Die Kolumnisten

persönlich. parteiisch. provokant.

Um jeden Preis? Eine ekelhafte Abschiebung

Die Ausländerbehörde beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt wollte einen Ivorer nach Italien abschieben. Dass der gerade mit seiner Frau im Kreißsaal auf die Geburt seines Kindes wartete, störte die Beamten offenbar nicht. Eine ganz üble Geschichte.

Es geschah nach Angaben der Thüringer Allgemeinen am 10.Oktober 2018. Kurz vor 2 Uhr, mitten in der Nacht und mitten in den Wehen der Frau des Mannes von der Elfenbeinküste, klingelte es an der Tür des Kreißsaals. Acht Polizeibeamte und ein Beamter des Ausländeramtes führten den Mann ab, um ihn zum Frankfurter Flughafen zu bringen, wo er nach Italien abgeschoben werden sollte. So läuft das nach dem Dublin-Abkommen, wenn jemand bereits in Italien registriert wurde halt. Ob die Abschiebung rein ausländerrechtlich formalrechtlich in Ordnung war, weiß ich nicht, das vermute ich allerdings. Aber wissen Sie was, es ist mir völlig egal.

Denn in Deutschland gilt nicht nur das einfache Recht, sondern es gibt auch noch eine über allen einfach-rechtlichen Regelungen schwebende und dieses beherrschende Verfassung. Und die bietet einige Gründe, um das Verhalten der Ausländerbehörde infrage zu stellen – von Anstand und Mitmenschlichkeit einmal ganz abgesehen.

Wunder des Lebens

Wer Vater oder Mutter ist, der wird sein ganzes Leben lang nicht die Stunde der Geburt seines Kindes oder seiner Kinder vergessen. Ich hatte dreimal dieses beeindruckende Erlebnis, wie ein neuer Mensch das Licht der Welt erblickte. Jede Geburt war ein einzigartiges Erlebnis, jede war anders und jede bleibt unvergesslich, sofern sich nicht irgendwann die Nebelschwaden der Demenz über meine Erinnerung legen. Monatelang hofft man, ängstigt sich, freut sich über das Wachsen des Embryos, freut sich über seine Bewegungen, redet mit ihm, fühlt ihn durch die Bauchdecke und dann kommt der Moment, in dem die Wehen einsetzten. Panik, Hektik, ab ins Krankennhaus oder zur Hebamme. Für die werdende Mutter eine äußerst schmerzhafte Erfahrung, für den werdenden Vater eine seltsame Mischung aus Hilflosigkeit und Spannung, Ängsten und Freude. Da erlebt man das Wunder des Lebens. Wenn mir in diesem Moment im Kreißsaal jemand gesagt hätte, ich müsse meine Frau nun im Stich lassen, ich glaube, ich wäre wahnsinnig geworden und hätte mich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Einen werdenden Vater in einer laufenden Geburt aus dem Kreißsaal zu holen, ist ein unglaublich inhumaner Vorgang. Haben diese Beamten, die doch alle einen Eid auf die Verfassung geschworen haben, in diesem Moment ihr Herz vereist? Haben die nicht eine Sekunde daran gedacht, was sie dem Mann und der in den Wehen liegenden Mutter antun? Oder ob der zusätzliche Stress, den sie da verursachen, vielleicht auch das Baby schädigen könnte? Scheissegal, wir haben einen Befehl?

Haben die nur eine Sekunde darüber nachgedacht, dass unser Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt hat?

Art. 6 GG

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

War das den Beamten nicht bekannt oder glaubten sie, sie müssten auf Deubel komm raus etwas durchsetzen, was sie für Recht hielten?

Nun steht zwar nicht jede „Ehe“ unter dem Schutz des Grundgesetzes, aber auch eine traditionell geschlossene Ehe fällt unter diesen Schutz, sofern sie im Heimatland anerkannt ist.

