Wem nützt das Bußgeld gegen VW?

Das Bußgeld gegen VW ist der Höhe nach deutlich zu gering angesetzt, fließt in die falsche Tasche und lässt befürchten, dass sich der Konzern dadurch von sämtlichen eventuell noch folgenden Strafzahlungen loskaufen will. Gastbeitrag von Julius Reiter


„Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Volkswagen bekennt sich hiermit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung“, liest man in der Pressemitteilung, die der Wolfsburger Riese im Anschluss an den entsprechenden Bescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf seiner Homepage veröffentlicht.

Das klingt einsichtig, geradezu reumütig. Der Konzern bekennt sich zu seiner Verantwortung für den Dieselskandal. Eine kleine Ewigkeit hat diese Erkenntnis gedauert – aber: was lange währt, wird endlich gut. Oder doch nicht?

Hier nochmal zur Erinnerung kurz die Fakten: Mit Schummel-Software getrickst wurde von 2007 bis 2015. Das sind acht Jahre, in denen der Autogigant knapp elf Millionen PKW mit künstlich reduzierten Abgaswerten auf den Markt brachte und gewinnbringend verkaufte. Vor diesem Hintergrund relativiert sich die Zahlung stark und schrumpft schnell in den Bereich Erdnüsse. Selbstredend begleicht VW die eine Milliarde nicht aus der Portokasse, jedoch steht der Betrag in keinerlei gesundem Verhältnis zum betrügerisch zustandegekommenen Umsatz und entfaltet somit für die Zukunft kaum abschreckende Wirkung. Sinnvoller wäre eine Buße gewesen, die sich am unrechtmäßig erzielten Ertrag orientiert.

Der versagende Kontrolleur kassiert?

Geradezu absurd wird das Urteil, sobald man den Nutznießer des Geldsegens betrachtet. Überwiesen wird die Summe an die Landeskasse Niedersachsen. Das ist das Bundesland, dessen politische Repräsentanten seit Jahrzehnten auf den gepolsterten Sesseln des Aufsichtsrates Platz nehmen und sich dort achtzig Kilometer östlich der provinziellen Tristesse Hannovers im Glanz von weltumspannenden Absatzstrategien und globalem Marketing sonnen. Dabei anscheinend vergessend, dass ein Aufsichtsrat zur Kontrolle des Vorstands und der Firmenaktivitäten dient. Niemand kann – oder will – bis heute überzeugend erklären, weshalb die Trickserei acht Jahre lang jeder internen Prüfung standhielt und bis auf einen angeblich winzig kleinen Zirkel Eingeweihter kein Topmanager davon Wind bekam. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man hätte wissen können, wenn man nur konkret und hartnäckig am Ball bzw. mit der Nase am Auspuffrohr geblieben wäre. Deshalb lässt sich nichts schönreden: Zusätzlich zum Betrug liegt ebenfalls massives Versagen des Kontrollgremiums vor. Und ausgerechnet das Land, dessen Ministerpräsident und Wirtschaftsminister die sich ankündigende Katastrophe am Horizont nicht heraufdämmern sahen, erhält nun zur Belohnung die Milliarde gutgeschrieben? Das ist so, als ob man dem Polizisten, der einen Banküberfall von der Imbissbude gegenüber beobachtet und sein Mittagessen deswegen nicht unterbrechen möchte, im Nachgang eine Tapferkeitsmedaille an die Brust heftet.

Was tun mit der Milliarde?

Womit wir bei der Frage der Mittelverwendung angelangt sind. Was wird Niedersachsen mit der überraschenden Finanzspritze tun? „In den Schuldenabbau stecken“, fordern Landes-FDP und Steuerzahlerbund. „Mehr Jobs in der Justiz schaffen!“, rufen die Richter zwischen Osnabrück und Nordsee. Hört sich vordergründig vernünftig an, hat allerdings beides mit Auslöser und dadurch bewirktem Schaden nichts zu tun. Weshalb soll ein auf manipulierter Abgassoftware gründendes Bußgeld zweckentfremdet in den allgemeinen Landeshaushalt einfließen? Desjenigen Bundeslandes, das ohnehin acht Jahre lang an den erschummelten Gewinnen – jedenfalls steuerlich – des Konzerns partizipierte? Hier wird der aufgrund Vernachlässigung seiner Aufsichtsplicht mitverantwortliche Akteur nachträglich zum Profiteur des Skandals. Wie will man das der Öffentlichkeit plausibel erklären?

Wenn in diesem Fall von der bewährten Praxis, den Betrag an gemeinnützige Organisationen zu reichen, abgewichen wird, müssen andere Wege der Mittelverwendung gefunden werden, die einen konkreten Zusammenhang mit dem durch den Betrug verursachten Schaden aufweisen. Zu denken wäre beispielsweise an einen Fonds, der Zahlungen für Hardwarenachrüstung an betroffene Fahrzeughalter leistet. Oder die Intensivierung von Forschung und Entwicklung im Bereich Schadstoffe und deren Vermeidung. Oder den Ausbau des umweltfreundlichen ÖPNV. Oder, oder … Möglichkeiten gäbe es viele, die Milliarde verursachungsgetreu und nutzbringend zu investieren. Und sie sind alle besser, als den Geldsegen einfach ungefiltert im niedersächsischen Landesetat versickern zu lassen.

Alle weiteren Verfahren in Europa damit abgegolten?

Interessant liest sich die abschließende Passage der Mitteilung: „Volkswagen geht davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird“. Weht daher der Wind? Eine Milliarde als Bußgeld, um in Gesamteuropa dann nicht mehr belangt werden zu können? Alleine in Nordamerika flossen bisher Entschädigungszahlungen und Strafen in Höhe von bisher knapp dreißig Milliarden Dollar. Sollen der Heimatmarkt und das benachbarte Ausland aufgrund zu laxer Gesetze deutlich schlechter gestellt werden als USA und Kanada? Den Geschädigten – in Deutschland sind es drei Millionen – nicht vermittelbar.

Milde Buße ohne Abschreckung

Das gemäß §§ 30 und 130 Ordnungswidrigkeitengesetz gegen VW erlassene Bußgeld ist der Höhe nach deutlich zu gering angesetzt, fließt in die falsche Tasche und lässt befürchten, dass sich der Konzern dadurch von sämtlichen eventuell noch folgenden Strafzahlungen loskaufen will.
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Professor Julius Reiter ist Gründer der Kanzlei Baum Reiter & Collegen in Düsseldorf. Als IT-Rechtler, Anlegeranwalt und Liberaler beschäftigt er sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung und der Frage, wie ein moderner Daten- und Verbraucherschutz aussehen kann. Hier geht’s zu seinem Blog Digital Fairplay – Menschen. Daten. Selbstbestimmung

Julius Reiter

Professor Julius Reiter ist Gründer der Kanzlei Baum Reiter & Collegen in Düsseldorf. Als IT-Rechtler, Anlegeranwalt und Liberaler beschäftigt er sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung und der Frage, wie ein moderner Daten- und Verbraucherschutz aussehen kann. Hier geht’s zu seinem Blog Digital Fairplay – Menschen. Daten. Selbstbestimmung: http://www.digital-fairplay.de/

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