#smartspy – Der Überwachungswahn geht weiter

Dass die Innenminister nach den Allmachtsphantasien aus dem Hause Seehofer noch eins drauf setzen würden, hätte ich nicht erwartet. Nun geht es also an die Daten aus Ihrem Haushalt – oder von Ihrem Dildo.


Bild von RJA1988 auf Pixabay

Man hätte schon bei der Bezeichnung smart stutzig werden müssen. Dass Maxwell Smart für die Spionageagentur CONTROL arbeitet, wusste in den 60er Jahren jedes Kind. Die Agenten 13 und 44 hielten sich an den unmöglichsten Orten auf und ermittelten in Waschmaschinen, Briefkästen oder auch in einem Baum. Das war als Satire gemeint und amüsierte uns köstlich, waren die Spione doch damals dermaßen bekloppt, dass man das alles nicht ernst nehmen konnte. Heute ist Get Smart der Wahlspruch der smart-home-Gerätehersteller:

„Dieser Kühlschrank kann mehr als kühlen“, heißt es auf einer Internetseite für smart-home-Kühlschränke und das ist nicht gelogen. Es gibt Modelle, die zeigen ihrem Besitzer per app während des Einkaufs, was sich aktuell im Kühlbereich befindet, andere spielen Ihre Lieblingsmusik oder lassen einen Film laufen. Die Geräte sind mit dem Internet verbunden. Family Hub Smart-Kühlschränke von Samsung haben auch einen Touchscreen über den sich z.B. ein Familien-Kalender verwalten lässt. Die Magnete mit Zetteln am Kühlschrank sind damit passe. Und weil dieser Kühlschrank nun zwangsläufig jede Menge Daten sammelt, sabbeln gleich die gierigen Datensammler hinter ihm her. Dass die Anbieter diese Daten sammeln, um damit Geld zu verdienen, indem sie Ihnen punktgenaue Werbung verpassen, haben die meisten Bürger schon verstanden. Aber nun kommen auch noch die Innenminister nächste Woche zusammen und wollen darüber beschließen, dass auch diese Daten demnächst den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen sollen.

Agent 13

Und nicht nur Daten, die Ihr Kühlschrank so sammelt, nein alle smarthome-Geräte werden künftig zu smartspionen. Mel Brooks Idee wird also war, Agent 13 liegt in ihrer Wohnung, lauscht und gibt die Informationen, die er über sie sammelt an CONTROL weiter und das ganze selbstverständlich smart.

Neben Geräten wie Kühlschränken oder Backöfen, Kaffeemaschinen oder Ihrem LOVE AND VIBES – Vibrator mit Sprachsteuerung (so etwas gibt‘s tatsächlich) möchten die Verunsicherungsminister auch gleich auf die Daten der meist auf Frauennamen hörenden Sprachsteuerungssysteme zugreifen. Alexa sagt dem Horst dann, was sie so alles den lieben langen Tag lang gemacht haben und was die nicht mitbekommen hat, weiß bestimmt Siri.

Okay, nun kann man ja sagen, dass niemand sich so eine do-it-yourself-Wanze in seine Wohnung stellen muss. Aber warten Sie mal ab. Wenn die Smartspy-Minister erst einmal Spaß an ihrem Vibrator gefallen haben, dann werde irgendwann alle die verdächtig, die Vorkehrungen treffen, sich nicht belauschen und beobachten zu lassen. Ja, auch beobachten geht. Zum einen haben die meisten Smarttv-geräte auch eine Kamera, die Agent 44 garantiert auch von draußen aktivieren kann und zum anderen lassen sich auch Wildbeobachtungs- und Überwachungskameras am Haus und im Haus mittel der netten virtuellen digitalen Assistentinnen steuern und damit ebenfalls abgreifen.

Zeuge Kühlschrank

Wenn der eigene Fernseher und der Kühlschrank demnächst als Belastungszeugen vor Gericht stehen, dann mag das zwar zunächst eine lustige Vorstellung sein, tatsächlich geht es aber weit über alles hinaus, was sich die kranken Hirne der vereinigten Sicherheitspolitiker je ausgedacht haben. Die eigene Wohnung wird zum Ermittlungsinstrument. Während Ehefrau und Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, hat der Kühlschrank das mit Sicherheit nicht. Wenn man sich nicht nur freiwillig permanent in seinen eigenen vier Wänden beobachten lässt, sondern der Staat kackfrech auf die dabei erstellten Daten zugreifen möchte, dann geht das weit über das hinweg, was schon als großer Lauschangriff von der Politik erdacht, dann aber vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde.

Ich bin gespannt, ob sich denn angesichts eines derartigen an science fiction artige Dystopien erinnernden Überwachungstotaliritarismus endlich mal ein kräftiger Gegenwind entwickelt.

Wenn ich mir allerdings ansehe, wie wenig z.B. meine letzte Kolumne gelesen wurde, zweifle ich daran, dass es mir und den anderen Mahnern gelingen wird, diesen Wahnsinn sichtbar zu machen und einen breiten Protest anzufachen. Es scheint den meisten Bürger einfach egal zu sein.

