Austreten?

Das vom Erzbistum Köln in Auftrag gegebene Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Gercke | Wollschläger wurde am 18.3.2021 veröffentlicht. Kann ich danach noch guten Gewissens in der katholischen Kirche bleiben? Eine Kolumne von Heinrich Schmitz


Bild von S. Hermann & F. Richter auf Pixabay

Ich komme aus der Eifel. Da ist man katholisch. Schon immer. Über ungezählte Generationen hinweg. Ungefragt getauft, halb gefragt zur Kommunion, mehr oder weniger frei gefirmt. Ich bin diesen Weg gegangen. Katholischer Kindergarten, katholische Grundschule, Messdiener, Gruppenleiter. Ich bin brav zur heiligen Messe gegangen, habe regelmäßig die Kommunion empfangen, habe kirchlich geheiratet und unsere Kinder wurden alle getauft. Mitglied der katholischen Kirche: In meinem Leben war das so normal wie die Luft zum Atmen. Und auch meinen Abgang hatte ich mir in Form einer christlichen Beerdigung vorgestellt.

Zwar hörte man auch früher immer wieder von Geistlichen, die „auf Jüngelchen“ stünden und mein Großvater behauptete stets, das Kürzel der Jesuiten, SJ, stünde in Wirklichkeit für „schläächte Jonge“; aber ich persönlich fühlte mich in meiner Gemeinde geborgen. Das war ein Stück Heimat.

Gerüchte

Nach und nach wurden die Gerüchte über sexuelle Missbräuche durch Priester immer stärker, und der ein oder andere „verschwand“ ganz plötzlich, wurde irgendwohin versetzt; aber warum das geschah konnte man nur ahnen. Ich hielt in meiner kindlichen und auch noch jugendlichen Naivität Priester und Ordensbrüder – meine geistliche Heimat waren die Franziskaner – für „bessere“ Menschen. Dass die auch nur Menschen mit einer wie auch immer gearteten Sexualität waren, kam mir damals nie in den Sinn. Dass ein Pfarrer offenkundig ein Verhältnis mit seiner Haushälterin hatte, änderte daran wenig. Störte niemanden und war ja auch okay. Dass ein Priester sich an Kindern oder Schutzbefohlenen vergreifen könnte, kam mir hingegen nie in den Sinn.

Irrglaube

Und dann verdichteten sich diese Gerüchte immer weiter und wurden irgendwann zu Gewissheiten. Aber der Irrglaube an die Kirche führte dazu, solche Vorfälle als Einzeltaten von Verirrten anzusehen und diese Taten nicht der Kirche selbst anzulasten. Zunächst jedenfalls. Klar machte ich mir Gedanken darüber, wie denn so ein Zölibatärer wohl mit seinem Sexualtrieb umging, aber schließlich hatte er sich ja selbst und freiwillig dazu entschieden. Wäre für mich nichts gewesen, was die kurzfristige Idee, Theologie zu studieren und Priester zu werden, schnell beendete. Aber, dass es Menschen geben könnte, deren Glauben so stark ist, dass sie mit der lebenslangen Enthaltsamkeit kein Problem haben, konnte ich mir durchaus vorstellen.

Mit Kirche zu tun

Nun, es hat mit der Kirche zu tun. Es sind nicht nur vereinzelte verirrte Schäfchen, die vom rechten Glauben abgekommen sind. Es sind Straftäter, die innerhalb der Una Sancta Schutz vor der weltlichen Justiz bekommen haben wie Mitglieder der Mafia. Das Gesetz der Omertà über die Gesetze Christi.

Vertuschung

Liest man das mit Anhang 895 Seiten starke Gutachten der KollegInnen Gercke u.a., dann hat man den Nachweis dafür, dass erstes Ziel der innerkirchlichen Maßnahmen stets der Schutz der Kirche war. Nicht etwa in erster Linie der Schutz der Verbrecher im Talar – ein Nebeneffekt –, die den Verantwortlichen vermutlich genauso egal waren wie deren Opfer. Hauptsache, es fällt kein Schatten auf die Firma. Vertuschen, vernichten, unter den Teppich kehren. Wahrheit, ein Begriff mit dem die Kirche gerne operiert und als deren Verkündiger sie sich geriert? Scheiß drauf, oder wie man in Köln sagt: Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domit.

