Schreckgespenst DSGVO

Wer hat Angst vor der DSGVO?

Wer sich in den letzten Tagen in den sozialen Netzwerken umgesehen hat, bekommt den Eindruck, ein Großteil der Nutzer sei urplötzlich von einer paranoiden Störung befallen, deren Ursache die europäische Datenschutzgrundverordnung ist. Sind die Ängste berechtigt?


Haben Sie auch schon diese spaßigen Disclaimer:

Achtung Adminpost:

ACHTUNG BITTE LESEN :

Am 25. Mai 2018 tritt eine neue Datenschutzverordnung in Kraft.

Bitte bestätigt uns kurz, mit gelesen und akzeptiert, dass eure Bilder, Postings und alles was ihr hier in der Gruppe fragt, zeigt und schreibt, gespeichert werden darf.

Ihr tragt dafür Sorge, das ihr nur eigene Fotos hochladet und seid Einverstanden in Postings markiert und namentlich genannt zu werden

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, sorgt für eine einheitliche Datenschutzgesetzgebung in der gesamten Europäischen Union. Sie findet unabhängig vom Sitz für alle Anwendung, die die persönlichen Daten von natürlichen Personen aus der EU verarbeiten. Der Begriff „Verarbeitung“ ist sehr weit gefasst und bezieht sich auf alle mit personenbezogenen Daten verbundene Aspekte, wie beispielsweise den Umgang und die Verwaltung von Daten, einschließlich Sammlung, Speicherung, Nutzung und Vernichtung dieser Daten.

Wer dies nicht akzeptiert, löscht bitte eigenständig seine Postings und verlässt unsere Gruppe!

Ab sofort ist dies auch Bestandteil der Regeln im fixierten Beitrag!

Bitte akzeptiert dies mit :

Gelesen und akzeptiert

als Kommentar unter dem Beitrag bis zum 25.Mai 2018

Wir selber speichern keine Daten der Mitglieder!

Und übernehmen keinerlei Haftung!

gesehen, mit denen hypernervöse Administratoren von Facebookgruppen glauben, sich vor Höllenstrafen schützen zu müssen und auf die massenhaft ganz normale Menschen mit „gelesen und akzeptiert“ reagieren?

Überflüssig und bescheuert

Diese Texte sind so überflüssig wie bescheuert. Warum die Gruppenadministratoren glauben, so einen Unfug verbreiten zu müssen, weiß ich nicht. Offenbar ist das aber eine ansteckende Krankheit, die das verursacht. Die DSGVO kann jedenfalls nicht der Grund sein. Von so einem Mumpitz steht da nirgendwo etwas drin.

Nein, liebe Admins von Facebookgruppen, Ihr müsst Euch da nichts unterschreiben lassen, da Ihr die Daten Eurer Gruppenmitglieder ja gar nicht selbst verarbeitet. Das tut Facebook und da ist auch nur Facebook in der Pflicht.

Wenn Ihr denn meint, in Eurer Gruppe unbedingt darauf hinweisen zu müssen, dass Facebook auch in einer Facebookgruppe etwas mit den Daten der User anstellt – was ja nun ziemlich naheliegend ist – , dann könnt Ihr das selbstverständlich machen. Dann aber bitte auch richtig, wie etwa hier sehr schön beschrieben und als Muster verfügbar. Und dann bitte, bitte nicht als rechtlich völlig sinn- und wertlosen Post, sondern im jederzeit sichtbaren Infobereich der Seite. Das hat nun aber auch nicht wirklich was mit der DSGVO zu tun. Und zustimmen muss da auch niemand.

Ebenso beknackt ist es, dass nun jeder Newsletterversender meint, er müsse auch dann eine neue Zustimmung zum Versand seines Newsletter einholen, obwohl er die in aller Regel schon dadurch hat, dass der Empfänger den Newsletter durch Mitteilung seiner E-Mail-Adresse ja ausdrücklich bestellt hat.

Ausverkauftes Stadion

Und auch die Hysterie von Hobby- und Berufsfotografen, die nun mit 70000 Zustimmungserklärungen vor dem ausverkauften Fußballstadion stehen, wenn Sie Bilder von einer Sportveranstaltung machen möchten, ist gänzlich unbegründet. Für die gilt, wie schon seit langer Zeit das Kunsturheberrechtsgesetz mit den darin enthaltenen Ausnahmen.

Art. 85 EU-DSGVO sieht eine sogenannte Öffnungsklausel für nationale Regelungen vor, die – so sieht das neben mir jedenfalls auch das Bundesinnenministerium – in

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

bereits besteht. Es gibt zwar Stimmen, die das anders sehen, aber auch die kommen über das in der DSGVO enthaltene „berechtigte Interesse“ zum gleichen Ergebnis. Sollte ein verwirrtes Gericht das anders sehen, müsste der deutsche Gesetzgeber das ganz einfach klarstellen.

Das Recht am eigenen Bild gab’s auch schon immer, und daran hat auch die VO nichts geändert.

Es fällt auf, dass die DSGVO vor allem von Menschen, die bar jeder Kenntnis über deren Regeln sind, genutzt wird, um Propaganda gegen die EU oder „die Politik“ im Allgemeinen loszuwerden. Wer liest schon gerne popelige 99 Artikel, wenn man auch ohne jede Kenntnis kräftig gegen die da oben und die da in Brüssel rumkrakelen kann?

