Autoabenteuer mit Opa und Oma

Mit zunehmendem Alter soll die Fahrtauglichkeit abnehmen. Unfallstatistiken belegen allerdings oft das Gegenteil. Wer sichere Straßen will, sollte Fahrtauglichkeitsprüfungen für alle fordern und nicht nur für die Alten. Kolumne von Heinrich Schmitz


Bild von Erich Westendarp auf Pixabay

Ob die Fahrtauglichkeit von Menschen ab einem gewissen Alter automatisch überprüft werden soll, wird immer wieder heiß diskutiert. Es gibt auch in meinem Familien- und Bekanntenkreis ein paar Alte , bei denen ich lieber nicht mehr mit ins Auto steige. Nicht, dass das keine netten Menschen wären, aber ihr Verhalten als Fahrzeuglenker erzeugt bei mir regelmäßig ein mulmiges Gefühl.

Mit Opa auf Tour

Als Kind liebte ich es mit meinem Opa „Türchen“ zu machen. Kleine Ausflüge an die Ahr oder in die Eifel. Ganz gemütlich. Zwischendurch wurde eingekehrt. Der Opa trank einen Schoppen Wein und ich bekam eine von den Eltern verbotene Cola. Während der Fahrt bildete sich häufig eine Schlange hinter uns, denn Opa fuhr mit seinem alten 180er Mercedes immer so, dass der Tacho, der jeweils die drei Farben Grün, Gelb und Rot zeigte, exakt zwischen Grün und Gelb blieb, also konstante 60 km/h. Egal wo. Innerorts wie außerorts. Autobahnen fuhr er nie. Ich fand das völlig normal, weil ich es von ihm nie anders kannte. Bis zu seinem Tod hatte er nie einen Unfall.

Oma winkt

Und dann gab es die freundliche Ü-80erin, die es als unhöflich empfand, wenn sie nicht jeden Bekannten auf der Straße mit fröhlichem Winken und Hupen begrüßte. Ihr Augenmerk ist daher nicht nur der vor ihr liegenden Fahrbahn, sondern viel mehr noch den Bürgersteigen und den dort gehenden Menschen und Tieren gewidmet. Könnte ja ein/e Bekannte/r drunter sein. Erkennt sie da jemanden, dann winkt sie und schaut, ob ihr auch angemessen zurück gewunken wird. In diesem Moment ist die Fahrbahn eher uninteressant. Erstaunlicherweise kennt die auch noch die ganzen Namen der Gegrüßten und deren Dackel und erzählt dem Beifahrer die neusten Geschichten über die Personen. Die kennst Du doch? Nein, kenne ich nicht. Doch, das ist doch die Frau von dem usw. usw. Geparkt wird grundsätzlich  nur vorwärts, weil Rückwärtsschauen nicht mehr so richtig geht. Aufhören zu fahren? Never ever. Auch die hatte nie einen selbstverschuldeten Unfall, weil sie nur in der Stadt fuhr und diese zu ihrer privaten Tempo-30-Zone erklärt hatte.

Der Profi

Da ist der schneidige Ü-70er, der in seinem Berufsleben rund 50.000 Kilometer pro Jahr fuhr. Geschwindigkeitsbeschränkungen empfindet er als persönliche Beleidigung seiner herausragenden Fahrkünste, Menschen, die sich an die Schilder halten als Verkehrshindernis und Systemsklaven. Wenn man ihn darauf anspricht, dass er viel zu schnell fährt und vielleicht nicht mehr so schnell reagiert wie noch vor 20 Jahren, dann wird er recht ärgerlich. Er ist Profi, hat seinen Audi A5  im Griff und fährt – wie er es nennt – sportlich. Geschwindigkeitsüberwachung ist für ihn Wegelagerei und Polizisten sollen sich um die richtigen Verbrecher kümmern, statt brave Steuerzahler abzuzocken. Aufhören? Niemals.

Bei denen wäre mir persönlich lieber gewesen, wenn sie ihr Auto künftig stehen ließen, weil ich erhebliche Zweifel an ihrer Fahrtauglichkeit habe. Zu ihnen steige ich nicht ins Auto, und das wissen die auch.

Verzicht

Der vorsichtige Versuch, einen Führerscheinmethusalem davon zu überzeugen, auf das Autofahren zu verzichten, bevor es zu einem von ihnen von ihnen verursachten Unfall kommt, scheitert meist kläglich. Dass bisher kein Unfall geschehen ist, wird einem ebenso als Argument um die Ohren gehauen, wie die jahrelange Fahrpraxis.

