Bye bye Rechtsstaat

Der Respekt vor dem Rechtsstaat schwindet. Die Notwendigkeit nach vorher festgelegten Spielregeln zu agieren, wird nicht mehr gesehen. Von Bürgern, Polizisten und Politikern.


Es mehren sich die Hinweise dafür, dass der Rechtsstaat in Gefahr ist. Nein, nicht nur, weil Polizei und Justiz die nötige finanzielle Ausstattung fehlt. Trotz dieses Umstandes machen die bisher noch ganz anständige Arbeit und auch die Verwaltungsbehörden sind besser als ihr Ruf.

Es sind Politiker, Funktionäre und Bürger, die den Rechtsstaat gefährden. Ein paar Beispiele.

Beispiel 1

Wut-Wendt, der DpolG-Chef und Polizist im Ruhestand schrieb auf seiner Facebook-Seite am 7. Juni um 18:28 :

„…Susanna ist tot. Und meine Gedanken sind bei ihrer Familie, ihren Freunden, den Menschen, denen sie für immer fehlen wird.

Und meine Gedanken sind auch bei den Tätern. Will ich sie wirklich vor einem unserer Gerichte stehen sehen? Mit höhnischem Grinsen für das Opfer und Verachtung für unser Land im Gesicht? Will ich wirklich erleben, wie Gutachter und Anwälte relativieren, verharmlosen und zu erklären versuchen, was nicht erklärbar ist?

In der Hölle sollen sie schmoren. Das will ich.– traurig.

Ein Mensch, der als Polizist auf den Rechtsstaat vereidigt wurde, der vom Staat bezahlt wird, will also einen mutmaßlichen Mörder nicht in einem ordentlichen Gerichtsverfahren sehen? Er will nicht, dass „Gutachter und Anwälte“ relativieren? Er will also kein rechtsstaatliches Verfahren. Was will er dann? Den Verdächtigen – ohne Verfahren? – in der Hälle schmoren sehen. Wie soll der Täter in die Hölle kommen?

Und wenn schon ein Polizeigewerkschafter auf den Rechtsstaat scheißt und klammheimliche Lynchphantasien zu haben scheint, dann darf das der besorgte Mobbürger ja erst recht, oder?

Beispiel 2

Am Dienstag, dem 12.6.2018 gegen 13 Uhr schlugen mehrere Männer in Bremen einen Mann, den sie für einen Pädophilen gehalten hatten, fast tot. Auslöser war ein TV-Bericht bei RTL. Nein, das steht nicht für rächen, töten, lynchen. Aber die Täter glaubten wohl, der von ihnen Angegriffene sei der gezeigte Mann. Sie hatten den Mann in seiner Wohnung aufgesucht und überfallen. Selbst wenn sie den richtigen Mann erwischt hätten: ein Fall von Lynchjustiz.

Die Polizei Bremen wies darauf hin, dass niemand das Recht hat, die Justiz in die eigene Hand zu nehmen. Keine Form und kein Anlass zur Selbstjustiz seien tolerierbar.

Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei Straftaten zu verfolgen“,

betonte der Pressesprecher. Wer auf Herrn Wendt schwört, mag das anders sehen.

Beispiel 3

Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanne wurde aus dem Irak nach Deutschland verbracht. Federführend bei der Aktion war der Jurist und Chef der Bundespolizei Dieter Romann. Die Umstände wurden von BILD geschildert. Kurdische Sicherheitskräfte hatten den Verdächtigen gefasst und dem nach Erbil gereisten Bundespolizei-Chef und weiteren Beamten der GSG 9 übergeben. Die irakische Regierung kritisierte die Übergabe als Rechtsverstoß. Es gibt zwischen Deutschland und dem Irak kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen. Den Verstoß hätten laut irakischer Regierung sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung in Bagdad habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten. Ein klarer Verstoß gegen internationales Recht und ein Eingriff in die Souveränität des Irak.

In der Bevölkerung ist Romann ein Held, gerade auch, weil ihn die Strafprozessordnung und internationales Recht nicht scherte und er sich mit seinen kurdischen Kontakten kurzschloss. Schimanski live und das Volk jubelt. Weil es von Gesetzen eh nichts hält?

Beispiel 4

Der Strafverteidigerkollege Daniel Sprafke erstattete Strafanzeige gegen Romann und die mitgereisten Polizisten wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung. Auf seiner Homepage heißt es:

Am heutigen 11.06.2018 habe ich gegen den Präsidenten der Bundespolizei, Herrn Dieter Romann, Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung zum Nachteil des Ali B. erstattet.

Aufgrund der Presseberichterstattung der letzten Tage, insbesondere durch die Berichterstattung der „Bild“ sehe ich Anhaltspunkte dafür, daß der Chef der Bundespolizei aus eigenem Antrieb und ohne richterliche Entscheidung, den Verdächtigen im Kriminalfall „Susanna“ nach Deutschland verbracht haben könnte.

