Anti-Egoismus-Jahr: eine Bananenidee?

Eine „Dienstpflicht für alle“ fordert die Union.
Pro und Contra beleuchtet Kolumnist Henning Hirsch und sagt: „Weniger Egoismus täte dem Land gut“


Seit Wochen ist es heiß, Sommerferien, die Menschen sind beschäftigt mit Schwimmbad, Eisdiele und Grillwürstchen, hin und wieder ein für Stirnrunzeln sorgender Post aus den Reihen der AfD, des DFB und von Christian Lindner; also alles wie immer, nur ein bisschen langsamer. Da meldet sich plötzlich die Generalsekretärin der CDU zu Wort, zaubert überraschend eine Allgemeine Dienstpflicht für junge Menschen aus der Programmkommission-Schublade und binnen weniger Stunden streitet die Republik landauf, landab über Bundeswehr und Zivildienst.

Endlich mal wieder ein neues Thema

Vorab: Ich bin Annegret Kramp-Karrenbauer wirklich dankbar, dass wir jetzt mal ein anderes Thema als ständig die Flüchtlinge diskutieren. Bei aller Wichtigkeit der Debatte: die Argumente sind mittlerweile in extenso ausgetauscht worden. Man wird notorisch linksgrünversiffte Gutmenschen wie mich nicht davon überzeugen können, dass Seenotrettung gleichbedeutend mit Ermunterung des Schlepperwesens und Afghanistan ein sicheres Herkunftsland ist. So wie die andere Seite halt stur auf „Unser Land ist voll. Kein Platz und Geld da für Neuankömmlinge“ sowie der Notwendigkeit von Ankerzentren beharrt. Wahrscheinlich vernünftig, wenn sich beide Parteien mal eine Auszeit gönnen, und im Hochsommer inhaltlich mit was Neuem auseinandersetzen.

Wobei: neu ist die Wehrpflicht ja nun nicht.

In der Bundesrepublik nach kontroverser Debatte eingeführt im Sommer 1956. Vorausgegangen waren im Mai 55 der Beitritt Westdeutschlands zur NATO und im November desselben Jahres Wiederbewaffnung und Gründung der Bundeswehr. In Kraft trat die Wehrpflicht im April 57. Die Ausweichmöglichkeit Zivildienst stand ab 1961 offen.

Gesetzlich geregelt im Wehrpflichtgesetz sowie im dafür erweiterten Artikel 12 GG:

12.a.: (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.

Bundeswehr ist heute eine Berufsarmee

Ausgesetzt – nicht: abgeschafft! – wurde die Wehrpflicht im Jahre 2011. Das geschah unter der Ägide des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Und zwar mit folgenden Begründungen:
♦ Nach der Bundeswehrplanung und den derzeit vorliegenden Reformvorschlägen dienen Streitkräfte nicht mehr länger der Landesverteidigung, sondern vor allem der Krisenreaktion außerhalb Zentraleuropas.
♦ Das zukünftige erweiterte Aufgabenspektrum der Bundeswehr erfordert eine größere Professionalität der Soldaten. Dies ist mit kurzzeitig dienenden Wehrpflichtigen nicht zu gewährleisten.
♦ Die politischen Umwälzungen seit 1989/1990 haben in Europa eine völlig neue sicherheitspolitische Lage entstehen lassen. Heute haben wir zum ersten Mal in unserer Geschichte nur Freunde, Verbündete und Partner als Nachbarn. Deutschland hat also am meisten davon profitiert, kann seine Streitkräfte entsprechend umstrukturieren und auf die Wehrpflicht verzichten.
♦ Eine Massenarmee würde weder gegen internationale politische Instabilität noch gegen Massenvernichtungswaffen helfen.
♦ Der Friedensumfang der Bundeswehr und damit der Bedarf an Wehrpflichtigen unterschreitet die Anzahl der zu Verfügung stehenden Männer eines Jahrganges erheblich. Wenn nur noch eine Minderheit eines Jahrgangs damit rechnen muss, zum Dienst an der Waffe herangezogen zu werden, wird die Wehrungerechtigkeit zur Regel.