Ob das hier der Fall ist, weiß ich nicht. Aber auch darauf kommt es gar nicht an, denn es steht nicht nur die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes, sondern auch die Familie. Und was sollte mehr Familie sein, als Mutter, Vater, Kind – zumal der Vater die Vaterschaft bereits vor der Geburt beim Landratsamt anerkannt hat. Die Familie ist nichts anderes als die Gemeinschaft der Eltern mit ihren Kindern. Der Begriff der Familie ist also ein rein faktischer, der auch bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamem oder nicht gemeinsamem Kind sowie Elternteilen mit Kind zutrifft. Es besteht demnach kein Zweifel daran, das hier der besondere Schutz des Staates greifen musste. Aber das hat niemanden gekümmert. Sind wir schon so weit, dass Art. 1 GG nun heißt, die Abschiebung ist unantastbar?

Als ich am 24.10.2018 von diesem Fall erfuhr, postete ich spontan bei Facebook:

Die Beamten werden ihren Enkeln erzählen, sie hätten nur Befehle befolgt und seien immer anständig geblieben.

Ich weiß nicht, ob diese Polemik überzogen ist, aber genau das schoss mir in dem Moment durch den Kopf. Da gehen Menschen hin und führen eine staatliche Maßnahme durch, weil sie meinen, dass sie das müssten. Dass sie dazu verpflichtet wären, weil sie Beamte sind. Weil sie eine entsprechende Anweisung von „oben“ bekommen haben. Dass man von ganz oben gerne den harten Horst markiert- für Hasnain Kazim: nein, der ist noch nicht zurückgetreten und ich weiß auch nicht warum – , wissen wir schon und dass aus politischen Gründen abschreckende Härte gezeigt wird, ist auch nichts Neues. Wenn diese Härte aber zur Unmenschlichkeit wird, ist eine Grenze überschritten, die nicht überschritten werden darf. Klar, die ausführenden Beamten sind am unteren Ende der Befehlskette tätig. Das ist aber keine Entschuldigung. Denn dem Beamten ist es nicht nur nicht verboten, über dienstliche Anweisungen nachzudenken, wenn diese ihm rechtswidrig vorkommen, im Gegenteil, er ist sogar verpflichtet, die Rechtmäßigkeit ihres eigenen Handelns stets zu prüfen und sich solchen Anweisungen aktiv zu widersetzen, die sie für rechtswidrig halten. Und das gilt erstrecht, wenn das Handeln verfassungswidrig, weil gegen die Menschenwürde verstoßend, ist.

Remonstrationspflicht

Beamte haben eine sogenannte Remonstrationspflicht. Für Bundesbeamte ist die in § 63 Bundesbeamtengesetz geregelt. Für alle anderen gleichlautend in den entsprechenden Landesgesetzen.

§ 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

Dass irgendeiner der beteiligten Beamten auf die Idee gekommen ist, dass die Vollstreckung des Abschiebeanordnung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt ein Verstoß gegen Art. 1 und  6 GG oder auch einfach nur grausam sein könnte, ist der Berichterstattung nicht zu entnehmen. Dass jemand dies bei seinem Vorgesetzten geltend gemacht hätte, ist mir auch nicht bekannt. Mag sein, dass die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Beamten Skrupel bekommt, mit steigender Zahl der handelnden Beamten sinkt. An der Front wurde jedenfalls funktioniert und nicht remonstriert. Und das Landratsamt macht sich einen schlanken Fuß.

Das Landratsamt verweist auf die Zuständigkeit des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration. Es habe der Ausländerbehörde bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Abschiebung gegeben gewesen seien. In der Schwangerschaft der Frau wurde demnach kein Hindernis gesehen, da zwischen dem Paar kein „familiäres Verhältnis nach deutschem Recht“ bestehe.

Kein familiäres Verhältnis? Auweia

Merken Sie etwas. Da wird die eigene Verantwortung einfach mal nach oben an das BAMF (Bundesamt für menschenverachtendes Fortschaffen)  abgegeben. Da wird keine eigenständige Überprüfung des Rechtslage vorgenommen, da wird nicht remonstriert, da wird nicht gesagt, dass können wir doch nicht machen. Da fragt sich keiner, warum das denn keine Familie sein soll? Nö, da wird mit dem Finger auf das BAMF gezeigt und damit zu begründen versucht, dass man selbst nicht anders handeln konnte, dass man selbst keine Verantwortung trägt – lächerlich. Das sind genau die verantwortungslosen Begründungen, die man von KZ-Wächtern, mordenden Soldaten oder Mauerschützen gehört hat. Ich habe doch nur auf Befehl gehandelt, ich bin nicht schuldig. Und nein, damit kann man sich heutzutage eben nicht mehr so einfach aus der Verantwortung stehlen. Egal ob großes Rad oder kleines Rädchen, jeder, ausnahmslos jeder Beamte hat seine Handlungen stets auf deren Rechtsmäßigkeit zu überprüfen und sich gegebenenfalls zu widersetzen oder halt dafür geradezustehen, dass er rechtswidrig oder unmenschlich handelt.

