Mia san auch mia – PolG-NRW

Das künftige neue Polizeigesetz für Nordrheinwestfalen erhitzt die Gemüter. Um was geht es genau?


Wieder mal ein alternativloses Gesetz. So steht es jedenfalls im Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung unter C. Alternative – keine.

Ohne dieses Gesetz geht es also nicht. Dann schaun mer mal, ob dieser hässliche kleine Bruder des kernigen bayrischen Polizeigesetzes tatsächlich unbedingt notwendig ist.

Brauch mer des?

Die Landesregierung meint: ja.

Die Entwicklungen der internationalen terroristischen Bedrohungen haben zu einer hohen abstrakten Gefährdungslage für Europa und auch die Bundesrepublik Deutschland geführt. Das haben unter anderem die Anschläge in Würzburg, Ansbach, Hannover, Essen und Berlin leidvoll gezeigt. Ein Ende ist nicht in Sicht, wie der jüngste Anschlag in Trèbes (Südfrankreich) vom 23.3. dieses Jahres zeigt.

Ja. Schöner Einstieg. Wenn man die Freiheit der Bürger massiv einschränken will, dann muss man dem Bürger erst mal klarmachen, dass das seiner Freiheit nutzt. Und ja, es gab Anschläge auch in Frankreich und das, obwohl dort wesentlich restriktivere Vorschriften gelten. Aber es ist ja wahr, Terrorismus ist weltweit allgegenwärtig.

Aber auch die Alltagskriminalität betrifft eine Vielzahl von Menschen und muss daher stärker in den Blick genommen werden. Sie erfolgt zunehmend organisiert und macht vor nationalen Grenzen keinen Halt.

Hm, ja. DieAlltagskriminalität ist zwar zurückgegangen, aber bitteschön, deshalb kann man sie ja stärker in den Blick nehmen. So richtig gucken könnten zum Beispiel Polizeibeamte, die Streife gehen oder fahren. Der Schutzmann op der Eck im öffentlichen Straßenbild, der sprichwörtliche Freund und Helfer, bei dessen Anwesenheit sich niemand traut, einem alten Mann seine Klamotten zu klauen, wenn er wild badet. Ach nee, das meinen die gar nicht. Die billigste Methode etwas ins Auge zu nehmen, ist eine Gesetzesverschärfung. So macht das der Bayer ja auch und bei dem ist ja die Kriminalität am geringsten. Kommt immer gut und kost ja fast garnix.

Schaun mer weiter

Die Landesregierung fühlt sich den Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gegenüber verpflichtet, alle geeigneten und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um ein sicheres Leben führen zu können. Sie sollen sich in Großstädten wie auch in ländlichen Regionen, auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit, zu Hause, aber auch bei öffentlichen Veranstaltungen sicher fühlen. Um den bestmöglichen Schutz, vereint mit starken Bürgerrechten für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können, muss für die Polizei – neben einer modernen personellen Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung – auch eine Erweiterung der polizeilichen Handlungsmöglichkeit geschaffen werden.

Das neue NRW-PolG soll also die eierlegende Wollmilchsau werden, die ein sicheres Leben ermöglicht und die Bürgerrechte schützt. Hach, dass ich so etwas Edles noch erleben darf.

Wo fehlt‘s denn?

Bislang fehlen der Polizei die insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus wichtigen Instrumente der präventiv – polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie der sog. Quellen – TKÜ, mit der auch auf verschlüsselte Telekommunikationsinhalte zugegriffenwerden kann. Zunehmend wichtig wird in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, im Einzelfall über einen längeren Zeitraum eine durchgängige Überwachung der von Seiten der Sicherheitsbehörden als gefährlich eingeschätzten Personen insbesondere aus dem terroristischen oder sonst extremistischen Spektrum, durchführen zu können, die schon vor dem Zeitpunkt einer konkreten Gefahr ansetzt. Diese Gefahrensituationen zeichnen sich dadurch aus, dass diesen Personen oftmals noch keine konkreten Straftaten nachgewiesen werden können oder eine Verurteilung bereits zurückliegt, die von einer Person ausgehende Gefahr aber erneut bzw. nach wie vor hoch ist. Erforderlich ist es daher, auch im Vorfeldbereich Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote sowie elektronische Aufenthaltsüberwachungen anordnen zu können. Diese müssen, zudem um Wirkung zu entfalten, für Fälle der Zuwiderhandlung mit einer Strafandrohung belegt werden.