Deutsche Sicherheitsbehörden haben kein Recht, ohne gesetzliche Grundlage Menschen festzunehmen und diese gegen ihren Willen in ein anderes Land zu verschleppen. Da eine Verschleppung von Beschuldigten aus dem Ausland in das Inland ein mehr als gravierender Angriff auf den Rechtsstaat – dem Grundpfeiler eines friedlichen Zusammenlebens – bedeuten würde, habe ich die Strafverfolgungsbehörden des Landes Brandenburg gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.

Die Strafanzeige gegen den Präsidenten der Bundespolizei erfolgt nicht aus falsch verstandener Solidarität eines Strafverteidigers gegenüber dem Beschuldigten Ali B. Auch ich bin der Meinung, daß schwere Verbrechen schwer bestraft werden müssen. Ein faires Verfahren muß aber ausschließlich der Justiz überlassen bleiben und darf unter keinen Umständen in die Hände der Polizei oder gar in solche, eines einzigen Polizisten gelegt werden.“

Angesichts der Umstände eine naheliegende Idee, die man auch noch auf den angeblich die Aktion absegnenden Innenminister Seehofer ausdehnen müsste. Eine Strafanzeige dient dazu, ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen und ein bestimmtes Handeln rechtlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Also etwas völlig Rechtmäßiges. Ergebnis, der Kollege wurde beschimpft, erhielt über 4500 Hassmails, wurde darin bedroht, und es wurde ein Drohbrief vor seiner Kanzlei sichergestellt. Er musste seine Kanzlei in Karlsruhe zunächst schließen und sein Personal nach Hause schicken. Er benötigte Polizeischutz, um Unterlagen aus seiner Kanzlei zu holen. Polizei und Staatsschutz ermitteln. So ein Schwein von Strafverteidiger wird man doch noch bedrohen dürfen?

Wild wild west

Was ist eigentlich in diese Menschen gefahren, die denken, sie könnten das Recht in die eigenen Hände nehmen? Haben die alle einen Sockenschuss? Wie können Polizisten auch nur denken, dass ein Angeklagter nicht vor ein ordentliches Gericht gehört? Wenn Little-Big-Wut-Wendt seinen populistischen Müll absondert, warum widerspricht ihm da kein Mitglied seiner Gewerkschaft? Vielleicht ein aktiver Polizeibeamter? Nichts von gehört. Wie weit ist ein solches Gedankengut innerhalb der DpolG verbreitet? Wieweit innerhalb der Polizei? Muss ich demnächst befürchten, dass ein Polizist gleich bei der Festnahme sein Urteil vollstreckt, weil der Täter vor Gericht ja sonst blöd grinsen könnte? Oder grinst vielleicht ein Polizist, wenn ein Anwalt bedroht wird? Ich durfte mir damals den Satz anhören, „Sie waren doch derjenige, der gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschrieben hat“. Solche Sätze wecken wenig Vertrauen in den Ermittlungseifer.

Der Dortmunder Strafverteidiger Ralf Bleicher  kommentierte Wendts Post wie folgt:

Wahrscheinlich hat noch nie nach dem Zweiten Weltkrieg ein hochrangiger Funktionär der deutschen Polizei das Rechtsstaatsprinzip und damit letztlich die Grundwerte unserer Verfassung und unseres Landes derart in den Dreck gezogen, wie Sie. Damit leisten Sie dem „Hängt ihn höher!“ des entfesselten Mobs und der sonstigen Verfassungsfeinde Vorschub. Wie konnte jemand wie Sie bloß in dieses Amt kommen?“

Damit trifft er den Nagel auf den Kopf. Was bezwecken diese Giftzwerge und Hasskommentatoren eigentlich? Wollen sie dem Rechtsstaat den Todesstoß versetzen? Geilen sie sich daran auf, wenn geistig Minderbemittelte vermeintliche Straftäter totschlagen oder Rechtsanwälte bedrohen, weil die das tun, was sie geschworen haben? Nennt man das dann ein Ih-Wendt?

Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

So steht es in § 12a der Bundesrechtsanwaltsordnung  und jeder Anwalt hat diesen Eid geschworen.

Bei Polizisten, wie bei allen anderen Beamten, lautet der Eid nicht viel anders:

Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

Womöglich erinnert sich der ein oder andere Wendtleraner nicht daran oder denkt sich, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.

Die Basis

Gerade für die Strafverteidiger ist klar, dass die Strafprozessordnung angewendetes Verfassungsrecht und damit die Basis ist. Wir Strafverteidiger wissen, dass es für manchen Bürger nicht zu verstehen ist, warum wir Straftäter verteidigen, aber wir wissen auch, dass es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit ist, dafür zu sorgen, dass jeder Verdächtige die bestmögliche Verteidigung erhält. Auch und gerade bei Taten, die auch jedem von uns das Blut gefrieren lassen. Nur ein Urteil, dass auf einem sauberen Verfahren beruht, kann ein gerechtes Urteil sein.

