Der Wählerauftrag

In den letzten Tage ist immer wieder die Rede von einem Wählerauftrag. Was soll das eigentlich sein?


Frau Merkel hat einen Wählerauftrag bekommen

sagte Martin Schulz.

Der Wählerauftrag ist ja immer schwierig zu interpretieren.

meint Parteienforscher Lothar Probst.

Und auch der Bundespräsident meint, die Parteien sollten den Wählerauftrag ernst nehmen und weiter eine Regierungsbildung versuchen.

Im Grundgesetz steht nichts vom Wählerauftrag

Wirft man einen Blick in das Grundgesetz, wird schnell klar, dass dieses einen Wählerauftrag nicht kennt. Wozu auch? Die Wählerinnen und Wähler wählen die Abgeordneten des Bundestages, sie erteilen keine Aufträge. Und selbst wenn Wähler sich einbilden würden, sie könnten irgendwelche Aufträge erteilen, die Abgeordneten dürften sie gar nicht ausführen.

Art 38 

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Die Kernaussage bezüglich irgendwelcher Aufträge lautet: sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Fury und mein Freund Ed

Wenn also Parteipolitiker uns einen vom Pferd erzählen, indem sie sich für ihr Verhalten oder ihre Entscheidungen auf einen ominösen Wählerauftrag berufen, um damit von der eigenen Verantwortung abzulenken, dann ist das ein höchst unredliche  Nummer.

Selbstverständlich kann man bestimmte Wahlergebnisse in eine bestimmte Richtung  auslegen. So ist es legitim anzunehmen, dass der Kandidat der Partei mit den meisten Stimmen vermutlich den meisten Rückhalt im Volk haben könnte und deshalb eine Regierungsbildung versuchen sollte. Aber das ist nicht zwingend. Wer 30% der Stimmen erzielt, hat andersherum betrachtet 70% nicht bekommen. Man könnte auch annehmen, dass die Partei mit den wenigsten Stimmen am besten in der Opposition aufgehoben wäre. Erzählen Sie das einmal der CSU.  Man kann auch auf die Idee kommen, dass die Wähler die Fortsetzung der bisherigen Regierung wünschen, wenn sie dieser weiterhin eine absolute Mehrheit bescheren. Aber all das sind eben keine zwingenden Annahmen und schon gar keine Aufträge des Wählers. Da es  „den Wähler“ eh nicht gibt, ist das schon schwierig.

Gewählt ist gewählt

Sobald die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben haben, dann haben sie ihre Pflicht erfüllt. Dann ist ein Bundestag gewählt. Und dann hat dieser Bundestag, so wie er gewählt wurde, die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, eine/n Bundeskanzler/in und damit eine Regierung zu wählen. Ob das Wahlergebnis den Abgeordneten gefällt oder nicht, ist dabei vollkommen egal.

Die Abgeordneten stellen sich zwar als Parteipolitiker zur Wahl, aber wenn sie einmal gewählt sind, sind sie Vertreter des ganzen Volkes und nicht nur die ihrer Parteimitglieder oder ihrer Wähler. Sich der Verantwortung zur Mehrheitsbildung unter Verweis auf Partei- oder Klientelinteressen oder einen angeblichen Wählerauftrag zu entziehen, zeigt nur, dass jemand das Amt des Bundestagsabgeordneten nicht richtig verstanden hat. Ja, es mag im Hinblick auf die nächste Wahl, auf die jeder Verlierer natürlich sofort schielt, sobald er verloren hat, parteitaktisch unklug erscheinen, wenn man sich an einer Regierungsbildung beteiligt. Es mag gemütlicher sein, sich in der Opposition bequem einzurichten, um dort vier Jahre lang Maulaffen feil zu halten. Aber um es gemütlich zu haben, wird man aber nicht gewählt.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag beinhaltet die Verpflichtung, eine Regierungsbildung zu ermöglichen. Auch wenn der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen ist, kann er nicht einfach sagen, mir reicht, dass ich jetzt vier Jahre lang gut versorgt bin. Nein, seine ureigenste Aufgabe ist die Wahl des Kanzlers. Sich dem zu verweigern, ist zwar rechtlich problemlos möglich,weil man ja keinen Abgeordneten zu etwas zwingen kann,  es gefährdet aber die Basis unserer Demokratie.

Die Kunst des Machbaren

Die Wahlberechtigten gehen bei der Wahl davon aus, das alle die Grinsegesichter und Kuliverteiler, Blümchenverschenker und Prospektereicher Einfluss auf die künftige Politik des Landes und auch auf die Regierungsbildung ausüben wollen. Von reinen Protestparteien abgesehen, die überhaupt keinen eigenen Plan haben und immer nur gegen, gegen, gegen plärren, erwartet man als Wähler, dass die Gewählten alles tun, um ihre vorher propagierten Ziele so weit wie möglich durchzusetzen. Dabei weiß man als Bürger aber auch, dass es in einer Demokratie nie zu einer einhundertprozentigen Durchsetzung dieser Ziele kommt, weil es in den seltensten Fällen einer einzelnen Partei gelingt, die absolute Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zu erreichen. Der gute Kompromiss ist das Geheimnis einer funktionierenden Demokratie. Die Kunst des Machbaren zu beherrschen, macht daher einen guten Abgeordneten und einen guten Parteiführer aus. Wer nur dann regieren will, wenn er alleine das Sagen hat, erreicht gar nichts.

