Zwangsarbeitspflicht für das Gemeinwohl?
In der Sommerloch-Debatte um eine allgemeine Dienstpflicht sollte man sich auch die Frage stellen, ob man einen gesellschaftlichen Zusammenhalt tatsächlich mit „Zwangsdienst“ und „Strafe“ fördern kann. Fred Grögers Replik auf Henning Hirsch
„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern frage, warum dich plötzlich ältere Leute für egoistisch halten und dich zu einem Zwangsdienst für die „Gemeinschaft“ verdonnern wollen.“
In Deutschland geht mal wieder das Sommerlochdebattengespenst um und endlich können auch Leute, die sich eigentlich für empathisch und sozial halten, mal ordentlich empathielos Zwangsarbeit für junge Menschen mit freiem Willen fordern.
Auch ich wiederhole nochmal die Chronologie der Ereignisse
Es fing alles damit an, dass die Bundeswehr etwas über Personalmangel klagte. Daraus entstand dann erstmal ein Debatte, dass man die Bundeswehr ja auch für EU-Ausländer, eventuell auch für NATO-Ausländer als Arbeitgeber öffnen könnte (Loyalitätskonflikte wären unwahrscheinlich), dann war ein deutschtümelnder Mob, der größtenteils gar nicht den Realismus der Erwägung verstanden hat, in Rage geraten und kam nach dem Motto „unsere schöne deutsche Armee der Deutschen muss deutsch bleiben!“ auf die Schnapsidee, nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht zu grölen. Das ging zwar komplett an den Schwierigkeiten und Bedarfsanforderungen der Bundeswehr vorbei (nirgendwo ist ersichtlich, dass ausgerechnet Wehrpflichtige für die Personalengpässe der Bundeswehr hilfreich wären), aber die Debatte um Wehrpflicht und Zivildienst hatte mal wieder Fahrt aufgenommen.
Und nun? Nun hat eine CDU-Generalsekretärin namens Annegret Kramp-Karrenbauer, endlich wieder ein Thema gefunden, mit dem sie sich bei den alten Leuten in der CDU beliebt machen kann.
Und zu meiner Enttäuschung fallen auch liberal und sozial orientierte Menschen auf die undurchdachte Propaganda für die Einführung von „vaterländischer Zwangsarbeit“ (oder weniger bösartig „staatlicher Zwangsarbeit“) rein.
Der Zivildienst aus der Zeit der Wehrpflicht hatte seine einzige Begründung in der Wehrpflicht. So doof es auch klingt: Die Begründung für einen „Zivildienst“ bestand zu Wehrpflichtzeiten tatsächlich nur darin, die Notwendigkeit für einen „Ersatzdienst“ zu schaffen, damit einberufene Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst an der Waffe verweigern, dennoch mit irgendeinem Zwangsdienst belastet wurden.
Wo kämen wir denn da hin in Deutschland, wenn doch tatsächlich Leute aus Gewissensgründen das schöne deutsche vaterländische und traditionsreiche Kriegshandwerk verweigern und dann noch ohne Ersatzzwangsdienst als Strafe davonkommen? Es ist sarkastisch überspitzt, zugegeben, aber der Ersatzdienst/Zivildienst wurde NICHT aus sozialen Gründen eingeführt, sondern eben wegen der Wehrpflicht. Wer glaubt, dass hinter dem Ersatzdienst historisch eine soziale Begründung steckte, verklärt die Zeit, in der die Bundesrepublik den Zwangsdienst an der Waffe für junge Deutsche wieder einführte.
Nachdem die Bundeswehr modernisiert und verkleinert werden musste, die Anzahl der Wehrdienstleistenden zu groß wurde, um sie in der Kaserne rumhängen zu lassen und mit Grundausbildung, Zielscheibenschießen, Stiefelpflege und Campingausflügen unfreiwillig zu bespaßen, gab es plötzlich ein Problem mit der Wehrgerechtigkeit: Es wurde nur noch ein Bruchteil der jungen Männer gezogen, die Wehrpflicht und damit auch die Verpflichtung zum Ersatzdienst waren nicht mehr „allgemein“, sondern ein willkürliches, ungerechtes Losverfahren.
Die Wehrpflicht war rechtlich nicht mehr zu halten.
An diesem Punkt setzte dann selbst im „konservativen“ Milieu die Erkenntnis ein, dass die vermeintlichen „Drückeberger“, die nicht am der Waffe „dienen“ wollten, inzwischen als billige, missbrauchte Zwangsarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen viel zu wichtig, sogar wichtiger als Wehrdienstleistende waren.
Dies führte bereits 2004 zu einer Diskussion, an deren Ende aber die Meinung der gesetzlich nicht möglichen Umsetzung herrschte, denn ein (damals so genanntes) „Pflichtjahr“ steht im Widerspruch zum Artikel 12 des Grundgesetzes und der „Europäischen Menschenrechtskonvention“.
Warum wäre eine „allgemeine Dienstpflicht“ eine „Zwangsarbeit“?
Alle Konzepte, die einen allgemeinen „Zivildienst“ für junge Menschen betreffen, scheitern an dem Umstand, dass hier tatsächlich Arbeit verrichtet werden soll, die sich der junge Mensch aber gar nicht selbst aussucht.
Und ein Argument à la „Na wenn es aber doch gut bezahlt wird“ spielt dabei keine Rolle, denn die Definition von Zwangsarbeit ist simpel:
„Unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird.“
Das Grundgesetz drückt sich in Artikel 12 so aus:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Das, was mit der „herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht“ gemeint ist, sind z. B.: Die „sogenannten Hand-und Spanndienste“ die sich aber nur auf Notlagen und Gemeindearbeiten beziehen. Deshalb wird dafür auch oft das Sandsackschleppen zum Deichbau bei Hochwasser als Beispiel genannt, oder „Pflichtfeuerwehren“ wenn sich nicht genug Freiwillige für die Feuerwehr in einem Kaff finden.