Es mag ja lästig sein, wenn jemand der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht akribisch auf die Finger guckt, aber es ist absolut notwendig und mir drehen sich die Fußnägel hoch, wenn ich manchmal, wenn ich etwas zu früh bei Gericht bin, ansehen muss, wie der ein oder andere sogenannte Verteidiger einen kollaborativen Kuschelkurs mit dem Gericht einschlägt, womöglich in der Hoffnung, demnächst mit ein paar netten Pflichtverteidigungen bedacht zu werden. Ja, diese Verteidiger gibt es auch, vor allem bei den Amtsgerichten.

Wenn echte Strafverteidiger lästig sind, dann hat das einen guten Grund. Sie vertreten die Interessen ihres Mandanten und nichts anderes. Und indem sie das tun, verteidigen sie gleichzeitig die Rechtsordnung. Wer das nicht kapieren will, der kapiert es halt nicht. Das ist ja für normale Menschen auch nicht einfach. Wenn ich im Freundeskreis auf die Frage, würdest du Ali B. verteidigen, ohne zu zögern mit Ja antworte, werde ich seltsam angeguckt. Aber Du hast doch selbst Töchter. Ja, habe ich und ich würde auch deren Mörder nicht verteidigen, schon weil ich ihn beim besten Willen nicht gut verteidigen könnte. Aber einen Mörder verteidigen muss man schon können, wenn man den Beruf gewählt hat. Man verteidigt ja nicht die Tat, was auch in manche Köpfe nicht hinein will. Man verteidigt einen Menschen, dem eine Tat vorgeworfen wird. Wer das nicht kann, soll halt Zivilrecht machen, oder was ganz anderes.

Wutbürger in Uniform

Ein Polizeibeamter, und sowohl Romann als auch Wendt sind Polizeibeamte, sollte aber im Rahmen seiner Ausbildung verstanden haben, dass der Rechtsstaat auf verschiedenen Säulen steht. Polizisten sind in diesem Strafrechts-System Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft – früher nannte man sie Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft; aber das klang wohl zu sehr nach Hilfsschüler. Herr des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft, auch wenn das für Herrn Wendt, einen Wutbürger in Uniform. offenbar schwer zu ertragen ist.

In so einem Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte garantierte Rechte. Ein Recht ist zum Beispiel das Recht auf einen Pflichtverteidiger, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Und das kann auch schon im Vorverfahren sein. In § 141 Abs. 3 StPO heißt es:

1Der Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. 2Die Staatsanwaltschaft beantragt dies, wenn nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 1 oder 2 notwendig sein wird. 3Nach dem Abschluss der Ermittlungen (§ 169a) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen. 4Das Gericht, bei dem eine richterliche Vernehmung durchzuführen ist, bestellt dem Beschuldigten einen Verteidiger, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt oder wenn die Mitwirkung eines Verteidigers aufgrund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint. 5Im Fall des § 140 Abs. 1 Nr. 4 wird der Verteidiger unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung bestellt.

Gucken Sie sich mal den Satz 4 an:

Das Gericht, bei dem eine richterliche Vernehmung durchzuführen ist, bestellt dem Beschuldigten einen Verteidiger, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt oder wenn die Mitwirkung eines Verteidigers aufgrund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint.

Und dann stellt man auf einmal fest, dass der des Mordes Beschuldigte Ali B. vor der Haftrichterin munter aussagte, ohne dass ihm ein Verteidiger zur Seite gestellt wurde. Da kann man sich ja – gerade, wenn man sich eine Verurteilung wünscht – nur an den Kopf packen. Da ist das Geständnis dann für den Arsch. Angeblich hat Ali B. ausdrücklich auf einen Verteidiger verzichtet. Das mag er ja gesagt haben, aber dass man auf dieses Recht, das sich von Seiten des Gerichts aus als Pflicht zur Beiordnung eines Verteidigers ausgestaltet, verzichten könnte, habe ich noch nie gehört. Mag also sein, dass dieses Verhalten der Justiz im Prozess noch um die Ohren fliegen wird. Dass die Aussage, so wie sie zustande gekommen ist, später verwertbar ist, darf man bezweifeln.

Neben Staatsanwaltschaft und Gericht ist die dritte Säule eines ordentlichen Verfahrens die Verteidigung. Ohne Verteidigung gibt es zwar vielleicht ein schnelleres Urteil, aber sicherlich kein gerechteres. Wer zur Selbsthilfe greift, greift den Rechtsstaat an. Mag sein, dass es dem ein oder anderen Lynchfan genau darum geht. Alle anderen sollte gefälligst ihr Maul aufmachen, wenn sie solche Sprüche hören. Sie sollten dem zunehmenden Wahnsinn, den Strafprozess verächtlich zu machen und das Strafrechtssystem kaputt zu reden, als Demokraten entgegentreten. Mag sein, dass sie sonst nach einer Machtergreifung derjenigen, die meinen, sie hätten eine Alternative zum Rechtsstaat, demnächst an die nächste Laterne geknüpft werden.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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