Ach ja. Der bereits zum Flughafen Frankfurt gebrachte Vater hat Widerstand geleistet. Welcher Vater hätte das in dieser Situation nicht getan? Und noch jemand hat Widerstand geleistet und damit erwirkt, dass der Mann wieder zurück in den Kreißsaal kommen durfte. Zwei Hebammen des Krankenhauses protestierten. Dafür gebührt ihnen Respekt und Dank zugleich. Das Krankenhaus hat jeden Grund um auf die beiden stolz zu sein. Man muss offenbar kein auf die Verfassung vereidigter Staatsdiener sein, um zu wissen, wann eine Maßnahme unmenschlich ist, vielleicht hilft es sogar, wenn man keiner ist.

Bleibt zu hoffen, dass die sechsmonatige Abschiebefrist nach dem Dublin-Abkommen mittlerweile abgelaufen ist und die junge Familie damit erst mal nicht mehr abgeschoben werden kann. Vielleicht kommt der Landrat ja auch zusammen mit dem Heimatminister mit einem Blumenstrauß vorbei und entschuldigt sich für das grausame Verhalten seines Ausländeramtes. Jaja, man wird doch noch träumen dürfen.

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20 comments
Jerry Cotton

… ekelhaft und widerliche Politik der rot-rot-grüne Koalition in Thüringen. Ein Bündnis aus ‚Die Linke‘, ‚SPD‘ und ‚Bündnis 90/Die Grünen‘. Das ist Faschismus. Und erst Mal Ihre Polemik zu Heinrich Himmler, werter H.S, richtig so, das kann mit rechtstaatsloser, rot-grüne-brauner Politik ’33-’45 verglichen werden: https://bit.ly/2AvOfuV

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Tina

#fremdschäm null Haltung null Courage

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    Wolfgang Brosche

    Danke Tina – Der Mensch, der sich in der Tat hinter „Jerry Cotton“ versteckt ist durch und durch ein feixender Faschist. Seine Destruktivität – auf Deutsch, damit er und deine Gesinnungsgenossen es verstehen: sein Vernichtungswille – bricht hervor wie ein spontaner Tumor mit Hyperwachstum -und er liebt es, andere damit anzustecken.

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      Jerry Cotton

      … die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter: https://bit.ly/2JpjzhL

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      Rainer Seifert

      Aber Herr Brosche, so viele Ansteckungsgefährdete lesen doch diese Seiten leider gar nicht. Sonst ergäbe sich auch hier ein ganz anderes Bild über die Meinung der Menschen.

      Schauen Sie doch einfach mal auf die Kommentarspalten bei den politischen talk-shows. Im Gegensatz zum fein sortiertem Klatschpublikum ergibt sich dort nämlich ein ganz anderes Durchschnittsbild zu gewissen Dauerthemen.

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Papa Gert

Zweifelsfrei ist der Abschiebeversuch aus dem Kreißsaal eine üble Geschichte und die Erregung über die staatliche Interventionspraxis und Familienzerstörung eine löbliche.
Nicht weniger angemessen dürfte die Kritik an der deutschen Familienrechtsprechungspraxis sein,weil Menschlichkeit nicht auf Geburtsstationen und das Grundgesetz und der Familienbegriff nicht auf Väter aus der Elfenbeinküste beschränkt sein sollte.

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Edda

Ich verstehe unseren Rechtsstaat nicht mehr! Die liebenswerten friedliebend Familienväter oder junge Frauen, die in unserem Land in jeder Hinsicht angekommen sind schieben wir ab und die straffällig gewordenen Männer mit fingiertem bekommen ein Bleiberecht! Und wir wundern uns noch warum diese Menschen dann in ihrer Perspektivlosigkeit weitere Straftaten begehen.

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    Rainer Seifert

    Bedingte Zustimmung.

