Gesichtserkennung 3.0 – Wollt Ihr die totale Überwachung?
In einem Pilotprojekt im Bahnhof Südkreuz in Berlin testet der Bundesinnenminister die automatische Gesichtserkennung bei Videoüberwachungsanlagen, bricht damit geltendes Recht und ebnet den Weg in die totale Überwachung.
Der Innenminister hat einen schwierigen Job. Auf der einen Seite hat er für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen, auf der anderen Seite ist er für den Schutz der Verfassung zuständig. Das ist nicht so einfach, weil – gerade in Zeiten des Wahlkampfs – die Gefahr besteht, dass der Versuch das eine Ziel zu erreichen, zu einer Gefährdung des anderen führen kann. De Maiziére macht gerade wieder einmal wieder vor, wie man es nicht machen sollte.
Eingriffe in die Grundrechte der Bürger sind nicht schrankenlos möglich und bedürfen nicht nur einer guten Begründung, sondern insbesondere einer gesetzlichen Grundlage. Auch wenn man erst einmal „nur“ die Wirksamkeit der neuen Waffen für die Erhöhung der Sicherheit testen will, kann man das nicht einfach so, ohne gesetzliche Grundlage, machen. Genau das geschieht aber derzeit in Berlin.
Ohne rechtliche Grundlage
Mit dem vermeintlichen Totschlagargument der Terrorgefahr, hat Thomas de Maiziére ein Pilotprojekt mit 300 Freiwilligen gestartet, dessen Gesetzwidrigkeit offenkundig ist. Ohne die Testpersonen darüber vollständig aufzuklären, werden bei dem Test zur Qualitätskontrolle sogenannte „Blukii Smart Beacon Go 500″ – Transponder eingesetzt, die nicht nur wesentlich mehr Daten erfassen können, als für einen Test notwendig wären, sondern daüberhinaus auch noch von jedermann in einer Entfernung von ca. 20 Metern mit einer App ausgelesen werden können. Gesetzliche Grundlage für dieses Pilotprojekt Fehlanzeige.
Wenn der Minister diesen trotz vermeintlicher Einwilligung verfassungswidrigen Eingriff ernsthaft damit rechtfertigen will, dass § 27 des Bundespolizeigesetzes die Behörde ermächtigt, „selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte“ einzusetzen, dann legt er eine verfassungsrechtliche Ignoranz und Unsensibilität an den Tag, die schaudern lässt.
Schon der Wortlaut der Vorschrift
§ 27 Selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte
Die Bundespolizei kann selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen, um
- 1.unerlaubte Grenzübertritte oder Gefahren für die Sicherheit an der Grenze oder
- 2.Gefahren für die in § 23 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Objekte oder für dort befindliche Personen oder Sachen
zu erkennen. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 muß der Einsatz derartiger Geräte erkennbar sein. Werden auf diese Weise personenbezogene Daten aufgezeichnet, sind diese Aufzeichnungen in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 spätestens nach zwei Tagen und in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 spätestens nach 30 Tagen zu vernichten, soweit sie nicht zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit benötigt werden.
gibt nichts dazu her, dass die auf diese nur zu bestimmten Zwecken erlaubten Bildaufnahmen einer automatischen Auswertung unterliegen.
Scheiß drauf
Aber da gilt wohl der Mallorca-Slogan „Scheiß drauf, Rechtsstaat ist nur einmal im Jahr“. Wenn der Minister meint, sein Gefasel von einem unglaublichen Sicherheitsgewinn gegenüber den bisherigen öffentlichen Fahndungen, rechtfertige es Grundrechtseingriffe ohne gesetzliche Grundlage durchzuführen, dann wird dieser Mann zu einer Gefahr für die Verfassung und verkörpert nicht etwa deren Schützer.
