Die Säkularisierung hat an die Stelle des christlichen Staates, in der der Mensch ein gottesfürchtiges Leben leben soll, den Rechtsstaat gesetzt. Man könnte zunächst glauben, dass der Gegensatz kaum größer sein könnte. Aber vielleicht sind sich die beiden Weisen, den Alltag und die gesellschaftliche Ordung zu strukturieren, ähnlicher als man auf Anhieb zugeben mag.
Das geschriebene Gesetz
Aus der in Jahrhunderten eingeübten Überzeugung, dass man alle Richtlinien für das korrekte Leben, alle Vorschriften, was verboten und was geboten ist, aus einer heiligen Schrift entnehmen kann, haben die Menschen die Hoffnung übernommen, all das im geschriebenen Gesetz zu finden. Die Verfassung des Rechtsstaates tritt an die Stelle der 10 Gebote, die allgemeinen Gesetze ersetzen die Bergpredigt, und die konkreten Urteile der höchsten Gerichte treten an die Stelle der Geschichten in den Evangelien, die Apostelgeschichte und die Briefe des Paulus. Sie bieten konkrete Beispiele für Deutungen der allgemeinen Regeln, an denen man sich wiederum orientieren kann, wenn neue konkrete Situationen zu klären sind.
Wer tritt an die Stelle der Kirche, die im christlichen Staat die Funktion hat, jederzeit verbindlich zu bestimmen, welches konkrete Verhalten gottgefällig und bibeltreu ist? Die Antwort ist klar, das ist die Judikative, die Institutionen der Rechtsprechung, die Gerichte. Wer aber sind die Experten, die berufen sind, in diesen Institutionen Recht zu sprechen, verbindlich zu entscheiden? Was haben sie gelernt, um diese Entscheidungen herbeiführen, treffen und verkünden zu können? Das, was für den christlichen Staat die Theologie war, ist im Rechtsstaat die Rechtswissenschaft, und es sind die Juristen, von denen wir erwarten, dass sie uns sagen können, wie die Schriften richtig zu deuten sind, damit wir wissen, was wir tun dürfen und was wir lassen müssen, um so zu leben, dass wir nichts falsch machen und trotzdem glücklich sind.
Theologen und Juristen
So, wie die moderne Gesellschaft die Orientierung am geschriebenen Gesetz aus seiner christlichen Vergangenheit übernommen hat, so hat sie auch den gesellschaftlichen Konsens aus dieser Zeit übernommen, dass es eine Expertengruppe geben muss, die Kraft ihrer Ausbildung und ihres anerkannten Amtes inkl. Aufstieg in den Hierarchien der Institutionen befähigt ist, die geschriebenen Gesetze richtig zu verstehen und auf unsere Lebenswirklichkeit anzuwenden.
Doch halt. Gibt es nicht auch unter den Theologen schon seit Jahrhunderten ganz verschiedene Lebensformen? Da gibt es zum einen den Klerus der Kirche, die Pastoren und Pfarrer der Gemeinden, die Bischöfe, die Domherren, den Papst, alle die, die von der Kanzel herab den Leuten sagen, wie sie leben sollen, die aber auch in Alltagsfragen entscheiden, ob man gut gehandelt oder verwerfliches getan hat. Es gibt aber auch die (die allerdings nicht alle auch Theologen sind), die sich ganz aus der Welt zurückgezogen haben, um im Kloster oder in der Einsamkeit für sich selbst das gottgerechte Leben zu finden. Und dann gibt die, die sich ganz der Wissenschaft ergeben haben (ich halte die Theologie für eine Wissenschaft), die den Sinn der Schriften und ihre Bedeutung für die Gegenwart erforschen und begründen wollen – und die oft genug mit der ersten Gruppe, die ich hier als Klerus bezeichnet habe, in Widerspruch geraten sind, die sich aber oft auch den Unwillen und den Zorn des einfachen Volks zugezogen haben, weil ihre Thesen verunsichert und die Autorität der Kirche gefährdet haben, die Autorität, die die Menschen doch brauchten, um sicher zu sein, alles richtig zu machen.