    Haben Sie aber schon mal einen Gedanken daran verwendet, dass sich auch unter dieser „liebenswerten, friedliebenden“ Gruppe mit Sicherheit Personen befinden, die für spätere Anschläge eingeschleust wurden? Um wie viele es sich handelt wissen wir nicht. Aber dass es sie gibt ist eine Tatsache.

    Unter den schlimmsten Attentäter-Mördern waren sogar schon Ärzte. Lügen und täuschen erlaubt der Islam nämlich ausdrücklich, wenn es „der guten Sache“ dient.

    Außerdem verstehe ich Ihre Antwort nicht so ganz. Die mit Bleiberecht haben also eine Perspektivlosigkeit? Dann sollten sie vielleicht mal Sprachkurse und Berufsusbildung oder berufliche Tätigkeit auf Dauer nutzen und sich ein wenig bei der Integration anstrengen. Klar, alle partizipieren nicht von solchen Angeboten, aber die Zahl der Abbrecher ist gewaltig. Viele sind nämlichkeineswegs zum tägliche frühen Aufstehen und Malochen ins gelobte Land gekommen. Stattdessen Vergewaltigungen und Messerstechereien zu begehen, ist bestimmt auch keine Perspektive.

    Mal darüber nachgedacht, woher nun die Frauen für weit über eine Million Schutzsuchender herkommen sollen? Und für die mindestens 1500 weit überwiegend schwarzafrikanischen Männer, die Monat für Monat unser Land beglücken? Zum Glück ist der Krieg in Syrien nun bald vorbei. Blöd für die „Scheinsyrer“. Aber vielleicht dürfen wir uns demnächst über eine ungeahnte Zahl von Konvertiten zum Christentum und bekennende Schwule wundern.

    Deutsche Vertriebene, wie meine Vorfahren, haben 1945 in die Hände gespuckt, hart gearbeitet für wenig Lohn, bekamen von niemandem Vollverpflegung plus sattem Taschengeld. Extrem hart arbeitende Trümmerfrauen müssen sich heute von gewissen linken Kreisen als Nazis besudeln lassen, deren Denkmal natürlich zu schleifen ist. Zusätzlich zu den ebenfalls sehr beengten Wohnverhältnissen kamen oftmals noch Hunger und Kälte dazu. Jedenfalls in den zerbombten Städten. Hartz4 wäre der reinste Luxus gewesen, übrigens genauso für alle früheren Generationen Deutscher mit Ausnahme einer kleinen Oberschicht.

    Wären Asylanten heute in einer solchen Lage, hätten wir keine 10% von ihnen im Land und zudem ungebremste Empörungsschreie aller Gutmenschen. Schade, dass diese Gruppe damals überhaupt nicht existierte. Und trotzdem gab es unter den vertriebenen Deutschen keineswegs eine erhöhte Kriminalität gegenüber den damals schon länger im verbliebenen Staatsgebiet Lebenden. Woran mag das nur gelegen haben gegenüber heute?

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      Rainer Seifert

      Leider eine 0 vergessen. Mindestens 15000 kommen jeden Monat ins Schlaraffenland. Die Bevölkerungszahl einer Kleinstadt. Super, dass nun wenigstens ein paar Wohnungen jährlich mehr gebaut werden sollen. Ob normalverdienende Deutsche die Mieten zahlen können und noch ein wenig Geld zum Leben übrig bleibt, wird sich zeigen.

      Vermutlich reicht die Zahl der Wohnungen aber noch nicht mal für alle Schutzsuchenden. Frau Merkel sollte sich mal ein Beispiel am ollen Kaiser Wilhelm II. nehmen und auch den Satz verkünden: „Ich werde euch herrlichen Zeiten entgegen führen.“
      Man hätte doch gleich wieder viel mehr Mut und eine Perspektive für Kinder und Enkel.

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      Fred Groeger

      Schlesien-Rainer,

      Du kannst doch heute ins Land deiner Eltern zurückkehren. Die Fluchtursache hat sich doch erledigt.

      Warum lernst du nicht etwas polnisch und machst rüber?

      Und wenn schon nicht im realen Leben, dann geh doch irgendwelchen polnischen Websites mit deinem „Mimimi, mein Papi und meine Mami waren vertriebene Schlesier“-Gejammer auf den Sack?