Auch wenn es bisher nur ein Pilotverfahren ist, wird bereits jetzt erkennbar, auf was diese schöne neue Fahndungswelt hinausläuft. Auf eine flächendeckende Überwachungsmöglichkeit. Die mag dann zunächst nur für Terroristen oder Gefährder – also Menschen die zwar keine terroristische Straftat begangen haben, bei denen es aber vermutet wird, dass sie das tun könnten – eingesetzt werden, man kann sich aber schon vorstellen mit welchen grandiosen Begründungen diese Technik dann auf weitere Delikte ausgedehnt wird. Es ist wie immer bei solchen Techniken, letztlich wird der Minister sie aus demselben Grund einsetzen, aus dem der Hund sich am Sack leckt – weil er es kann.
Gesichtserkennungssoftware im Selbsttest
Falls Sie noch keine Erfahrungen mit Gesichtserkennungssoftware gemacht haben, empfehle ich Ihnen ein kleines Experiment. Haben Sie eine digitale Fotosammlung? Ich habe so etwas; und da ich jahrelang die örtlichen Rosenmontagszüge fotografiert habe, verfüge ich auch über ein ordentliches Arsenal an Personenfotos. Um der Bilderfülle Herr zu werden, wollte ich die Bilder sortieren und bediente mich dazu des kostenlosen – also man muss kein Geld dafür zahlen – Programms Picasa, das mittlerweile von Google eingestellt wurde, das aber noch verwendet werden kann. Die dortige Gesichtserkennungssoftware hat mich erschrocken und vom Hocker gehauen. Nachdem ich ein paar Bilder mit meinem Namen markiert hatte, durchforstete das Programm den gesamten Bildbestand und filterte alle Fotos mit meinem Gesicht heraus. Auch solche, die 20 Jahre alt waren und auf denen ich mich selbst kaum wiedererkannte. Kein einziges Bild von mir fehlte. Es waren allerdings zwei Fehlidentifikationen dabei. Ein Heiligenbild in einer Kirche – war ich vielleicht in einem früheren Leben, man weiß es ja nicht so genau – und ein Straßenschild mit menschenähnlichen Rostflecken – das war ich eher nicht. Nachdem ich ein paar Freunde markiert hatte, lieferte mir das Programm auch jede Menge Treffer aus den Rosenmontagszügen. Mit Perücken, mit Schminke. Ich selbst hatte die Leute beim Fotografieren gar nicht erkannt, sie bestätigten aber, dass sie das auf den Bildern waren. Ich fand das gruselig. Und das ist nur ein Freewareprogramm.
Gleichwohl kann und wird es auch hier zu Verwechslungen kommen, die dann unschuldige Menschen in die Fänge der Sicherheitsbehörden bringen.
Alle Passfotos vorhanden
Wenn man weiß, dass die Ermittlungsbehörden auf die Passfotos und die biometrischen Daten der Passämter zugreifen können, haben sie bei Einführung der automatisierten Gesichtserkennung die Möglichkeit jeden, ja jeden, auch sie, jederzeit in öffentlichen Raum zu identifizieren. Selbst wenn man den Beteuerungen des Ministers Glauben schenken will, dass das ja nur bei den ganz ganz bösen Buben und Mädchen geschehen soll, sollte man sich genau überlegen, ob man der Geburt eines solchen Fahndungsmonsters tatenlos zusehen will.
Ja ja, werden Sie vielleicht sagen. Das ist jetzt aber sehr polemisch. Hier geht es doch um die schreckliche Bedrohung durch Terroranschläge. Und ja, Terroranschläge soll der Staat im Rahmen seiner Schutzfunktion möglichst verhindern. Ja, das stimmt. Aber eben nicht um jeden Preis und nicht mit jedem verfügbaren Mittel. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen erst einmal verhältnismäßig sein. Das bedeutet: sie müssen erforderlich sein, sie müssen geeignet sein und sie müssen angemessen sein. Erfüllt eine geplante oder bereits durchgeführte Sicherheitsmaßnahme auch nur eines dieser Kriterien nicht, dann ist sie verfassungsrechtlich nicht akzeptabel.
