Ellwangen – Kein Grund zur Aufregung

In der Nacht zum Montag verhinderten rund 150 Bewohner einer Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen die Abschiebung eines Bewohners, der aus Togo stammt. Am Donnerstag rückte die Polizei mit rund 200 Mann an und nahm den Mann und weitere Personen fest.


Politiker loben die Polizei für den Einsatz.

Der Rechtsstaat setzt sich durch.

sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU). Ja, das tut der Rechtsstaat und es ist seltsam, dass ein Innenminister glaubt, das betonen zu müssen.

Wer gegen Gesetze verstößt wird, dafür bestraft. Dass eine Gefangenenbefreiung eine Straftat ist, dürfte auch hinreichend bekannt sein. Gefangener ist man, ab dem Beginn der Ingewahrsamnahme aufgrund eines Haftbefehls. Für diese Tat kann man mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

§ 120

Gefangenenbefreiung

(1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ist der Täter als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gehalten, das Entweichen des Gefangenen zu verhindern, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Einem Gefangenen im Sinne der Absätze 1 und 2 steht gleich, wer sonst auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.

Das ist ein Vergehen und nicht der Gipfel der Kriminalität, schon gar nicht, wenn die Täter keine Gewalt angewendet haben. Aber sei‘s drum. Es gehört angemessen bestraft.

Für die Befreier kann dies bedeuten, dass sie aufgrund dieser falsch verstandenen Solidarität auch abgeschoben werden. Zwingend ist das aber nicht.

Dass die Polizei sich nicht einfach so vom Hof jagen lässt, dürfte auch jedem klar sein. Und dass sie beim nächsten Mal mit massiverem Druck kommt, war nun auch nicht schwer vorherzusehen.

Nun sitzen sieben Bewohner der Einrichtung in Haft und gegen sie und weitere 20 wird wegen allerlei Straftaten ermittelt.

Revolte?

Ich hätte die Aufregung um diese „Revolte“ verstanden, wenn es zu Gewalt, Brandstiftung oder ähnlichem gekommen wäre. Ist es aber nicht.

Auch das Urteil Strobels, die Polizei habe

sehr besonnen, klug, professionell und intelligent reagiert

ist eigentlich keines Kommentars bedürftig. So und genauso handelt die Polizei von Ausnahmen abgesehen meistens. Warum sollte sie auch unbesonnen, unprofessionell und dumm reagieren?

Und dann kommt das, um dass es vielen Politikern in den Zeiten der AfD-Cholera in Wirklichkeit geht.

Harte und konsequente Abschiebepolitik als Signal an die Herkunftsländer. Wie jetzt? Ging es nun um den Rechtsstaat, der zu loben ist und der nach Recht und Gesetz handelt, oder geht es um Härte. Dieses immer wieder auch als „volle Härte“ getunte und von Politikern strapazierte Wort, ist an keiner Stelle Bestandteil irgendeines Gesetzes. Beim Rechtsstaat geht es um Gerechtigkeit, um Rechtsanwendung, aber nicht um Härte.

Gewaltenteilung

Was für ein Verständnis von Rechtsstaat und Gewaltenteilung haben eigentlich diese Minister, die wie Heimatminister Seehofer fordern, dass die Beteiligten

mit aller Härte und Konsequenz verfolgt werden ?

Was faselt der schon wieder von einem Gastrecht, das man nicht missbrauchen dürfe? Ein solches Recht gibt es nicht. Asybewerber sind keine Gäste, Auch das ein populistischer Begriff aus der Propagandakiste der WIR-Menschen.

Warum mischt sich die neue Justizministerin Barley, von der man bisher wenig bis gar nichts gehört hat, ein und fordert ein hartes Durchgreifen?

Das Rechtsstaatsverständnis des bekannten Berufsgiftzwerges Rainer Wendt von der DPolG, bekannt aus Film,Funk und Fernsehen,  kommt mal wieder deutlich durch, wenn er meint:

Diejenigen, denen man Straftaten nachweisen kann, müssen in Untersuchungshaft und sollten die Freiheit erst wieder erlangen, wenn sie den Boden ihrer eigenen Heimat betreten. Das wäre das richtige Signal.