Die Gründe leuchteten mir 2011 zwar ein. Trotzdem war ich damals hin- und hergerissen, ob ich den Wegfall vollumfänglich begrüßen sollte. Denn mit dem Einkassieren der Wehrpflicht entfiel ja ebenfalls der Zivildienst. Von dessen Sinnhaftigkeit und erzieherischer Wirkung ich immer überzeugt gewesen war. Ne Menge meiner Kumpels leisteten ihre 15 Monate (so lange dauerte das Anfang der 80er) in Altersheimen, Jugendeinrichtungen und Sportvereinen ab. Und das waren beileibe nicht alles „niedere“ Tätigkeiten, die sie dort ausübten. Einige gingen zur Bundeswehr, ich wiederum entschied mich für die Variante „Zehn Jahre Katastrophenschutz“: ca. 20 Samstage im Jahr (hin und wieder kam der Sonntag dazu) bei den Berufsfeuerwehren in Köln und später in München und „diente“ dort als Funker bei Brandeinsätzen, schleppte Sandsäcke bei Hochwasser und beschäftigte mich mit Evakuierungsplanspielen, um den eventuellen ABC-Ernstfall zu proben.

Ich empfand, das, was wir taten, stets als wertvollen (damals übrigens lausig bezahlten) Beitrag für unser Gemeinwesen und wäre im Traum nicht auf die Idee gekommen, diese Aktivität als Zwangsarbeit, die mich meines grundgesetzlich verbrieften Rechts auf Freiheit beraubt oder gar gegen die Menschenrechtscharta verstößt, anzusehen. Ab und an war’s schon nervig, nach langer Freitagpartynacht am Morgen darauf um 7 Uhr in einem Bunker ABC-Alarm zu proben. Aber mit viel Kaffee ließen sich auch solche Samstage überstehen. Deshalb fällt mein persönliches Fazit positiv aus, und ich hätte als Vater kein Problem damit gehabt, wenn meine beiden Söhne für ein paar Monate zu solch einem Dienst verpflichtet worden wären. Kontakt mit alten Menschen in einem Seniorenstift oder Noteinsätze mit dem Technischen Hilfswerk haben noch niemandem geschadet. Das ist verklärter Nostalgie-Kitsch eines alten Mannes, sagen Sie? Mag schon sein. Mit 56 bin ich ja tatsächlich nicht mehr der Jüngste.

Wehrpflicht: mittlerweile obsolet

„Wat fott es, es fott un kütt nit widder“, weiß der Kölner und dieses Schicksal ereilt wohl nun auch die vor sieben Jahren ausgesetzte Wehrpflicht. 2018 ist nicht 2011, die Dinge haben sich weiterentwickelt. So hat sich beispielsweise die Bundeswehr von einer Mitmach-Armee zu einem Berufsheer gewandelt.

Der Wieder- bzw. Neueinführung einer Allgemeinen Dienstpflicht stünden ohnehin viele Hürden entgegen. Da sei zuallererst Art. 12 Grundgesetz genannt:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Das GG kann man zwar anpassen. Dafür sind jedoch Zweidrittelmehrheiten sowohl in Bundestag als auch Bundesrat notwendig. Und selbst im eher unwahrscheinlichen Fall, dass dies bei Artikel 12 gelingen sollte, bliebe dann immer noch die Hürde des Bundesverfassungsgerichts, das die Änderung – weil eventuell der Europäischen Menschenrechtskonvention zuwiderlaufend – flugs einkassieren könnte.

Die Bundeswehr als moderne Berufsarmee mit knapp 200.000 Soldaten ist auf Amateur-Rekruten ohnehin nicht mehr ausgerichtet und schon gar nicht, wenn komplette Jahrgänge absorbiert werden müssen. Dann können die anderen ja in der Pflege arbeiten, regen Sie an? Das war ebenfalls mein erster Gedanke gewesen; jedoch habe ich mir von Experten folgendes anhören dürfen:

Heutzutage sind die Voraussetzungen/Qualifikationen meist auch „härter“.

Überall Personalmangel, da wird nicht mehr viel erklärt und aufgepasst.

Es wäre eher eine Belastung. Eine Entlastung wären ausgebildete Fachkräfte und attraktive Löhne.

Sowas wie die Berufsfeuerwehr wird übrigens auch nicht überall gehen, Henning: Die werden sich oft eher verarscht fühlen, wenn sie statt richtigen Planstellen dann Hilfsarbeiter bekommen auf die sie aufpassen müssen. Das ist heute nicht so wie früher.

Was für eine Bananenidee!!

(c) Teilnehmer unterschiedlicher Diskussionen zum Thema „Allgemeine Dienstpflicht“ vorgestern in Facebook

Die Freiwilligen Dienste

Die Freiwilligen Dienste – z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Freiwillige Feuerwehr (gab’s allerdings schon früher) – sind mittlerweile an die Stelle des Zivildienstes getreten, nehmen diejenigen auf, die sich – bspw. zwischen Abitur und Universität – sozial engagieren und/oder im Vorfeld des Studienbeginns schon mal in einem Krankenhaus umsehen möchten. Die Freiwilligkeit bietet unbestreitbar den Vorteil, dass sie zu größerem Engagement bei und gewissenhafterer Erledigung der Arbeit führt. Macht ja schon einen Unterschied, ob man Betten aus Pflichtgefühl oder Überzeugung heraus frisch bezieht. Oder doch nicht? Allerdings sind die Kapazitäten der Freiwilligendienste begrenzt. Wir reden von rund 50.000 Teilnehmern (ohne die Feuerwehren).