Und ja. Das Auto ist für viele Menschen Lebensqualität. Gerade in ländlichen Gebieten wären sie sonst vom Leben abgeschnitten. Einkaufen geht gerade bei alten Menschen außerhalb der Stadt nur mit dem Auto. Das kann ich gut verstehen.

Erst wenn’s mal richtig rumst, geht’s manchmal leichter. Aber dann kann es schon Tote gegeben haben. So schaffte 2017 es ein 85-jähriger in einer Irrfahrt, zwei Menschen zu töten und gleich 27 weitere zu verletzen, weil er mit seinem Auto durch Bad Säckingen kurvte und dabei Gas und Bremse verwechselte. Das Urteil von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldauflage von 1500€ hat viele schockiert, war aber wohl richtig.

Überprüfung für Alte?

Da liegt dann schnell der Gedanke nahe, eine regelmäßige gesetzliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab einem gewissen Alter zu fordern. Die Jungen werden vermutlich dazu eher Ja, die Alten eher Nein sagen.

Die Statistik hilft auch kaum weiter. Männliche Verkehrsteilnehmer im Alter zwischen 45 und 55 Jahren waren im Jahr 2019 am häufigsten an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligt – insgesamt waren es rund 63.000. Bei den Frauen waren die 25- bis 35-Jährigen besonders häufig in Unfälle mit Personenschaden im Straßenverkehr involviert. Umgekehrt sind aber 3 von 4 Über-75-jährigen, die in einen Unfall verwickelt werden, auch an diesem schuld. In dem meisten Fällen sind es bei Alten Unfälle durch Unaufmerksamkeit oder verlangsamte Reaktion, selten Temposünden oder falsches Überholen.

Kompensation

Offenbar beginnen viele Alte – ich halte nicht viel von dem Begriff Senioren – ihre körperlichen Einschränkungen selbst durch eine vorsichtigere, defensivere Fahrweise zu kompensieren. Sie vermeiden weite und unbekannte Strecken und fahren nur noch im näheren Umfeld: zum Einkaufen, zur Kirche, zu Freunden. Andere, Vernünftigere haben das Fahren freiwillig aufgegeben, ohne den Führerschein abgegeben zu haben. Das erklärt die erste Zahl. Die zweite ist dem zwangsläufigen Abbau geschuldet.

Nun ist aber nicht jede oder jeder Alte im gleichen körperlichen und geistigen Zustand. Aber das ist bei den Jungen ja auch nicht so. Auch bei denen gibt es welche, die trotz vorhandener Fahrerlaubnis nicht auf die Straße gehören. Wenn man die Fahruntauglichen möglichst alle von der Straße holen will, dann müssten dafür regelmäßige Tests für alle her. Die mag man ja in unterschiedlich gestaffelten Abständen machen, also z.B. zunächst nach 15, dann nach 10 und schließlich alle 5 Jahre. Dann wären die Tests jedenfalls nicht so diskriminierend, als wenn man sie nur für eine bestimmte Altersgruppe fordert.

Führerschein auf Zeit

Eine andere Möglichkeit wäre auch, die bis jetzt ja lebenslange Fahrerlaubnis immer nur für eine bestimmte Zeit zu vergeben und danach eine Verlängerung nur nach Vorlage eines Attests, in Zweifelsfällen ggf. einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu gewähren.

Lediglich die Alten zu Checks zu verpflichten wird zwar verfassungsrechtlich durchaus möglich sein, ist aber angesichts der Unfallzahlen nicht zwingend erforderlich und gesellschaftlich eher schädlich. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist ja auch jetzt bereits jederzeit zwingend vorgesehen, wenn die Fahreignung entfallen ist. In § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) heißt es:

Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.

Um einen ungeeigneten Fahrer von der Straße zu holen, reicht daher schon ein Hinweis an die Führerscheinstelle – und zwar völlig unabhängig vom Alter des Fahrers. Dann muss die Behörde die Fahreignung überprüfen. Diesen Hinweis kann jeder geben. Das mag nach Denunziantentum klingen, es kann für besorgte Angehörige aber die letzte Möglichkeit sein, die Oma davon abzuhalten, im Hühnerstall Motorrad oder mit 30 km/h über die Autobahn zu fahren.

Mein geliebter Opa, der mir die Liebe zum Lesen, zur Musik und zur Natur schenkte, starb an einem Herzinfarkt. Als er nach einem Besuch der Kirmes sein Auto in die Garage fahren wollte und das Tor öffnete, erwischte es ihn und er lag auf der Haube seines geliebten Benz. Einen Unfall hatte er nie gebaut.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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