Nichts zu verbergen

Wenn Sie nun meinen, Sie hätten doch eh nichts zu verbergen und das richte sich doch alles nur gegen ganz böse Kriminelle und Terroristen, dann wundern Sie sich bitte nicht, dass ich Sie für einen naiven Idioten halte. Wer derartige Überwachungsmöglichkeiten installiert, der wird sie irgendwann auch für andere Zwecke nutzen. Ja, aber da muss doch ein Richter drüber entscheiden und der passt schon auf, dass mir kein Leid geschieht. Ja, wenn Sie das glauben, dann glauben Sie das einfach mal. Bedenken Sie aber auch, dass die Überwachungsmöglichkeiten eben auch – ja illegal – genutzt werden können und das alles was illegal genutzt werden kann, auch genutzt werden wird. Glauben Sie, der eifersüchtige Ehemann lässt die Chance ungenutzt, seine Frau zu überwachen, nur weil sein Beruf Polizist ist? Ich glaube das nicht. Mir hat ein Polizist mal ganz stolz erzählt, dass er alle Freunde seiner Tochter erst mal im Polizeicomputer daraufhin gecheckt hat, ob sie schon mal mit Drogen zu tun hatten. Täten Sie das nicht, wenn Sie die Möglichkeit hätten?

Ein derartiger Eingriff in die Intimsphäre wird es schwer haben, vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestehen.

Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GGT gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung (Art. 13 Abs. 3 GG) nicht eingreifen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt.

urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2004.

Zwar verletzt nach dieser Entscheidung nicht jede Form der akustischen Überwachung die Menschenwürde, aber

Die auf die Überwachung von Wohnraum gerichtete gesetzliche Ermächtigung muss Sicherungen der Unantastbarkeit der Menschenwürde enthalten sowie den tatbestandlichen Anforderungen des Art. 13 Abs. 3 GG und den übrigen Vorgaben der Verfassung entsprechen.

Führt die auf eine solche Ermächtigung gestützte akustische Wohnraumüberwachung gleichwohl zur Erhebung von Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung, muss sie abgebrochen werden und Aufzeichnungen müssen gelöscht werden; jede Verwertung solcher Informationen ist ausgeschlossen.

Klingt eindeutig und sollte es auch sein, denn

Ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Menschenwürderelevanz des Gesprächsinhalts ist die Anwesenheit von Personen des höchstpersönlichen Vertrauens. Der Einzelne konstituiert seine Persönlichkeit in erster Linie im Wechselspiel mit anderen, also in der Kommunikation. Ehe und Familie haben insoweit für die Kommunikation im höchstpersönlichen Bereich, gerade auch im Intimbereich, eine besondere Bedeutung. So fußt eine in der ehelichen Vertrautheit besonders leicht mögliche thematisch unbegrenzte Kommunikation mit dem Ehepartner auf der Erwartung, dass der Vorgang nicht von Außenstehenden zur Kenntnis genommen werden kann. Nichts anderes gilt für Gespräche mit anderen engsten Familienangehörigen, etwa Geschwistern und Verwandten in gerader Linie, insbesondere wenn sie im selben Haushalt leben. Neben Art. 13 Abs. 1 GG kommt hier auch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG zum Tragen.

My home is my castle

Die genannten Geräte heißen ja nicht umsonst smart-home-Geräte. My home is my castle und da kann es nicht sein, dass jede Regung und Bewegung, jede Bestellung und der Inhalt meines Kühlschranks den Behörden zur Verfügung steht. Wenn man sich in seinen eigenen vier Wänden nicht mehr unbeobachtet bewegen und äußern darf, ohne befürchten zu müssen, dass jedes Wort in die Finger der Ermittlungsbehörden fällt, dann hat man kein menschenwürdiges Leben mehr.

Und jede Wette, wenn dieser gigantomanische Abhörmechanismus erst einmal eingeführt worden ist, dann dauert es nicht lange, bis diejenigen, die sich standhaft weigern, die Spionagewanzen freiwillig in ihre Wohnungen zu holen, erst einmal kritisch beäugt werden („Der hat doch was zu verbergen“) um dann irgendwann gezwungen wird, sich diesen Dreck in die Bude zu holen.

Es ist Zeit für einen lauten Aufschrei gegen solche Ideen. Wenn die Innenminister, die sich ja gerne als Verfassungsminister bezeichnen und als Hüter der Verfassung aufspielen, selbst zur größten Gefahr für die Grund- und Menschenrechte zu werden, dann muss der Bürger sich dagegen zur wehr setzen. Das geht durch öffentlichen Protest, das geht durch Klagen und das geht dadurch, dass man die Parteien, die die Innenminister stellen nicht mehr wählt. So ganz falsch war Rezos Boykottaufruf also nicht. Wenn die SPD meint, sie müsse bei solche Gesetzen, warum auch immer, mitmachen, ja, dann wird auch die zu Recht immer weniger Stimmen erhalten.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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