Nun kann natürlich Herr Lindner zu der Erkenntnis gelangen, dass gar keine FDP-Inhalte in der Politik besser sind, als ein paar davon, Herr Schulz kann mit dauerbeleidigter Miene und pampigem Ton das Mantra des Suppenkaspers immer und immer aufs Neue wiederholen und sich weigern, die GroKosuppe noch einmal auch nur zu versuchen. Dabei könnte die  diesmal nach dem Originalrezept der SPD gekocht werden. Das müssen sie selbst wissen. Sie sollen dann nur nicht so tun, als täten sie das aufgrund eines ominösen Wählerauftrags. Ich schwöre, in meinem Auftrag verweigert niemand eine Regierungsbildung.

Das Ansinnen von Martin Schulz, nach den gescheiterten Sondierungsgesprächen von Jamaica, auf Neuwahlen zu setzen, um den Wähler „zu befragen“, ist schon eine Frechheit. Der Wähler wurde erst im September gefragt und hat ein Wahlergebnis geliefert. Punkt.

Er hat seinen Job gemacht und hat das Recht, jetzt nicht den schwarzen Peter zurückgeschoben zu bekommen. Was machen die geschätzten Angeordneten denn, wenn das Ergebnis sich gar nicht groß verändert? Soll dann immer weiter „der Wähler befragt“ werden, bis das Ergebnis den Abgeordneten passt?

Was die selbst ernannten Oppositionsparteien da im Moment abliefern, ist eine Form der Arbeitsverweigerung. Die wird zwar möglicherweise tatsächlich zu Neuwahlen führen, was allerdings sehr bedauerlich wäre.

Dann muss man sich als Wähler halt sehr gut überlegen, ob man beim nächsten Mal seine Stimme noch an eine Partei geben will, die offenbar überhaupt nicht regieren und gestalten, sondern nur opponieren möchte. Man kann ihr dann ja auch den Gefallen tun und sie zum Wunden lecken auf die stille außerparlamentarische Treppe schicken, bis sie wieder mit den anderen spielen möchte.

Die 87%-Demokraten

„Hurra, wir sind die 87%“ tröteten die Nicht-AfD-Parteien nach der Wahl. Da war vorher der Untergang der Demokratie durch die Wahl der AfD beschworen und dann so gerade noch einmal abgewendet worden. Es klang wie ein Aufbruch in bessere Zeiten. In eine Zukunft, in der demokratische Parteien aller Richtungen in der Lage wären, jederzeit über ihren egoistischen Schatten zu springen, um gemeinsam die drängenden Zukunftsprobleme anzugehen. War wohl nix.

Und so darf sich auch niemand wundern, wenn viele Wähler der nächsten Wahl fernbleiben werden, weil sie keinen Bock darauf haben, dass ein frustrierter Vorsitzender einer früheren Volkspartei ihnen einen Wählerauftrag unterstellt, den sie niemals gegeben haben.

Will denn derjenige, der die SPD gewählt hat, tatsächlich, dass die Chance, jetzt alle Themen, die die SPD im Wahlkampf vertreten hat, weitgehend durchsetzen zu können, einfach so vertan wird? Nie war diese Chance größer. Hat die SPD da ihre Wähler gefragt? Ich weiß es nicht, kann es mir aber nicht vorstellen. Es gab einmal Zeiten, als die SPD noch eine große, stolze Volkspartei und kein Mimimi-Verein war, da galt dort das oberste Gebot, erst das Land und dann die Partei.

Und es galt der Spruch Franz Münteferings,

Opposition ist Mist. Lasst das die anderen machen – wir wollen regieren.

Schade, dass diese Zeit vorbei zu sein scheint. Aber Vorsicht: Wer als Partei auf Neuwahlen setzt, könnte hinterher ganz schön blöd gucken. Was der Wähler dann wählt, ist nicht absehbar.

Als ich bei Facebook schrieb:

Das chronisch beleidigte Gesicht der SPD wird keine Wahl gewinnen

wurde mir SPD-Bashing vorgeworfen. Nichts liegt mir ferner. Der Satz bezog sich auf einen äußerst pampigen und beleidigt wirkenden Auftritt von Martin Schulz im TV. Ich glaube nicht, dass man mit Patzigkeit und Verweigerungssound Wahlen gewinnen kann. Und ich glaube nicht, dass Schulz das überhaupt kann. Ob die SPD gut damit beraten ist, den nochmal antreten zu lassen, bezweifle ich sehr. Aber auch das ist ihre Sache und nicht meine.

Zurück zum eigentlichen Thema „Wählerauftrag“. Den gibt es nicht und den wird es auch nach immer neuen Wahlen nicht geben. Den Auftrag zur Mehrheitsbildung gibt das Grundgesetz. Sich dem zu verweigern, ist erbärmlich und nicht Schuld des Wählers. Gerade eine Volkspartei sollte das Allgemeinwohl im Auge haben und einfach mal mehr Demokratie wagen.

Noch wäre Zeit, dieses Debakel der Demokratie abzuwenden. Man muss nur wollen und sich seiner Verantwortung bewusst werden. Aber, ganz ehrlich? Ich glaube nicht mehr dran.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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