Die Diskussion wird also über kurz oder lang damit enden, dass man aus den oben genannten Gründen heraus auf die Einführung der Allgemeinen Pflicht verzichtet. Mit einiger Wahrscheinlichkeit einigt man sich dahingehend, die Kontingente der Freiwilligen aufzustocken, die Organisationen mit größeren Budgets auszustatten und geeignete Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Dienste zu ergreifen. Was ja als durchaus vernünftiges Ergebnis der von Kramp-Karrenbauer angestoßenen Debatte einzustufen wäre.

Anti-Egoismus statt Ego-Shooting

Womit ich mich allerdings schwertue, ist die Verunglimpfung des Vorschlags als Wiederbelebung des Reichsarbeitsdienstes oder gar Anschlag auf die Menschenrechte. Hallo – geht’s eventuell auch ne Nummer kleiner? Niemand von uns fühlte sich damals grundlegend in seiner Freiheit eingeschränkt, bloß weil wir einige Monate lang zu einer Gemeinwohl-Tätigkeit verpflichtet wurden. Und wir waren 19, als wir unser Abitur machten und studierten deutlich länger bis zum Diplom, Magister oder Staatsexamen als die heutige Turbobildungsgeneration. Der Wahn „Ich muss mit 25 Vollzeit arbeiten, damit ich mit 60 in Rente gehen kann, ohne Gefahr zu laufen, dann von Altersarmut betroffen zu sein“ war in den 70ern und 80ern unbekannt. Mehr Geld hätten wir damals natürlich gerne für den „Zwangs-“ Dienst erhalten. Aber darüber ließe sich heutzutage sicher reden.

Heribert Prantl sieht es so:

Das soziale Pflichtjahr für alle … ist ein Beitrag für eine starke Demokratie. Warum? Demokratie ist eine Gemeinschaft, die ihre Zukunft miteinander gestaltet. Dafür braucht man Menschen, nicht Narzissten. Man braucht Menschen, die wissen und erfahren haben, dass es eine Gesellschaft gibt und dass für deren Nöte nicht ein abstrakter Staat, sondern eine konkrete Gemeinschaft zuständig ist. Ein soziales Pflichtjahr tut den jungen Menschen gut, es tut dem Gemeinwesen gut, es tut dem Land gut. Es ist ein Einstieg in die soziale Wirklichkeit, es ist ein soziales Erfahrungsjahr … das Pflichtjahr ist ein Anti-Egoismus-Jahr.
In: Süddeutsche Zeitung, 07. August 18

Oder, um es in den Worten J.F. Kennedys zu sagen:

Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann – fragt, was ihr für euer Land tun könnt.

Auf jeden Fall keine Bananenidee

Die Debatte um einen Gemeinwohl-Dienst ist in einer Zeit zunehmender Individualisierung durchaus notwendig. Die Allgemeine Dienstpflicht wird zwar aufgrund ihr entgegenstehender rechtlicher und organisatorisch-technischer Hürden nicht kommen. Trotzdem zeigt der Vorstoß in die richtige Richtung: weg von der bereits mit 17 in Angriff genommenen Karriereplanung und stattdessen Hinwendung zu (zeitlich begrenzten) sozialen Aktivitäten – ob man die nun freudig oder nicht so gerne ausführt, ist zweitrangig –, von denen die Gesellschaft profitiert. Mehr WIR und weniger ICH. So lautet der simple Kerngedanke hinter Kramp-Karrenbauers Vorschlag. Diese Grundidee ist positiv zu sehen und weit entfernt von Banane.

Henning Hirsch

Betriebswirt und Politologe, Comicleser, Filmjunkie, Bukowski- und FC- (es gibt nur einen FC: nämlich den aus Köln) Fan, trockener Alkoholiker. In die Abstinenz startete er mit einem Roman: Saufdruck. Seitdem tippt er abends Kurzgeschichten und Gedichte. Da die Schreiberei alleine nicht satt macht, verdient er tagsüber seine Kaltmiete und die Kühlschrankfüllung mit Marketing & Orga. Henning Hirsch lebt im Bonner Süden und ist Vater von drei Kindern ... Wer mehr von ihm lesen möchte: www.saufdruck.de

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