Drei milde Argumente für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts

Am 7. Juli wird der Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink wegen Falschaussage fortgesetzt. Er ist zum Politikum geworden, weil hier Opferschutz gegen Schutz vor falscher Beschuldigung steht. Den SPD-Ministern Schwesig und Maas dient der Fall als weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer Verschärfung des Sexualstrafrechts. Gastautorin Gesine Palmer findet unterstützende Argumente.


Drei seriöse Einwände gegen die Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Fall sei nicht der richtige, schrieb Dagmar Rosenfeld in der ZEIT vom 23. Juni 2016 über das Verfahren gegen Gina-Lisa Lohfink, man solle gerade ihn nicht als Argument für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts heranziehen. Am Montag danach hatte sie wieder Gerichtstermin wegen vermuteter Falschaussage im Falle der von ihr gegen zwei Männer erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe, es wurde überall berichtet, die Beziehung auf den Vergewaltigungsparagrafen wurde nie ausgelassen. Ich solle mal bitte abwarten, was die Faktenprüfung ergebe, sagten mir die Kollegen von den „Kolumnisten“, als ich ankündigte, ich würde Lohfink kolumnistisch verteidigen. Es gebe schließlich Gründe für eine vorsichtige, rechtsstaatliche Prüfung aller Details. Wieder wer anders macht sich andere Sorgen: Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts würde die erotische Kultur unseres Landes zugrunde gehen, denn jeder erste Kuss sei eine Grenzüberschreitung und dann bald auch eine potentielle Belästigung. Das sind nur die ersten drei der seriöseren Einwendungen. Über die lauteren Geräusche aus dem Froschteich der selbsternannten Experten für die Unterscheidung von „Huren“ und „seriösen Frauen“, von „geltungssüchtiger, aufmerksamkeitsgieriger C-Prominenz“ und „reifen Frauen, die die sexuelle Selbstbestimmung auch verdienen“ schweige ich hier lieber.

Bevor ich mich um die aufgezählten drei Einwände gegen feministische Solidarität für Lohfink kümmere, möchte ich eine allgemeine Bemerkung und damit die Voraussetzung, unter der ich hier argumentiere, etwas transparenter machen:

Die große Frauenbefreiung und der größere Rückschlag

Der Versuch, die sexuellen Restriktionen früherer Generationen zu lockern, der Kampf von Frauen um das Recht und die reale Chance, als Berufstätige und politisch Verantwortliche ihre Geschicke in der Öffentlichkeit mit zu gestalten, dürfte in der zweiten Hälfte des 20. und in den ersten Jahrzehnten des 21. Jahrhunderts die gewaltigste historische Veränderung auf der nördlichen Erdhalbkugel darstellen. Wie stark diese Veränderungen in die privaten Beziehungen und in das Lustempfinden jedes einzelnen Menschen eingreifen, zeigt die für mich – Jahrgang 1960, in jungen Jahren mit dem Versprechen endlich zu verwirklichender Gleichberechtigung zu großer Aktivität aufgebrochen – unfassbare Heftigkeit des weltweit ausagierten Rückschlages gegen diese Bewegung. Noch sind in den Industrieländern ein paar ältere Frauen gerade erst fast am Ende des Weges angekommen – neben Merkel, Lagarde und Clinton gibt es endlich viele Frauen in hohen verantwortlichen Positionen – da müssen die jüngeren schon wieder um die Früchte von deren Errungenschaften fürchten. Ein Grund dafür ist, dass das „Wunschwesen“, wie ich diese mehr oder weniger unbewussten inneren Antriebe mal nennen will, die unser Begehren und unseren Zorn, die unsere Kränkungen, unsere Beziehungen und unsere Trennungen steuern, ein bisschen durcheinander geraten ist. Bei Männern wie bei Frauen. Es genügt eben nicht, programmatisch zu bekennen, dass man für gleichberechtigte Partnerschaft sei, es genügt auch nicht, hier und da nach „Umsetzung“ zu kreischen, und es genügt nicht einmal, während der entsprechenden „Experimente“ die Augen vor den entgegenstehenden Realitäten im Alltag zu verschließen oder, wenn es in der eigentlich doch völlig korrekten Beziehung nicht mehr klappt, zum Paartherapeuten zu gehen oder einen Tango-Kurs aufzusuchen. Das alles kann sehr nett sein, in Einzelfällen helfen oder auch öfter. Aber irgendjemand muss dann immer noch von den vielen Prostituierten, die hier überall herumstehen und ihre Dienste anbieten, Gebrauch machen, und irgendjemand muss die Kinder misshandeln, die in der Statistik immer noch reichlich misshandelt werden, und aus irgendwelchen Kreisen müssen alle diese Problemfälle, um die sich die Sozialexpertinnen und –experten unter uns kümmern, ja auch kommen. Es mag in den demokratischen Ländern und auch außerhalb ihrer viele Paare geben, die eine integrierte und befriedigende sexuelle und persönliche Beziehung über lange Zeit unterhalten. Gott sei Dank. Vielleicht sind es hierzulande sogar mehr als früher, sei es in Erstehe, sei es in nachfolgenden, gereiften Beziehungen, hetero- oder homosexueller Natur. Dennoch wird – mit aller psychologischen Weisheit und den vielen schönen bunten Krankheiten der Seele, die auf ebenso bunte Weise geheilt zu werden versprechen – auch die Gesellschaft der gebildeten, der demokratischen Länder und ihrer Eliten von ziemlich archaischen Gepflogenheiten auf dem Gebiet des Sexuellen grundiert.

