Zunächst ist festzuhalten: Das geltende Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren ist kein Zufallsprodukt, sondern Ergebnis jahrzehntelanger rechtswissenschaftlicher, pädagogischer und entwicklungspsychologischer Erkenntnisse.
Der Grundsatz der Schuldunfähigkeit von Kindern unter 14 Jahren beruht auf der Einsicht, dass Kinder noch nicht in der Lage sind, das Unrecht ihrer Tat in vollem Umfang zu erkennen oder ihr Handeln entsprechend dieser Einsicht zu steuern. Dieser Grundsatz ist nicht „überholt“, sondern durch aktuelle Studien zur Gehirnentwicklung sogar stärker bestätigt als früher. Die emotionale Impulskontrolle, das abstrakte Folgenabwägen und die Fähigkeit zur moralischen Selbstregulation entwickeln sich erst im Verlauf der Pubertät und darüber hinaus. Zwölfjährige verfügen in aller Regel nicht über diese Fähigkeiten – unabhängig davon, wie „reif“ sie im Alltag erscheinen mögen.
Pauschale Behauptung
Wenn Herbert Reul argumentiert, Zwölfjährige seien heute „nicht mehr so wie vor 20 Jahren“, so ersetzt diese pauschale Behauptung keine wissenschaftliche Analyse. Tatsächlich zeigen entwicklungspsychologische Studien nicht, dass Kinder heute früher reif wären, sondern im Gegenteil, dass sie unter erheblich höheren Belastungen stehen: soziale Ungleichheit, psychische Erkrankungen, familiäre Instabilität, Gewalterfahrungen, digitale Dauerreize und fehlende Unterstützungsstrukturen. Diese Faktoren führen nicht zu mehr Verantwortungsfähigkeit, sondern zu mehr Überforderung. Wer daraus den Schluss zieht, Kinder früher strafrechtlich zu belangen, verkennt Ursache und Wirkung in eklatanter Weise.
Nichts passiert? Ach was
Besonders problematisch ist die Argumentation, man könne es nicht hinnehmen, dass es vor dem 14. Lebensjahr „heißt, es kann dir nichts passieren“. Diese Formulierung ist populistisch und sachlich falsch. Kindern unter 14 Jahren „passiert“ sehr wohl etwas, wenn sie schwere Straftaten begehen: Jugendämter, Familiengerichte, psychiatrische Einrichtungen und geschlossene pädagogische Maßnahmen stehen bereits heute zur Verfügung. Das bestehende Recht kennt zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten – allerdings nicht unter dem Vorzeichen der Strafe, sondern unter dem des Schutzes, der Erziehung und der Gefahrenabwehr. Genau darin liegt der entscheidende Unterschied. Strafrecht dient der Schuldzuweisung, nicht der Hilfe. Wer Kinder dem Strafrecht unterwirft, verschiebt den Fokus von Förderung und Prävention hin zu Sanktion und Stigmatisierung.
Die von Reul angeführten Einzelfälle schwerer Gewalt durch Kinder sind erschütternd und verdienen ernsthafte Aufarbeitung. Sie taugen jedoch nicht als Begründung für eine grundlegende Änderung des Strafrechts. Kriminalpolitik, die sich an medial zugespitzten Einzelfällen orientiert, ist keine rationale Politik, sondern Symbolpolitik. Mit diesem Mist ist die AfD bereits 2016 angetreten. Selbst das Deutsche Jugendinstitut weist darauf hin, dass Kinder deutlich häufiger Opfer von Gewalt sind als Täter. Ein selektiver Blick auf besonders drastische Taten verzerrt die Realität und erzeugt ein Bedrohungsszenario, das empirisch so nicht haltbar ist.
Gesetze mit scharf?
Auch der Verweis auf steigende Zahlen tatverdächtiger Kinder greift zu kurz. Tatverdächtigkeit ist kein Beweis für Schuld, und statistische Zunahmen müssen immer im Zusammenhang mit Anzeigebereitschaft, polizeilichen Kontrollschwerpunkten und gesellschaftlichen Veränderungen betrachtet werden. Wer steigende Zahlen reflexhaft mit schärferen Gesetzen beantwortet, betreibt Symptombekämpfung statt Ursachenforschung. Die eigentliche Frage müsste lauten: Warum geraten mehr Kinder in gewalttätige Situationen? Warum greifen bestehende Hilfesysteme zu spät? Warum sind Jugendämter überlastet und präventive Angebote chronisch unterfinanziert?