Tut weh

Und das tut weh, denn ich bin Christ und glaube durchaus an das, was von Jesus so gesagt worden sein soll. Auch das mag naiv sein, ist aber so. Und so wie der die Händler aus dem Tempel vertrieben hat, mit einem durchaus unsanften Zorn, so würde ich gerne all diese eitlen, in Brokat gekleideten Fatzkes, die der Kirche mit ihrer Vertuschungsscheiße mehr geschadet haben als alle unverkleideten Sünder zusammen, aus ihren Ämter werfen und aus dem mit Pomp und Trallalla verzierten Firlefanz wieder eine Kirche der Menschen, ja der Christen machen. Aber ich bin ja nicht Jesus und zum Reformator tauge ich auch nicht. Aber vielleicht bewegt sich ja endlich mal die weltliche Justiz und räumt diesen moralischen Sumpf mit den Mitteln des Strafrechts auf. Und da gibt es ja nicht nur die unmittelbaren Täter zu ermitteln und zu bestrafen, sondern auch die, die mit ihrem Verhalten die Aufdeckung der Straftaten verhindert und somit womöglich auch Strafvereitelung begangen haben. Das sind keine „heiligen“ Männer, sondern Straftäter.

Kanalmeister

Der Erzbischof Woelki ist nun nicht als Erzschurke entlarvt, sondern durch das Gutachten zunächst einmal entlastet. Kommt ja schon mal vor, dass derjenige, der ein Gutachten in Auftrag gibt, gut wegkommt. Muss nichts bedeuten und auch für Erzbischöfe gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings sei die Frage gestattet, ob man denn tatsächlich von 1990-1997 Kaplan und Sekretär von Erzbischof Joachim Kardinal Meisner gewesen sein kann, ohne mitzubekommen, dass dieser ein abseits der sonst üblichen Personalakten geführtes, eigenes Missbrauchstäter-Archiv, das den perversen Titel „Brüder im Nebel“ trug, führte. Da liest sich der Spitzname des Kardinals Meissner, der Kanalmeister, ganz anders.

Giftakten

Ja, Sie haben richtig gelesen. Das Führen von sogenannten Giftakten scheint in dem Laden völlig normal zu sein.

„Thematisch gehören zu den Giftakten grundsätzlich erst einmal alle Akten mit aus katholischer Sicht „brisantem“ Inhalt wie Verstöße gegen die priesterliche Lebensform, Sucht- und Alkoholprobleme, Homosexualität oder Suspendierung. Früher wurden auch Missbrauchsfälle als „Sonder-“ bzw. „Giftakten“ im Geheimarchiv gelagert.

„Giftakten“ sind grundsätzlich im Geheimarchiv zu lagern. Dem Geheimarchiv ist im CIC ein eigenes Kapitel gewidmet (cann. 489 und 490 CIC/1983 und cann. 381 f. CIC/1917); hier sind die Geheimhaltungspflichten speziell geregelt. Sofern es keine partikularrechtliche Bestimmung über das Geheimarchiv gibt, umfasst dieses (im Kontext des sexuellen Missbrauchs) Akten einer Voruntersuchung, die nicht für ein Strafverfahren benötigt werden (can. 1718/1983), Strafverfahrensakten in Sittlichkeitsverfahren (can. 489 § 2 CIC/1983) und Dokumente, die zu einer Verwarnung oder einem Verweis geführt haben (can. 1339 § 3 CIC/1983). Im Erzbistum Köln galt bzw. gilt in Bezug auf das Geheimarchiv insofern eine Besonderheit, als dieses beim Generalvikar angesiedelt ist und dieser Zugang hat, obwohl gemäß can. 490 § 1 CIC/1983 nur der Diözesanbischof den Schlüssel zum Geheimarchiv haben darf. Geheimhaltungsbedürftige Dokumente werden unter den Namen der Beschuldigten lose und meist chronologisch in der jeweiligen Akte im Geheimarchiv verwahrt.

So was hätte sich die Staatsanwaltschaft mal bei einer Hausdurchsuchung greifen können. Aber auch da scheint mal wohl zu glauben, dass die katholische Kirche außerhalb des weltlichen Rechts steht und ist äußerst zurückhaltend. Zum Kotzen.

Wie so etwas unter dem Teppich gehalten wurde, kann man beispielhaft auf Seite 572 des Gutachtens lesen:

Im Oktober 2010 wurde das Generalvikariat durch ein anonymes Schreiben über das Ermittlungsverfahren in Kenntnis gesetzt. Am 29.10.2010 beurlaubte Erzbischof Dr. Meisner den Beschuldigten und entband ihn von seinen Aufgaben als Krankenhauspfarrer.

Am 25.11.2010 ging eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens beim Generalvikariat ein.

