Beim Bürgergeld sparen?

Diverse Vertreter von CDU, AfD, Freien Wählern und FDP meinen, man könne bzw. müsse beim Bürgergeld sparen. Aber geht das überhaupt so einfach? Kolumne von Heinrich Schmitz.


Bild von Dorothe auf Pixabay

Wenn der Aiwanger Hubsi was sagt, dann ist das für seine Anhänger immer ein Grund für zustimmendes Gejohle. Und der Hubsi sagt viel, wenn der Tag lang ist. Angesichts der Probleme beim Bundeshaushalt, meint er – und da ist er nicht alleine –  man müsse jetzt am Bürgergeld sparen.

Der 52-jährige bayerische Wirtschaftsminister appellierte, als erstes bei denjenigen anzusetzen,

die Deutschland nicht nutzen derzeit.

Jo. Deftig. Nichtsnutze halt, die zu faul sind, zu arbeiten und sich zu Hause mit den Bürgergeldmilliarden die Eier kraulen. Hat der Mann noch alle Tassen im Schrank? Hat der mal ins Grundgesetz geschaut? Man muss ja gar nicht so weit blättern, um zu erkennen, dass das GG nutzlose Menschen nicht kennt. Da reicht schon Art.1. Sie kennen diesen lästigen Artikel. Menschenwürde und so.

Bei den Rentnern mag er allerdings nicht sparen, obwohl die jetzt natürlich auch nicht so wirklich nutzen, besonders wenn die für Schweinegeld im Pflegeheim vor sich hinvegetieren, denn:

Das sind die Leute, die Deutschland aufgebaut haben und die würden sich jetzt schön bedanken, wenn man denen jetzt die Geldbörse leert.

Ja, so isser, der Aiwanger. Das Ohr am Wahlvolk und immer schön nach unten treten. Erschreckend ist ja nicht, dass jemand heutzutage so etwas von sich gibt, sondern, dass er dafür auch noch bejubelt wird. Süßer die Glocken nie klingen, als zu der, ach Sie wissen schon.

Nutzlose

Warum schmeiss‘ mer des lästige Grundgsetz nicht einfach weg? Kost ja nur Geld für nutzlose Menschen. Und dann noch diese ganzen Ausländer. Was müssen die denn ein Existenzminimum haben. Sollen doch froh sein, dass sie auf unseren schönen Weihnachstmärkten einen Glühwein für 8 Euro trinken dürfen.

Gut, noch haben solche perversen Ideen keine Aussicht auf Erfolg, selbst wenn die Kürzungsfans das im Bundestag irgendwie mit den Stimmen der AfD hinbekämen. Denn noch, wer weiß wie lange die Hubsis das überhaupt noch dulden werden, haben wir ein Bundesverfassungsgericht.

Und das hat schon mehrfach klargestellt, dass das Existenzminimum verfassungsrechtlich garantiert wird.

So heißt es in der Entscheidung vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren. Das Grundgesetz verwehrt es dem Gesetzgeber aber nicht, die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, sondern wirkliche Bedürftigkeit vorliegt.

Die aus Aiwangers Sicht „Nutzlosen“ dürfen also zwar angehalten werden, ihre Existenz vorrangig selbst zu sichern. Verhungern lassen darf man sie aber nicht.

Der Gesetzgeber kann erwerbsfähigen Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Existenz selbst zu sichern und die deshalb staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, abverlangen, selbst zumutbar an der Vermeidung oder Überwindung der eigenen Bedürftigkeit aktiv mitzuwirken. Er darf sich auch dafür entscheiden, insoweit verhältnismäßige Pflichten mit wiederum verhältnismäßigen Sanktionen durchzusetzen.

Wird eine Mitwirkungspflicht zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit ohne wichtigen Grund nicht erfüllt und sanktioniert der Gesetzgeber das durch den vorübergehenden Entzug existenzsichernder Leistungen, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dies unterliegt strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum zur Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit von Regelungen zur Ausgestaltung des Sozialstaates ist hier beschränkt. Prognosen zu den Wirkungen solcher Regelungen müssen hinreichend verlässlich sein; je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit in der Lage ist, fundierte Einschätzungen zu erlangen, umso weniger genügt es, sich auf plausible Annahmen zu stützen. Zudem muss es den Betroffenen tatsächlich möglich sein, die Minderung existenzsichernder Leistungen durch eigenes Verhalten abzuwenden; es muss also in ihrer eigenen Verantwortung liegen, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung auch nach einer Minderung wieder zu erhalten.

Das bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber die Bürgergeldempfänger nicht dazu motivieren dürfte, sich selbst wieder durch Erwerbstätigkeit zu unterhalten. Es hindert ihn aber daran, die Menschen in die Gruppen nützlich und nutzlos zu selektieren und den Nutzlosen das Existenzminimum zu verweigern.

Es ist ganz schlimm, dass in Zeiten finanzieller Belastung als erstes daran gedacht wird, bei den Bedürftigen zu sparen, während weitere Hilfen für die Wirtschaft auch von einem Aiwanger vehement gefordert werden. Ob ein Land ein gutes Land ist, erkennt man in erster Linie daran, wie es mit den in ihm lebenden Hilfsbedürftigen umgeht.

Advent, Advent, die Hütte brennt.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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