Einwand 1: „Der falsche Fall“

Wie sehr, das zeigt der erste Einwand: Lohfinks Fall sei nicht der richtige, um nach einem besseren Opferschutz zu verlangen. Die Gegenfrage muss lauten: Ja, welcher denn dann? Lassen Sie mich hier ein klein wenig persönlich werden: In dem, was bis zum Ende meiner akademischen und dem Beginn meiner freiberuflichen Tätigkeit meine „natürliche Umgebung“ war, begann sich, als ich einstieg, längst ein bestimmter Dresscode, eine bestimmte Körperkultur und eine bestimmte Diskussionskultur durchzusetzen, die Frauen eine große Vielfalt der Ausdrucksformen zu erlauben schien – gerade weil es darin eine klar erkennbare Einheitlichkeit gab. Heute ist sie flächendeckend. Wir trainieren uns alle in mehr oder weniger mobile Dienstkörperformate, wir essen vernünftig, haben halbwegs natürlich aussehende, dazu sehr durchgestylte Frisuren, und egal, ob wir in Hosen oder Röcken erscheinen, ob als Referentinnen oder als Grundschullehrerinnen, wir stellen eine gutbürgerliche Mischung aus Askese und Liberalismus zur Schau und „achten auf uns“, ohne zu sehr aufzufallen. Wir wollen durchaus sexy sein, aber nicht zu sehr, und mittlerweile müsste selbst der blödeste Koreferent auf den Fluren unserer Firmen- und Ministerialgebäude, in den Fachbereichsratssitzungen, falls es so etwas noch gibt, oder in den Schulfluren erkennen, dass er uns als Kollegin sachlich anzuerkennen hat und wirklich nur ausnahmsweise und auf deutliche Einladung hin einen gepflegten Flirtversuch wagen sollte. Die eigentliche Überraschung ist, dass das auch im allgemeinen sehr gut funktioniert. Natürlich lernt immer mal der Benjamin aus dem Prenzlauer Berg die Sarah aus Kreuzberg kennen, und „es läuft was zwischen denen“, obwohl beide verheiratet sind. Aber das unterscheidet sich als soziales Ereignis von den entsprechenden Begebenheiten in den russischen Romanen des 19. Jahrhunderts nur insofern, als immerhin theoretisch bei uns die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung und eines Neuanfangs für alle Betroffenen gegeben ist, die auch in etwa genau so oft verwirklicht werden dürfte wie die oben schon erwähnten gelingenden Erstehen oder andere Formen, das Wunschwesen mit den Erfordernissen einer mehr oder weniger bürgerlichen Gesellschaft zu vermitteln. Nur dürfen jetzt eben die bürgerlichen Frauen selbst ans Licht treten und müssen nicht allein durch ihre Männer regieren.

