Grundgesetz – in guter Verfassung
In regelmäßigen Abständen gratuliere ich unserem Grundgesetz zum Geburtstag. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz.
Liebes Grundgesetz,
in ein paar Tagen, am 23. Mai 2024, wirst Du 75 Jahre alt. Dazu gratuliere ich Dir ganz herzlich. In Deinem Alter sind die meisten schon in Rente oder laufen am Stock. Du aber bist im Laufe der Jahre immer frischer geworden und ich wünsche mir, dass Du noch ein sehr langes Leben vor Dir hast.
Bei Deiner Geburt hattest Du nur vier Mütter, aber einundsechzig Väter. Und obwohl da ein ganz erhebliches Übergewicht von Vätern beteiligt war, haben sie Dich sehr gut hinbekommen, auch im Hinblick auf die Rechte der Frauen. Gut, es bedurfte einiger Überzeugungskraft der vier Mütter, aber das macht ja nichts. Mit Deiner Geburt wurde die Gleichberechtigung ohne Wenn und Aber als eine Deiner wesentlichen Eigenschaften festgelegt.
Gleichberechtigung
In Deinem Art. 3 Abs. 2 steht unmissverständlich:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Okay, bei Deiner Geburt sah das faktisch noch ganz anders aus und Frauen hatten nicht viel zu melden. Wenn sie verheiratet waren, waren sie immer noch von zahlreichen Erlaubnissen und Genehmigungen des Ehemannes abhängig. Aber dank Deiner bloßen Existenz war klar, dass das nicht so bleiben konnte. Und im Laufe der Jahre wurde das auch zunehmend umgesetzt, auch wenn die echte Gleichberechtigung immer noch nicht erreicht ist. Aber dafür kannst Du ja nichts, das haben wir Männer verbockt.
Du warst von Anfang an gegen jede Form der Diskriminierung.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3 Absatz 1 GG)
Das bedeutet nicht, dass alle Menschen gleich wären, das wäre ja auch schade, wo doch jeder einzelne Mensch einzigartig und etwas Besonderes ist. Aber es bedeutet, dass Du den staatlichen Behörden und Gerichten gleich mal klargemacht hast, dass sie alle Menschen rechtlich gleich zu behandeln haben. Und da steht auch nichts von Bürgern oder Deutschen, nö, da steht alle Menschen. Es ist also völlig egal, ob jemand hier aus einer Familie stammt, die schon tapfer gegen die Römer gekämpft hat oder aus einer, die erst vor ein paar Tagen hier aufgetaucht ist, jeder Mensch hat unter Deiner Herrschaft den Anspruch, gleich behandelt zu werden.
Und weil es bestimmt immer wieder welche gibt, die meinen, sie müssten aber anders behandelt werden, als der Rest, hast Du das auch nochmal ganz klar gesagt:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art. 3 Absatz 3 GG)
Das sind nicht nur nette, freundlich formulierte, in der Zukunft liegende Ziele, nein das ist unmittelbar geltendes Recht, auf das jeder sich berufen kann.
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. (Art.1. Abs. 3 GG)
So kommt an Dir keiner vorbei.
Freiheit
Du liebst die Freiheit und sorgst dafür, dass niemand die ohne guten Grund einschränken kann.
1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 GG)
Und damit niemand auf dumme Gedanken kommt, hast du ein paar dieser Freiheiten zu einzelnen Grundrechten ausgestaltet. Da gibt es die Religionsfreiheit, die jedem überlässt, ob und was er glauben will, und jedem auch die Ausübung seines Glaubens gestattet.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Art.4. Abs. 1 und 2 GG)
Da gibt es die Meinungs- und die Pressefreiheit und das Verbot der Zensur.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(Art, 5 Abs. 1 GG)
Es gibt den Schutz von Ehe und Familie.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Art.6.Abs.1 GG)
Und vor kurzem hat der Gesetzgeber auch gemerkt, dass das nicht nur für heterosexuelle Paare gilt. Hätte man genauer hingesehen, hätte einem das auch früher auffallen können. Aber die Menschen sind halt nicht so schlau wie Du es seit 75 Jahren bist.