Was soll denn passieren, wenn die Kameras eine verdächtige Person erkennen? Befiehlt dann Captn De Maizière „Phaser auf Betäubung“? Wird der Verdächtige durch einen Lichtblitz kampfunfähig gemacht? Nö, nichts von alledem kann passieren. Vielleicht wird die nächste Polizeidienststelle, wie bei einer Alarmanlage informiert. Aber bis die dann vor Ort ist, ist ein Terroranschlag längst vorbei, falls der erkannte überhaupt vorher in die Datenbak eingespeist war.
Wenn ein System wichtiger wird als die in ihm lebenden Menschen, ist Sicherheit kein Wert, sondern eine Qual. Wer in einer „sicheren“ Zelle sitzt, wird dieser Sicherheit ebenso wenig Positives abgewinnen können wie der, um dessen Land eine Mauer gebaut wird, auch wenn er dort ausreichend mit Nahrung versorgt wird. Wer in einem „total sicheren“ Staat lebt, der alles und jeden bespitzelt, wird das ebenfalls nur dann als positiv empfinden, wenn er zu den Spitzeln oder zu denen gehört, deren Macht die absichern. Die anderen wollen mit Sicherheit raus aus dieser Sicherheit.
Sicherheit hat ihre Berechtigung also nur da, wo sie dazu dient, die Freiheitsrechte der Bürger zu erhalten. Sie kann nur ein Mittel zum Zweck sein und nicht Selbstzweck, wie die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte, die keiner weiteren Begründung oder Legitimation bedürfen.
Das Testprojekt dient da nicht nur dem Test der technischen Möglichkeiten. Das wird schon mehr oder weniger genau funktionieren. Es dient auch dem Test, wie solch ein totalitäres Überwachungsinstrument von der Bevölkerung aufgenommen wird.
Und da sehe ich schwarz, was den Widerstand angeht. Wenn der Minister sich in eine Arena stellt und die dort anwesenden unter Hinweis auf die schöne neue Sicherheit anschreit:
Das deutsche Volk hat hier seine heiligsten Güter, seine Familien, seine Frauen und seine Kinder, die Schönheit und Unberührtheit seiner Landschaft, seiner Städte und Dörfer, das zweitausendjährige Erbe seiner Kultur und alles, was uns das Leben lebenswert macht, zu verteidigen. Gefahr ist im Verzuge. Es muss schnell und gründlich gehandelt werden, sonst ist es zu spät. Die Sicherheit ist greifbar nahe vor uns, wir müssen nur zufassen. Wir müssen nur die Entschlusskraft aufbringen, alles der Sicherheit unterzuordnen. Wollt Ihr die totale Sicherheit? Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?“
dann fürchte ich, dass die Massen ihm eine frenetisches „Ja“ entgegen rufen würden. Sicherheit sells, auch wenn die Freiheit baden geht. Ist doch nicht so schlimm, ich habe doch nichts zu verbergen, ich gebe ja auch sonst im Internet von mir preis. Ja, mag sein, aber dann geben Sie diese Daten freiwillig heraus und werden nicht von Vater Staat bespitzelt. Was nützt es, wenn der oberste Sicherheitsfritze des Landes Ihnen versichert,“ ich liebe Euch doch alle“? Glauben Sie solchen Sprüchen?
Nein, de Maiziére will kein totalitäres System, aber er schafft die Möglichkeiten, die ein solches System braucht, um die Bevölkerung zu kontrollieren. Und dem muss man, wenn man die freiheitlich-demokratische Grundordnung liebt und erhalten möchte, konsequent entgegentreten. Wenn wir auf dem jetzt eingeschlagenen Weg weitergehen und die Sicherheit über die Freiheit stellen, werden wir eines mit Sicherheit bekommen, den völligen Verlust der Freiheit. Aus der totalen Bespitzelung wird ganz schnell eine totalitäre. Und aus der vermeintlichen Sicherheit, die immer als wohlfeiles Argument herhalten muss, wird ganz schnell eine massive Unsicherheit und der Rechtsverlust des Individuums. Was uns de Maiziére als Antwort auf den Terrorismus liefert, kann keinen einzigen Terroranschlag verhindern, aber es gefährdet die Freiheit der Bürger mehr, als jeder Terrorist das könnte. Denke Sie mal darüber nach, ob sie das wollen.