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Ehemaliger Anwalt; nun Publizist, Gesprächspartner und Biograph; u.a. für Deutschlands größtes Online-Musikmagazin laut.de.
Mighty Quinn
… so, so Hr. Kubanke, wo steht im GG das Wehrpflichtige/Wehrdienstleistende, Soldaten also, in welchem Krieg auch immer, nicht an die Front brauchen? Geradezu absurd, was Miosga und Sie meinen.
Art 4 Abs. 3 GG schreibt: ‚Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden‘.
Von Wehrdienstleistenden lese ich da nix.
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