Kreuz solo
Alle Jahre wieder gibt es die gleiche Diskussion und wieder erhitzen sich vor allem die Gemüter von Christen an der Entfernung von Kreuzen aus Gerichtssälen. Dabei laufen ihre Argumente für Kreuze in staatlichen Gerichten sämtlich ins Leere.Warum es überhaupt noch Kreuze in Gerichtssälen gibt, ist unserem Kolumnisten völlig unverständlich.
Aktuell entzündet sich die Diskussion an der Anordnung des Präsidenten des Saarbrücker Amtsgerichts, Stefan Geib, die letzten noch verbliebenen Kreuze aus den Sitzungssälen zu entfernen. Geib begründete dies damit, das Kreuz sei ein Symbol für eine Autorität, die jedoch nicht die Autorität sei, die für die Rechtsprechung des Gerichtes maßgeblich sei.
Damit wird er vermutlich nicht sagen wollen, dass in seinem Gericht gottlose Zustände herrschen sollten, aber von den Kirchenvertretern und Politikern wird nach deren Äußerungen wohl ähnliches vermutet. Da droht mal wieder mindestens des Untergang des christlichen Abendlandes. Für den evangelischen Kirchenkreis Saar-West sagte dessen Superintendent, Christian Weyer, es sei ein Verzicht auf ein „Stück Ausdruck unseres kulturellen Selbstverständnisses“, was auch immer er damit meinen mag; für das katholische Bistum Trier ist es sogar „ein Zeichen, dass wir unsere Tradition und Herkunft verleugnen.“
Wurzeln ablegen?
Auch der CDU- Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes, Stephan Kolling, meinte auf Facebook:
„Kreuze gehören zu unserer Kultur: sie stehen für humanistische, soziale und christliche Werte, für unsere Geschichte und für unser gesellschaftliches Zusammenleben: wer Kreuze abhängt, der legt seine Wurzeln ab.“
Wie man Wurzeln ablegt weiß ich zwar nicht, aber dass unser gesellschaftliches Zusammenleben durch das Kreuz geprägt ist, kann ich nicht erkennen. So furchtbar viele Christen gibt’s ja nun auch nicht mehr.
In dieses Horn stößt auch der CDU-Landtagsfraktions-Vorsitzende Tobias Hans:
“ Das Kreuz gehört zu unserer christlich-abendländischen Kultur, es steht für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, Werte, auf denen unser Gemeinwesen basiert.“
Ja, Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe sind christliche Werte und es sollten für einen Christen die höchsten Werte sein, aber zum einen sind das Werte, die sich nicht durch bloße Symbolik verwirklichen lassen, sondern nur – es ist ja schon peinlich das einem C-Politiker erklären zu müssen – durch aktives Handeln der Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe; und zum anderen ist ein Gerichtssaal nun eben nicht der Ort göttlicher Gerechtigkeit, kein irdisches Vorspiel zum jüngsten Gericht, sondern allenfalls ein Versuchslabor für menschliche Gerechtigkeit bzw. das was Menschen dafür halten.
Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe
Wenn also ein CDU-Politiker etwas für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe tun möchte, dann kann er das durchaus im Rahmen seines Mandates ganz konkret machen. Falls er nicht weiß wie das geht, könnte er mal seine Parteivorsitzende fragen. Die scheint eine der wenigen Politiker zu sein, die noch weiß was Mitmenschlichkeit bedeutet nd gerade dafür von ihren christlichen Brüdern und Schwestern aus der eigenen Partei übel gedisst wird. Der Verbleib eines Kreuzes in einem Gerichtssaal bringt hingegen kein bisschen mehr Menschlichkeit und Nächstenliebe in die Rechtsprechung. Und durch das Abhängen der Kreuze bricht sich nun auch nicht eine höllische Ungerechtigkeit Bann. Vielleicht wird der ein oder andere Vampir abgeschreckt, aber die merkt man ja sonst auch eher nicht.
Und dann kommt vom CDU-Hans so ein Satz, der wieder einmal zeigt, wie wenig doch manche Politiker von den wahren Werten unseres Staates, nämlich den wunderbaren Werten des Grundgesetzes verstehen.
