichtlich nicht der Pressesprecher von Herrn Maas, entschuldigen Sie bitte. Mein Narzißmus läßt mich bzw. meine Kommentare ofter mal über das Ziel hinaus schiessen. In puncto Umgangsformen sind Sie mir definitv voraus.
Würde ich Artikel veröffentlichen, würde ich das unter meinem Namen tun und wahrscheinlich etwas zahmer argumentieren. Beim Kommentieren ist das etwas anderes. Diese Neostasi Stiftung Amadeus Dingsbums, H. Maas‘ Privatgestapo, verteilt z.B. Anleitungen zur Erkennung von Hatespeech und anschließender Anzeige bei Facebook bzw. der Staatsanwaltschaft. „Ausländer raus!“ (zwar nicht strafbar, aber Hehtspietsch!), die Gleichsetzung von Juden mit Israel (die werden sich bedanken) und die Verwendung von Adjektiven (z.B. „blöde Politiker“) ist per Definition bereits Hatespeech. Auch nicht zulässig ist Afrika = Schwarze, aber erlaubt ist England = weisse, alte Männer.
Stellen Sie sich vor, ich wäre Oberstudienrat Walter Wurstpell und möchte etwas äußern, auf das o.g. möglicherweise zutrifft. Was würden Sie mir raten?




















Herold Hansen
Dagegen hätte man viel Schaden vom deutschen Volke abwenden können, wenn man in den
Lebensläufen von Merkel und Göring-Eckhard mit gleicher Konsequenz ernst genommen hätte, dass sie DDR-Funktionärinnen für Agitation und Propaganda waren.
Und außerdem: In NRW bekommt jeder das Abitur, der lesen und schreiben kann oder mindestens einen Monat die Bildzeitung abonniert.