Ha Ha said the clown

Horror-Clowns, Grusel-Clowns. Eine Gefahr für Deutschland? Was für ein Unfug.


Bundesinnenminister De Maizière spuckt mal wieder große Töne. In der Freien Presse verlangt er

den Tätern hart und mit null Toleranz entgegentreten.

Dirty Harry wäre stolz auf ihn. Da geht es bestimmt um brandgefährliche Staatsfeinde. Um Rechtsextremisten oder Islamisten, um blanken Terror. Aber nein. Es geht um ein paar hundert als Clowns verkleidete Menschen, die ihre Mitbürger erschrecken. Im Verein mit der Boulevardpresse werden die, als Grusel- oder Horror-Clowns bezeichneten Figuren zu einem echten Problem hochgejazzt.

Der allgegenwärtige Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, der kleine Mann, der immer hart ist und immer kann – jedenfalls etwas kommentieren – stößt ins selbe Horn:

Die Clowns sind nicht nur Idioten, sie sind Straftäter.

Diskriminierung anständiger Clowns

Ich verwahre mich zunächst einmal dagegen, von Herrn Wendt als Idiot bezeichnet zu werden. Als langjähriger Karnevalsclown und bekennender Anhänger der herrschenden Clownlehre und deren quasi-religiösen Grundsätzen distanziere ich mich selbstverständlich in aller Form vor den clownistisch-extremistischen Auswüchsen durch fehlgeleitete, radikalisierte Clowns. Diese beschädigen das Ansehen aller friedliebenden und lustigen Clowns und besudeln die Clownsehre. Das hat nichts mit der wahren Clownlehre zu tun. Das sind nicht unserer Brüder. Wir normalen Clowns gehören zu Deutschland wie Schweinebraten und Döner Kebab. Wir sind nicht für die Radikalisierung verantwortlich und wehren uns gegen die Diskriminierung anständiger Clowns. So, das musste mal gesagt werden!

Wendt verlangt – wie immer – von der Justiz ein hartes Durchgreifen. Denn mit einer vernünftigen Verfolgung und harter Bestrafung könne dem Spuk ein Ende gesetzt werden. Klingt martialisch.

Aber ganz so einfach ist das gar nicht.

Nicht in jedem Fall sind die Aktionen der Clowns strafbar.

Jemanden zu erschrecken, egal ob als Clown, als Minister, republikanischer Präsidentschaftskandidat oder als allgegenwärtiger Polizeigewerkschafter ist nicht grundsätzlich eine Straftat. Ich erschrecke mich auch regelmäßig, wenn De Maizière oder Wendt urplötzlich auf dem Bildschirm erscheinen und irgend eine schlimme Gefahr für Deutschland verkünden. So verunsichernd diese Auftritte auch sind, strafbar sind sie nicht. Und so ist es auch mit den Clowns. Jedermann darf sich unabhängig von der Jahreszeit kleiden,wie er möchte, er darf sich auch verkleiden, wie es ihm gefällt. Lediglich Uniformen sind z.B.bei öffentlichen Versammlungen verboten. Ansonsten können Sie tragen, was Ihnen gefällt.

Und in dieser Kostümierung können Sie auch am öffentlichen Leben teilnehmen. Es kann niemand Ihnen verbieten im Feinrippunterhemd mit besudelter Jogginghose und Flip-Flops oder Springerstiefeln  durch die Stadt zu gehen oder – was ich häufiger sehe – mit einer Billigbierdose am Bahnhof zu stehen. Das ist vielleicht für andere Bürger erschreckend, besonders nach der fünfzehnten Dose, aber es ist nicht verboten.

Durch bloßes Herumstehen die Leute zu erschrecken, ist nicht strafbar. Auch nicht, wenn man eine Horrorclownsmaske trägt. Und auch nicht, wenn man dabei Geräusche von sich gibt, wie Hui Buh, das Schlossgespenst oder gruselig lacht. Ha ha.

Dass Menschen in Clownskostümen gelegentlich außer dem Spaß am Erschrecken anderer Leute andere, kriminelle Ziele verfolgen, wird wohl so sein. Dass derjenige, der mir mit einem Messer droht, in Wirklichkeit „nur spielen“ will, kann ich ihm ja ebenso wenig ansehen, wie dem entgegenkommenden Trupp junger Männner, der optisch wie eine Gruppe Hooligans aussieht, tatsächlich aber mit den Baseballschlägern auf dem Weg zum Antiaggressionskurs ist.

Straftat ist Straftat

Wenn Menschen in Clownsmaske Straftaten begehen, dann sind nicht mehr und nicht weniger schlimm, als wenn sie die ohne Clownsmaske begehen würden.

Nur im Ausnahmefall wird ein bloßes Erschrecken als Körperverletzung strafbar sein können, nämlich dann, wenn der Erschreckte ganz fürchterlich erschrickt und dadurch ein erhebliches körperliches Missempfinden erleidet. Kurzer Puls- und Blutdruckanstieg wird da nicht reichen. Todesangst schon eher.

Droht jemand, egal ob mit oder ohne Waffe, dann kann eine strafbare Bedrohung vorliegen.Allerdings muss da schon, verbal oder nonverbal, mit der Begehung eines Verbrechens gedroht werden („ich stech Dich ab“).

