Putin vor Gericht?

Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben Strafanzeige gegen Russlands Präsident Putin und Militärangehörige eingereicht. Geht das überhaupt und was bringt das? Eine Kolumne von Heinrich Schmitz


Foto: MabelAmber on pixabay

Wenn ich Politiker benennen müsste, die für Rechtsstaat im besten Sinn und für Freiheits- und Bürgerrechte stehen, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wären ganz vorne dabei. Auch außerhalb ihrer politischen Ämter haben die beiden immer wieder nach ihrem Gewissen gehandelt und manche Fehlentwicklung erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gebracht.

Und nun erstatteten die beiden Strafanzeige gegen Putin und Angehörige des russischen Militärs wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen, begangen im Ukrainekrieg. Manch einer wunderte sich in den letzten Tagen, dass es überhaupt möglich ist, solche Anzeigen in Deutschland zu erstatten, wo doch weder die Taten in Deutschland stattgefunden haben, noch Täter oder Opfer Deutsche sind.

Völkerstrafgesetzbuch

Früher was das in der Tat nicht möglich, aber seit rund 20 Jahren geht das. Am 30. Juni 2002 trat das neue Völkerstrafgesetzbuch in Kraft. Vorher waren solche Verfahren seit 1975 nur bei Völkermord möglich. Aber seit 2002 geht da mehr.

Das Gesetz enthält nur wenige Paragraphen. Aber die haben es in sich.

Neben dem Völkermord sind dort auch

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, § 7 VStGB

Kriegsverbrechen, § 8 bis § 12 VStGB

Verbrechen der Aggression, § 13 VstGB

erfasst.

Das Besondere am VStGB ist sein

§ 1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.

Es ist also völlig wurscht, wo auf der Welt eine Tat nach diesem Gesetz begangen wird, es ist egal, wer sie begeht und an wem er sie begeht. Niemand soll denken, er könne mit derartigen Taten im Gepäck gemütlich durch die Welt reisen. Was den Tatverdächtigen Putin angeht besteht allerdings noch das Problem, dass er, solange er Staatsoberhaupt Russlands ist, in Deutschland Immunität genießt. Das ist aber nicht so vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Dort könnte auch während der Präsidentschaft Putins Anklage erhoben werden.

Bei den übrigen der insgesamt 32 weiteren Beschuldigten, bei denen es sich um hochrangige Politiker und Militärs handelt, sowie bei den beschuldigten Soldaten gilt diese Einschränkung aber nicht. Und so kann diese Anzeige, die von dem Kölner Anwalt Nikolaos Gazeas und seinem ukrainischen Kollegen Andrej Umanski erstellt wurde, durchaus sinnvoll sein. Sofern der Generalbundesanwalt nämlich auf die Anzeige hin internationale Haftbefehle erlässt, können diese weltweit vollstreckt werden. Keiner der Tatverdächtigen kann sich danach außerhalb Russlands aufhalten ohne mit einer Verhaftung rechnen zu müssen. Was also zunächst wie ein symbolischer Akt aussieht, kann praktisch durchaus greifen. Vor allen Dingen kann bereits jetzt mit der Sicherung von Beweisen begonnen werden.

Stärke des Rechts

Tatsächlich besteht natürlich wie bei allen potentiellen Kriegsverbrechern das Problem, dass man ihnen mit den Mitteln des Rechts immer erst beikommen kann, wenn der Drops gelutscht, also der Krieg beendet ist. Kann natürlich auch sein, dass es zu einer Absetzung Putins kommt und die neuen Machthaber ihn dann gerne nach Den Haag oder auch Deutschland abschieben würden. Erwarten kann man so etwas allerdings nicht. Wenn es ihm nicht geht wie anderen Verbrechern, die gleich vom Volk an der nächsten Laterne aufgeknüpft wurden, ziehen solche Führer es in der Regel vor, sich durch Suizid einem rechtsstaatlichen Verfahren zu entziehen.

Ja, der Gedanke der Anzeigeerstatter, dem Recht des Stärkeren die Stärke des Rechts entgegenzusetzen, ist ein schöner Gedanke. Allein mir fehlt in diesem Moment der Glaube daran, dass ich Putin und seine Mordgesellen jemals vor einem ordentlichen Gericht sehen werde. Trotzdem, meinen Rechts-Heroes: Danke für die Anzeige.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

More Posts - Website

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert