Noch einmal zur Versammlungsfreiheit

Die Versammlungsfreiheit gehört im Grundgesetz zu den „Deutschenrechten“, wird in den Versammlungsgesetzen aber als „Jedermannsrecht“ genannt. Auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention wird sie „Jeder Person“ zugestanden, allerdings mit Einschränkungen. Was folgt aus alldem?