Schlägt oder sticht der Clown zu, dann ist das eine Körperverletzung.

Wenn er dabei oder damit etwas wegnimmt, was ihm nicht gehört, dann ist es ein Raub oder eine räuberische Erpressung.

Wenn er jemanden tötet, dann ist es eben ein entsprechendes Tötungsdelikt. Das kann u.U. schon dadurch geschehen, dass ein herzkrankes Opfer einen Infarkt erleidet oder ein panisches Opfer gegen ein herannahendes Auto rennt. Hängt letztlich vom Vorsatz und dem Zufall ab.

Gegen all diese rechtswidrigen Angriffe, hat man auch das Notwehrrecht, darf also zurückschlagen, wenn man das hinbekommt. Wenn der Clown Pech hat, war das sein letzter Auftritt.

All diese Delikte sind strafbar und werden allerdings auch mehr oder weniger täglich von Menschen mit den unterschiedlichsten Be- oder Verkleidungen begangen. Clownmasken wurden bereits früher bei Banküberfällen eingesetzt. Schon am 2. August 1995 raubte Andreas Kühn eine Bank in Stuttgart mit einer Clownsmaske aus. Danach benutzte er Gorilla-Masken. Er hätte auch eine Sturmmaske oder eine Burka verwenden können, an der Qualität der Straftat hätte das nichts geändert.

Neue deutsche Clownsordnung

Warum also nun dieser Hype um die „Horror-Clowns“? Ein leibhaftige Bundesminister philosophiert ernsthaft darüber, dass die Kunst eines Clowns darin bestehe, andere Menschen zum Lachen zu bringen? Ja, mag sein. Aber das sind ja nun keine Berufsclowns und in aller Regel auch keine Künstler, sondern nur Leute, die sich ein Clownskostüm gekauft haben und damit Schindluder treiben. Möchte der Herr Minister jetzt eine allgemeine deutsche Verhaltensordnung für Berufs- und Freizeitclowns erlassen? Gilt die dann auch für Menschen mit Zombie-,Frankenstein-Masken oder Arztkostüme? Und Clowns gibt’s auch ohne Masken. Gucken Sie sich Donald Trump an.

Wie alles, was ungesund aber beliebt ist, kommt der Clown-Trend mit gehöriger Verspätung aus den USA über das Internet zu uns. Dort gibt es die sogenannten Prankster bereits seit Jahren. Und mit dem Erschrecken von Menschen kann man gutes Geld verdienen. Dieses Video

https://www.youtube.com/watch?v=WHZPEkZCqwA

hat knapp 92 Millionen Aufrufe auf Youtube. Ob man das nun lustig, geschmacklos oder empörend findet, ist jedem selbst überlassen. Die „versteckte Kamera“ oder „Verstehen Sie Spaß“ sind auch nicht jedermanns Sache, arbeiten aber gelegentlich auch mit Erschrecken.

Vermutlich hätte ich das mit 15, 16 Jahren auch total lustig gefunden und den ein oder anderen Lehrer erschreckt. Heute finde ich das nicht mehr lustig, aber auch nicht besonders staatsgefährdend. Da sind unmaskierte Reichsbürgerclowns eine größere Gefahr. Auch da forderte Rainer Wendt was, nämlich Polizeischutz für Vollzugsbeamte vor „Reichsbürgern“.

Es gab in der Vergangenheit schon diverse Übergriffe von sogenannten Reichsbürgern gegen Gerichtsvollzieher,

sagte Wendt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Dass dabei Reichsbürgerclowns womöglich als Polizeibeamte den Gerichtsvollzieher schützen sollen, entbehrt zwar nicht einer gewissen Komik, erschreckt mich aber extrem.

Irgendwelche Gründe dafür, dass der Bundesinnenminister sich zu diesen Clowns äußert, kann ich nicht erkennen. Dass Herr Wendt sich äußert und wieder mal ein hartes Durchgreifen verlangt, nutzt sich langsam ab. Wer den im TV sieht, nutzt mittlerweile die Gelegenheit, um mal zum Kühlschrank oder zur Toilette zu gehen, weil seine Forderungen bei jedem Thema dieselben sind. Härte, Entschlossenheit, Durchgreifen.

Da pures Erschrecken eben nicht strafbar ist, stellt sich die Frage, wo der harte und entschlossene Durchgriff denn hingehen soll, wenn er sich nicht als Griff ins Klo erweisen soll? Bei allen anderen Straftaten, ob Clown, Funkenmariechen oder Hasenkostüm, zivile oder in Uniform, muss halt die Polizei und die Justiz ihre Arbeit machen. Was soll’s?

Soll das Clownsthema nun von wirklich wichtigen Themen ablenken? Hat das schon mit Wahlkampf zu tun? Sind das nicht mehr beherrschbare Sprechreflexe? Wie wäre es denn, wenn man dieses hochgepuschte Thema einmal mit mehr Gelassenheit als das betrachten würde, was es ist? Ein vorübergehendes Phänomen, das auch schnell wieder vorbei ist.

Mag der Innenminister sich der organisierten Kriminalität, dem Menschenhandel, dem illegalen Waffenhandel, der Kinderpornografie oder dem politischen Extremismus und Terrorismus widmen. Dafür wird er bezahlt.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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