Mit Vermerk vom 03.11.2010, der von der Bürokraft des Leiters der Hauptabteilung Seelsorge-Personal Dr. Heße verfasst und von Dr. Heße abgezeichnet wurde, ist Folgendes festgehalten:

„Frau [scil: Justitiarin] hat dem Verteidiger mitgeteilt, dass [der Beschuldigte] hier alles erzählt hat. Es wird von uns aus kein Protokoll hierüber gefertigt, da dieses beschlagnahmefähig wäre. (Es bestehen lediglich eigene handschriftliche Notizen, die notfalls vernichtet werden können.) Prälat Dr. Heße ist mit dem Prozedere einverstanden.

Na prima. Und noch einmal könnte ich kotzen. Das ist nur ein Fall. Machen Sie sich einmal die Mühe und lesen das ganze Gutachten. Es informiert prima über die rechtliche Lage und das vielleicht gewollte Aktenchaos des Erzbistums.

Perversität

An menschenverachtender Perversität kaum zu toppen ist der Umgang der Kirche mit einer Betroffenen, die von einem Priester missbraucht wurde. Diese sollte gezwungen werden, sich ausgerechnet von einem Priester anhören zu lassen. Eine kirchliche Justiziarin – ja, eine Frau – schrieb an deren Rechtsanwältin:

„In der Folge kam es zu einem weiteren Kontakt zwischen der Justitiarin und Frau Rechtsanwältin L., in welchem es u. a. um die kirchenrechtliche Prüfung der Glaubwürdigkeit der Betroffenen* ging. In einem Vermerk vom 13.04.2011 hielt die Justitiarin auszugsweise Folgendes fest:

Zwar kann die vor der staatlichen Behörde getätigte Aussage daraufhin geprüft werden, ob sie in sich glaubhaft ist. Darüber hinaus erfordert das kirchliche Verfahren aber auch eine Prüfung dahin, ob die Person selbst glaubwürdig ist. Dies kann nur in einem persönlichen Vernehmungstermin geprüft werden.

Frau [L.] war sodann insbesondere wichtig, ob die Vernehmung zwingend durch einen Priester erfolgen müsse, da es für eine junge Frau, die von einem Priester missbraucht worden sei, sehr schwierig sein könne, erneut einem Priester gegenüberzutreten. Ich habe hierzu die Auskunft gegeben, dass meines Wissens als Regelfall vorgesehen ist, dass die Verfahren ausschließlich von Priestern zu führen seien. Ob hiervon eine Ausnahme gemacht werden könne, müsse zunächst in den einschlägigen römischen Normen geprüft werden.

Bei aller Liebe, so ein Umgang mit den Opfern ist einer Institution, die sich das Wahre und Gute offiziell auf die Fahnen geschrieben hat, nicht würdig.

Würdenträger

Lese man im Zusammenhang mit den Taten den Begriff der „Würdenträger“ , dann frage ich mich, welche Würde diese Vögel eigentlich tragen. Wäre es nicht ihre Aufgaben, die Würde des Menschen zu schützen statt die Scheinwürde ihrer Straftäter? Hätte ich damals gewusst, was in diesem Laden abgeht, ich hätte keines meiner Kinder in irgendeine kirchliche Gruppe geschickt oder zu einer Ferienfreizeit fahren lassen.

Mein Urvertrauen ist weg und ich weiß nicht, ob es der Kirche gelingt, das auch nur im Ansatz zurückzugewinnen. Dazu müsste jetzt radikal aufgeklärt werden. Das Gutachten darf nur der Startschuss und nicht etwa die Zielflagge sein. Da, wo Akten geführt werden wie beim Hempels unter dem Sofa, da wo angekündigt wird, man könne Notizen ja vernichten, damit sie nicht beschlagnahmt werden können, da kann das ausschließlich nach Aktenlage erstellte Gutachten – was anderes hatten die Kollegen nicht – nur die Spitze eines gigantischen Eisberges aufzeigen.

Austritte

Die Austrittszahlen steigen stetig und bei den Amtsgerichten bilden sich lange Warteschlangen für die Austrittserklärungen. Das sind in der Mehrzahl keine Kirchensteuerflüchtigen, das sind Menschen wie ich, die an dem monströsen Versagen der Kirchenführung leiden und es nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren können, einer solchen Gemeinschaft anzugehören. Ich zaudere noch, aber wer weiß, vielleicht stehe ich ebenfalls schon bald in der Schlange. Will ich mich wirklich von einem Priester beerdigen lassen oder reicht es mir, wenn mein Freund Clemens mich mit einem Mix aus Toccata und Hells Bells auf den Stairway to heaven oder den Highway to hell schickt? Ich weiß es noch nicht. Vielleicht geschieht aber ja auch noch ein Wunder und der Dreckladen wird von unten nach oben saniert und kann irgendwann einmal werden, was er sein sollte: Ein Hort des Friedens und der Barmherzigkeit. Amen.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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