Dennoch ist die Schattenwelt erhalten geblieben, und in ihr leben Menschen wie Gina-Lisa Lohfink. Frauen, die sich ihre Brüste und ihre Lippen mit Silikon aufmotzen lassen, Frauen, mit denen sich der nette Kollege Referent aus dem Nachbarbüro vielleicht auf dem Heimweg amüsiert, bevor er in seine perfekte Beziehung zurückkehrt, Frauen, deren Bilder Tausende im Internet anklicken, weil von ihnen ein Versprechen ausgeht, das von diesem BravSeinMüssen im Büro und in der schicken Designer-Wohnung beim Veggie-Essen entlastet. Solche Frauen wie die Lohfink vernascht man heimlich wie einen Hamburger, bei dessen Verzehr man sich auch besser nicht mehr erwischen lässt. Und daran sind, damit es nicht so schwierig wird, diese Frauen natürlich selbst schuld, sie müssten sich ja nicht so produzieren, sie könnten ja versuchen, von der Arzthelferin zur MTA zu werden und einen netten Zahnarzt kennen zu lernen usw. Tun sie das nicht, sind sie tatsächlich moralisch bezweifelbar, man darf ihnen ruhig zutrauen, falsche Beschuldigungen von sich zu geben, und das umso mehr, je mehr richtige Beschuldigungen durch die eigene Ehefrau man vielleicht weg zu leugnen hat, weil man sich immer mal ein Treffen mit „so einer“ außer der Reihe leistet. Was man natürlich nur tut, um in Erfahrung zu bringen, wie sich so eine Silikonbrust eigentlich anfühlt. Am liebsten würde man hinterher der Frau erzählen, dass es echt so toll gar nicht war – aber das könnte empfindlichen Ärger geben, und eigentlich ist alles doch ganz gut so, wie es gerade ist, man muss auch an die Kinder denken. Wenn es gut geht, ist die Ehefrau ohnehin mit Arbeit und Kindern beschäftigt und freut sich über das, was sie hat, im besten Fall sogar eine befriedigende erotische Beziehung zu ihrem Mann. Für diese tut sie, wenn sie doch etwas ahnt, genau das, was die bürgerlichen Frauen früherer Generationen ihren Töchtern als das richtige Verhalten im angeblich lästigen Sexualakt empfahlen: „die Augen schließen und an England denken“.

Also so stelle ich mir das vor, wenn ich versuche, mir zu erklären, wieso es das gibt, und warum es immer noch so viele Männer in Anzügen, die es doch gar nicht nötig hätten, eben doch für nötig halten, über die Unmoral von Prostituierten und Frauen, die sich „exhibitionieren“, herzufallen. Wenn Sie genauer wissen wollen, was ich meine, sehen Sie sich den Film eines schwedischen Regisseurs an, gucken Sie sich einfach nochmal „Aus dem Leben der Marionetten“ von Ingmar Bergman an. Er ist schon älter, aber Bergman wusste genau, wo seine Zeit der Schuh drückte.