Lieber strafen als vorbeugen
Die von Reul angesprochenen „Häuser des Jugendrechts“ mögen im Ansatz sinnvoll sein, widersprechen aber seiner eigenen Logik. Wenn diese Einrichtungen vor allem auf schnelle, koordinierte Hilfe und pädagogische Intervention setzen, dann zeigen sie gerade, dass es nicht um Strafmündigkeit geht, sondern um funktionierende Jugendhilfe. Dass solche Modelle „zu aufwendig“ seien, um flächendeckend umgesetzt zu werden, ist kein Argument gegen ihren pädagogischen Ansatz, sondern ein politisches Eingeständnis mangelnder Investitionsbereitschaft. Es ist widersinnig, aus Kostengründen auf Prävention zu verzichten und stattdessen repressivere Maßnahmen zu fordern, die langfristig deutlich teurer und schädlicher sind.
Populistischer Müll
Besonders deutlich wird der Irrweg der Reul’schen Überlegungen im Kontrast zu den Einschätzungen von Fachleuten. Der Kinder- und Jugendpsychotherapeut Christian Lüdke weist völlig zu Recht darauf hin, dass 12- und 13-Jährige die Folgen ihres Handelns noch nicht realistisch abschätzen können. Diese Einschätzung entspricht dem Stand der Wissenschaft. Sie einfach zu ignorieren oder politisch zu relativieren, bedeutet, evidenzbasierte Politik durch Bauchgefühl zu ersetzen. Dass ausgerechnet ein Innenminister, der für Sicherheit verantwortlich ist, wissenschaftliche Erkenntnisse zugunsten eines vermeintlichen „Gerechtigkeitsempfindens“ hintanstellt, ist alarmierend. Niemand braucht diesen populistischen Müll.
Stimmenfang
Die Ablehnung der Grünen und auch die Zurückhaltung der Bundesjustizministerin zeigen, dass es sehr wohl Alternativen zur Absenkung der Strafmündigkeit gibt. Frühere, konsequentere Eingriffe der Jugendhilfe, bessere Ausstattung von Schulen, niedrigschwellige psychologische Angebote, intensivere Arbeit mit belasteten Familien – all dies sind Maßnahmen, die nachweislich wirksamer sind als strafrechtliche Verschärfungen. Sie erfordern allerdings Geduld, Ressourcen und politischen Willen. Die Forderung nach einer Absenkung der Strafmündigkeit ist demgegenüber der einfache Weg: laut, symbolträchtig und wirkungslos. Aber er bringt ein paar Stimmen am rechtne Rand und vor allem, er kostet nichts.
Schließlich stellt sich eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage: Was für ein Menschenbild liegt der Debatte zugrunde? Kinder als „zu früh kriminell gewordene Erwachsene“ zu betrachten, verkennt ihre Schutzbedürftigkeit und untergräbt zentrale Prinzipien eines humanen Rechtsstaates. Ein Staat, der beginnt, Kinder strafrechtlich verantwortlich zu machen, weil er mit sozialen Problemen überfordert ist, gibt ein zentrales Versprechen auf: dass Recht immer auch Schutzrecht ist – gerade für die Schwächsten.Aber das kennen wir ja auch aus anderen Bereichen.
Stigmatisierung
Die Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre würde keine Gewalt verhindern, keine Kinder retten und keine Gesellschaft sicherer machen. Sie würde vielmehr dazu beitragen, Kinder zu stigmatisieren, Hilfesysteme weiter zu schwächen und das Strafrecht mit Aufgaben zu überfrachten, für die es nicht geschaffen wurde. Die Vorschläge Herbert Reuls sind daher entschieden abzulehnen – nicht aus ideologischen Gründen, sondern aus Verantwortung gegenüber Kindern, dem Rechtsstaat und einer langfristig wirksamen Kriminalpolitik.
Newsletter abonnieren
Sie wollen keine Kolumne mehr verpassen? Dann melden Sie sich zu unserem wöchentlichen Newsletter an und erhalten Sie jeden Freitag einen Überblick über die Kolumnen der Woche.




Leave a Reply