1984

Da schreibt dann jemand Unheil verkündend „1984“ und zwar ausgerechnet auf Facebook. Es meldet sich also jemand freiwillig bei einem der größten Datensammler und -händler an, den die Welt je gesehen hat und raunt dann von totaler Überwachung, statt froh darüber zu sein, dass die EU nun einheitliche Regelungen zum Schutz seiner Daten durchzusetzen versucht. Eigentlich ist die DSGVO ein Anti-1984-Gesetz.

Was soll denn bitteschön schlecht daran sein, wenn jeder Bürger von Unternehmen und anderen Datenverarbeitern darüber informiert werden muss, welche Daten die für welche Zwecke speichern? Was soll falsch daran sein, wenn nur die Daten erhoben und gespeichert werden dürfen, die zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben erforderlich sind? Was ist falsch daran, dass die gespeicherten Daten vor derm Zugriff von Dritten bestmöglich geschützt werden müssen? Was soll daran verkehrt sein, dass diese Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden müssen? Dass man einmal erteilte Zustimmungen jederzeit zurücknehmen können muss, ist auch was Feines.

In den letzten Tagen riefen mich einige Handwerker und Kleingewerbetreibende an, die aufgrund offenkundiger Fehlinformationen befürchteten, sie müssten nun einen Datenschutzbeauftragten einstellen, weil sie mehr als zehn Mitarbeiter hätten. Auch das ist Quatsch mit Soße, sofern diese zehn Mitarbeiter nicht alle in der Datenverarbeitung arbeiten, was bei keinem der Anrufer der Fall war.

Ja. Unternehmen und Anbieter kommerzieller Webseiten müssen nun eine deutlich sichtbare und von jeder Unterseite aus unmittelbar erreichbare Datenschutzerklärung haben. Das ist aber kein Hexenwerk und dank einiger gut funktionierender und auch kostenloser Generatoren für jeden, der lesen und klicken kann, innerhalb von wenigen Minuten zu machen. Größere Unternehmen lassen das von jeher über ihre IT-Rechtsberatung erledigen. Kleinere können das durchaus selbst machen oder sie lassen sich halt helfen. Der Aufwand ist überschaubar. Wer sich bis zum 24.5.2018 an die bisher gültigen Regelungen des deutschen Datenschutzes gehalten hat, hat auch auch ab dem 25.5.2018 kein Problem. Die DSGVO ist weitgehend am alten deutschen Datenschutzrecht orientiert. Ob sich außerhalb Deutschlands genauso eine Hysterie breitmacht?

Die Furcht vor einer Abmahnwelle teile ich ebenfalls nicht. Sollte meine Erwartung da getäuscht werden, wird der Gesetzgeber entsprechende Einschränkungen – wie z.B. in Österreich geschehen – einführen. Justizministerin Barley hat sich da schon entsprechend zu geäußert und wird problemlos eine breite Mehrheit im Bundestag finden.

Mit Verunsicherung verdienen einige Leute momentan Geld, etwa indem sie überflüssige Beratungen anbieten. Das ist unredlich. Im Vergleich mit dem bisherigen deutschen Recht sind die Grundprinzipien der Datenschutzgrundverordnung weitgehend unverändert geblieben. Deswegen sehe ich auch die Gefahr von Abmahnungen, die viele Betroffenen fürchten, hier als gering an. Gegen das Abmahnungswesen werden wir aber insgesamt vorgehen. Das haben wir auch so im Koalitionsvertrag vereinbart.

so Barley zu spiegel-online.

Dass die Datenschutzbehörden nun Frau Hinz und Herrn Kunz mit Bußgeldern knechten werden, ist nicht zu befürchten. Zum einen ist der Normalverbraucher gar nicht derjenige, auf den die DSGVO abzielt, zum anderen haben die Behörden viel zu wenig Personal, um von sich aus großartig initiativ zu werden. Das ist das alte Problem. Was hilft das schönste Gesetz, wenn es nicht genügend Personal gibt, um dessen Einhaltung zu überwachen?

Spannend werden aber die großen Gigantenkämpfe werden. Durch das neue – und das ist wirklich mal was Neues – Marktortprinzip gilt das Gesetz auch für nichteuropäische Anbieter.

Danach findet die DSGVO

Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht.

Das Gesetz gilt also auch für Facebook, Google, Twitter, Amazon, Ebay und andere Datenkrakenriesen, deren Kontrolle jedermann am Herzen liegen sollte. Bleibt zu hoffen, dass die Datenschutzbehörden da ganz genau hinsehen und so aufgestellt sind, dass sie auch morgen noch kräftig zubeißen können.

Ziel der DSGVO ist ein effektiverer Grundrechtsschutz, als er bisher möglich war. Das ist ein Gewinn für jeden einzelnen Bürger und keine Einschränkung, sondern eine Ausweitung seiner informationellen Selbstbestimmung. Mag sein, dass es zu Beginn noch ein bisschen ruckeln wird, aber im Kern ist das ein gelungenes Gesetz, was man ja nicht immer von Gesetzen sagen kann.

Fürchtet Euch nicht!

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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