Und nun der Fall Gina-Lisa Lohfink! Was für eine verrückte Verdrehung, oder? Während die Ehefrau ihr sexuelles Glück mit freundlichem Augenverschließen erkauft, muss die „Hurenfrau“ auch und gerade dann vorgeführt werden, wenn sie offenkundig einen unfreiwilligen Sexualakt erlitten hat und dabei einer ganzen Internet-Öffentlichkeit preisgegeben wurde: So dass sie nicht einmal mehr die Möglichkeit hatte, die Sache mit Schweigen zu übergehen. Deswegen bin ich froh und halte es für ein sehr gutes Zeichen, dass endlich auch viele überwiegend „bürgerliche“ Feministinnen in diesem Fall Partei für die Frau ergriffen und sich klar für sie und zugunsten des „Nein heißt nein“ positioniert haben. Denn mehr noch als die kleinen Schmuddeleien der abtrünnigen Ehemänner ist der unfreiwillig erlittene Sexualakt ein Angriff auf das weibliche Begehren selbst. Frauen, die für „nein heißt nein“ kämpfen, sind keine „in der Opferrolle verharrenden Heulsusen“, sondern Frauen, denen ihr eigenes Begehren etwas wert ist. Und damit auch das Begehren ihrer „Schwestern“.

Einwand 2: „Im Rechtsstaat muss die Detailprüfung Vorrang gegenüber feministischen Argumentationen haben

Nun kommen aber endlich die Herren (es sind meistens Herren, aber es sind auch einige sehr kluge und nachdenkliche Damen dabei) zu Wort. Denn ihnen will ich tatsächlich im zweiten Einwand zustimmen: Ja, der Rechtsstaat braucht einen starken Schutz der Angeklagten. Ja, das Gericht hat jedem Angeklagten mit der Unschuldsvermutung zu begegnen, bis eine Sachlage so weit geklärt ist, dass eine Anklage verantwortbar oder nötig erscheint und ein Urteil auch gegen den Angeklagten gesprochen werden muss. Und ja, es ist denkbar, wenn auch weniger wahrscheinlich als häufig angenommen, dass Frauen Männer bei einem verschärften Sexualstrafrecht auch mal aus niedrigen, rachsüchtigen Motiven anschwärzen. Und ja, auch wenn ein neues, verschärftes Sexualstrafrecht das „Nein heißt nein“ rechtlich in Geltung setzt, werden die meisten Frauen, denen etwas derartiges widerfährt, damit nicht vor Gericht gehen, denn es wird ihnen unangenehm sein, alles öffentlich darzutun, sie werden ebenso gut wie die Täter wissen, dass ohne Dokumente und Zeugen Aussage gegen Aussage steht und alles von der Urteilsfähigkeit der Richterinnen und Richter hängt, und sie werden wissen, dass in diesen Fragen das Schweigen allemal nützlicher ist als das Reden, so wie in der guten Ehe das Augenschließen besser ist als das Hingucken. Wenn das aber so ist, warum dann überhaupt das Sexualstrafrecht verschärfen? Der Grund ist einfach: dann steht es wenigstens im Gesetz. Es muss nicht dauernd demonstriert und angewandt werden. Es ist sogar viel besser, wenn ein solcher Paragraf so wenig wie möglich verwendet wird. Sein Zweck ist ja nicht, die Straßen von potentiellen Sexualstraftätern zu säubern und das Triebleben zwischen den Geschlechtern stillzulegen. Sein Zweck ist auch nicht, zum „Petzen“ einzuladen, wenn es zwischen zwei Menschen mal ein Missverständnis gegeben haben sollte, wie sie immer geschehen können und unter zivilisierten Menschen dann auch schnell und friedlich beigelegt werden. Zweck eines solchen Gesetzes ist es vielmehr, deutlich fest zu schreiben, dass normativ die sexuelle Selbstbestimmung jedes Menschen, des weiblichen wie des männlichen, für jeden Moment gilt und dem Gesetzgeber teuer ist. Wenn jemand sich mal nicht so sicher ist, was gilt – dann kann ihn die Kenntnis des Paragrafen daran erinnern. Auch die Frau, die dich vielleicht liebt, möchte in einer bestimmten Situation keinen Sex. Dann nicht. Auch die Frau, die scheinbar ihr ganzes Leben darauf eingestellt hat, Männern zu gefallen, möchte dir nicht in letzter Konsequenz gefallen. Dann nicht.  Auch die Frau, die sich dir mal „verkauft“ hat, möchte in einer bestimmten Situation und heute etwas Bestimmtes nicht. Dann nicht. Und so weiter. Erst mit einer solchen klaren Regelung haben wir wenigstens einen theoretischen Vergewaltigungsschutz, der Ehefrauen und Prostituierte und alle dazwischen nicht von der Schutzwürdigkeit ausschließt. Das gegen Lohfink vorgebrachte Argument, sie hätte nach jener Nacht noch sehnsüchtige SMS an einen der vermutlichen Täter geschickt, verschlüge damit auch nichts. Begehren ist eine Sache im Jetzt. Jede Frau und jeder Mann hat in jedem Augenblick die Möglichkeit, es zu zeigen – und jemandem, der es zeigt, die Erfüllung zu gewähren oder zu verweigern. Da kann ein „heute so, morgen so“ wie in jeder guten Beziehung gelten – und es darf nicht gegen den Willen der einen vom anderen vorausgesetzt werden, dass ich, was ich gestern wollte, auch heute noch will, oder dass du, was du morgen vielleicht willst, schon heute willst. So kompliziert ist die Autonomie nun einmal.

