Nachhilfe für den Corona-Widerstand
Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag beim Themenkreis Corona über zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit gegenläufiger Stoßrichtung. Es nahm beide nicht an, sagt aber in der Begründung einiges über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz
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