Diese „Dienstleistungspflicht“ ist nicht auf ein ominöses „Pflichtjahr“ anwendbar, in der dann eine bestimmte Altersgruppe ohne wirkliche Notlage Zwangsarbeit als Hilfsarbeiter in echten Arbeitsstellen des sozialen Arbeitsmarktes verrichten soll.
Selbst wenn man das Grundgesetz ändern würde, wäre die „Europäische Menschenrechtskonvention“ im Weg, die eigentlich so ziemlich die gleichen Vorgaben in Artikel 4 „Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit“ als Hürde liefert. Auch hier kann man NICHT davon ausgehen, dass die „Bürgerpflicht“ im letzten Absatz auf eine Dienstpflicht der Schulabgänger anwendbar wäre.
Die Jugend wird angeblich immer egoistischer
Der Gesellschaftliche Zusammenhalt bröckelt, oder: Das eigentlich sehr schlimme autoritäre Argument der Erziehung zum „Gemeinschaftssinn“ wider den Artikel 2 des Grundgesetzes.
Auch wenn es niedlich und scheinbar sozial verpackt ist, geht es vielen Dienstpflichtforderern ganz offen um eine autoritäre Erziehungsmaßnahme.
Entweder, weil sie von den „bösen, egoistischen Jugendlichen“ gehört haben wollen, oder weil irgendwie der „gesellschaftliche Zusammenhalt“ bröckeln soll.
Für beides sollen dann die jungen Leute verantwortlich gemacht werden und ihnen mit der „sozialen Dienstpflicht“ nochmal schnell das gewünschte Sozialverhalten anerzogen werden.
Wer so argumentiert, muss sich durchaus gefallen lassen, dass er, hoffentlich nur aus Gedankenlosigkeit, eine versehentliche ideologische und autoritäre Nähe zu den vergangenen „Deutschlands“, dem „Dritten Reich“ und der DDR zeigt, die Zwangsarbeit als Maßnahme der Disziplinierung zum Einfügen in die „Gemeinschaft“ nutzten.
Es mag ja viele Leute stören, aber es hat niemand die Verpflichtung, einen gemeinnützigen Charakter, oder ein der ominösen „deutschen Gemeinschaft“ dienendes Sozialverhalten zu haben, oder zu entwickeln.
Erschreckenderweise für die Dienstpflichtforderer aus Gründen der autoritären Erziehung zur Gemeinschaft garantiert das Grundgesetz Menschen nämlich die „Freie Entfaltung der Persönlichkeit“ in Artikel 2.
Man darf also mündige Menschen nicht durch eine Zwangsarbeitsmaßnahme zu einem ohnehin ideologisch ausgerichteten „Gemeinschaftssozialverhalten“ erziehen, zumindest nicht dann, wenn deren Sozialverhalten nicht wirklich schädlich ist und sie nicht wegen Straftaten dazu verurteilt wurden.
Aber nicht traurig sein: Im Rahmen der „Freien Entfaltung der Persönlichkeit“ darf man auch ein besseres Sozialverhalten haben, als die autoritären Volkserzieher, die Zwangsarbeit als Maßnahme der Disziplinierung zum Gemeinschaftssinn fordern.
Ja, tut mir leid: Ich kenne Totalverweigerer und gesellschaftliche Außenseiter, die in Wirklichkeit ein wesentlich interessanteres und menschenfreundlicheres Sozialerhalten haben, als gesellschaftliche Opportunisten oder Konformisten der „deutschen Gemeinschaft“. Rebellen bringen manchmal einer Gesellschaft mehr als brave Mitläufer.
Wer eine allgemeine Dienstpflicht zur Zwangsarbeit fordert, muss sich auch die Frage gefallen lassen, wie man denn dann die möglichen Verweigerer dieser Zwangsarbeit bestrafen soll? Und wer da ehrlich ist, der wird dann mit Gefängnisstrafen und Haft um die Ecke kommen. Entweder die jungen Leute akzeptieren also mit Zwangsarbeit, unverdient bestraft zu werden, oder werden anders bestraft.
Kein Entkommen vor der vermeintlichen „Pflicht für Deutschland“, kein Entkommen vor der Strafe in einem Land der „Dienstgeiferer“ geboren zu sein. Kein Freier Wille, keine Freiwilligkeit, wenn es um den angeblichen „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ geht? Nach welchen Staaten klingt das nochmal? Ein Hoch auf den Gemeinschaftssinn der Dienstpflichtforderer. Hauptsache die Jugend wird irgendwie bestraft.
Es wird sich nicht jeder junge Mensch zu einer sozialen Tätigkeit berufen fühlen. Mit Verweigerung wird man also rechnen müssen. Diese Menschen, die sich einfach bloß weigern würden, eine Zwangsarbeit aufzunehmen, für die sie sich aus allen möglichen Gründen nicht bereit oder berufen fühlen könnten, würden dann als „Dienstpflichtverweigerer“ bestraft und kriminalisiert werden?
Wer wirklich der „empathielose Unsoziale“ ist, erschließt sich mir dann nicht mehr.
Ojemineh, JFK tut mir an dieser Stelle weh
Abschließend zu dem blöden John F. Kennedy-Zitat „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, frage was du für dein Land tun kannst“:
Es passt nicht in eine Debatte um einen staatlichen Zwangsdienst. Wenn man das billige Zitat nämlich wirklich korrekt liest, geht es darin um Freiwilligkeit, um Menschen die fragen sollen „was man tun kann“.
Es ist eh nur ein polemischer Politikerspruch, aber vollkommen unpassend.