Einwand 3: „Wo ‚nein heißt nein’ gilt, wird jede erotische Annäherung zum juristischen Risiko“

Das Argument gegen den dritten Einwand ist damit bereits ausgesprochen und muss nur noch verstärkt werden durch ein gutes, Wowereitsches „und das ist gut so.“ Denn in der Tat, nur wenn die sexuelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen in jedem einzelnen Moment als hohes Rechtsgut gesellschaftlicher Konsens ist, kann auch ein flirtives Spiel zwischen den verschiedenen Menschen statthaben. Das Risiko, dass bei zu heftiger Übertretung auch Rechtsfolgen drohen können, wir ein erwachsener Mensch schon eingehen müssen. Nach allem, was ich darüber weiß, wird das eher den Reiz noch verstärken. Und ich wünsche allen, dass sie dem gut gewachsen sind.

Hoffnung auf einen echten Fortschritt in diesen Fragen machte mir eine leise Ortsbewegung. Am Montag bin ich nachmittags einfach mal in die Turmstraße gefahren. Sie war natürlich von der Polizei abgesperrt. In den quer, aber locker über die Kreuzung gestellten „Wannen“ verschaffte der im Standgasmodus laufende Motor den entspannten Polizisten ein wenig Kühlung. In der Sonne, draußen, saßen junge Menschen. In maßvoller Lautstärke tönte aus ihrem kleinen altertümlichen blaugelben Laster Reggae-Musik. Schüchtern wiegten sich junge Mädchen in leichten Tanzbewegungen, und es waren auch junge Männer dabei. Einer fiel mir besonders auf, weil er zu seinen langen Haaren an seinem etwas korpulenten Leibe einen rosafarbenen, kurzärmeligen und kurzbeineligen Overall trug. Sie sahen nicht anders aus als „wir damals“ ausgesehen haben, wir Hippies, die vor mehr als 40 Jahren öfter mal Sit-Ins machten. „Nein heißt Nein“ stand auf bemalten Pappschildern, „No Sexual Violence“ und: „Du bist nicht allein.“ Mir kamen nicht einmal die Tränen, so schön war die Szene.

Gesine Palmer

Dr. phil. Gesine Palmer - Seit 2007 selbständig mit dem Büro für besondere Texte - 2003-2006 Projektleitung Religion und Normativität an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) Heidelberg - 1995-2001 Wissenschaftliche Mitarbeiterein an der FU Berlin am Institut für Evangelische Theologie mit dem Fachgebiet Religionsgeschichte - 1996 Promotion mit Ein Freispruch für Paulus. John Tolands Theorie des Judenchristentums - Studium der Fächer Pädagogik, Ev. Theologie, Judaistik und Allgemeine Religionsgeschichte in Lüneburg, Hamburg, Berlin und Jerusalem - 1978/79 Freiwilliges Soziales Jahr Weitere Informationen sowie eine Liste ausgewählter Publikationen: www.gesine-palmer.de

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