Die Erwartung des Volkes
Die größte Gemeinsamkeit zwischen dem christlichen Staat und dem Rechtsstaat ist vielleicht die Erwartung des Volks, dass die Schriften und die Experten einfach ermitteln und entscheiden, wie sie zu leben haben, und dass es nicht so darauf ankommt, dass man es selbst ganz versteht, wenn die Autoritäten es nur verbindlich vorgeschrieben haben. Diese Erwartung stützt sich im christlichen Staat wie auch im Rechtsstaat darauf, dass die Ableitung von Alltagsentscheidungen und Regelungen aus den grundlegenden Schriften aufgrund einer rationalen Methodik erfolgen kann, die zwar kompliziert ist, die man aber wiederum in einem systematischen Studium erlernen kann. Wenig überraschend heißt diese Methodik sowohl in der Theologie als auch in der Rechtswissenschaft Dogmatik.
Bevor ich die Parallelen zwischen den theologisch geschulten Experten fürs christliche Leben und den juristisch geschulten Experten fürs rechtsstaatliche Leben erkunde, will ich noch darauf hinweisen, dass es unter den Theologen schon lange eine wichtige Meinungsverschiedenheit gibt: Es gibt bekanntlich die, die davon überzeugt sind, dass man ohne sie und ihre theologische Expertise auf keinen Fall das richtige Verständnis von den heiligen Schriften und ihren Anweisungen fürs rechte Leben erlangen kann, dass vielmehr nur sie es sind, die die wahre Einsicht in diese Schriften haben, und es gibt die, die meinen, dass die Schriften zu jedem, der sie mit offenen und wachen Sinnen liest, sprechen können, dass sie jedem verständlich sind, der sie verstehen will.
Verwandt und verschieden
All die Aspekte und Schattierungen der christlich-theologischen Expertise finden sich bei der rechtsstaatlich-juristischen Expertise wieder, aber in anderer Kombination. Natürlich findet sich die Rolle des Klerus, der Autoritäten der Kirche, in unseren heutigen Gerichten wieder, und es ist bemerkenswert, dass die Richter Roben tragen, die an die an die Gewänder der Pastoren und Bischöfe erinnern, und dass die Zeremonien des Auftritts der Richter denen der Priester gleichen.
Und das gläubige Volk, so wenigstens der allgemeine Eindruck, achtete die hohen und höchsten Priester ebenso, wie das säkulare Volk die hohen und höchsten Priester achtet. So, wie der Bürgermeister und der Kanzler die Bestätigung des Priesters, des Bischofs oder Papstes brauchte und ein Problem bekam, wenn die kirchliche Autorität die weltliche kritisierte, so achtet das weltliche Volk seine höchsten Richter weit mehr als seine selbst gewählten politischen Repräsentanten und Regierenden.
Allerdings zeigt sich sogleich ein wichtiger Unterschied. Während ein Angehöriger des Klerus in der alten christlichen Gesellschaft ganz sebstverständlich gewiss war, derjenige zu sein, der das Gesetz wusste und verstand und nur zu verkünden, nicht unbedingt aber zu erklären hatte, ist der moderne weltliche Richter durchaus der Ansicht, dass auch dem betroffenen Laien (auch ein Wort, das ja der christlichen Welt entstammt) der Wortlaut und der Sinn des Gesetzes verständlich sein müsste oder wirklich verständlich gemacht werden kann. Das moderne weltliche Recht kennt ja sogar das Amt des ehrenamtlichen Richters, eines Laien, der gleichberechtigt mit den Berufsrichtern im Senat des Gerichts sitzt und mit ihnen entscheidet. Aus vieljähriger Erfahrung als ehrenamtlicher Richter an einem „oberen Landgericht“ kann ich sagen, dass den Berufsrichtern in langen Diskussionen um den jeweiligen Fall daran gelegen ist, im Senat ein gemeinsames Verständnis der rechtlichen Situation im konkreten Fall zu erarbeiten, sodass im Konsens ein gemeinsamer Beschluss entsteht, der auch von allen getragen wird.