Nein, Herr Wendt, das wäre ein fatales Signal. Ob dem mal jemand erklären kann, was Haftgründe sind? Untersuchungshaft dient nicht der Strafe oder als Signal für andere. Aber das kümmert den ja eh nicht. Hauptsache seine Fans sind glücklich. Da tut er sich nichts mit den Gangsterrappern.

Ankerzentren

Der Vize-Vorsitzende der GdP, Jörg Radek, denkt da etwas weiter als der wütige Wendt. Er warnt deutlich vor den vom Bund geplanten Asyl- und Abschiebezentren, die auf den lustigen Namen Ankerzentren getauft werden, weil das irgendwie schnuckeliger klingt als, sagen wir mal, Lager.

Ankerzentren machen es erst möglich, dass solche Strukturen und Dynamiken entstehen, wie wir sie jetzt in Ellwangen erlebt haben

sagte er zu Focus Online. Und da könnte durchaus was dran sein. Nicht umsonst fordern z.B. Tierschützer die Massentierhaltung einzustellen. Wenn an sich harmlose Mastschweine sich zu Kannibalen entwickeln, dann werden Menschen in Erwartung ihrer Abschiebung bestimmt nicht zu sanftmütigen Lämmern werden, wenn man sie mit 1500 Personen in ähnlicher Lage zusammenpfercht.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther brachte die aktuelle Problematik sehr schön auf den Punkt. Es gebe zwar

definitiv ein Vollzugsdefizit bei Abschiebungen

das Problem sei aber sehr vielschichtig. Zutreffend stellt er fest, dass die Abschiebung – Härte, Härte, Härte – häufig diejenigen treffen würden, die hier seit Jahren friedlich leben und gut integriert seien, andere Personen, die hier ihr Unwesen trieben, würden aber nicht abgeschoben.

Da muss angesetzt werden und dafür braucht es kein populistisches Härte-Geschrei. Es sind gerade die Politiker, die in der Vergangenheit Stellen bei Polizei und Justiz auf Deubel komm raus eingespart haben, um dem allgegenwärtigen Gott der schwarzen Null zu huldigen, die jetzt so tun, als sei es etwas Besonderes, wenn die Polizei einen erfolgreichen Einsatz mit rechtsstaatlichen Mitteln hinbekommt. Nee, ihr Lieben, das ist nichts Besonderes, das ist durch unzählige Überstunden und eine an die Grenzen des Erträglichen gehende Arbeitsbelastung von Polizeibeamten bezahlt.

Wer effektiver, aber auf rechtsstaatlicher Basis abschieben will, der braucht nicht rumzukrähen, der muss Kohle in den Apparat stecken.

Für die blaubraunen Freunde ist es natürlich ein gefundenes Fressen, dass es sich bei den Gefangenenbefreiern um Schwarze handelt. Aber nur weil dem Schampus-Max vor Freude ein Messer in der Tasche aufgeht, muss nun nicht jeder Politiker wieder mal einen Schritt nach rechts treten, aus Angst er könne sonst ein paar Wählerstimmen verlieren. Jegliche Aufregung ist zu vermeiden und jede rassistische Äußerung auch völlig überflüssig. Und jeglicher rassistischer Behauptung, ganz gleich von wem, ist deutlich zu widersprechen.

Die Verdächtigen, die nun festgenommen wurden, werden ihre Verfahren nach den Regeln der Strafprozessordnung erhalten. Es gibt allen Unkenrufen zum Trotz in Deutschland weder rechtsfreie Räume noch No-go-Areas. Es wird gerichtliche Entscheidungen geben, wie auch immer. Wir brauchen weder „schärfere“ noch „härtere“ Gesetze. Wir brauchen auch nicht mehr Überwachung. Wir brauchen als letztes Politiker, die so tun, als stünde Deutschland vor einem rechtslosen Zustand der Anarchie ( wobei die meisten Anarchie völlig falsch verstehen). Was wir brauchen, ist das Vertrauen in unsere Verfassung und unseren – trotz aller Mängel im Einzelnen – immer noch gut funktionierenden Rechtsstaat. Das reicht.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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