Das deutsche Recht ist bekanntlich für alle da. Zumindest in der Theorie. In der Praxis kostet es allerdings Geld, dieses Recht auch in Anspruch zu nehmen.Auch hier gilt grundsätzlich, ohne Moos nix los. Oder wie ich einmal einem Mandanten, der meinte, er müsse nur im Erfolgsfall zahlen, erklärte:
Das ist hier wie im Puff. Ich bewege mich erst, wenn die Kohle auf dem Tisch liegt und beim Gericht ist das nicht anders
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Sachverständige – das summiert sich schneller als man „Klageerwiderung“ sagen kann. Damit aber der Gang zum Gericht nicht am Kontostand scheitert, hat der Gesetzgeber ein sozialstaatliches Instrument erfunden, das so sperrig klingt wie es wichtig ist: die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.
Kurz gesagt: Wer wenig verdient, soll nicht rechtlos sein. Prozesskostenhilfe (in Zivil- und Verwaltungsverfahren) bzw. Verfahrenskostenhilfe (im Familien- und Kindschaftsrecht) übernimmt – ganz oder teilweise – die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten. Der Staat springt ein, wenn sonst niemand zahlen kann. Das ist kein Akt der Großzügigkeit, sondern ein Gebot der Rechtsschutzgleichheit. Oder weniger feierlich: Auch mit leerem Portemonnaie darf man sich wehren.
Kein Geschenk, sondern ein Vorschuss mit Bedingungen
Allerdings ist die PKH kein juristisches Überraschungsei, bei dem man einfach hofft, dass in jedem siebten Fall etwas Gutes herauskommt.
Wer sie beantragt, muss erst einmal die sprichwörtlichen Hosen runterlassen. Einkommen, Vermögen, Wohnkosten, Unterhaltspflichten – alles wird fein säuberlich offengelegt. Der Staat will wissen, ob wirkliche Bedürftigkeit besteht oder ob sich irgendwo doch noch ein Sparbuch versteckt, das nur sehr schüchtern ist.
Wie so etwas aussieht, können Sie sich hier anschauen.
https://justiz.de/service/formular/dateien/zp1a.pdf
Ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie selbst schon hier erfahren:
Prozesskostenhilferechner zur Berechnung der monatlichen Raten aus dem Einkommen
Und selbst wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, heißt das noch lange nicht „Herzlich willkommen vor Gericht“. Das Gericht prüft zusätzlich, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig erscheint.
Anders gesagt: Wer nur aus Prinzip, Trotz oder Rache klagen will, hat schlechte Karten. PKH ist kein staatlich finanzierter Frustabbau und halt auch nicht ohne Risiken. .
Die große Illusion vom kostenlosen Prozess
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Mit Prozesskostenhilfe kostet mich das alles nichts.“ Das ist schlicht under egreifend falsch. Zwar übernimmt die PKH die eigenen Kosten, aber eben nur diese. Verliert man den Prozess, bleiben die Kosten der Gegenseite in aller Regel an den eigenen Hacken. Und die können – je nach Streitwert – durchaus schmerzhaft sein. Okay, wer tatsächlich gar nichts hat, dem kann das auch Schnuppe sein.
Hinzu kommt: Prozesskostenhilfe kann auch als Ratenzahlung bewilligt werden. Wer also nicht völlig mittellos ist, zahlt monatlich zurück – bis zu vier Jahre lang. Verbessern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse, kann das Gericht die Raten erhöhen oder überhaupt erst festsetzen. PKH ist damit weniger ein Geschenk als ein zinsloses Darlehen mit moralischem Zeigefinger.
Risiken, über die man lieber vorher spricht
Ein weiteres Risiko liegt im Kleingedruckten der Ehrlichkeit. Wer bei den Angaben zu Einkommen oder Vermögen schummelt, riskiert nicht nur die Aufhebung der PKH, sondern unter Umständen auch ein Strafverfahren wegen falscher Angaben. Der Staat versteht bei Betrug bei Sozialleistungen – und dazu zählt auch die Prozesskostenhilfe – bekanntlich noch weniger Spaß, aks bei anderen Betrugstaten. Also Vorsicht.
Außerdem kann PKH widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Erfolgsaussichten doch nicht bestanden oder sich die Sachlage wesentlich geändert hat. Das Prozessrisiko bleibt also trotz staatlicher Unterstützung real. Juristisch gesprochen: Die PKH mildert das Kostenrisiko, sie eliminiert es nicht. Da ist eine Rechtsschutzversicherung schon hilfreicher.
Warum wir die PKH trotzdem brauchen
Bei all diesen Einschränkungen könnte man versucht sein zu sagen: Klingt anstrengend, lassen wir das lieber. Das wäre allerdings ein fataler Schluss. Ohne Prozess- und Verfahrenskostenhilfe wäre das Recht faktisch ein Luxusgut. Wer Geld hat, klagt; wer keins hat, fügt sich. Das mag effizient sein, ist aber mit dem Grundgesetz nur schwer vereinbar.
PKH sorgt dafür, dass auch unbequeme, leise oder wirtschaftlich schwache Stimmen gehört werden. Sie ist ein Korrektiv in einem System, das sonst allzu schnell die Sprache der Honorarnoten sprechen würde. Gerade im Familienrecht – wo es um Kinder, Unterhalt oder existenzielle Fragen geht – ist sie oft der einzige Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz.
Mit offenen Augen vor Gericht
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sind weder Wunderwaffe noch Kostenfalle, sondern ein Werkzeug. Richtig eingesetzt, ermöglichen sie Zugang zum Recht. Falsch verstanden, führen sie zu Enttäuschung oder bösem Erwachen nach dem Urteil. Wer PKH beantragt, sollte wissen: Der Staat hilft – aber er schaut genau hin und rechnet mit.
Oder anders gesagt: Auch vor Gericht gilt, was im Leben fast immer gilt. Es gibt nichts umsonst. Aber manchmal gibt es etwas, das fair ist.
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