Im Rechtsstaat wird der Rechtsfrieden nicht durch den Glauben an die Autorität hergestellt, sondern durch die Überzeugung, dass die Entscheidung auf vernünftige Weise zustande gekommen ist, und dazu gehört, dass sie vernünftigen Betroffenen und Interessierten auch verständlich gemacht werden kann. Das wiederum beginnt mit der Notwendigkeit, dass die Gesetzestexte selbst, beginnend mit dem Verfassungstext über die allgemeinen Gesetze bis zu den letzten Fachgesetzen und darüber hinaus die höchstgerichtlichen Entscheidungen, die wieder in Entscheidungserwägungen einfließen und die Verordnungen, die rechtsstaatlich zustande gekommen sind und gelten – dass all diese Texte dem vernünftigen Menschen verständlich sein sollten oder werden können.
Vernünftig und verständlich
Wie unter den Theologen gibt es auch unter den Juristen Leute, die sogar meinen, dass die Gesetzestexte dem vernünftigen Menschen sogar unmittelbar verständlich sein müssen, dass wenigstens die Verfassungstexte und die allgemeinen Gesetze direkt für die Bürger geschrieben sind. Das ist bekanntlich auch der Anspruch der Aufklärung, aus deren Bewegung der Rechtsstaat entstand. Natürlich heißt das nicht, dass sich vernünftige Bürger wie auch vernünftige Juristen nicht irren können in ihrer ersten, individuellen Interpretation der Texte. Im vernünftigen Diskurs auch mit Experten wird es dann aber möglich sein, zu vernünftigen und zulässigen Interpretationen zu kommen, ohne dass es der Autorität des dogmatisch geschulten Juristen bedürfte.
Es wird gesondert und ein anderes Mal zu diskutieren sein, warum die Gesetzestexte bis hin zur Verfassung über die Jahre immer unverständlicher geworden sind und ob man diese Tendenz stoppen und umkehren kann.
So, wie es im christlichen Staat unter den Theologen Leute gab, die wollten, dass die Leute glauben, der eigentliche Sinn der Heiligen Schrifen würde sich nur eingeweihten erschließen können, die diese eifrig und unter Anleitung der Autoritäten studiert haben, so gibt es auch heute unter den Juristen solche, die meinen, Laien sollten sich nicht ohne ihre Anleitung und Führung mit diesen Texten befassen und am Besten wäre es, sie ließen ganz die Finger und die Augen von diesen Schriften und vertrauten ganz auf das, was sie, die Experten, ihnen darüber sagen. Es sind nun aber nicht mehr die, welche von ihrer erhöhten Position aus die Entscheidungen treffen. Es ist eine Gruppe, zu der es meines Wissens im christlichen Staat gar keine Entsprechung gibt: die juristischen Berater, die Justiziare in den Behörden und Unternehmen, die Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, und natürlich, auch wenn sie keine Juristen sind, die Steuerberater. Sie alle haben ein ganz klares Interesse: Ihre Existenz hängt davon ab, dass ihre Kunden und Mandanten glauben, dass die ganze rechtliche Materie so kompliziert ist, dass es ohne ihre beratenden Expertise nicht geht.
Autorität ohne Gott
Der Rechtsstaat wie der christliche Staat hängen davon ab, dass die Leute die Autorität der Schriften und die Urteile, die von speziell dazu berufenen Experten aus den Schriften abgeleitet werden, akzeptieren. Das Versprechen der Rationalität war schon im christlichen Staat notwendig, dieser konnte sich allerdings noch auf den Glauben an eine höhere Autorität stützen, auf einen Gott, der den hohen Richtern die Exklusivität einer höheren Einsicht verschaffte. Diese höhere Autorität fehlt im Rechtsstaat, umsomehr ist er auf das Vertrauen in die Rationalität angewiesen. Verständlichkeit der Gesetze, der Vorschriften und der Entschedungen und ihrer Begründungen ist deshalb die wichtigste Stütze des Rechtsstaats.
Newsletter abonnieren
Sie wollen keine Kolumne mehr verpassen? Dann melden Sie sich zu unserem wöchentlichen Newsletter an und erhalten Sie jeden Freitag einen Überblick über die Kolumnen der Woche.




Ihr Kommentar