Du liebst halt die Menschen mehr als den Staat und hältst ihnen die Staatsmacht so weit wie möglich vom Halse. Deine Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Der soll sich aus dem Leben der Menschen eben möglichst raushalten und nur da einmischen, wo das unbedingt erforderlich ist. Auch wenn in manche Deiner Grundrechte durch ein Gesetz eingegriffen werden kann, bedeutet das nicht, dass der Gesetzgeber die Grundrechte durch Gesetze komplett aufheben könnte. Nö, das kann er nicht und wenn er es – wie leider viel zu oft – versucht, dann hast Du mit dem Bundesverfassungsgericht einen starken Streiter an Deiner Seite, der dafür sorgt, dass niemand den Bogen überspannt.
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (Art. 19 Abs.2 GG)
Aber Du bietest nicht nur Abwehrrechte, sondern gibst z.B. auch politisch Verfolgten den Schutz des Asylrechts, auch wenn das manchem Deutschen nicht gefällt. Aber genau das macht Dich aus, auch wenn Politiker es immer wieder versuchen, Deine grundsätzliche Menschlichkeit Stück für Stück klein zu machen.
Rechtswegsgarantie
Du bist die Garantin einer sozialen Demokratie, bei der die Mehrheit eben nicht zum Diktator werden kann, der andere gnadenlos behandelt. Du bist der Schutzschirm der Minderheiten. Und das schaffst Du dadurch, dass alle Gerichte Dich zu achten und zu beachten haben. Du sicherst den Rechtsstaat und schützt damit die Menschen vor Willkür von Behörden.
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG)
Als ich geboren wurde, warst Du gerade mal gut 8 Jahre alt. Als ich 15 wurde, gab es neben einem Mofa von den Eltern einen Packen Gesetzbücher von meinen Freunden. Da lagst Du ganz oben auf. Und unter Dir lagen ein Strafgesetzbuch , eine Strafprozessordnung und ein BGB. Ich hatte mir das gewünscht. Okay, wirst Du sagen, was für ein bekloppter Wunsch für einen fünfzehnjährigen Jungen. Aber ich war in der Schülermitverwaltung und wollte wissen, wie diese Mitbestimmung und wie dieser Staat funktionieren. Und weil Du der kürzeste Text auf dem Bücherstapel warst, hab ich mit Dir angefangen. Und da hab ich richtig gestaunt, wie spannend so Gesetzestexte sein können. Hätte ich ja nie gedacht. Da war immer die Rede von trocken und uninteressant. Aber nein. an Dir ist nichts trocken oder uninteressant. Du warst lebendig und spannend und das bist Du immer noch.
Mit 18 nahm ich dann zum ersten Mal ganz bewusst ein Grundrecht in Anspruch. Ich verweigerte den Kriegsdienst.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Damals noch mit Gewissensprüfung, einer durch und durch lächerlichen Veranstaltung. Ich war froh, dass ich nicht zum Töten ausgebildet werden musste, ich hätte es nicht gekonnt, jedenfalls nicht, weil irgendjemand es mir befohlen hätte. Das bedeutet übrigens nicht, dass ich mich nicht wehren würde, wenn jemand mich persönlich, meine Familie oder gute Freunde angreift. Notwehr hat mit Kriegsdienst nichts zu tun, auch wenn die Idioten vom Gewissensprüfungsausschuss so etwas konstruieren wollten.
Später entschied ich mich dann, Rechtswissenschaften zu studieren. Ich hatte das Glück, dass damals das Herz der Demokratie in meinem Studienort in Bonn schlug und nicht nur bei den Staatsrechtlern ganz herausragende Professoren lehrten. Die waren politisch so unterschiedlich wie nur was, aber alle hatten auch als Lehrende richtig was drauf. Auch da profitierte ich von Dir.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. (Art. 5 Abs. 3 GG)
Versammlungsfreiheit
Außerdem konnte man unmittelbar vor dem Juridicum in Bonn gleich ein weiteres Grundrecht ausgiebig trainieren. Das der Demonstrations- bzw. Versammlungsfreiheit.
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (Art.8 Abs. 1 GG)
Ja, haben wir gemacht und auch dabei viel gelernt. Klare Kante für oder gegen etwas, alles außer Äquidistanz. Diskutieren bis zum abwinken, gerne auch in einer Kneipe mit reichlich Alkohol. Intelligenz säuft, hieß die Parole. Und da waren dann oft Studenten der unterschiedlichsten politischen Strömung unterwegs, von ganz links über liberal bis zu den Rechten. Da war gelebte Demokratie. Und so freut es mich besonders, dass nun seit ein paar Jahren wieder massenhaft junge Menschen auf die Straße gehen, um für ihre Interessen zu demonstrieren. Und auch deren Ziel, die menschengemachte Klimakatastrophe noch zu verhindern, kann man bei Dir finden.