      Wir haben 2018. Irgendwann ist auch mal gut.

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    wolfgang fubel

    Edda

    Es ist noch schlimmer!!
    Araber und Libanesenbanden Terrorisieren ganze Stadtteile in Unseren Land“ In dem es sich so gut und gerne leben lässt“ Bei diesen Otterngezücht tut man sich schwehr, Diese Auszuweisen.
    Und Leute die sich intregiert und sogar eine Lehre anfangen wollten, ja sogar die Deutsche Sprache ganz gut konnten ,zwingt man wieder nach Afganistan.(Wie in Nürnberg geschehen)
    Aber einen Mann aus der Klinik abzuführen ,Dessen Frau gerade Entbindet, ist an Menschenverachtung kaum noch zu toppen!! Ja so ist Sie die Westliche „Wertegemeinschaft“ an Heuchellei kaum zu übertreffen! Mit den Schlimmsten Staaten dieser
    Welt die besten Waffengeschäfte tätigen und am Sonntag in die Kirche gehen, im Innigen Gebet versunken der Opfer zu gedenken, die Sie mitverschuldet haben.!

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Ronald Schubert

Sehr viele Abschiebungen sind ekelhaft, weil sie einfach die Falschen treffen. Da werden Schüler und Lehrlinge aus den Klassen geholt, aber gewalttätige Figuren wie Amis Amri bleiben unangetastet!

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Rainer Seifert

Zitat: „Egal ob großes Rad oder kleines Rädchen, jeder, ausnahmslos jeder Beamte hat seine Handlungen stets auf deren Rechtsmäßigkeit zu überprüfen und sich gegebenenfalls zu widersetzen oder halt dafür geradezustehen, dass er rechtswidrig oder unmenschlich handelt“

Mal abgesehen vom vorliegendem Fall im rot/grün/rot regiertem Bundesland, der sicher verwerflich ist.

Werden die Grenzbeamten, die entgegen geltenden Gesetzen Hunderttausende ohne gültige, bzw. mit gefälschten Papieren Einlass begehrende durchwinkten, nun auch zur Rechenschaft gezogen? Oha, das wird eine Mammutaufgabe, da jeden einzelnen Fall zu rekonstruieren.

Wenn nun eine Kreiszeitung berichtet hätte, ein Hartz4 Bezieher und mehrmaliger Schwarzfahrer wäre vom Kreißsaal weg abgeholt und in den Knast gesteckt worden, hätten wir dann an dieser Stelle einen ähnlich empörten Beitrag lesen dürfen, Herr Schmitz? Also, ich meine, wenn das jetzt ein Deutscher wäre und kein Schutzsuchender. Ganz ehrlich – so richtig sicher bin ich mir da nicht.

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    wolfgang fubel

    Reiner Seifert
    Es ist schon richtig wie Sie das sehen, Nur was hätten die Grenzbeamten den tuhen sollen?
    möglicherweise hätten Diese Ihren Job verlohren, bei Zuwiederhandlung! Die Einzig Verantwortlichen saßen zu dieser Zeit im Bundestag.. Auch ist Richtig das man einigen
    „Schutzsuchenden“ eine Zuwendung angedeien lässt die absolut übertrieben und überzogen ist.
    Nur das ist so Politisch Gewollt. Und das Wir in einen Staat leben, wo sich die Meisten wegducken, ist schon zur Normalität verkommen!! Das hat man ja schon an den Beamten gesehen, die den Nerf hatten einen werdenden Vater aus den Kreissaal zu holen!

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Mario

Wo ist denn das Problem? Art. 6 Abs. 4 GG ist doch recht eindeutig.
„(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Abgeschoben wurde doch der Vater, die Mutter genießt weiterhin den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Es gibt also absolut nichts zu beanstanden an der Aktion.

Ok, wenn man mal davon absieht, dass Männer wieder mal rechtlos sind.

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Elke

Das Asylbegehren war doch für beide „Eheleute“ schon lange abgelehnt, und sie sollten bereits seit Monaten freiwillig ausreisen. Übrigens nach Italien, in ein sicheres EU-Land, welches für ihren Asylantrag zuständig ist.
Dann wäre die Geburt übrigens nicht gestört worden, man hätte ja dort das Kind zur Welt bringen können!?