Ja, ein Traum. Gefahren schon zu erkennen, bevor sie konkret werden. Wie das geht, wissen zwar die allwissenden Götter, wie Menschen das bewerkstelligen sollen, kann ich aber nicht erkennen. Science Fiction. Was für ein erbärmliches Gefasel, um dem Bürger weiß zu machen, alles geschehe nur zu seinem Wohl.

Für eine erfolgreiche Terrorbekämpfung benötigt die Polizei auch wirksame Fahndungsmöglichkeiten unter Wahrung der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Es fehlt der Polizei das Instrument der sog. Strategischen Fahndung. Dabei handelt es sich um eine anlassbezogene, verdachtsunabhängige Anhalte- und Sichtkontrolle unter Beachtung der aktuellen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und Rechtsprechung insbesondere zu Ort, Zeit und Umfang.

Ja nun. Künftig dürfen Polizeibeamte auch ohne konkreten Verdacht in Autos gucken. Da fühlt man sich doch gleich viel sicherer. Und was sehen sie da?

Darüber hinaus ist die bisherige Rechtsgrundlage für die Videobeobachtung gemäß § 15 a PolG zu restriktiv. Zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität im öffentlichen Raum müssen die Möglichkeiten der polizeilichen Videobeobachtung ausgeweitet werden.

Klar, wenn ich den gesamten öffentlichen Raum mit Videokameras ausrüste, dann kann ich sehen, wenn Straftaten begangen werden. Damit verhindere ich die zwar nicht, aber ich habe hinterher tolle Videoaufnahmen. Für die Aufklärung nicht übel, zur Prävention aber nur von begrenzter Wirkung. Warum nicht gleich Drohnen mit kleinen Betäubungsgeschossen, mit denen man aus der Leitstelle gleich eingreifen kann?

Die Möglichkeit der Ingewahrsamnahme gemäß § 38 PolG ist bislang im Vergleich zu allen anderen Bundesländern zu eng gefasst. Im Ergebnis besteht derzeit eine Freilassungspflicht am Ende des Tages nach der Ergreifung (Artikel 104 Absatz 2 Satz 3 GG), wenn nicht die Fortdauer der Freiheitsentziehung auf Grund eines anderen Gesetzes als des Polizeigesetzes richterlich angeordnet wurde

Was spricht denn dagegen, wenn ein Richter binnen 24 Stunden entscheiden muss, ob ein in Gewahrsam befindlicher Mensch tatsächlich weiter da bleiben muss? Gab es damit bisher irgendwann mal ein Problem?

Und dann kommt das, was der Gesetzesentwurf „Lösung“ nennt. Eine Ansammlung von Ermächtigungen, die aus der ganz normalen Polizei eine Art Geheimdienst machen können, natürlich unter Wahrung und Stärkung aller Bürgerrechte. Wusstemalwiederkeiner.  Glauben die eigentlich wirklich, dass Otto Normalverbraucher ein absoluter Vollidiot ist?

Alle Maßnahmen bringen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bürgerrechte mit sich. Grundsätzlich kann natürlich in Grundrechte aufgrund einer gesetzlichen Grundlage eingegriffen werden. Es muss aber gründlich geprüft werden, ob diese Eingriffe auf der einen Seite notwendig und auf der anderen Seite, ob sie zu dem angestrebten Zweck überhaupt tauglich sind.

Und da hapert es gewaltig

Dass z.B. ein Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum tatsächlich zu mehr Sicherheit führt, ist keineswegs erwiesen, und es ist auch nicht sehr wahrscheinlich; es sei denn, man will die totale Überwachung in jedem Winkel. Mag Leute geben, die das nicht schlimm finden. Ich hingegen fände es furchtbar, permanent überwacht zu werden. Es gibt kaum eine Stadt mit mehr Videoüberwachung als London. Und, gab es da keine Kriminalität und Terroranschläge?

Die, dem bayerischen Vorbild entnommene, „drohende Gefahr“, die eben nicht nur bei Terrorgefahr, sondern auch bei ganz normaler Kriminalität künftig ausreichen soll, dürfte in dieser Form nicht verfassungsgemäß sein und polizeilichen Willkürmaßnahmen Tür und Tor öffnen. Wer bestimmt, nach welchen Kriterien von wem eine drohende Gefahr ausgeht? Wissen Sie nicht? Ich weiß es auch nicht. Wie entsteht so ein Verdacht? Hoffentlich nicht wegen der Hautfarbe oder der Dackelkrawatte.