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Art. 20a GG)
Das ist zwar noch nicht 75 Jahre alt, sondern erst knapp 30 Jahre, aber es zeigt ja nur, dass Du auch im fortgeschrittenen Alter noch flexibel und lernfähig bist.
Wahlrecht
In Bonn konnte man ja direkt vor der Nase sehen, wie der Bundestag funktionierte und wen man in Ausübung seines Wahlrechts mit der Verantwortung für das Land beauftragt hatte. Nicht selten traf man auch Abgeordnete oder deren Mitarbeiter in der Pizzeria am Kaiserplatz, und die redeten auch mit Studenten. Ich kann die Leute nicht verstehen, die von dem Recht aus Art. 38 GG keinen Gebrauch machen.
(1) 1Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 2Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Vom Grundrecht Vereine zu bilden (Art. 9 Abs. 1 GG) , habe ich auch mal Gebrauch gemacht. War aber nicht so mein Ding.
Das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) habe ich auch ausgeübt und bin Rechtsanwalt geworden. Da musste ich einen Eid auf Dich schwören
Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. (§ 12 a Bundesrechtsanwaltsordnung)
und das habe ich voller Überzeugung und gerne gemacht.
Verfassung
Heute muss ich leider erleben, dass viele Bürger Dich und Deine Schönheit und Weisheit gar nicht kennen, ja gar behaupten, Du hättest hier gar nichts zu sagen. Du wärst keine richtige Verfassung, weil das Volk nicht über Dich abgestimmt hätte. Klar, Du warst ursprünglich mal nur als Provisorium gedacht, bis zu einer Wiedervereinigung des getrennten Deutschlands. Aber spätestens durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland nach dem alten Art. 23 GG
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
wurdest Du zur gesamtdeutschen Verfassung. Das sieht man schon an der Änderung von Art. 146 GG.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das bedeutet, dass Du irgendwann einmal beerdigt werden könntest, aber es bedeutet nicht, dass Du bis dahin nicht die Verfassung wärest, die in ganz Deutschland gilt. Und bis dahin gilt:
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Glaub mir, Du bist mir so wichtig geworden, dass ich Deinen Feinden immer entgegentreten werde, denn Du bist die Garantie dafür, dass auch meine Enkel und weitere Generationen ein Leben in Freiheit führen können. So antifaschistisch wie Du aus schrecklicher Erfahrung gestaltet bist, muss jeder, der Dich mag, auch antifaschistisch sein. Wer meint, man müsste zum Antifaschismus denselben Abstand halten wie zum Faschismus, der hat Dich nicht verstanden.
Und dennoch erlaubst Du auch Faschisten sich zu äußern, ja Du erlaubst sogar Deinen Gegnern, eigene Parteien zu gründen. Solange sie nicht ernsthaft versuchen und dazu in der Lage sind, Dich abzuschaffen, hältst Du die aus.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.(Art. 21 Absatz 2 GG)
Du bist im besten Sinne pluralistisch, d.h. Du bist offen für viele Ideen und Vorstellungen, auch wenn sie abseitig sind oder nur von einigen Verirrten vertreten werden. Aber die dürfen deine Existenz nicht ernsthaft gefährden. Und deshalb muss auch niemand still bleiben, wenn Deine Feinde eine dicke Lippe riskieren. Zum Pluralismus und zur Meinungsfreiheit gehört auch das Recht, gegenüber Verfassungsfeinden und Menschenhassern klare Kante zu zeigen. Und das muss auch nicht nett und fair geschehen, da darf man deutliche und laute Worte finden. Man muss auch überhaupt nicht mit denen reden oder ihnen eine Bühne geben, wenn man nicht will.
Ziel Europa
Sollte es einmal ein vereintes Europa geben – auch das ein Traum meiner Generation, dessen Erfüllung ich wohl nicht mehr erleben werde –, wünsche ich mir, dass dessen Verfassung Dir recht ähnlich sein wird. Du wärst die Richtige für Europa. Und Du verfolgst ja selbst ebenfalls dieses Ziel:
Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. (Art. 23 Abs.1 GG)
So und nun lass Dich richtig feiern, denn das hast Du verdient. Auf ein langes Leben.
Dein Heinrich Schmitz
P.S. Ich hoffe im beiderseitigen Interesse, dass ich Dir auch in fünf und hoffentlich 10 Jahren noch gratulieren kann.