„Gerade in einer Zeit, in der wir Toleranz und Respekt gegenüber anderen Religionen einfordern und ebenso Zuwanderern die Akzeptanz und Achtung unserer Werte abverlangen, ist die Entscheidung, Kreuze aus Gerichtssälen zu verbannen, ein falsches Zeichen des Rückzugs.“
Dieser Satz erweckt den Eindruck, es gäbe auf der einen Seite die christlichen Religionen als „unsere“, deutsche Religion, der auf der gegenüberliegenden Seite die „anderen“ – ergo nichtdeutschen – Religionen entgegenstünden, als sei das christliche Kreuz sozusagen das bestimmende Religionssymbol Deutschlands. Nö, das ist nicht so. Da irrt der Herr Hans aber gewaltig. Das mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ist schon etwas her und auch das war kein Staat, sondern mehr ein durch den Römisch-Deutschen König bzw. Kaiser überspannter Dachverband über zahlreiche Territorien und deren Landesherren. Das Symbol der Justiz war außerdem nie das Kreuz, sondern immer die Justitia mit Augenbinde und der Waage. Das war zwar auch eine Göttin, aber halt ein römische. Jesus hingegen meint: „Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet (Matt 7,1)“
Das Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit. Und zwar jedem in jeder Hinsicht. Es garantiert, dass jedermann – also nicht nur die Deutschen, sondern jeder der in Deutschland lebt – seiner Religion nachgehen kann und es garantiert, dass niemand von anderen Religionen behelligt wird. Der Staat selbst bewertet die einzelnen Religionen nicht, er hat sich neutral zu verhalten. Dass das in der Realität z.B. mit dem Tanzverbot an bestimmten christlichen Feiertagen nicht ganz stringent eingehalten wird, ändert nichts am Verfassungsgebot.
Kreuzigungen gibt es auch heutzutage
Schon alleine unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes halte ich Kreuze in Gerichtssälen für mehr als problematisch, ja für unzulässig. Gerichtsverfahren sind keine religiösen Veranstaltungen und es ist beim besten Willen nicht ersichtlich, warum das zentrale Symbol einer einzelnen Religion ein exklusives Anwesenheitsrecht bei Prozessen haben soll. Es ist schon bemerkenswert, dass es nicht selten dieselben Menschen sind, die sich vehement für ein Burkaverbot einsetzen, weil dies ein religiöses Symbol ist, vor dem sie auf der Straße verschont werden wollen, das Kreuz im Gericht, also in einem staatlichen Raum, aber verteidigen. Vielleicht sieht jemand, dessen Angehörige vom IS gekreuzigt wurden – ja ja , die ehren noch die alten Hinrichtungsarten – ein Kreuz in einem Gerichtssaal mit anderen Augen, als andere Menschen.
Ich bin Christ und gerade weil ich Christ bin, weiß ich nicht, was dieser Zirkus eigentlich soll. Jesus Christus hat doch selbst gesagt, man solle dem Kaiser geben, was des Kaisers ist und Gott das, was Gottes ist. Christus selbst kann also problemlos als Fürsprecher für eine Entfernung der Kreuze aus den Gerichten angesehen werden. So wie der Staat nichts in der Kirche oder der Moschee verloren hat, haben die Kirchen und deren Symbolik nichts in den weltlichen Gerichten verloren. Deutschland ist kein Gottesstaat und kein Kirchenstaat. Einen Kirchenstaat will hier auch niemand, weder einen christlichen noch einen islamischen. Es reicht schon, dass wir immer noch mit ekelhaften Gottesstaaten lukrative Waffengeschäfte machen.
Unsere Gesetze sind säkulare Gesetze, der Gesetzgeber ist Gott sei Dank nicht Gott, sondern das Parlament. Urteile werden in Namens des Volkes gesprochen und nicht im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Es wird auch geurteilt und nicht nach Beichte gegen 3 Vater Unser und zwei Ave Maria die Schuld vergeben. Ein Richter könnte wohl auch schlecht einem Mörder die Schuld vergeben, wie Gott das könnte. Das mag der ein oder andere bedauern, daran zu zweifeln ist aber nicht.
Der deutsche Philosoph Michael Schmidt-Salomon drückt es so aus:
„Die Werte des modernen Rechtsstaates sind säkular begründet – nicht religiös. Dies sollte auch in der Gestaltung der Gerichtssäle zum Ausdruck kommen.“
Ach geh
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seinem Kruzifix-Beschluss vor gut 20 Jahren sehr deutlich klargestellt, dass der Staat eine religiöse Neutralitätspflicht aus der Verfassung hat ( Art. 4 GG, Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 1 WRV) und sich selbst weder auf die Religionsfreiheit noch auf eine bestimmte Religion oder Weltanschauung berufen kann. Deutschland gehört weder einer Religion an, noch kann der Staat sich selbst auf Grundrechte berufen. Damals ging es um eine bayerische Vorschrift, wonach in jedem Klassenzimmer ein Kreuz hängen musste. Das wurde für verfassungswidrig erklärt. Ganz nebenbei, den Bayern war des vollkommen Wurscht. Die Kreuze hängen dort weiter. Unrechtstaat? Bundeszwang? Ach geh.
„Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Glaubensfreiheit. Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist danach Sache des Einzelnen, nicht des Staates. Der Staat darf ihm einen Glauben oder eine Religion weder vorschreiben noch verbieten. Zur Glaubensfreiheit gehört aber nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben, sondern auch die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (vgl. BVerfGE 32, 98 [106]). Insbesondere gewährleistet die Glaubensfreiheit die Teilnahme an den kultischen Handlungen, die ein Glaube vorschreibt oder in denen er Ausdruck findet. Dem entspricht umgekehrt die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben. Diese Freiheit bezieht sich ebenfalls auf die Symbole, in denen ein Glaube oder eine Religion sich darstellt. Art. 4 Abs. 1 GG überläßt es dem Einzelnen zu entscheiden, welche religiösen Symbole er anerkennt und verehrt und welche er ablehnt. Zwar hat er in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in der der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluß eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist. Insofern entfaltet Art. 4 Abs. 1 GG seine freiheitssichernde Wirkung gerade in Lebensbereichen, die nicht der gesellschaftlichen Selbstorganisation überlassen, sondern vom Staat in Vorsorge genommen worden sind (vgl. BVerfGE 41, 29 [49]). Dem trägt auch Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 4 WRV dadurch Rechnung, daß er ausdrücklich verbietet, jemanden zur Teil- nahme an religiösen Übungen zu zwingen.“
Warum nun gerade diejenigen, die heftig mit der Scharia fremdeln und einen islamischen Gottesstaatvöllig zu Recht mit Hinweis auf das Grundgesetz ablehnen , die Kreuze weiter in den Gerichtssälen sehen wollen, ist nur schwer zu verstehen.
Ist es denen mit den Werten des Grundgesetzes vielleicht gar nicht so ernst, wie sie vorgeben? Was soll das Gerede von der jüdisch-christlichen Kultur, wenn in den Gerichten immer nur „Kreuz solo“ gespielt wird? Oder haben Sie schon einmal irgendwelche jüdischen Symbole in einem deutschen Gerichtssaal gesehen? Wenn mit dem Kreuz an Menschlichkeit und Nächstenliebe erinnert werden soll, dann müsste doch auch mit einem Davidsstern daran erinnert werden können, dass die ganz rein deutsche Justiz für furchtbares Unrecht gegen die Menschlichkeit verantwortlich war und viele Juristen aus der Nazizeit in der Bundesrepublik nahtlos ihre Karriere fortsetzen konnten. Vor dem Hintergrund der Religionsfreiheit könnten dann ja auch andere in Deutschland vertretene Religionen ein Symbol in den Gerichtssälen verlangen, oder? Hinter jedem Richtertisch eine Line mit 40 oder 50 religiösen Symbolen wäre doch spaßig.
Schmidt-Salomon hat daher vollkommen recht wenn er sagt:
Nun will sich auch noch der saarländische Richterbund mit dem Thema beschäftigen und eine Empfehlung aussprechen. So richtig weiß ich jetzt nicht, was das werden soll, denn nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts haben religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen schlicht und einfach nichts verloren. Muss man das noch deutlicher sagen, als das Bundesverfassungsgericht?
„Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. Er darf daher den religiösen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gefährden. Dieses Gebot findet seine Grundlage nicht nur in Art. 4 Abs. 1 GG, sondern auch in Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 1 sowie Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1 und 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV. Sie verwehren die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagen die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger (vgl. BVerfGE 19, 206 [216]; 24, 236 [246]; 33, 23 [28]; st. Rspr.). Auf die zahlenmäßige Stärke oder die soziale Relevanz kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 32, 98 [106]). Der Staat hat vielmehr auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten (vgl. BVerfGE 19, 1 [8]; 19, 206 [216]; 24, 236 [246]). Auch dort, wo er mit ihnen zusammenarbeitet oder sie fördert, darf dies nicht zu einer Identifikation mit bestimmten Religionsgemeinschaften führen (vgl. BVerfGE 30, 415 [422]).“
Ich denke, das ist klar genug. Dieser Kreuz solo wurde Schneider und schwarz verloren. Einfach abregen und dann die Kreuze abhängen.