Warum soll die Polizeiu künftig im Rahmen eines sogenannten Unterbindungsgewahrsams Menschen nicht mehr nur wie bisher bis zu 48 Stunden, sondern sogar bis zu vier Wochen einsperren dürfen? Alleine für eine Identitätsfeststellung sollen sieben Tage möglich sein. Ja wo landen wir denn mit solchen Vorschriften? Wenn die Landesregierung denkt, das sei verfassungsgemäß, dann hat sie wohl die falschen Experten gefragt. Völlig irre, dass solche grundrechtswidrigen Vorschriften von der früheren Bürgerrechtspartei FDP als Mitglied der Koalitionsregierung mitgetragen werden. Die hat sich damit für mich als Bürgerrechtspartei selbst aus dem Spiel genommen.

Die verdachtsunabhängige Schleierfahndung ist auch ein lustig Ding. In bestimmten festgelegten Gebieten darf die Polizei ohne bestimmten Verdacht künftig einfach so Fahrzeuge in Augenschein nehmen; also mal reingucken. Durchsuchen darf sie nicht, nur gucken. Das wird wahnsinnig effektiv gegen Einbruchsbanden sein, die nun garantiert Handwerkszeug und Beute offen im Fahrzeug herumfahren werden. Oder gegen Terroristen, die dann wohl vorzeitig losballern werden, bevor der normale Polizist, der nicht zu einem SEK gehört, auch nur „Polizeikontrolle“ sagen kann.

Die elektronische Fußfessel ist ein Gimmick, das nur dann etwas bringt, wenn es genug Beamte gibt, die blitzschnell vor Ort sein können, wenn ein Gefährder die einfach abnimmt oder aus Jux mal ein Stück Alufolie um das Ding wickelt. Dann sendet das Gerät nämlich nicht mehr. Einen Terroristen, der mit der Fessel am Bein einen Anschlag begeht – und sich dabei auch noch gerne von der ausgebauten Videoüberwachung filmen lässt, zu Ruhm und Ehre seines Namens – hindert das Teil an gar nichts. Vielleicht werden die ja noch mit Starkstrom ausgestattet, damit man den Gefährder gleich – wie es heute so nett heißt – neutralisieren kann.

Die Chance

Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet und noch hätte die Landesregierung die Chance, es in einen verfassungsgemäßen Zustand zu bringen. Sollte das nicht passieren, werden die FDP-Mitglieder Gerhart Baum und Burkhard Hirsch gegen das Gesetz klagen, und das Bundesverfassungsgericht wird es in seine Bestandteile zerlegen und nicht viel davon übrig lassen. Diese Ansammlung von unnötigen und wirkungslosen Maßnahmen, gepaart mit einer weiteren Einschränkung der Freiheit der Bürger, folgt dem Trend der Zeit zum Härte-Härte-Härte-Geschwafel.

Schade, dass es Baum und Hirsch nicht gelungen ist, ihre Partei von vorneherein davon abzubringen, einer weiteren Aushöhlung der Bürgerrechte zuzustimmen. CDU und FDP verfolgen eine durchsichtige, aber mit Sicherheit nicht erfolgreiche Strategie, die besorgten Bürger mit der neuen Härteformel zu beeindrucken. Dabei sollten sie bedenken, dass der Wutbürger mit „System“-,“Block“- und“Konsens“-parteien grundsätzlich nichts anfangen kann und im Zweifelsfall sowieso das himmelblaue Original wählt.

Ganz erstaunlich, dass bei Demontrationen gegen dieses Gesetz kaum jemand auf die Straße ging. Nötig wär‘s gewesen.

Wenn die Landesregierung für mehr Sicherheit sorgen will, dann sollte sie die Polizei mit mehr qualifiziertem Personal ausstatten, sie sollte die Justiz personell und finanziell besser bedienen, sie sollte die dunklen Orte in den Städten mit baulichen Maßnahmen in helle, freundliche und übersichtliche Räume verwandeln, sie sollte die Versorgung mit Psychologen in der Therapie verbessern, die Schulen, die Gefängnisse, die Sportvereine fördern, zusehen, dass jeder Bürger Anspruch auf eine bezahlbare Wohnung erhält und so vieles mehr. Aber sie sollte nicht jeden Bürger unter einen Generalverdacht stellen und permanenter Überwachung aussetzen. Der Bürger soll keine Angst vor dem Staat haben, und der Staat soll nicht so tun, als sei Sicherheit wichtiger als Freiheit und der Bürger nur ein Sicherheitsrisiko, das es zu bekämpfen gilt. Der Weg zum Polizeistaat ist schon ein ganzes Stück zurückgelegt, man sollte ihn nicht zu Ende gehen.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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